Adoption, wenn kein...
 
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Adoption, wenn kein GSR ... nicht in eigener Sache

 
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

meinem Arbeistkollegen geht´s schlecht, um das mal so auszudrücken.
Folgendes:
Nicht verheiratet, kein GSR 🙁
Sie haben sich getrennt ...
Seine Ex dreht jetzt völlig durch. Sie hat "Unterschlupf" bei ihren
befreundeten Pärchen bekommen, daß selbst keine Kinder haben kann
und überlegt ob sie SEINEN Sohn von denen adoptieren lassen kann.
Kann die das einfach so machen ?
Was kann er tun ?

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2006 14:01
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich denke er sollte sich sofort an einen Anwalt wenden und ggf. versuchen das Kind zu sich zu holen.

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 14:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zur Adoption muß auch ein nichtehelicher und nichtsorgeberechtigter Vater seine Zustimmung erteilen. Wenn er das nicht will kann die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. Die Hürden sollen aber recht hoch sein, zumindest, wenn es sich um eine Stiefkinderadoption handelt. Sollte also bei einer Adoption durch "Fremde" dann ähnlich gelagert sein.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 14:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zu midnightwish >dieses<, >dieses<, >dieses und >dieses< Urteil.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 14:58
(@haskie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo. Erst einmal Danke an meinen Kollegen, der für mich den Beitrag
wegen Zeitmangels geschrieben hat. Jetzt ist erst mal Mittagspause.
Das es mit der Adoption nicht so einfach funktionieren kann ist beruhigend
zu hören. Vielen Dank an midnightwish and DeepThought.

Kann mir jemand sagen wo ich im Detail erfahre was ein GMR für nichteheliche
beinhaltet. Vielleicht ergeben sich dadurch Möglichkeiten der KM aufzuzeigen
das es auch für sie Vorteile hätte ?

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 15:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Haskie,

ich geh mal davon aus das du bei GMR das GSR (gemeinsames Sorgerecht) meinst.

Dabei wird aber nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Die Rechte und Pflichten sind beidesmal dieselben.

Allerdings bekommt ein nichtehelicher Vater das GSR nicht, wenn die Mutter nicht expliziet zustimmt.

Hm, was beinhaltet es? Das Aufenthaltsbestimmungerecht, die Gesundheits- und die Vermögensfürsorge. Das hilft dir aber wahrscheinlich nicht weiter.

Desweiteren müßte gemeinsam über Schulelaufbahn, KiGa-Besuch und ähnliches entschieden werden. Das schreckt aber KM mehr ab, als sie dazu zubewegen ein GSR einzuräumen.

Aber eine Idee hätte ich für dich. Du hast das Recht von der KM, als nichtsorgeberechtigter Elternteil, über die Entwicklung und die Gesundheit eures Kindes informiert zu werden. Allgemein können halbjährliche schriftliche Berichte eingefordert werden. Wenn du das von ihr forderst, kannst du ihr vielleicht schmackhaft machen, das bei einem GSR du dich direkt beim Kinderarzt, dem KiGa oder der Schule erkundigen kannst.

Ein Vorteil wäre auch, das du wahrscheinlich ohne größere Probleme für das Kind sorgen kannst, wenn der KM etwas passiert. Ansonsten würde das Kind ja automatisch zu Pflegeeltern kommen. Könnte also auch ein Argument sein. Aber so wirklich schlagende Argumente fallen mir ehrlich gesagt nicht ein :exclam:

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 15:54