Alleiniges Sorgerec...
 
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Alleiniges Sorgerecht. Aber wie?

 
 Mabe
(@mabe)
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Hi. Auch ich habe ein Problem in Sachen Sorgerecht.
Fast 1 Jahr getrennt, Scheidung steht bevor. 2 Kinder 8 und 11.
Anfang Juli hat die Ex nen neuen. Die große Liebe, er ist Unternehmer hat ne Menge Kohle.
Sie wollte nie Arbeiten und tut das auch immer noch nicht, bekommt Sozialhilfe.
Mit der großßen Tochter (11) hat sie vorher über langen Zeitraum Wortgefechte gepflegt.
Nachdem der neue von Anfnag an dort einziehen musste gabs weitere Probleme.
Die große durfte Nachts nicht mit "Licht an" auf Toilette gehen. Sie hat nur noch sich getraut Wasser zu trinken.
Eingesperrt wurde sie von der Mutter im Zimmer angeblich weil sie die kleine Schwester angegriffen hat.
Jugendamt wurde eingeschaltet, vereinbart, das die Kinder, wenn sie wollen auch mal bei mir schlafen. Dies geschah 2x, dann hat die Mutter erklärt "Du schläfst und wohnst ab sofort beim Vater!"
Die große rebellierte, es ist ihr zuhause und die Freunde wohnen auch dort.
"Nix da, Du wohnst beim Vater"..
Anfang August wurde eine anwaltliche Vereinbarung verfasst Unterhalt wird eingestellt für die große, sie wohnt ab 1.8. bei mir, Lebensmittelpunkt ist bei mir.
Seit diesem Zeitraum keinerlei Nachfrage von der Mutter wie es der Tochter geht.
Die Ex wollte mit der kleinen Tochter zu ihrem neuen ziehen.
Nun, der Neue Traummann ist abgehauen, weil er herausgefunden hat, was sie für ein Mensch ist.
"Sie geht saumäßig mit den Kindern um, ist Geldgierig und hat kein Bock auf Arbeit" sagte er mir."
Heute hat die Ex die Tochter in der Schule abgegriffen, und die Tochter hat sich bequatschen lassen, will ab sofort wieder bei der Mutter wohnen.
Sie gleich zum Anwalt und Gericht, (wahrscheinlich PKH beantragen), rückt das Kind nicht mehr heraus. Das Kind sagt selbst das es bei der Mutter wohnen mag. Es kann die Situation nicht einschätzen.
Irgendwann kommt ein neuer, und das Spiel geht von vorne los.
Sie wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung, und zu zweit hätte sie die Wohnung nicht behalten.
Es ist also klar wo das ganze hin führt.
Wie bekomme ich nun das alleinige Sorgerecht für beide Kinder ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2005 21:56
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Mabe,

hätte gedacht, dass dir in der Zeit Mehr antworten würden.
Dann will ich das mal tun.
Zunächst einmal Fragen: Was hast du unternommen, vor einem halben Jahr auch die Kleine zu dir zu nehmen. Wie habt ihr überhaupt die kleine Schwester in eure Überlegungen mit einbezogen?
Würde der Ex-Freund über seine Beobachtungen eine eidestattl versicherung abgeben? Wenn ja: geben lassen - könnte nützlich sein,.
Weißt du, was deine Ex deiner Großen gesagt oder versprochen hat, als sie sie gestern doch überraschend zu sich holte? Was sagt sie selber dazu (hast du schon mit ihr telefoniert?)
Welche Gründe hat deine Ex angegeben, als ihr eure anwaltliche Vereinbarung über den Wechsel des Lebensmittelpunktes zu dir getroffen habt - würde der Anwalt dazu aussagen?

Was kannst du tun?
Spontan fält mir nur ein, das du schnellstens einen Eilantrag auf Herausgabe deiner Tochter stellen mußt, mit der Begründung, daß deine Tochter gerade erst sich langsam von der Ablehnung der Mutter erholt, und nun eine Kontinuität gewahrt bleiben muß, bis der Antrag der Mutter behandelt wird.
Sollte die Mutter wirklich das AS beantragen, solltest du und dein Anwalt beantragen, den Antrag abzuweisen, und gleichzeitig das ABR für Tochter und ihre Schwester dir zu übertragen. Die Schwester, wegen der gefährdeten Geschwisterbindung.
Ziele vielleicht auch auf die mangelnde Bindungstoleranz deiner EX auch in Bezug auf die Förderung der Geschwisterkontakte ab.
Sicher kannst du irgendwie belegen, das sich Ex nicht gemeldet hat, bzw. Ex kann nicht beweisen, dass sie es hat.

Wichtig ist aber erstmal, deine Große da raus zu bekommen, und mit ihr in Ruhe das Problem besprechen. Ich denke, sie ist alt genug, ihr auch die Konsequenzen ihres Handelns in Bezug auf euer Verhältnis vor Augen zu halten - aber das weiß ich natürlich nicht - hier kann man evtl. auch viel Geschirr zerschlagen.
Will sie trotzdem vehement und ernsthaft zur Mutter zurück, dann regelt es eben so. Sollte beim nächsten Lover das Spiel von vorne losgehen, sag blos nicht "ich habs ja gleich gewußt" sondern nimm sie (beide) wieder auf und versuche es dann wasserdicht zu machen.

Komisch kommt mir übrigens vor, wie einfach deine Tochter dir einfach in den Rücken gefallen ist, ich mutmaße (!) mehr als nur ein Problem in euer aller Beziehungsgefüge. Kann das sein?

Auf jeden fall wünsche ich dir, das deine Tochter erst mal wieder zu dir kommt - mit der anwaltlichen Vereinbarung sollte das eigentlich etwas leichter fallen, als vielen anderen Vätern, denen die Kinder einfach entführt werden - die keine solche Vereinbarung haben.

Viel Glück

Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2005 22:27
 Mabe
(@mabe)
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Hallo Haddock.
Mit der kleinen hat die Problematik angefangen. Sie hatte oft mit der Mutter streß, doch durch anratren des Jugendamtes habe ich probiert Ruhe rein zu bringen und sie nicht zu mir genommen.
War auch schwer durchs arbeiten gehen bei mir.
Der neue hat ja wie gesagt "eine eigene Firma". Als die Kinder im Urlaub bei mir waren, da mussten sie das Taschengeld der EX in seinem beisein entgegennehmen, an nem neutralen Ort wollte sie sich nicht treffen.
Es kamen von ih Aussagen wie "Wenn ihr euch mal was kaufen wollt dann gibt er euch auch mal 100 euro, kein Problem....."
Die kleine wurde eingewickelt, hat sofort alles bekommen was sie wollte + 3x Essen gehen in der Woche keine seltenheit.
Also schwer ran zu kommen. Ausserdem geh ich ja noch arbeiten.
Was sie der großen beim abholen gesagt hat, keine Ahnung. Die große sagt immer nur sie mag da bleiben. Die Mama würde auch sonst umziehen müssen.
Gründe das die große abgegeben wurde, waren das ich mit Hilfe des Jugendamtes und dank meiner Spontanität das Kind immer zu holen wenn es rief (ganze 2x) ihr entfremdet hätte.
Die große hat sich im Zimmer verstecket wenn der neue da war, und an essen gehen +aktivitäten zusammen mit dem neuen war nicht zu denken, da die große ihr ein Dorn im auge war.
Die Kinderschutzhilfe meint, das die große zurück gegangen ist sei ein normales Verhalten, da sie jetzt Wiedergutmachung ung Entschuldigung von der Mutter erwartet.
Ausserdem wohnen ja ihre Freunde dort.
Ich habe sämtliche SMS ausgedruckt, die Bestätigen, das die große dort weg wollte, sie geschlagen wurde, und ihr Heimunterbringung angedroht wurde.
Dazu kommen Fehltage der Kleinen und 16 Fehltage der großen in der Schule.
Mein Ihr ein Schulpsychologe würde hier helfen?

Welche Möglichkeiten gibt es noch der Ex auf die Schliche zu kommen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2005 23:13
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mabe,
ich sehe nur die Möglichkeit einer Klage um das ABR. Der Richter sollte ein Gutachten einschlaten, eine Maßnahme, die aber auch nach hinten losgehen kann.

@Haddok

ihr auch die Konsequenzen ihres Handelns in Bezug auf euer Verhältnis vor Augen zu halten - aber das weiß ich natürlich nicht - hier kann man evtl. auch viel Geschirr zerschlagen

Nein, der Vater soll alle Ohrfeigen, die ihm seine Kinder in der Trennungssituation geben, wegstecken und immer so viel wie möglich Liebe den Kindern rüberschieben. Auch wenn Kinder beim Vater ihe Liebe erwerben müssen (die Liebe der KM ist bedingungslos --- Max Frisch) ist in der Trennungssituation gerade das Gegenteil gefordert_: Du, Mabe, als Vater, mußt Deine Kids bedingungslos lieben!!

Sorry, dass ich nur an die Klage denke-- aber mir fälllt leider nichts besseres ein.
Kleinegon

Zusatz: das ABR für beide Kids zu beantragen ist sinnvoll. Leider gibt es Richter, die dann die Kinder trennen und einen wöchentlichen Wechsel so vereinbaren, dass die Kids an einem WE gemeinsam bei einem Elternteil sind. Einen ähnlichen Fall kenne ich, bei dem die Kids auch gerade ca. 3 Jahre Altersunterschied haben. Reagiere bei einer mündlichen Verhandlung also flexibel.

[Editiert am 16/9/2005 von kleinegon]

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2005 23:52
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Die soll verklagt werden wo es nur geht! Es geht hier darum, das die Frau nur aus finanziellen Gründen sich das Kind zurückgeholt hat.
Eine Androhung von Heimunterbringung, das Verstoßen der großen Tochter, Die Androhung an beide Kinder packt euren Koffer eur Vater kann euch abholen, die Drohung anfangs mir gegenüber, Ich melde die Kinder von den Schulen ab und stell sie Dir in deine Filiale,
all diese Dinge sind in meinen Augen nicht zu verzeihen, und als seelische Mißhandlung zu betrachten.
Mir fehlen eben nur wirklich Fakten, welche Voraussetzungen für ABR oder alleiniges Sorgerecht , bestehen müssen, um so etwas durchzukriegen.
Da brauch ich echt Hilfe. Wenn es Sammlungen von Gerichtsurteilen gäbe, um dort nachzulesen, oder ähnliche Informationen.
Diese Vorgehensweise der Ex kann ich einfach nicht hinnehmen.
Ich bin auch erziehungsberechtigt, und es sind auch meine Kinder. Die kann ich mir nicht kaputt machen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2005 00:06
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mabe,

Mir fehlen eben nur wirklich Fakten, welche Voraussetzungen für ABR oder alleiniges Sorgerecht , bestehen müssen, um so etwas durchzukriegen.

nein, die brauchst Du nicht. Du hast oben geschrieben, dass Du alle SMS Deiner Großen ausgedruckt hast. Du hast geschrieben, dass der neue Ex-Partner die KM verlassen hat, weil (sinngemäß) "sie nicht arbeiten will und nur hinter dem Geld her ist" . Du hast die Tatsache, dass die Große bereits bei Dir gewohnt hat. Das alles reicht vollkommen aus !!
Begründe damit Deinen Antrag und bringe Deine Ängste um Deine Kids zum Ausdruck. Der Antrag wird angenommen und der Richter (und das ist dann leider Zufall), muss sich um eine Lösung bemühen. Und mit den Vorfällen hast Du gute Chancen. Das ist meine Überzeugung.
Gruß
Kleinegon

[Editiert am 16/9/2005 von kleinegon]

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2005 00:12