Hallo,
ich bin gerade in einer schwierigen Lage.
Habe einen 2 jährigen Sohn. Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Haben 1 Jahr zusammen gewohnt und gekümmert, dann Trennung und Auszug der Mutter mit Kind.
Da war ich gut fertig, weil es mit Familie nun Essig war.
Dann kamen schwierige Zeiten, wo wir versuchen mussten, trotz Differenzen einen Weg zu finden. Ziel: gemeinsame Elternschaft trotz Trennung. Mittel- bis langfristig: Wechselmodell.
Es war nicht einfach, aber es hat sich gelohnt - es funktionierte und der Kleine kam gut klar. Ich habe ihn durchgehend auch für längere Zeiträume bei mir gehabt. 1/3 der Betreuung habe ich mindestens abgedeckt.
Vor ca. einer Woche bekam ich aus der Kalten die Ansage, dass sie einen Job in ihrer alten Heimat (200km) hat. Den würde sie anehmen und unseren Sohn mitnehmen. Umzug am 10.03. In zwei Wochen. Ich bin aus allen Wolken gefallen.
Ich habe voll Panik bekommen, mir war, als würde sie mir das Herz rausreissen.
Viele Freunde sagten: Ja, versuch sie umzustimmen (was mein Plan war) aber geh auch auf der juristischen Ebene dagegen an. Tu es. Tu es für dich und deinen Sohn. Denk nicht immer nur an sie und ihre Reaktionen.
Beantrage endlich das gemeinsame Sorgerecht! Du zögerst seit einem Jahr, tu es jetzt!
Da bin ich dann zu einer Anwältin. In Anbetracht der kurzen Zeit (14 Tage) machte sie mir den Vorschlag sofort eine einstweilige Anordnung hinsichtlich der Übertragung ABR zu stellen und gleichzeitig die gemeinsame Sorge zu beantragen. Ich war da skeptisch, sie meinte aber, dass es als sich nachweisslich sorgender biologischer Vater schon Chancen gäbe. Für mich war jeder Strohalm recht. Ich wollte erreichen, dass es sich die Mutter noch einmal überlegt (zumal der Job auch nur auf ein Jahr befristet ist) und wir dem Sohn den ausgewogenen Kontakt zu beiden Eltern in einer Stadt erhalten. Irgendwie hatte ich das Gefühl alles versuchen zu müssen.
Ich stellte den Antrag auf einstweilige Anordnung Übertragung ABR so, wie es die Anwältin empfohlen hat am 25.02.
Der Rechtspfleger war schon irritiert, durfte sich aber natürlich inhaltlich nicht äussern. Er fragte nur: "Das ist mit der Anwältin SO abgesprochen?" Ich bejahte das.
In der letzten Woche haben die Anwältin und ich die Begründungen erabeitet und zusammen mit dem Antrag auf gemeinsame Sorge nachgereicht.
Nochmals von mir auf die Erfolgschancen angesprochen, sagte sie: "Die gemeinsame Sorge bekommst du auf jeden Fall. Bei der Übertragung ABR gibt es Chancen.
Ich dachte, na gut, sie wird das schon wissen, ist ja Anwältin.
Gestern bekomme ich Post vom Gericht. Darin steht die Einschätzung einer Richterin über den Antrag (noch ohne nachgereichte Begründungen, da der Brief vom 25.02. ist und die Begründungen erst 3Tage später rausgingen): "Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat da keine Kindswohlgefährdung vorliegt, welche Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung ist. Bitte teilen sie innerhalb von 2 Wochen mit, ob der Antrag zurückgezogen werden soll. Die Gegenseite und das JA wurden zur Vermeidung der Entstehung von Kosten bislang nicht informiert."
Jetzt bin ich komplett irritiert, Kindswohlgefährung liegt definitiv nicht vor - also erscheint mir die gesamte von der Anwältin vorgeschlagene Strategie hinsichtlich der Übertragung ABR extrem zeifelhaft.
Als ich sie daraufhin anrief, sagte sie, wir sollten jetzt mal abwarten, bis unsere nachgeschobenen Begründungen einbezogen würden, aber sie schien mir nicht sehr sicher. Zumal sich diese Begründungen eher so im Bereich "... die Interessen des Kindes an Verantwortung und Pflege durch beide Eltern sind vorrangig zu einseitigen Karrierebestrebungen ... Vater kümmert sich seit Geburt fast hälftig ... sehr intensive und liebevolle Beziehung zum Kind ..." bewegen.
Kann jemand, der Erfahrungen hat mal bitte was dazu sagen?
Und hinsichtlich des zweiten Antrages auf gemeinsame Sorge: Ist es hier wahrscheinlich unter den gegebenen Umständen erfolgreich zu sein?
Die Anwältin sagt ja, da müsse ich mir mit meiner Betreuungsvergangenheit überhaupt keine Sorgen machen.
Ich fragte sie dann noch, ob ich mit diesem so sicheren GSR, dann im Falle meines Hinterherzuges (den ich momentan erwäge) hinsichtlich der Entscheidung über den Aufenthalt mit der Mutter gleichgestellt wäre, sagte sie: ja.
Ich weiss jetzt nicht, vielleicht ist es eine Sache meiner mitgenommenen Nerven, aber mir ist ein bisschen das Vertrauen in die Vorgehensweise der Anwältin abhanden gekommen.
Es liegt nicht in meinem Interesse zwei (oder einen) völlig chancenlosen Antrag zu stellen. Dann ziehe ich die Sachen lieber im Hinblick auf die künftige Kommunikation mit der Mutter sofort zurück.
Aber vielleicht hat das ja alles auch mit den Auswirkungen der Reform zu tun.
Die Anwältin ist heute wegen Gerichtstermin nicht zu erreichen. Ich sitze wie auf glühenden Kohlen.
Was meint Ihr?
Übertragung ABR zurückziehen ja/nein (ich tendiere gerade zu ja)
Antrag GSR zurückziehen ja/nein
Vielen Dank für die Hilfe, herbart
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Moin herbart,
der richterliche Hinweis bezog sich m. E. nur auf die fehlende Eilbedürftigkeit einer Einstweiligen Anordnung in Sachen ABR: Eine Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor; als bislang nicht Sorgeberechtigter bist Du ausserdem gar nicht in der Lage, einen solchen Antrag zu stellen. Insofern ist er tatsächlich chancenlos.
Dein GSR-Verfahren ist davon nicht berührt; es kann aber "ganz normal" abgehandelt werden und wird nach der neuen Gesetzeslage auch mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein. Sollte in dessen Rahmen das ABR erneut zur Sprache kommen, wird auch über diesen Antrag entschieden. Mit einer Begründung in Sachen "einseitige Karrierebestrebungen" Deiner Ex wäre ich dabei allerdings vorsichtig; dem könnte sie leicht Deine Bequemlichkeit, Unbeweglichkeit oder eine "nicht vorhandene Einsicht in das Ende Eurer Paarbeziehung" entgegenhalten. Zu einem Wechselmodell wird niemand verurteilt; zu einem Verbleib am bisherigen Wohnort schon gar nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie seht ihr die Chancen in meinem Fall das volle GSR (inklusive ABR) zu bekommen?
Das würde nämlich meine Entscheidung, eventuell hinterherzuziehen massgeblich beeinflussen.
Die Stadt, um die es geht ist nicht mein Ding, ich bin sehr zufrieden hier - wenn ich mich überwinden sollte, möchte ich nicht in zwei Jahren wieder vor der selben Situation stehen wollen.
Das nötige Grundvertrauen zu Madame ist auf jeden Fall durch diese Aktion weg ...
(Eigentlich ist der Drops gegessen - sie pfeift auf meine Teilhabe - und das ganze kann sich jederzeit wiederholen, mit oder ohne GSR/ABR)
.... dem könnte sie leicht Deine Bequemlichkeit, Unbeweglichkeit oder eine "nicht vorhandene Einsicht in das Ende Eurer Paarbeziehung" entgegenhalten. Zu einem Wechselmodell wird niemand verurteilt; zu einem Verbleib am bisherigen Wohnort schon gar nicht.
Es ist in meinem Fall eher die "nicht vorhandene Einsicht in das Ende unserer Elternschaft". Die Ebene der Paarbeziehung haben wir Gott sei Dank hinter uns.
Ich bin echt erschüttert, wie egal ihr die gute Beziehung meines Sohnes zu mir ist.
Ich könnte das alles verstehen, wenn ich mich beizeiten verpisst und nie wieder gemeldet hätte - aber ich war immer am Start - und davon hat neben meinem Sohn auch sie in nicht geringem Maße profitiert.
Alle Trennungsväter in meiner Umgebung sagen mir, das jede Entfernung über 50 km das schleichende Aus bedeutet.
Die Kinder freuen sich dann zwar über die Abwechslung, aber Vater zu sein, bedeutet für mich etwas anderes.
give respect
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Moin Herbart,
Wie seht ihr die Chancen in meinem Fall das volle GSR (inklusive ABR) zu bekommen?
Vielleicht hilft es dir, wenn du deinen Fall mit Entscheidungen zu ähnlich gelagerten Fällen vergleichst, wie zum Beispiel diesem hier bei dem aber offensichtlich das GSR bereits vorlag:
Die Regelung des Sorgerechts in dem hier betroffenen Teilbereich (Aufenthaltsbestimmung) ist erforderlich, weil die Eltern sich in dieser Frage nicht einigen können. Bei der Entscheidung ist ausschlaggebend, daß die Mutter schon aufgrund der von den Eltern einvernehmlich getroffenen Entscheidung die Hauptbezugsperson des Kindes ist. Ein Umzug kann ihr als Teil ihrer grundsätzlich freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht (neue Arbeitsstelle).
Gruß
Brainstormer
Also das heisst, ich würde in meinem Fall maximal das GSR exclusive ABR bekommen - und stünde, wenn ich hinterher ziehe, in zwei Jahren im Falle eines Falles genauso dumm da wie heute.
Macht dann das GSR (ohne ABR) überhaupt noch mehr als einen symbolischen Sinn für mich und den Sohn? Ich mein, auf Mitsprache bei Kontoeröffnung kann ich dann auch verzichten.
give respect
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Moin!
Nö - GSR jetzt zu beantragen macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Du solltest jetzt vielmehr zum Wohle Eures Kindes an Lösungen basteln, die einen regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang mit Dir realisieren lassen! (s.a. Dein anderer Thread)
Klar, wäre es vermutlich etwas einfacher, wenn man die dortigen Diskussionen mit der KM von einer einigermaßen gleichberechtigten Basis (GSR) führen könnte. Ist aber hier nicht gegeben. Und ganz ehrlich, auch ein bestehendes GsR würde nicht allzu viel an der Situation ändern!
Gruss, Toto
PS: wie verträgt sich eigentl Dein Anspruch, GSR zu bekommen und der inDeinem anderen Thread angedachten Möglichkeit eines Rückzugs - irgendwie weißt Du auch nicht was Du willst...
Moin Herbart,
ich denke nicht, dass die Mitsprache bei Operationen, Schulwahl etc. als "symbolisch" zu bezeichnen ist. Außerdem eröffnet das GSR überhaupt erst die Möglichkeit für dich das ABR übertragen zu bekommen. Ob und wann dies eventuell später einmal notwendig sein wird, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Brainstormer
Moin.
Es ist mW prinzipiell möglich, Teile des Sorgerechts auf andere zu übertragen, ohne daß diejenigen im 'Besitz' der gesamten Sorge sind.
Wenn ich nicht irre, dann wird genau davon auch Gebrauch gemacht, indem das ABR Dritten zB zeitweilig dem Jugendamt übertragen wird, um das Schaffen von Fakten durch den Inhaber während eines Rechtsstreits etwa zu verhindern.
Allerdings habe ich noch nicht gehört, daß einem nicht-sorgeberechtigten ET das ABR übetragen wurde. Das würde die elterlichen Spannungen wohl durch die Decke schlagen lassen, ist also wenig zweckmäßig.
W.
Nö - GSR jetzt zu beantragen macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Du solltest jetzt vielmehr zum Wohle Eures Kindes an Lösungen basteln, die einen regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang mit Dir realisieren lassen! (s.a. Dein anderer Thread)
PS: wie verträgt sich eigentl Dein Anspruch, GSR zu bekommen und der inDeinem anderen Thread angedachten Möglichkeit eines Rückzugs - irgendwie weißt Du auch nicht was Du willst...
Der GSR Antrag soll eine sinnvolle Grundlage für umfangreiche Umgangsregelungen schaffen. Und perspektivisch gesehen, wann sollte ich ihn denn stellen, wenn nicht JETZT. Wenn sie ein halbes Jahr weg ist und alles weiter wie bisher unter der Zielstellung "Ich muss eine ganz schlechte Kommunikation nachweisen können, falls er dann doch nochmal den GSR Antrag stellt!" läuft?
Zum P.S.: Ich bin ein Mensch und im Moment fahren meine Gefühle Achterbahn. Ich beziehe alle Varianten in meine Überlegungen ein. Unter bestimmten Umständen kann auch der Rückzug für alle Seiten das beste sein.
give respect
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Unter bestimmten Umständen kann auch der Rückzug für alle Seiten das beste sein.
Diese Umsände kann ich - anhand Deiner Statements - nicht fürs Kind erkennen. Und ich glaube, dies auch nicht auf dieser Seite, die sich Vatersein nennt, als Empfehlung an irgendeiner Stelle gelesen zu haben.
Aber ja: Für Deine Ex ist der Rückzug allemal das beste. Und für einen sich ergebenden KV auch. 😡
Wenn Du den Umzug für Dich akzeptiert hast (weil Du ihn - leider - akzeptieren musst), dann erscheint mir alles besser als ein Rückzug!
Gruss, Toto
Moin,
Unter bestimmten Umständen kann auch der Rückzug für alle Seiten das beste sein.
Das kann in wenigen Ausnahmefällen eine Lösung sein, um das eigene Leben wiederzubekommen, nachdem man über lange Zeit vergeblich alles versucht hat.
Nach gerade mal zwei Wochen erinnert ein solcher Satz allerdings nur an eine 5-jährige, beleidigte Leberwurst in der Sandkiste, die mit verschränkten Armen trotzig schmollt "wenn ich nicht der Bestimmer sein darf, spiele ich überhaupt nicht mehr mit!"
An solchen "Meins oder keins"-Einstellungen scheitern Partnerschaften (auch). Väterliche Verantwortung sieht jedenfalls anders aus.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
An solchen "Meins oder keins"-Einstellungen scheitern Partnerschaften (auch).
Ich fürchte, du schiesst dich hier ein bisschen zu sehr auf "herbart, der kompromisslose" ein.
Das ist für mein Gefühl aber so nicht gerechtfertigt. Zu einem Kompromiss gehört es für mich, dass die Positionen beider Seiten berücksichtigt werden.
Das ist auch die Kunst daran.
Der Vorschlag: "Mach einfach, was angesagt wird!" ist eine simple Umkehrung. Meins oder keins - halt nur andersherum. Das kann ja nicht die Lösung sein.
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GSR jetzt hin und her. Klar kannst du dies beantrage,würde aber nix an der Situation ändern,
das KM mit Kind umgezogen ist. Denn zum Zeitpunkt des Umzuges hatte die KM alleiniges SR
und konnte, leider, darüber alleine bestimmen.
Ich denke du solltest jetzt das Kriegsbeil begraben und dich auf das wesentlich Wichtige konzentrieren,
nämlich wie kann regelmäßig UG stattfinden. Baue diesen vernünftig aus,davon haste am ende mehr.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin.
Zu einem Kompromiss gehört es für mich, dass die Positionen beider Seiten berücksichtigt werden.
Das ist auch die Kunst daran.
Etwas präziser formuliert, kommt es dann zu einem Kompromiss, wenn beide Seiten einen Einigungsbereich sehen, unter Hergabe eines Teils ihrer Ausgangsposition. Jetzt musst Du allerdings Dir mal die Ausgangsposition der KM vergegenwärtigen (so ärgerlich und besch..... das für Dich ist): Sie kann eben vergleichsweise einfach wegziehen, von Dir KU verlangen. Deine Position ist (leider) lediglich das Umgangsrecht alle 2 Wochen und - mit ein wenig Glück - ihre Beteiligung an den Umgangskosten, da sie die Entfernung geschaffen hat.
Würdest Du an ihrer Stelle die Pläne des Wegzugs aufgeben, wenn sie doch anscheinend davon überzeugt ist, dass es dem Kindswohl nicht schadet??? Du hast mE nur zwei Chancen: Entweder sie davon zu überzeugen, dass sie zum Wohl des Kindes ihre Umzugspläne nicht realisiert oder Dich auf den von ihr angebotenen Kompromiss (8 Tage) einzulassen. Wir haben Dir hier schon verschiedentlich signalisiert, dass das zunächst ein gangbarer Weg sein sollte, auch die 200km sollten als Umgangsentfernung machbar sein. Und die "kleinen Gewinne" für Dich solltest Du im Umgang ausgestalten.
Jegliche Gedanken um GSR oder gerichtlich den Wegzug verhindern zu können oder einen Rückzug zu veranlassen sind mE erfolglos!
Gruss, Toto
Jegliche Gedanken um GSR oder gerichtlich den Wegzug verhindern zu können oder einen Rückzug zu veranlassen sind mE erfolglos!
Den Umzug werde ich gerichtlich nicht verhindern können, das ist allein ein Timingproblem inzwischen. Und auch generell hat sie da die besseren Karten. Der Antrag Übertragung ABR wird abgewiesen werden, da bin ich inzwischen 100% sicher. Den werde ich wohl auch zurückziehen. Soweit so schlecht.
Mit dem GSR beiss ich mir aber in den A ... .
Ich hatte das Gefühl, und das wurde mir auch hier im Forum empfohlen, auf die konfliktverschärfende Antragstellung um einer guten Kommunikation und hinsichtlich der Gestaltung des Umgangs zu verzichten.
"Der beste Weg ist es sich zu kümmern, da zu sein, sich zu beweisen, Verantwortung zu übernehmen, die Beziehung zum Kind auszubauen, Vertrauen zu schaffen."
In unserem Fall ist es aber leider nur der beste Weg für die Mutter ihre eigenen Interessen über die Interessen von zwei anderen Beteiligten zu stellen.
Diese Strategie des Vertrauens, der Einsicht auf die gemeinsame Elternschaft ist m. E. eiskalt ausgenutzt worden.
Im Nachhinein denke ich, dass ich sofort bei der Trennungsankündigung vor 1,5 Jahren den Antrag hätte stellen sollen. Dann wäre es eventuell gar nicht zu diesem heimlichen Entschluss gekommen und wir hätten uns vielleicht in zwei drei Jahren gefreut, weil wir es alles ganz gut hinbekommen haben.
Ich weiss nicht, ich liebe meinen Sohn, er soll Teil meines Alltags (!) bleiben - ich überlege ernsthaft hinterherzuziehen. Sie hat ja jetzt auch ihren Willen.
Wenn ich jetzt den Antrag zurückziehe, dann geht genau der Film weiter wie bisher - sie wird bei allem in erster Linie darauf achten, eine schlechte Kommunikation nachweisen zu können um Argumente gegen eine eventuelle Antragstellung zu haben. Das wird über die 200 km Entfernung noch krassere Auswirkungen auf meine Beziehung zu Mutter und Kind haben, als es bereits in den letzten 1,5 Jahren der Fall war.
Ich seh es irgendwie auch als Signal an meinen Sohn, die Großeltern an alle Beaobachter. Da ist ein Vater, der sich immer gekümmert hat und weiter kümmern will.
Ich möchte mir auch nicht die nächsten 20 Jahre anhören: "Das war dir doch sch ... egal, du hast dich ja noch nichtmal versucht das GSR zu bekommen."
Geht die Sache positiv aus, habe ich m.E. eine deutlich bessere Position, ohne jemandem etwas weggenommen zu haben.
Wird der Antrag abgelehnt, was ich nicht glauben kann, bin ich exakt wo ich auch so bin.
Ich frag jetzt mal so: Wann bitte sollte ich es tun, wenn nicht jetzt?
Versteht mich hier jemand?
Würdest Du an ihrer Stelle die Pläne des Wegzugs aufgeben, wenn sie doch anscheinend davon überzeugt ist, dass es dem Kindswohl nicht schadet???
Ich würde nie im Leben auf die Idee kommen, auch nur ansatzweise einen Gedanken in Erwägung zu ziehen, der die enge und innige Bindung des anderen Elternteils zum Kind beeinträchtigen könnte. Wir haben beide darum gekämpft, dem Kind trotz Trennung Mutter und Vater zu erhalten. Es war sehr aufreibend, aber ich bin da immer dran geblieben, weil es in meinen Augen ganz einfach eine Selbstverständlichkeit ist.
give respect
get respect
Update:
- lasse GSR Antrag laufen
- und habe heute einseitige Sorgeerklärung abgegeben
give respect
get respect
Moin
Versteht mich hier jemand?
Ich würde ...
Meine Fragen wären:
1. Verstehst Du, was man versucht Dir zu sagen?
2. Kennst Du einen anderen Maßstab als den Deinen, und könntest Du diesen akzeptieren?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
1. Verstehst Du, was man versucht Dir zu sagen?
Ich wurde gefragt, was ich an ihrer Stelle getan/ oder gelassen hätte. Darauf habe ich geantwortet. Wo ist das Problem?
give respect
get respect
Moin Herbart!
Dass ihr in der Vergangenheit sowas wie ein Wechselmodell hattet, spricht ganz klar fürs GSR. Das zeigt, dass ihr miteinander reden könnt und Absprachen möglich sind.
Durch den Wegzug stellt sich für ein Gericht die praktische Frage, ob sich über die Distanz ein sinnvolles GSR ausüben lässt.
In meinen Augen sind 200km keine Entfernung. Im Leben eines Kindes gibt es bis zur Volljähtigkeit 10-12 wichtige Entscheidungen, die ihr als Eltern gemeinsam zu treffen habt. Die lassen sich bei der Entfernung meiner Meinung nach durchführen, zumal Du ja auch Umgang haben wirst und Dein Kind alle 14 Tage holen wirst. Auch da kannst Du ja dann bei den Übergaben entsprechende Unterschriften leisten.
Du musst halt nur das Gericht davon überzeugen, dass die Entfernung kein Hindernis ist. Wie der Richter das dann sieht, weiss ich nicht. Vielleicht gibt es ja hier im Forum noch einige User mit GSR, die eine ähnliche Distanz haben und bei denen das funktioniert. Die können Dir dann ein paar gute Argumente mit auf den Weg geben.
Andererseits verstehe ich nicht, warum Du jetzt nicht noch die 2-3 Monate warten kannst, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Es kann ohnehin sein, dass das Gericht das Verfahren bis dahin hinauszögert.
Was die Kommunikation zur Mutter betrifft, wenn der Vater einen GSR-Antrag stellt oder das GSR später sogar besitzt:
Nun, ich glaube, ob sich die Kommunikation dadurch zur KM verschlechtern oder verbessern wird, kannst nur Du beurteilen. Bei mir war es so, dass sich die Kommunikation zur KM zunächst deutlich verschlechterte, als ich den Antrag aufs GSR stellte. Nun, wo ich das GSR besitze, hat sich die Kommunikation entspannt. Wir konnten sogar eine umfassende Umgangsvereinbarung in den vom Gericht beschlossenen Elterngesprächen erzielen, die deutlich über den Standardumgang hinausgeht. Insofern kann ich sagen, dass sich die Kommunikation durch das GSR deutlich verbessert hat, zumal ich jetzt sogar noch mehr Infos bzgl. Schule, Ärzte etc bekomme als ich es schon vorher bekommen habe.
Auch das solltest Du bei Gericht als Argument aufführen, dass sich nämlich die Kommunikation durch das GSR verbessern kann. Gerichte schauen immer, wie was in der Vergangenheit war, aber niemals auf das, was sich durch das GSR vielleicht verbessern könnte.
Das Problem an dem ganzen GSR-Verfahren ist die Tatsache, dass da Anwälte ins Spiel kommen. Die hetzen vor allem die KM auf oder flüstern ihr falsche Dinge ins Ohr. Deswegen ist dieses neue Gesetz in meinen Augen auch eine Farce, weil es Eltern zwingt, vor Gericht zu ziehen, wo zum Teil mit Dreck um sich geschmissen wird. Und hinterher sollen sie dann wieder in Sachen GSR zusammenarbeiten. Das ist ein Widerspruch in sich.
Vielleicht solltest Du erst noch mal versuchen, die KM zu einer Elternberatung zu bewegen. Damit meine ich jetzt nicht das Jugendamt. So wie ich das sehe, ist euer Verhältnis ja nicht so schlecht?
Gruss
BP