Alleiniges Sorgerec...
 
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Alleiniges Sorgerecht bekommen.kann man es mir wieder weg nehmen??

 
 Liam
(@Liam)

Hallo

So ich bin seid April 2007 geschieden aus der Ehe gehen 2 Jungs hervor (2J & 4,5J).

Heute habe ich das alleinige Sorgerecht zugebsprochen bekommen da mein Ex sich nicht für die Kinder "Interessiert".
Es wurde ein vergleich geschlossen wann er die Kinder zum Besuchstag haben darf. (2te &4te Sammsatg im Monat)
Er sagte das er mir nicht freiwillig das alleinige Sorgerecht gegeben hätte und das er jtzt viel mehr möglichkeiten hat.

Stimmt das oder redet er nur so dahin...

Allerding muss ich sagen ich leide unter Depressionen bin aber in Behandlung.

Ich hoffe das Ihr mir Informationen darüber geben könnt.
Danke LG Liam

Zitat
Geschrieben : 26.07.2008 00:02
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Warum hast du denn heute das ASR zugesprochen bekommen?

Die Gründe könnten schon u.a. entscheidend sein, für den KV um gegen das Urteil anzugehen...u gar recht zu bekommen..

Er sagte das er mir nicht freiwillig das alleinige Sorgerecht gegeben hätte..

Naja hätte er das, wäre es entwas widersinnig, jetzt dagegen anzugehen..

Aber irgendwie klingt das nicht grad so als wenn der KV hier nicht an seinen Kids interessiert wäre..es wurde Umgang festgelegt, warum eigentlich so recht wenig?
..und noch am Rande bemerkt

Besuchstag haben darf.

hier gehts nicht um dürfen..er ist der KV er hat das Recht auf Umgang u das ist was völlig anderes..ebenso hat euer Kind ein Recht auf seinen Vater, u auch das ist etwas anderes als "dürfen".....
Weiterhin scheint er gegen das Urteil bezüglich des SR`s angehen zu wollen..u  ist mit der Übertragung des Alleinigen auf dich nicht einverstanden ..

Allerding muss ich sagen ich leide unter Depressionen bin aber in Behandlung. 

Das haben viele Menschen einmal oder manchmal auch mehrmals in ihrem Leben, tun sollte man etwas dagegen, u das scheinst du ja auch zu tun, was aber hat das jetzt mit der Sache ansich zu tun?
Oder gibt es da eher massivere Probleme?

Wie gesagt, interesant ist hier auch warum du das ASR bekommen hast..denn ansich müßten da schon Gründe für vorliegen u da reicht ein Satz wie: "der KV interessiert sich nicht für die Kids" von der KM nicht aus..

U entsprechen kann er natürlich auch dagegen angehen...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2008 00:59
 Liam
(@Liam)

Hi
Danke erstmal.

Da muss ich noch was zu sagen,es gab eine Gerichtspsychologin die uns darauf untersucht hat ob einer von uns Sorgeberechtig ist....
Nun ja da ich mich mit meinem Ex Mann so einiger maßen wieder verstehe,hat er mir erzählt das er mit seinem Anwalt ausgemacht hätte, das er mir das SR gibt,damit er jetzt bessere chancen hat zurück zu bekommen.

Und das Besuchtsrecht ist eine Verreinbarung,die er mit der G-psychologin gemacht hat er wollte nur einmal im Monat da habe ich schon gesgt so wenig und habe gesagt alle 2wochen wäre erstmal besser zum wieder Kennenlernen,immer hin haben sie sich 4 Monate nicht mehr gesehen.
Ich sag ja auch nicht das er die Kinder nicht sehenkann,aber er sagt ein Tag und sagt 10min vorher ab,die beiden Kiddis finden das dann auch nicht toll und der gr sagt schon Papa kommt eh nicht und ich habe nie was über den KV gesagt.

Ich hab damit einfach keineErfahrungen und bin total unsicher.

LG Liam

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2008 18:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

  es gab eine Gerichtspsychologin die uns darauf untersucht hat ob einer von uns Sorgeberechtig ist....

Ich denk mal du meinst das eine Gutachterin beauftragt worden ist vom Gericht, ein Gutachten zu erstellen, mit der Fragestellung wie das SR geregelt werden sollte u ob beide Elternteile erziehungsfähig sind, darum sollte es wohl vermutlich in etwa gegangen sein..denn das was du beschreibst gibt es nicht, das eine "Gerichtspsychologin" klären soll ob jemand von euch sorgeberechtigt ist, denn das sind Eltern automatisch..
Ansich beide, wenn sie verheiratet sind, oder sonst eben nur die Mutter, oder aber beide wenn eine Sorgeerklärung abgegeben worden ist..

Das ganze heißt aber, das ja jemand von euch einen Antrag auf Übertragung des SR auf ihn alleine, sofern gemeinsmes SR bestand, gesteltl hat..und da  eben die Frage warum das mit was für einer Begründung.

hat er mir erzählt das er mit seinem Anwalt ausgemacht hätte, das er mir das SR gibt,damit er jetzt bessere chancen hat zurück zu bekommen.

Naja jetzt ma ehrlich, das ja nun etwas wirr..oder?!
Ich geb etwas ab, um dann mehr Chancen zu haben um es zu bekommen??

Da passt doch jetzt etwas nicht...

Klär das doch vielleich mal etwas auf..

So kann man da nicht wirklich etwas zu sagen..

Und das Besuchtsrecht ist eine Verreinbarung,die er mit der G-psychologin

Naja u eine "Gerichtspsychologin" wird kaum eine Vereinabrung mit dem KV über den Umgang machen...

aber er sagt ein Tag und sagt 10min vorher ab,

Naja das ist nicht grad optimal..
Du solltest da mit ihm sprechen, denn es ist für die Kids wichtig das sie sich auf ihn auch verlassen können!

Vielleicht wäre es auch für dich hilfreich, wenn du dir Hilfe von einr Beratungsstelle holst..u er evtll. auch..

Wie alt sind denn überhaupt eure Kids?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2008 19:30