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Allgemeine Frage zum ASR

 
(@taccina)
Registriert

Hallo,

ich habe mich vor einiger ZEit mal gefragt, wie das mit dem alleinigem Sorgerecht ist.

Mal als Beispiel mein Fall:

Meinem Ex wurde das Sorgerecht entzogen....ich habe somit das alleinige Sorgerecht.

Könnte man jetzt, wenn man neu verheiratet wäre, oder nen neuen Partner hat oder was weiß ich....der Oma des Kindes, dem Opa...dem Nachbarn....dem Freund der Familie oder sonst wem, eine Hälfte des Sorgerechts übertragen????

Oder ist das so, das das ASR auch allein von der Mutter/dem Vater getragen wird?

Ist nix akutes was ich wissen will.....mir stellte sich nur so die Frage

Lebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2007 16:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Sorgerecht ist zunächst auf die rechtlichen Eltern beschränkt und kann nur durch ein Gericht ganz oder in Teilen auf eine dritte Person übertragen werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 16:28