Hallo zusammen,
ich habe nach einem Gerichtstermin nun hoffentlich endlich das gemeinsame Sorgerecht für mein Kind erwirkt.
Da mein Kind und seine Mutter am anderen Ende von Deutschland leben, sehe ich sie selten und habe kaum Möglichkeiten auf die Erziehung Einfluß zu nehmen.
Das Problem ist, daß die Mutter gerne über ihr Handeln schweigt, bzw. die Tatsachen anders darstellt.Ich habe den Eindruck, daß mein Kind in einem Kindergarten angemeldet wurde, damit die Mutter ihre Ruhe hat bzw. steuerfrei arbeiten gehen kann, da sie neben dem Unterhalt für das Kind noch Geld vom Sozialamt erhält.
Meine Tochter ist jetzt zum wiederholten Male tagelang für mich nicht zu sprechen.
Muß ich diese Antworten hinnehmen?
Kann ich irgendwo herausfinden, ob meine Tochter in einem Kindergarten angemeldet ist?
Ich bin dankbar für jede Antwort!
Hallo!
Mal eine andere Frage was is an einem Kindergarten so verwerflich? Die meisten Kinder kommen mit ab dem 3. Lebensjahr in den Kindergarten. Davon mal abgesehen kommt Dein Kind mit anderen Kindern zusammen. Ob die Frau nun nebenbei arbeitet oder nicht hat meiner Meinung mit einem KiGa wenig zu tun. Schwarzarbeit nachzuweisen wird schwer.....*leider*
Herausfinden in dem Du die ganzen Kindergärten anrufst oder vie RA einen Brief zu der KM schickst in dem Du fragst ob und in welchen Kindergarten sie geht.
Gruß Teufelchen
Hallo christian22
ich denke da wirst du es sehr schwer haben. Wenn die KM Dir das nicht freiwillig erzählt...kannst du nichts machen.
Du hast jetzt die Möglichkeit entweder alle Kita's telefonisch anzuklingeln, wobei ich allerdings bezweifle, dass du Auskunft bekommst...oder Du fährst vor Ort und beobachtest du KM...
Ob es was nützt???
Desweiteren gebe ich zu bedenken, dass Kindergärten eine feine Sache sind für das Kind.
Es wird gezielt in der Entwicklung gefördert, hat andere Kinder zum spielen und auch eine vernünftige Ernährung.
Also warum willst du das Deinem Kind nicht gönnen?
Falls du gegen die KM schiessen willst, würde ich immer abwägen ob das Kindswohl nicht im Fordergrund stehen sollte.
Was würde denn passieren, wenn du die KM mit Deinem Verdacht behelligst...Das schlimmste was passieren kann ist, Sie holt das Kind wieder aus dem Kindergarten und geht halt nicht mehr arbeiten.
Endresultat: Kind hat weniger sozialen Umgang... :exclam:
KM hat weniger Geld, wovon sicherlich momentan auch das Kind profitiert... :exclam:
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hm, habe mir Deine Geschichte nochmal angelesen,
klär uns doch mal über den Gerichtstermin besser auf,
denn das GSR hattet ihr doch, wie hast Du es nun erwirken können. . .
Da Du schreibst: "Meine Tochter. . .. " und "...,ob meine Tochter im Kidnergarten. . ."
sehe ich nicht, das Du Dich davon gelöst hast, einen Besitzanspruch an euer Kind zu haben. Wenn Dir das im Verfahren, vor dem Richter auch passiert ist, bin ich gespannt wie der Beschluß aussehen wird. Damit hast Du wohlmöglich gezeigt, das DU nicht gewillt bist, mit ihr gemeinsam etwas zu regeln, woduch sie wohlmöglich der besser geeignete Part ist, und das ABR erhält. . .
Ein Sozialamt gibt es nicht mehr. ist die KM auf Hartz IV ? Oder erhält sie Kindesunterstützung, weil das was sie verdient für sich ausreicht, aber eben nicht fürs Kind ? Wenn sie das erhält, ist klar, sie hat nicht Hartz IV.
Kindergarten: Kann sie anmelden, wie sie lustig ist, und wen nDu es nicht erfährst, geht es DIch nix an. . . Sie geht ja auch nix an, was DU mit dem Kind während des Umgangs unternimmst. . . . aber wegen Freundlichkeit und Harmonie sollten natürlich alle sich immer mitteilen. . . doch wie ist es denn nun mit dem Ummelden ausgegangen ?
Das Deine Tochter für Dich nicht zu sprechen sei, ist in der Macht der KM. . . da kan nsie immer sagen Du störst. . . . aber Du auch, laß es!!! Konzentrier Dich auf die kommenden Umgangstermine mit der Tochter. . . .
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Moin
Also verwerflich ist es denke ich nicht, das die kleine einen Kindergarten besucht (evtl.), aber so was zeigt dem JA und den Richtern auf, das die KM nicht an der Ausübung der gemeinsamen Sorge interressiert ist. So stellt sich das in meinem Fall dar. Man muß nur überlegen wie man es anbringt. Klar kann man einen Proßess anstrengen, aber wieso?? Der Kindergarten nimmt schließlich eine "erziehende Position" ein und das kann doch nur ein Vorteil sein, wenn das Kind mal ein paar Stunden die abwesenheit der KM "genießen" kann. Auch wenn das Kind dann für Papa immer Bilder malt und es der Erzieherin sagt, das es für Papa ist, kann die KM noch so böse über ihren EX-Mann sprechen. Das JA nimmt immer Kontakt zum Kindergarten auf, wenn es um eine Stellungnahme durch das Gericht gebeten wird. Die Erzieherinnen sind auch nicht dumm und mit der Situation ständig steigender Trenungen und Rosenkriegen bestens vertraut und werden dort auch angeben, wie sich das Kind über die Elternteile äußert.
MFG
PhoeniX
PS Ich habe in einem anderem Forum mal etwas ähnliches gelesen und der Vater hat einen Briief zum Kindergarten geschickt: ..... Trotz gemeinsamer Sorge hat meine Frau das Kind ohne meine Unterschrift oder irgendeine Benachrichtigung meiner Person in ihrer Einrichtung angemeldet. Da dieses rechtlich nicht Korekt ist, mir aber das Kindeswohl wichtiger ist als ein erneuter Rechtsstreit, gebe ich hiermit meine Einverständnis zu dem Besuch meines Kindes in ihrem Kindergarten ab. Da wie gesagt gemeinsames Sorgerecht besteht bitte ich sie höflich darum mir über die Entwicklung meines Kindes des öfteren mal Rückmeldung zu geben, da ich ansonsten keinerlei möglichkeiten habe mich über das Wohlbefinden meines Kindes zu informieren.
Ob dieses allerdings sinnvoll ist sollten andere hier einmal anbringen. Ich könnte mir vorstellen, das es
a) bewirkt, das die KM in Erklärungsnot im Kindergarten kommt und du Kontackt mit demselben aufrechterhältst.
b) dir als Stimmungsmache gegen die KM vorgeworfen wird.
[Editiert am 27/7/2005 von PhoeniX]
Hallo Christian !
Mir ist nicht klar, worauf Du hinaus willst mit Deinem Posting.
Wie schon davor geschrieben... der Besuch eines Kindergartens ist
eine absolut positive Sache für ein Kind und ich kann nicht erkennen,
worüber Du dich beschwerden willst.
Oder geht es Dir nur darum, daß Dich die KM nicht vorher darüber
informiert hat ? Wenn das, das einzige ist, worüber sie Dich nicht
informiert, dann würde ich keinen großen Wind machen.
Ich kann mir auch schwer vorstellen, daß Du bei GSR Einfluß darauf
nehmen könntest, ob und in welchen Kindergarten die Kleine geht,
wobei ich den Satz
ich habe nach einem Gerichtstermin nun hoffentlich endlich das gemeinsame Sorgerecht für mein Kind erwirkt.
sowieso nicht verstehe !?!
Hat Du jetzt oder hast Du nicht und worum geht es Dir tatsächlich ?
Gruß
Marina
Hallo,
wir haben das GSR, obwohl die Mutter gerne das alleinige gehabt hätte, hat aber vor Gericht nicht geklappt.
Daß meine Tochter in einen Kindergarten geht ist mir recht, da sie tatsächlich soziale Kontakte braucht.Sie ist momentan zwei Jahre alt und ihre Mutter hat keine große Lust mit ihr zu spielen oder spazieren zu gehen.
Auf der anderen Seite geht eine familiäre Betreung doch vor Fremdbetreuung, oder?
Wenn die Mutter sie nun in einen Kindergarten gibt, dann hätten wir auch eine andere Lösung finden können, zB eine hälftige Betreuung oder oder ich hätte das Sorgerecht ganz erhalten können und meine Tochter mit meiner Familie großziehen können.
Ich habe den Eindruck mein Kind dient der Mutter nur zur Finanzierung ihres Lebens.
[Editiert am 27/7/2005 von christian22]
@Phoenix
aber so was zeigt dem JA und den Richtern auf, das die KM nicht an der Ausübung der gemeinsamen Sorge interressiert ist. ]
Man muß nur überlegen wie man es anbringt.
Das ist in meinen Augen Quatsch, was Du da sagst, Phoenix und jedes
Jugendamt oder Gericht, wird Dich wenn Du damit ankommst, nach Hause
schicken. Die haben wahrlich größere Probleme zu richten und zu schlichten,
als das sie sich damit beschäftigen werden.
Gruß
Marina
Hallo Christian !
Wie willst Du eine 50/50 Lösung anstreben, wenn die Mutter und das Kind
wie Du sagst, am anderen Ende von Deutschland leben ?
Und du widersprichst Dir
Daß meine Tochter in einen Kindergarten geht ist mir recht,
geht eine familiäre Betreung doch vor Fremdbetreuung, oder?
Mir scheint, Du weißt selbst nicht genau, was Du möchtest. Ich hab eher den
Eindruck, Du bist wütend... vielleicht sogar berechtigt, aber Wut ist ein schlechter
Ratgeber.
Und auch für eine Zweijährige kann ein Kindergarten eine feine Sache sein,
Spazierfahrten und spielen mit der Mutter, ersetzen nicht den sozialen Kontakt
zu anderen Kindern. Abgesehen davon, daß viele Kinder in dem Alter in den
Kindergarten gehen, einfach, weil ihre Mütter arbeiten gehen müssen.
Gruß
Marina
Moin
Ich habe den Eindruck mein Kind dient der Mutter nur zur Finanzierung ihres Lebens.
Das hat wohl fast jeder, interressiert aber keinen.
Wenn die Mutter sie nun in einen Kindergarten gibt, dann hätten wir auch eine andere Lösung finden können, zB eine hälftige Betreuung oder oder ich hätte das Sorgerecht ganz erhalten können und meine Tochter mit meiner Familie großziehen können.
Nur mal eine Mutmaßung: Kann es sein das deine Familie sich zimlich stark in die Sache invollviert???
@ Aniram
Auszug aus meinem JA-Gespräch (Gedächnisprotokoll): ".... Habe ich von einer Bekannten gehört, das meine Frau meine Tochter in einem Kindergarten angemeldet hat. Ich finde es zwar gut aber unfair, das ich immer alles als letztes erfahre was meine Tochter angeht." "Herr B. langsam müßten sie doch verstanden haben, das ihrer Frau nichts an der Ausübung der gemeinsamen Sorge liegt ....."
MFG
PhoeniX
@Phönix,
wieso hast Du den Eindruck, daß meine Familie sich einmischt?
Ist es nicht normal, daß eine Familie sich um jedes Mitglied kümmert, besonders wenn es schwach oder jung ist?
Nur weil es mittlerweile normal ist, daß in diesem Land die Familien auseinanderfallen, Kinder mit 18 fluchtartig das Elternhaus verlassen und kaum noch Kontakt halten, Alte und Kranke in Heime abgeschoben werden, muß man sich an diesem "Trend" nicht beteiligen.
Was den Kindergarten angeht; wenn es nur darum geht das Kind abzuschieben, damit man seine Ruhe hat, dann macht es keinen Sinn für mich!
Wenn man arbeitet und das Kind deshalb halbtags in einen KG gibt, dann ist es ein anderes Thema.
Aus reiner Bequemlichkeit Verantwortung weiter zu reichen, bzw. dem anderen Elternteil das Kind vorzuenthalten kann doch wohl auch keine Lösung sein.
Nachdem ich mein Kind drei Monate nicht sehen durfte wurde gerichtlich festgelegt, daß das GSR beibehalten werden soll.Da die Mutter aber mit dieser Lösung unzufrieden ist, rechne ich damit, daß sie wieder einen unsinnigen Prozeß anzettelt.Dank PKH ist dieses in Deutschland ja anscheinend zu einem Volkssport geworden, der dafür sorgt, daß die Gerichte auf Monate mit unnötigen Verfahren blokiert werden!
Hallo Christian !
Ist es nicht normal, daß eine Familie sich um jedes Mitglied kümmert, besonders wenn es schwach oder jung ist?
Nur weil es mittlerweile normal ist, daß in diesem Land die Familien auseinanderfallen, Kinder mit 18 fluchtartig das Elternhaus verlassen und kaum noch Kontakt halten, Alte und Kranke in Heime abgeschoben werden, muß man sich an diesem "Trend" nicht beteiligen.
Ich finde Deine Einstellung, gerade in Anbetracht Deiner Jugend (ich nehme an, die 22 steht
für das Alter) absolut positiv und verantwortungsvoll.
Wenn Deine Exfrau (?) schwarz arbeitet, ist das strafbar und sollte man ihr draufkommen,
wird sie erhebliche Schwierigkeiten deswegen bekommen, aber ungeachtet dieser Tatsache,
wenn sie arbeitet, dann braucht sie Betreuung für eurer Kind.
In dem Fall wäre es also nicht nur der Bequemlichkeit wegen und hat auch wenig damit
zu tun, daß sie Dir scheinbar die Kleine vorenthält.
Diese beiden Dinge solltest Du daher trennen und alles daran setzen, Dein Kind, egal ob
Kindergarten "ja oder nein" so oft wie möglich zu sehen, was bestimmt aufgrund der großen
Entfernung schwer genug ist.
Kam dieser Punkt eigentlich, wo doch das GSR positiv für Dich gelaufen ist, gar nicht zur
Sprache ?
LG Marina
Hallo Marina,
Dank für das Lob!
Die Entfernung wurde von der Mutter selbst gewählt und trotz des schon damals bestehendem GSR und einer Weigerung meinerseits von ihr durchgesetzt.
Ihren Umzug gab sie einen Tag vor der ersten Verhandlung bekannt, woraufhin diese nichts brachte, da sich niemand auf die neuen Umstände einstellen konnte.
Den Umzug begründete sie damals mit einem Jobangebot(sie zog dafür 450 KM weit weg).
Die Stelle hat sie bis heute nicht angetreten!
Bei der zweiten Verhandlung ergab sich dann, daß ich mein Kind für eine Woche im Monat holen darf.Ich würde mein Kind liebendgern länger sehen und ärgere mich deshalb darüber, daß sie Dritten zur Erziehung gegeben wird!
Hallo Christian
Also anbetracht deines Alters (ich selbst bin erst 25 und lebe seit der Trennung von meiner Frau bei meinen Eltern) komme ich aufgrund deiner Aussagen zu dieser Vermutung. Auch ich habe es mitgemacht, das meine Eltern sich zu sehr in die Erziehung MEINER Kinder eingemischt haben. AUs diesem Grund habe ich mir jetzt eine eigene Wohnung angemietet. Es ist keine gute Mischung mit dem Kind bei den Eltern zu leben.
1) Haben Eltern einen zu großen "Beschützerinstinkt" . (nicht das es schlecht ist aber in dem Fall das man selbst Elternteil ist fehl am Platz)
2) Solltest du dem Richter/JA zeigen, das du eigenverantwortlich handelst und Herr deines Lebens bist.
3) Sind es die Großeltern und so sollte es bleiben. Den Großeltern hat es NICHTS anzugehen. Sprich Generationskonflickt.
4) Ordne deine Prioritäten. Rede nicht deinen Eltern nach dem Mund sondern handle wie du es für richtig empfindest. Sorry aber
Auf der anderen Seite geht eine familiäre Betreung doch vor Fremdbetreuung, oder?
Wenn die Mutter sie nun in einen Kindergarten gibt, dann hätten wir auch eine andere Lösung finden können, zB eine hälftige Betreuung oder oder ich hätte das Sorgerecht ganz erhalten können und meine Tochter mit meiner Familie großziehen können.
ist eine Aussage die nicht von einem 22 jährigem Stammen können. Dazu gebraucht es "gluckenhaftes Verhalten der älteren Generation". Wenn du mit solchen Aussagen zum JA oder Richter gehst bekommst du einen auf den Deckel. (Ich bin zwar selbst ein "Kindskopf" aber solche Sachen darf man sich nicht erlauben.)
5) Versuche den Kindern einen geordneten Lebensmittelpunkt zu schaffen bevor du überhaupt nur daran denkst das ABR zu beantragen.
MFG
PhoeniX
Hallöchen,
also ich möchte hier noch etwas zufügen:
Ich arbeite, wenn ich mich nicht gerade in Elternzeit befinde :red:
in einem Kindergarten.
Ein Kind in den Kindergarten zu geben, hat für mich den Grund, dass seine sozialen Kontakte gefördert werden sollen und zudem werden noch ganz andere Förderungsmaßnahmen dem Kind immer gut tun.
Manches Kind wird in einen Kiga auch "abgeschoben"...klar... was die Erzieherinnen dort aber mit Sicherheit mitbekommen und sich auch dementsprechend verhalten werden...
Was die Zusammenarbeit mit JA betrifft...Kita´s werden nur mit entsprechenden Gründen mit dem JA oder anderen Familieninstutionen in Kontakt treten... das aber meist nur mit wirklich schwerwiegenden Gründen, wie Verwarlosung oder dergleichen ....
Und ob ein Kiga Auskunft über die Anmeldung eines Kindes gibt ist fraglich.
Wenn die Mutter dort sich als alleinerziehend ausgibt (auch wenn sie das GSR mit dem Vater teilt) so wird sich der Kiga wahrscheinlich trotzdem erst mal bedeckt halten und keinerlei Auskünfte erteilen...und dies erst mal mit der Mutter absprechen...
Bei uns jedenfalls ist dies so. Wenn sich Familienstreitigkeiten ergeben, der Vater ausgezogen ist und wir wissen, dass die Mutter das ASR beantragt hat, dann MÜSSEN wir aufpassen (vor allem wenn wir den Vater nicht kennen) Es ist oft so, dass der / diejenige die das Kind anmeldet...halt eben auch Auskunft darüber gibt, wer das Kind abholen, sehen usw. darf...
🙁 ...auch wenn wir wissen, dass der Vater berechtigte Gründe hat....
LG Real Melly
Hallo Melly,
auch Dir Dank für die Antwort!
Es ist für mich interessant von jemandem, der aus "der Praxis" kommt zu hören, wie sie die Situation sieht.
Für Alle, die es nicht verstanden haben oder es überlesen haben; ich bin sehr an sozialen Kontakten meiner Tochter interessiert, vorallem auch an solchen, die von der Mutter nicht ohne weiteres manipuliert werden können.
Mein Unverständnis ging dahin, daß die Mutter mit allen Mitteln das alleinige Sorgerecht haben wollte, ich das Kind nicht mehr sehen durfte und sie schlußendlich möglichst wenig Zeit mit meinem Kind verbringen möchte!
Dieses kann nicht zum Wohle des Kindes sein.
Hi...
nein...DAS ist bestimmt nicht zum Wohle des Kindes....
ABER....sie gibt es ja wenigstens nicht IRGENDWOHIN ...
Sie gibt es in eine Einrichtung, die die Situation wohl bestimmt erkennt...und hoffentlich darauf eingeht...Gespr. mit der Mutter...usw.
Sie gibt es nicht zu irgendeiner Freundin....die nicht richtig aufpasst...oder was weiß ich.
In der Einrichtung ist für das Kind gut gesorgt, sie fördern es, und.... das Kind kommt zugleich noch mit anderen Kindern zusammen, findet Freunde....usw.
Hier KÜMMERT sich jemand um das kind.
Wenn die Mutter schon (mal angenommen) keine Zeit, keine Lust...wie auch immer..nicht für das Kind genug sorgt in dieser Zeit...so fühlt sich das Kind richtig angenommen im Kiga. DA hat man Zeit für das Kind.
Sieh´s positiv....
LG Real Melly
Du hast recht,
Danke!
😉
Aber bitte doch.... :red:
Moin christian22,
Mein Unverständnis ging dahin, daß die Mutter mit allen Mitteln das alleinige Sorgerecht haben wollte,
Wenn du für einen kurzen Moment ganz dolle ehrlich zu dir bist, wird dir klar, dass sie das ASR zwar nicht rechtlich aber doch faktisch hat. Durch die große Entfernung ist es dir nicht möglich, mal so eben im Vorbeigehen eine neue Info aufzuschnappen, durch Nachbarn oder Eltern der Kindesfreunde etwas zu erfahren und mit der KM darüber zu reden. Du bist leider Gottes dazu verdammt, den Infos nachzurennen und die KM ist dein einziger Informant. Eine schwere Situation, doch bedingt in den Gegebenheiten fürchte ich, du wirst dich damit abfinden müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!