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Alleiniges Sorgerecht beim Vater - Chancen? Mehr inside...

 
(@funkemde)
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Hallo zusammen,

da ich momentan in einer sehr schwierigen Situation bin und mein Handeln dringend nötig ist, möchte ich vielleicht von Euch dazu etwas Rat, etwas Hilfe und vielleicht auch die richtigen Tipps.

Die Mutter meiner Kinder dreht im letzten Jahr mit Ihrem Vater durch. Darauf trennen sich unsere Wege kurzzeitig. Sie erscheint wieder, es tue ihr alles so leid und sie möchte die Familie retten. Und sie will, so bald wie möglich, wieder mit mir zusammen leben. Die gemeinsame Wohnung war zu dem Zeitpunkt bereits gekündigt. Der Einzug erfolgt in die neue Wohnung erst ein halbes Jahr später, vorhanden war diese Wohnung aber seit Ende 2004. In der Zwischenzeit wohnt sie und meine Kinder beim Vater. Sie versorgt die Kinder nur mit dem allernötigsten. Hausaufgaben sind Nebensache, sie hatte Verkehr mit Ihrem Vater, Termine in der Schule - von denen ich nichts erfuhr - nahm sie nie wahr. Die Kinder werden nur als Geldquelle betrachtet. Seit Hartz IV lebt sie ausschließlich vom Kindergeld.
Nun ist aber wieder mit dem durchgebrannt und ich habe meine Kinder seit 3 Wochen nicht mehr gesehen, weiß nicht genau, wo sie sich aufhalten. Es wird nur früh, wenn ich arbeiten bin, das Schulzeug geholt. Dann erscheint sie mittags wieder, die Hausaufgaben werden husch husch gemacht und verschwindet wieder.
Die Kinder haben schon gesagt, dass sie eine neue Mutter wollen. Sie möchten nicht mehr pausenlos herumziehen, nicht mit anderen Kindern in einem Bett schlafen müssen.
Nebenbei bemerkt, wir haben Ende letzten Jahres gemeinsames Sorgerecht vereinbart. Nun möchte ich meine Kinder ganz bei mir haben, also das alleinige Sorgerecht. Die Kindesmutter kümmert sich sowieso nicht um beide. Außerdem hat sie Außenstände in Größenordnungen, dass dies für einen Hartz IV-Empfänger nicht mehr händelbar ist. Sie flüchtet vor dem GVZ und gibt eine EV nach der anderen ab.
Ich habe mich bereits beraten lassen, aber eines wurde deutlich. Es gibt nur den Rechtsweg. Das Jugendamt kann zwar handeln, aber es dauert alles und deshalb werde ich wohl zum RA gehen müssen.
Eines vornweg. Die Versorgung und Betreuung meiner Kinder ist gesichert. Ich gehe einer geregelten Tätigkeit nach und habe - noch - eine dementsprechend große Wohnung.
Wie sind meine Chancen auf alleiniges Sorgerecht? Was könnte mir helfen?

Danke auch im Namen meiner Kinder, die dieses Leben wie jetzt nicht mehr wollen.

Marc-o

[Editiert am 28/5/2005 von Marc-o]

[Editiert am 28/5/2005 von Marc-o]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2005 17:05
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

Ergänzend noch dazu. Die KM schiebt die Kinder immer ab, mal sollen die einfach nur stundenlang irgendwo spielen, mal werden die bei Ihren sogenannten Freunden geparkt. Hauptsache, sie hat Ihre Freiheiten. Zitat: "Die sind aus dem Gröbsten raus - nun will ich meine Freiheit", nebenbei, mit dem Alter der beiden sind sie noch lange nicht aus dem Gröbsten raus.

Am Einzugstag haben sich beide so gefreut: "Endlich wohnen wir wieder beim Papa" Und nun?

Marc-o

[Editiert am 28/5/2005 von Marc-o]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2005 17:17
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marc-o,

herzlich willkommen bei VS.

Ich habe vorweg erst einmal eine Frage, da ich nicht sicher bin.

Meinst du mit "Vater" den Vater deiner Ex????

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2005 17:18
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

Ja, es handelt sich um den leiblichen Vater. Das ist definitiv. Und es ist auch wahr, dass es zum Inzest kam. Sie ist ja selbst damit in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis hausieren gegangen. Auch Ihre Mutter weiß darüber Bescheid. Aber unter Erwachsenen ist das ja erstmal nicht strafbar - leider. Deutsche Gesetze halt.

Aber meine Kinder müssen da raus. Definitiv. Die haben wahrscheinlich jetzt schon seelische Schäden davongetragen.

Gruß
Marc-o

[Editiert am 28/5/2005 von Marc-o]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2005 17:41
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, marc-o,

auch von mir ein herzliches willkommen bei VS, dem forum auch für alleinerziehende väter in spe!

mein spontaner rat:
1. am montag früh: zum RA, zu 'nem guten/renommierten fachanwalt. mit ihm besprechen, wie das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) auf dich übertragen werden kann. ich denke, dass die übertragung des sorgerechts erst später kommen sollte (wenn überhaupt): a) willst du ja deinen kindern nicht die mutter gänzlich vorenthalten und b) ist jetzt erst mal wichtig, ruhe in das leben der kinder zu bringen und sie aus den 'aktionen' deiner frau 'rauszuhalten.
2. welche möglichkeiten siehst du, dass die kinder (wie alt sind die übrigens??) nachmittags verlässlich betreut werden können (nachbarn, schulfreunde, verwandtschaft mit ausnahme bald-ex und schwiegereltern, hort, ganztagsschule etc. pp.)? das wichtigste ist meiner meinung nach (siehe 1.b) ) = die situation für die kinder zu 'entspannen'.

gruss und alles gute!
ulli

[Editiert am 28/5/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2005 17:57
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ulliberne, hallo @all,

1.Termin beim Anwalt habe ich schon. Möchte versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Den Rest per Eilantrag. Beide sind 7. Schule und Jugendamt sind soweit nötig im Bild, aber auf meinen Wunsch noch nicht tätig geworden. Das sollte parallel mit dem RA laufen.

2.Die Betreuung von meinen beiden Girls ist sichergestellt, schon länger für den Fall der Fälle, den nun eingetreten ist. Und von niemanden der 'anderen' Seite.

Wie schütze ich mich am besten vor Anfeindungen von Ihren Freunden/Familie? Da wird sicher viel gelogen...

cIao
Marc-o

[Editiert am 28/5/2005 von Marc-o]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2005 18:15
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, marc-o,

ad 1.: viel erfolg (ist das nicht 'ne 'einstweilige anordnung' - na, der RA wirds wissen)?! schule kann eigentlich nicht 'tätig' werden, aber wenn sie bescheid wissen, ist gut.
ad 2.: ich habe den eindruck, dass es jetzt der richtige moment ist, deine absichten in die tat umzusetzen, zum besten der kinder.

dich schützen? vor lügen? das geht wohl leider nicht (höchstens juristisch, wenns so 'hart' kommt), nur die kids müssen da aussen vor bleiben! sonst hilft nur: notieren, RA informiert halten, und auf alles gefasst sein....

was ich noch nicht ganz verstanden habe:

.... seit 3 Wochen ... Es wird nur früh, wenn ich arbeiten bin, das Schulzeug geholt. Dann erscheint sie mittags wieder, die Hausaufgaben werden husch husch gemacht und verschwindet wieder.

bleib' doch morgens mal so lange da, bis die schulsachen geholt werden, und versuche über die 'unmöglichkeit der situation für die kinder' mit ihr zu reden.

Sie möchten nicht mehr pausenlos herumziehen, nicht mit anderen Kindern in einem Bett schlafen müssen.

du hast also doch noch irgendwie kontakt zu den kids?? oder woher weisst du das??

gruss
ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2005 18:54
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

@ulliberne: Ich kenne den Ablauf, weil ich das durch Bekannte mehrfach gesagt bekommen habe. Und dableiben? Das hat genauso wenig Sinn wie die sogenannten 'wichtigen' Gespräche, die sie mit mir ausmacht und dann (meist) doch nicht erscheint. Das Reden ist sinnlos, weil sie sowieso tut, was sie für richtig hält. Und Ihre Meinung zu den Vorwürfen ist: "Den Kindern geht es gut, denen gefällt das". Außerdem, wenn sie etwas sagt, dann heißt das noch lang nicht, dass es auch so passiert. Das ist alles sinnlos ...

Ich selbst habe leider keinen Kontakt, aber meine Ma durfte die Kids diese Woche einmal von der Schule abholen. Und eine von beiden hat sich sofort 'ausgeheult'. Es sind zwar Zwillinge, aber nicht eineiig. Eine geht mehr nach mir, die Andere mehr nach der Mutter. Wahrscheinlich hat erstere langsam resigniert, sie hatte sich früher mehrfach aufgeregt: "ich will nicht mehr zu Opa", jetzt ist es die anfürsich immer mehr der Mutter zugeneigte, die sich beschwert. Dies stimmt mich doch sehr nachdenklich. Meine Mutter, also ihre Oma, ist die Person, zu der beide den besten Draht haben. Niemand anderes, also auch ich nicht, kommt an beide so ran, wie meine Mutter.

Ergänzend noch dazu. Ja, es heißt einstweilige Anordnung. Und die Schule kann selbst nicht tätig werden, außer dass ich dort eine Informationsquelle und 'Verbündete' habe. Der Moment ist jetzt ganz genau der Richtige. Ich denke, es ist ein Zeitvorteil für mich, weil sie derzeit keinerlei Leistungen vom AAmt bezieht, aber auch keinen Nachweis hat, das sie nichts bekommt. Insofern sollte eine Prozeßkostenbeihilfe für sie fast unerreichbar sein. Und allein bezahlen? Das kann sie nicht. Allein ihr sogenannter Vater könnte da noch etwas helfen, aber - wie der Vater, so die Tochter - ist auch jener auf der Flucht vor den Behörden, auch wenn er derzeit einer geregelten Arbeit nachgeht.

cIao
Marco-o

[Editiert am 28/5/2005 von Marc-o]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2005 19:17
 mel
(@mel)

hallo,
habe dir eine PN geschickt.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2005 19:39
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

@mel: ich Dir auch, aber Deine Tel. ist irgendwie 'nicht vergeben'.

@all: Ich werde heute definitiv nicht mehr, morgen vielleicht, aber am Montag garantiert hier vorbeischauen. Danke schonmal vorab für Eure weiteren Tipps und Ratschläge.

Marc-o

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2005 19:55




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

StGB § 173 Beischlaf zwischen Verwandten [list=1]

  • Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
  • Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren. [/list=1]
  • Es handelt sich somit um eine Straftat. Da ich hiervon Kenntnis habe, bin ich verpflichtet, die Ermittlungsbehörden zu informieren. Wer mich kennt, weiß, dass ich dieser Verpflichtung grundsätzlich nachkomme.

    DeepThought

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.05.2005 20:21
    (@ulliberne)
    Nicht wegzudenken Registriert

    @all: Ich werde heute definitiv nicht mehr, morgen vielleicht, aber am Montag garantiert hier vorbeischauen. Danke schonmal vorab für Eure weiteren Tipps und Ratschläge.

    Marc-o

    moin,
    welchen montag meintest du 😉 ??
    im ernst: würde mich interessieren, wie's weiterging/-geht.

    gruss
    ulli

    ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
    wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
    (fritz grasshoff)

    AntwortZitat
    Geschrieben : 30.08.2005 17:06