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alleiniges Sorgerecht von der Mutter auf den Vater - Hilfe brauch

 
(@andys)
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Hallo,

ich hab ja hier schon mehrmals geschrieben, dass ich 3 Söhne hab. Die beiden Großen (16 & 18) wohnen bei meiner Ex-Frau und der Kleine (2) wohnt bei meiner jetzigen Frau und mir. Seit Januar hab ich nach langer Zeit wieder Kontakt zu meinem Kleinen aus erster Ehe. Obwohl die KM das nicht gut geheißen hatte. Aber nun ist folgende Situation:

Vorigen Monat ist der Kleine aus erster Ehe ausgerissen daheim, ging auch nicht zur Schule. Die Polizeit hat mich sogar daheim aufgesucht (mich immer noch ärger über das Kind). Meine Ex hat sich dann herab gelassen und hat mit mir telefoniert. Sie will den Kleinen nicht mehr. Sie trägt ihn mir praktisch hinterher (Klar, sie kommt mit ihm nicht mehr zurecht. Er säuft, nimmt Drogen und vertickt die sogar, schwänzt die Schule, klaut, lügt usw. usw.).  Sie hat mir das alleinige Sorgerecht angeboten. Vorgestern bekam ich eine SMS, in der sie mich fragte, ob ich schon beim Jugendamt war. Gestern haben wir telefoniert. Am liebsten würde sie den Jungen ja gleich und sofort los werden.  Ich bin auch nicht abgeneigt, das Sorgerecht für das Kind zu beantragen.

Kann mir jetzt mal bitte jemand sagen, wie ich vorgehen muss? Jugendamt oder Anwalt - oder beides? Das Jugendamt kann mir doch das Sorgerecht nicht übertragen. Das muss doch übers Gericht laufen - oder? Also bräuchte ich auch einen Anwalt. Einklagen brauch ich es ja nicht, denn sie will ja, dass ich das Sorgerecht bekomme für den Jungen. Brauch sie da auch einen Anwalt?

Ich weiß, so viele Fragen. Aber ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen. Vielen lieben Dank schon mal.

Viele Grüße

Andy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2006 18:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andy,

nach meiner Kenntnis braucht man dafür keinen Anwalt und kein Gericht, sondern lediglich eine von beiden sorgeberechtigten unterschriebene Sorgerechtserklärung, die Ihr beim Jugendamt abgebt.

Eine persönliche Anmerkung hätte ich allerdings: In der von Dir beschriebenen Situation braucht zwar offensichtlich ein Sohn seinen Vater nötiger als seine Mutter (früher hätte man hier das Schlagwort von der "festen Hand" benutzt). Die Notwendigkeit einer Sorgerechtsübertragung stellt sich aber deshalb nicht; die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht für diesen Jugendlichen würde im Moment doch vollkommen ausreichen. Stell Dir einfach die Frage: Was wäre, wenn Dir in den nächsten zwei Jahren etwas passiert? Bei alleinigem Sorgerecht käme Euer Sohn dann in ein Heim; das ist sicher nicht besser als die eigene Mutter. Abgesehen davon: Auch eine Mutter, die gerade nicht mit einem pubertierenden Sohn auskommt, sollte man nicht auf diese Weise aus der elterlichen Verantwortung entlassen.

Dass 16-jährige revoltieren, ist nicht ungewöhnlich, auch wenn Dein Sohn einer von den etwas "härteren Fällen" zu sein scheint. Also bau ihm ein passendes Umfeld in Deinem Haushalt - aber verbau ihm nicht den Rückweg zur Mutter. Kinder brauchen nach Möglichkeit immer beide Eltern. Auch wenn sie schon 16 sind und so cool, dass sie Eiswürfel pinkeln können.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2006 19:15
(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

Du schreibst:

"nach meiner Kenntnis braucht man dafür keinen Anwalt und kein Gericht, sondern lediglich eine von beiden sorgeberechtigten unterschriebene Sorgerechtserklärung, die Ihr beim Jugendamt abgebt."

Ich hab wieder mal vergessen zu erwähnen, dass ich seit 1992 geschieden bin und meine Ex das alleinige Sorgerecht hat. Naja, ich werd sowieso erst mal einen Termin mit meiner Ex, deren Mann, unserem Sohn, mir und meiner Frau machen und dann reden wir nochmals persönlich drüber. Ich wäre nämlich auch für das gemeinsame Sorgerecht. Nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre mir nicht recht, denn wir wohnen ca. 200 km auseinander und wenn dann was wäre, müsste ich immer erst mal meine Ex fragen, weil sie ja das ASR hat. Werd mich nächste Woche mal auf dem Jugendamt erkundigen.

Viele Grüße aus Thüringen

Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2006 21:09