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Als Vater alleiniges Sorgerecht beantragen - wie stehen die Chancen? Erfahrungen

 
(@krow2405)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend Liebes Forum,

ich heiße Martin, bin 25 Jahre jung und habe eine wundervolle Tochter namens C., die im April 5 Jahre jung wird. Anfang Dezember habe ich mich mit meiner Freundin und Mutter des Kindes getrennt. Zum 1.2. zieht sie endlich aus unserer gemeinsamen Wohnung.

Ich wollte um Erfahrungen, Tipps etc. bitten, hauptsächlich an die Männer die evtl. schon Erfahrung mit dem erlangen von alleinigem Sorgerecht haben?! Als Mann ist dies bekanntlich ja schwerer, als als Frau - Schlimm genug.

Nun zur Sache.

Meine Tochter ist ein reines Papa Kind, alles was sie macht, muss sie mit Papa machen. Zur Erziehung: Ich bin ein ruhiger Pohl, versuche immer ihr alles in Ruhe zu erklären sodass sie es auch versteht. Die Mutter meiner Tochter ist genau das Gegenteil. Sie schreit die kleine gleich beim 1. Mal wenn sie was falsch gemacht hat an und droht ihr sofort Schläge auf den Po an. Jedes mal, deshalb hört meine Tochter auch nur auf mich, Ihrer Mutter tanzt sie auf der Nase rum, teilweise wie sie will. Selbst Gewalt hat sie ihr schon angetan. Eines Abends kam ich von der Arbeit nach hause und da kam meine kleine weinend auf mich zu und sagte mir das Mama ihr weh getan hat. Sie hatte 2 kleine Schürfwunden am Bein, quasi die Haut abgekratzt bzw. abgeschürft. Nichts wildes, aber als ich sie dann fragte was passiert ist sagte sie nur das Mama ihr am Bein gezogen und sie gekratzt hat.. Davon hab ich damals vorsorglich schon ein Foto gemacht und wenn ich das C. heute zeige, erzählt sie aus dem Nähkästchen diese Geschichte. Zum Kindergarten wird C. befördert nach Lust und Laune der Mutter - Kann der Kindergarten auch bezeugen, die merken ja wie oft C. fehlt. Wenn die Mutter keine Lust hat morgens aufzustehen, bleibt sie einfach liegen, während das Kind sich stundenlang im Zimmer selbst beschäftigt und sich sogar als 4-jährige !!!! das trinken selbst holen muss und trockenes brot isst, weil sie sich das noch nicht schmieren kann. Nun seit der Trennung ist ihr das Kind vollkommen egal. Die kleine befindet sich nachmittagsnun oft bei meinen eltern (die direkt neben mir wohnen. Balkon an Balkon), da sie nicht so interessiert ist das Kind zu sehen und ich bis 16:30 oder 17:00 uhr arbeite. Im Kindergarten hat sie OHNE meines Wissens 7 Monate den Kindergartenbeitrag nicht bezahlt, welchen ich nun komplett in eins überwiesen habe. Zudem ist die Mutter seit ca. 1 Monat in einer Privatinsolvenz. Außerdem unternimmt die Mutter nie was mit C. Sie war noch nie in ihrem noch jungen leben alleine mit Mama auf dem Spielplatz, spazieren oder sonst wo. Immer wird sie nur vor den Fernseher oder vor das Tablet von ihr gesetzt, damit die Mama ihre ruhe hat. Mal in ihrem Kinderzimmer ein Spiel mit ihr spielen, oder sich gegenseitig einen Ball zuwerfen oder auch mal zusammen rumtoben, singen oder tanzen, alles fehlanzeige. Soziale Kompetenzen gleich null. Geredet wird gar nicht, wenn wird die kleine nur angeschrien von ihr, das ist die einzige Art der Kommunikation seitens der Mutter meiner Tochter.

Sind all diese Dinge relevant? Wie sehen meine Chancen im Zweifelsfall aus, das alleinige Sorgerecht zu beantragen und gegen den Willen der Mutter auch zu erhalten?

Ich bin für jede Antwort dankbar, auch gerne von Frauen die Erfahrung darin haben!!

Vielen Dank!

Schönen Abend noch.

Gruß
Martin


Änderung durch Malachit: Name des Kindes durch Abkürzung ersetzt. Du hast mit deiner Anmeldung die Forenregeln akzeptiert - und Forenregel 2 dient insbesondere auch deiner eigenen Sicherheit.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2017 23:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zu allererst: hier geht es nicht um das AlleinSorgerecht, sondern darum, bei wem das Kind in Zukunft lebt! Das geht auch wunderbar mit GSR (bzw: hast Du überhaupt SR? Hat man als nicht verheirateter Vater nämlich nicht automatisch!)

Dann zu Deinen Schilderungen: nein - das ist alles nicht wirklich relevant. Vielleicht das Thema Gewalt - das wird aber vermutlich an der Beweisbarkeit scheitern. Wenn das einmalig war - lass lieber stecken. Wenn es hart auf hart und ein Richter zu entscheiden hat, bei wem zukünftig das Kind lebt (BetreuungsET), dann kommt es auf Eure Rollenverteilung als Eltern an. Und das liest sich bei Dir eher so, dass Du der Ernährer bist und KM die Hausfrau (ob sie ihren Pflichten eher schlecht als recht nachkommt wird vermutlich auch niemanden wirklich interessieren)

Aber aus Deinen Beschreibungen könnte man auch lesen, das KM gar kein Interesse am Kind hat. Vielleicht mal in Ruhe mit ihr reden? Die Gefahr ist nur, dass sie das Kind als Einnahmequelle wahrnimmt und deshalb nicht verhandlungsbereit ist, weil sie KU von Dir haben will. Könntest Du Dir im umgekehrten Fall leisten, auf KU von der KM zu verzichten?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2017 02:00
(@psoidonuem)
Registriert

Im Gegensatz zu Toto bin ich der Ansicht, dass das alles sehr wohl relevant ist - nur darfst Du auf keinen Fall den Fehler machen diese Beschuldigungen auszusprechen. Das soll mal schön ein Gutachter machen wenn es so weit kommen muss. Denn wenn die Mutter so ist wie Du beschreibst, wird sie sich auch vorm Gutachter nicht anderes gerieren. Und der Kindergarten wird vom Gutachter auch gefragt.

Wichtig ist aber vor allem, dass die Wohnsituation geklärt ist, wenn das Kind bei Dir wohnt ist das die halbe Miete. Du als Vater brauchst allerdings ein Betreuungskonzept falls die Ex nicht freiwillig mitspielt. Mütter brauchen sowas nicht, die dürfen die Kinder den ganzen Tag vor die Glotze setzen. Also mach erstmal einen Plan dafür.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2017 11:59
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

Guten Abend Liebes Forum,

ich heiße Martin, bin 25 Jahre jung und habe eine wundervolle Tochter namens C., die im April 5 Jahre jung wird. Anfang Dezember habe ich mich mit meiner Freundin und Mutter des Kindes getrennt. Zum 1.2. zieht sie endlich aus unserer gemeinsamen Wohnung.

Zieht deine Freundin alleine aus oder will sie Euer Kind minehmen ?

VG,
Tsubame

**edit: Quoting korrigiert!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2017 12:37