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alleiniges Sorgerecht da die Mutter die kinder manipuliert

 
(@sizojesa)

Hallo,

es geht um die Kinder meines Freundes.

Mein Freund ist von seiner Ex Frau getrennt. Beide haben gemeinsames Sorgerecht.Er hat Umgangsrecht. Am Anfang durfte er die gemeinsamen Kinder jedes 2. Wochenende zu uns holen. Allerdings gab es da auch schon immer Schwierigkeiten mit der Mutter. Es gab immer Streit und Ärger. Dann hat sie angefangen die Kinder immer mal wieder krank zu melden, so durften sie dann nicht zu uns.

Irgendwann sagte sie uns dann, dass Sie wegziehen werden und zwar 700 km weit weg. Ab da konnte mein Freund seine Kinder nicht mehr sehen. Das ist jetzt schon fast 2 Jahre her. Auch eine einstweilige Verfügung vor Gericht zählte nicht. Sie sagt immer wieder, die Kinder wollen Dich nicht sehen. Du warst böse zu ihnen und so weiter. Die Kinder wollen auch nicht telefoniern und nicht schreiben.
Sie warf uns sogar Misshandlung vor.... Ein Gutachten hat dies aber nicht bestätigt. Trotzdem behaart sie auf diese Meinung. Die Kinder würden es angeblich immer wieder sagen.
Eins der Kinder hat eine Lern und Entwicklungsstörung. Sie wollte ihn zu einer Therapie schicken, bis der Therapeut sagte, dass es dringend notwendig sei Kontakt zum Vater aufzunehmen. Jetzt darf er nicht mehr zu dieser Therapie....

Jetzt unsere Frage, was kann mein Freund tun um seine Kinder wieder zu sehen? Bzw um sie daraus zu holen. Wahrscheinlich wollen sie ihren Vater wirklich nicht mehr sehen, obwohl er nichts gemacht hat. Das Jugendamt hilft überhaupt nicht!!!!!!

Zitat
Geschrieben : 08.03.2013 14:43
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sizo,

willkommen hier im Forum.

Es ist schön, dass Du als Partnerin Dich mit um die Probleme kümmerst. Es ist aber erstmal nicht Dein Problem, sondern das Problem Deines Freundes. Deshalb die Bitte, dass er sich selber hier im Forum anmeldet und seine Fragen stellt. Denn er muss diese auch lösen, nicht Du.

Irgendwann sagte sie uns dann, dass Sie wegziehen werden und zwar 700 km weit weg. Ab da konnte mein Freund seine Kinder nicht mehr sehen. Das ist jetzt schon fast 2 Jahre her.

Wie alt sind denn die Kinder? Wenn hätte er sofort nach der räumlichen Trennung aktiv werden müssen. Dazu kommt die Frage, ob ihr Euch einen Entfernungsumgang überhaupt leisten könnt. Und ja, die KM hat die Entfernung geschaffen und müsste sich eigentlich an den Umgangskosten beteiligen. Das wird wenn aber nur das Gericht so regeln können, niemand sonst.

Wahrscheinlich wollen sie ihren Vater wirklich nicht mehr sehen, obwohl er nichts gemacht hat. Das Jugendamt hilft überhaupt nicht!!!!!!

Das würde ich nicht so sehen. Was aber der Fall sein wird, ist das die KM die Kinder manipuliert hat. Das wird ein steiniger Weg für Deinen Partner (und auch Dich). Da wir diese Fragen auch meist dann gestellt bekommen, wenn selber Nachwuchs unterwegs ist, auch die Frage an Dich, ob ihr schon gemeinsame Kinder habt / erwartet.
Denn das vereinfacht die Situation auch nicht.

Wenn ihr das JA schon ausgereitzt habt, bleibt eigentlich nur der Weg zum Fachanwalt für FamRecht um eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen. Das Entfernungsproblem bleibt für Euch allerdings bestehen.
Dies kann man durch Nachzug hin zu den Kindern lösen (wenn das für Euch in Frage kommt) oder durch riesige Pendeldistanzen, die ihr dann entweder gemeinsam oder Dein Partner alleine bestreiten muss. Für ältere Kinder gibt es auch begleitete Bahnreisen oder Flüge (wenn das schon in Frage kommt). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 14:54
(@sizojesa)

Es gibt schon eine gerichtliche Umgangsregelung. An die hat sie sich ja nicht gehalten!!! Sie hält sich an nichts was ihr auferlegt wird!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:02
(@sizojesa)

Außerdem besteht hier eher nicht die Frage wegen der Entfernung sondern ob die Kinder bei der Mutter gefährdet sind..... Wie gesagt, eins der Kinder braucht dringend therapeutische Betreuung und die Mutter verweigert dies... aus Angst, dass die Kinder Kontakt zum Vater aufnehmen müssten....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Szi,

es hilft aber niemanden, wenn Du uns damit "anschreist".

Wir können nur helfen, wenn wir die Details dazu kennen.

Ist diese Regelung mit Ordnungsmitteln gegen die KM versehen, falls der Umgang nicht funktioniert? Wurden diese schon angewendet?

Von was lebt die KM? Von ALGII oder geht sie einer Beschäftigung nach? Diese Frage ist wichtig, um auch die Erfolgschancen von Ordnungsmitteln einschätzen zu können. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:06
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

willkommen hier im Forum.
In der Regel wird den Partnern von betroffenen Vätern, die hier schreiben, nahegelegt doch bitte den Vater selbst schreiben zu lassen.
(aus mehreren Gründen)

Zur Klärung der gegenwärtigen Situation fehlen noch einige Informationen.

Das ist jetzt schon fast 2 Jahre her. Auch eine einstweilige Verfügung vor Gericht zählte nicht.

Wann erfolgte die eAO, was war der Gegenstand dieser und folgte darauf eine Hauptverhandlung ?
Offenbar gab es eine Hauptverhandlung mit einem Gerichtsbeschluss zum Umgang, denn darauf deutet das beauftragte Gutachten.

bis der Therapeut sagte, dass es dringend notwendig sei Kontakt zum Vater aufzunehmen.

Existiert diese Aussage schriftlich ?

Wahrscheinlich wollen sie ihren Vater wirklich nicht mehr sehen, obwohl er nichts gemacht hat.

Entscheidend für einen Umgangsbeschluss gegen den "Willen" der Kinder ist das Alter der Kinder - wie alt sind sie denn ?
Findet derzeit überhaupt eine Kommunikation mit der Kindesmutter bzw. den Kindern statt ?

Das Jugendamt hilft überhaupt nicht!!!!!!

Das ist leider der Regelfall ...
Zuständig ist übrigens das JA am Wohnort der Kinder.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Außerdem besteht hier eher nicht die Frage wegen der Entfernung sondern ob die Kinder bei der Mutter gefährdet sind.

Für mich besteht diese Frage sehr wohl - denn ohne regelmäßigen Umgang kann sich Dein Partner nicht vom Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder überzeugen.

Sollte eine Gefährdung der Kinder angenommen werden, ist das JA am Wohnort der Kinder zu informieren. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:09
(@sizojesa)

Eine schriftliche Bestätigung des Therapeuten liegt uns vor.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:13
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Könntest Du bitte auch auf die anderen Fragen eingehen, die wir an Dich gestellt haben?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin szi,

Das Jugendamt hilft überhaupt nicht!!!!!!

das ist auch weder die Aufgabe des Jugendamtes noch hat es die Mittel und Möglichkeiten dazu. Oder stellt sich hier jemand vor, das JA würde als "Super-Nanny" die Kinder mal eben zu den Umgangszeiten aus dem Haushalt der Mutter holen und sie dem Vater 700 km entfernt vor die Tür stellen?

Wenn andere Mittel nicht helfen, bleibt der Gang zum Gericht; allein dieses kann rechtsverbindliche Entscheidungen treffen und ihre Nicht-Einhaltung sanktionieren. Das alleinige Sorgerecht kann man dabei in der Tüte lassen, um dieses geht es nicht. Und auch ich schliesse mich den Vorschreibern an: Dein Freund sollte sich hier selbst anmelden; diese Probleme kann man nicht per "stiller Post" lösen. Schreiben kann er ja sicher. Und falls er von Hilfestellung aus Internet-Foren nichts hält, ist das eben so; dann ändern Deine Postings auch nichts an der Situation.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:52




(@sizojesa)

Welche Frage ist denn noch unbeantwortet?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 15:56
(@sizojesa)

ich weiß gar nicht wo das eine Rolle spielt wer hier angemeldet ist. Mir geht es hier eigentlich nur um die Kinder. Die mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet sind! Mein Freund liest das doch hier alles mit. Also so ein quatsch. Ich wollte eigentlich nur eine Auskunft ob man überhaupt ein Chance hat. Bei allen die mir eine Auskunft erteilt haben bedanke ich mich und für alle anderen, ich melde mich wieder ab. Richtig Hilfe bekommt man wirklich nirgends.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 16:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

z.B. wie alt die Kinder sind und ob im Umgangsurteil Zwangsmaßnahmen beschlossen wurden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 16:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

- wie alt sind die Kinder?

- von was lebt die KM?

- sind Ordnungsmittel bereits in der Umgangsregelung vorhanden?

Ebenfalls noch interessant: Wie viel Geld steht Euch zur Verfügung?

Zitieren kannst Du mit der Sprechblasen-Taste. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 16:05
(@sizojesa)

das hatte ich schon beantwortet. Kinder sind 6 und 8. Keine ordnungsmittel. Mutter arbeitet nicht. Wir arbeiten beide.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 16:10
(@sizojesa)

keine Zwangsmaßnahmen. Aber einstweilige Verfügung. Die sie ignoriert hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 16:14
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin
eine einstweilige Verfügung ist recht sinnfrei, wenn keine Zangsmaßnahmen drin stehen.
Was hat denn die Hauptverhandlung nach der einstweiligen Anordnung ergeben?
WANN bestand denn der letzte Kontakt zum Vater? Ich frage, weil der wenn eventuell mit einem Umgangspfleger erst wieder angebahnt werden muss.

Und die Frage geht eben an den Vater, möchte er diesen langen steinigen Weg gehen, mit allen Konsequenzen? (die kanns du nicht mit "wir" beantworten, sondern dies muss der Vater für sich beantworten, du kannst ihm nur den Rücken stärken)
Keine Frage, ist es für die Kids sicher besser, wenn er diesen Weg geht, aber es wird lange dauern und keine schnellen Lösungen geben (wir reden hier von Jahrelangem Gerichtsstreit)

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 20:03