Moin, ihr Lieben,
nachdem sich nachzulesenderweise in den letzten Jahren hier gar nichts tat (Umgang: http://www.vatersein.de/Forum-topic-22085.html und Unterhalt: http://www.vatersein.de/Forum-topic-25894.html )
und sogar die Ämter ihre Post ungeöffnet zurückbekommen, überlege ich, das ASR anzustreben.
Immer wieder muss ich abwägen, ob ich einen Weg für die Kinder so oder anders gehe, und ob ich versuche, den schwer erreichbaren Ex zu involvieren.
Meine Absicht ist nicht, ihn zu entmachte, denn das tut er ja selbst, indem er überhaupt nicht präsent ist.
Ich möchte bloß nicht mehr allerweil vor Entscheidungen stehen, die ich dann nicht nach der vermeintlich besten Lösung entscheiden kann, sondern nach dem geringstmöglichen Risiko, dass ich ihn nicht hintergehe.
Es ist für uns superlästig, für eine einfache Unterschrift bis zum Gericht zu ziehen, weil er nicht erreichbar ist.
Es ist "fremdbeschämend" zu erfahren, dass die Sachbearbeiter beim Jugendamt die Post an ihn ungeöffnet zurück kriegen, weil er die Annahme verweigert usw. Doch, er wohnt da noch.
Auf dieser Basis ist doch wirklich keine gemeinschaftliche elterliche Zusammenarbeit im Sinne der Kinder möglich?!
Auf keine Entscheidung die Kinder betreffend hat er von sich aus Einfluss genommen, von den meisten weiß er gar nichts. (welche Schulen, kieferorthopädische Behandlungen, generelle Entwicklung der Kinder, von Hobbies und Freunden ganz abzusehen) Er braucht die Kinder, um sein Vater-Ego aufzupolieren ("tolle Kinder, hat er doch super hinbekommen!") und als Trost in seinen schweren Stunden.
Das sollte doch wohl andersrum sein.
Freiwillig abgeben/übertragen ist sicher keine Option. Bei den seltenen Kontakten reibt er mir auch unter die Nase, dass ohne seine Hilfe die Kinder nicht so gut geraten wären. (In meinen Augen ist die größte Hilfe, dass er sich nicht öfter meldet, ehrlich gesagt ...)
Der Status Vater ist ihm enorm wichtig, darüber definiert er sich quasi. Außerdem noch über seinen Beruf, in dem er aber auch ziemlich mindererfolgreich ist. Schuld bin natürlich ich. 😉 Habe ihm durch die viele Kinderbetreuung, die er leisten musste/wahlweise den extremen Kinderentzug, den ich praktiziert hätte, ihm alle Arbeitsplätze versaut und die Karriere obendrein.
Fazit: ich explodiere jedesmal, wenn ich irgendwas mit ihm abmachen muss/soll/kann/darf.
Das tut den Kindern auch nicht gut. 🙁
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Servus mahjoko!
Meine Gedanken zu dem Ganzen:
der Schritt, das alleinige SR zu beantragen, ist m.E. die letzte, riechtige Konsequenz zu dem bisher gezeigten "Vatersein" und Interesse das KV an seinen Kindern und an deren Werdegang.
Du kannst ihn ja weiterhin über wichtige Entscheidungen informieren/einbinden, wenn er was dazu zu sagen hat: gut, wenn nicht: auch gut.
Dir wären jedenfalls bei wichtigen Entscheidungen keine Knüppel zwischen die beine gelegt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke, Marco!
Ich will und würde ihn ja auch nicht ausschließen, darum geht es absolut nicht. Ich will einfach nur endlich das "legalisiert" haben, was ich ohnehin praktizieren muss: alleine sorgen.
Natürlich hatte ich ihn z.B. damals wegen der Zahnspange angesprochen. Aber da das Geld kostete, meldete er sich vorsichtshalber ein paar Monate nicht. So läuft das immer.
(Und ich finanziere alles alleine.)
Wenn er eine sinnvolle Meinung einbringt, sehr gerne! (Kam noch nie vor, überhaupt eine Meinung von seiner Seite!)
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Wenn er eine sinnvolle Meinung einbringt, sehr gerne! (Kam noch nie vor, überhaupt eine Meinung von seiner Seite!)
Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
ein bisl erscheint mir Dein Vorhaben von sachfernen Gefühlen und Gedanken geleitet.
Sag doch mal, bei welchen Gelegenheiten die Unterschriften des Vaters zwingend nötig waren bzw sein werden?
Wo genau ging es ohne diese nicht weiter bzw könnte es nicht weitergehen?
Wo waren Entscheidungen von erheblicher Bedeutung erschwert oder gingen zu Lasten des Kindes?
ASR ist ein erheblicher Eingriff ins Elternrecht und die korrespondierenden Ansprüche des Kindes.
Den Antrag wirst Du daher gut begründen müssen... und zwar mit Blick auf das Kind, inwieweit das Wohl und die Interessen des Kindes berührt sind bzw sein werden, inwieweit die alleinige Sorge dem besser entsprechen soll.
So richtig schlüssig geht für mich das aus Deinem Beitrag nicht hervor.
W.
Wildlachs,
ich empfehle dir u.a. folgenden Thread:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29644.html
für eine ärztliche Untersuchung benötige ich die zweite Unterschrift. Der KV ist seit einiger Zeit wieder verschollen.
Es ist wirklich ärgerlich, dass in einem solchen Fall nicht darauf verzichtet werden kann.
Die Praxis setzt nach der Anamnese die Behandlung nicht fort, wenn die Unterschrift nicht kommt.
...
Ich werde vermutlich die Unterschrift "ersetzen" lassen müssen, sprich: die Genehmigung der Behandlung beim Amtsgericht/Familiengericht einholen.
...
inzwischen waren wir bei Gericht.
KV kam zu spät und hatte natürlich gar keine Ahnung, worum es ging. Mein Einschreiben konnte er nicht in Empfang nehmen, Grund wurde nicht erörtert, und sonstige Infos habe er nicht bekommen. (Lüge)
Der Richter bat ihn, einfach an Ort und Stelle zu unterschreiben und so geschah es.
Keine Frage, was das Kind überhaupt hat/braucht.
....Hauptsache, das Kind kann endlich behandelt werden.
So weit hergeholt ist das wohl nicht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin mah.
Auch von mir - Dich wird es vermutlich nicht überraschen - kommen eher Bedenken.
Auch mir ist noch nicht klar, wo Dich das (formal existierende, aber offensichtlich nicht gelebte, weil vom KV nicht eingeforderte) GSR behindert?
Jetzt kannst Du zwar sagen, da er es eh nicht lebt/ einfordert, verliert er faktisch ja auch nichts. Nur wird er das vermutlich ganz anders wahrnehmen und ich denke, Du machst mit dem Antrag auf ASR nur eine Büchse der Pandora auf.
Also: Wenn Du tatsächlich behindert wirst in Deinen Sorgerechtsentscheidungen, dann geh den Weg. Wenn es nur Dein Gefühl ist, was Du "legalisiert" haben willst, dann würde ich es lassen.
Und ob er sich definiert über die Kinder (für die er ja GSR auf dem Papier hat), also dies hier
Er braucht die Kinder, um sein Vater-Ego aufzupolieren ("tolle Kinder, hat er doch super hinbekommen!")
[...]
Der Status Vater ist ihm enorm wichtig
das ist doch so was von egal... für die Kinder in jedem Fall. Und Dich tangiert das nur, wenn Du Dich davon tangieren lässt...
Ich würde auch "is mir egal" schalten.
Es liest sich so, dass dies für Dich der Haupttreiber ist.
Aber auch diese meine Meinung dazu ist nichts neues für Dich, 😉
gruß , toto
Hallo mahjoko,
Ich habe ASR für unser Kind. Meine Tochter ist fast 17. Ich habe ihren, auch eher abwesenden und sehr weit weggezogenen Vater über alle anstehenden wichtigen Entscheidungen stets proaktiv informiert, sowohl schriftlich als auch telefonisch, auch wenn kein Interesse seinerseits zu bestehen schien, was aber vielleicht auch nur mein subjektiver Eindruck ist.
Bisher ist es noch nicht vorgekommen, dass ich irgendwo nachweisen musste, dass ich das ASR habe, auch nicht bei ärztlichen Entscheidungen oder Behandlungen meiner Tochter.
Auch ich stemme finanziell alles allein. Bei der Wahl des neuen Brillenmodells für unser Kind hatte er dann eben kein Mitspracherecht, weil ich es allein zahle :).
Unsere Tochter liebt ihren Vater und es ist ihr wichtig zu wissen, dass ich mich nicht einer Kommunikation mit ihm verweigere. Mein ASR besteht auch nur deshalb, weil er sich nicht um gemeinsame Sorge bemüht hat, nicht weil ich es hinderlich finde.
Ich stimme Toto zu, dass dein Versuch das ASR zu bekommen, sicherlich nicht erfolgreich sein wird und nur extra Konflikte schafft.
Wildlachs, danke auch dir!
Dann übe ich mal:
U.a.:
Er verweigerte er grundlos die Unterschriften für Kinderausweise, kein Urlaub mehr möglich > storniert.
Er war er nicht erreichbar für Unterschrift wg. therapeutischer Behandlung > Amtsgericht. Andere hat er auch nicht per Unterschrift abgenickt, aber da ging es nur um Geld, solange das fließt, ist es dem Doc gleich und die Behandlung wird durchgeführt.
Umgang nimmt er nicht wahr, bzw. mit inzwischen jahrelangen Pausen. Mal kommt er, dann wieder nicht. Ohne Begründung. Interesse an Kindern sieht anders aus. Die Umgangsverhandlung am AG wurde durch mich angestrebt, damit das Geplärre ein Ende hat, dass ich die Kinder entziehe. Ebenso die eine Umgangsklärung beim JA vorher. Er will für gewöhnlich sehr viel (14 tägig bsp.), kommt allen gemeinsam getroffenen Absprachen aber seit Jahren nicht nach. Ohne Begründung.
Er zieht um ohne Mitteilung.
Er ist wochen- oder monatelang abwesend ohne Mitteilung, so dass gemeinsame Entscheidungen nicht getroffen werden können.
Beim betreffenden Richter dürfte er durch unsinniges Verhalten in den letzten Jahren auch keinen Stein im Brett haben, Unpünktlichkeit, Unsachlichkeit usw.
Ich will ihm keins auswischen, aber ich will nicht mehr halblegal handeln. Will über Therapien, die ich dann durchführen und bezahlen muss, Versetzungen in der Schule, Auslandsreisen der Kinder usw., selbst legal entscheiden.
Er bringt sich ja trotz aller Versprechen gar nicht ein. Zusammengerechnet 20 Jahre haben wir Kinder in der Schule, er war einmal da, um sich zu beschweren, dass er als getrennter Vater "schlecht" behandelt würde, sprich: ihm nicht alle Infos sofort zugeleitet würden. (Warum er sich nicht beim Umgang informieren würde? - Nun, den nahm er seit jeher zu selten wahr.) Wurde aber seitdem zu allen Veranstaltungen schriftlich eingeladen, erschien nie und zog kommentarlos um, so dass ihn diese wichtige Post seitdem nicht erreicht. So wichtig war ihm das zB.
AUßERDEM gehören zum Elternrecht auch Pflichten, und denen ist irgendwann nachzukommen.
Wenn die Pflichtausübung darin besteht, zu äußern, dass man nichts beitrage zum Kindeswohl, weil "die Justiz" doch einfach nur lang genug suchen müsste und dann sicher fündig würde, wie man seiner "habhaft" werden könne, ist das keine Kooperationsbasis für GEMEINSAME Elternschaft.
Es geht nicht nur um Unterschriften.
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Auch mir ist noch nicht klar, wo Dich das (formal existierende, aber offensichtlich nicht gelebte, weil vom KV nicht eingeforderte) GSR behindert?
Jetzt kannst Du zwar sagen, da er es eh nicht lebt/ einfordert, verliert er faktisch ja auch nichts. Nur wird er das vermutlich ganz anders wahrnehmen und ich denke, Du machst mit dem Antrag auf ASR nur eine Büchse der Pandora auf.
Also: Wenn Du tatsächlich behindert wirst in Deinen Sorgerechtsentscheidungen, dann geh den Weg. Wenn es nur Dein Gefühl ist, was Du "legalisiert" haben willst, dann würde ich es lassen.Und ob er sich definiert über die Kinder (für die er ja GSR auf dem Papier hat), also dies hierdas ist doch so was von egal... für die Kinder in jedem Fall. Und Dich tangiert das nur, wenn Du Dich davon tangieren lässt...
Ich würde auch "is mir egal" schalten.
Es liest sich so, dass dies für Dich der Haupttreiber ist.
Hallo toto,
danke! 🙂
U.a.
Ich habe eine Therapie im Auge, wir haben noch einen Schulwechsel anstehen, ...
Schön, dass einige NIE eine zweite Unterschrift brauchten, ich brauche sie offenbar ab und mal. Scheint ja regional unterschiedlich zu sein.
Aber das ist nicht das einzige, was eine Elternschaft ausmachen sollte. Unterschriften geben oder verweigern.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Wildlachs,
ich empfehle dir u.a. folgenden Thread:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29644.html
...
...So weit hergeholt ist das wohl nicht
Ganz richtig, die Fortführung dieser Therapie bedürfte die zweite Unterschrift, damit eine Kostenübernahme geprüft wird, bis die evtl. genehmigt wird, sind die Kosten selbst zu tragen. Und die sind erheblich.
Das brauche ich nicht versuchen! Er unterschreibt maximal Dinge, die ihn nichts kosten oder erst, wenn ich sie bezahlt habe. Aber die Therapie geht erst los, sobald er seine Kostenübernahme zugesichert hat.
Never!
Fand ich sehr traurig, aber seitdem ist da stopp.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallo mahjoko,
Ich habe ASR für unser Kind. Meine Tochter ist fast 17. Ich habe ihren, auch eher abwesenden und sehr weit weggezogenen Vater über alle anstehenden wichtigen Entscheidungen stets proaktiv informiert, sowohl schriftlich als auch telefonisch, auch wenn kein Interesse seinerseits zu bestehen schien, was aber vielleicht auch nur mein subjektiver Eindruck ist.
Bisher ist es noch nicht vorgekommen, dass ich irgendwo nachweisen musste, dass ich das ASR habe, auch nicht bei ärztlichen Entscheidungen oder Behandlungen meiner Tochter.
Auch ich stemme finanziell alles allein. Bei der Wahl des neuen Brillenmodells für unser Kind hatte er dann eben kein Mitspracherecht, weil ich es allein zahle :).Unsere Tochter liebt ihren Vater und es ist ihr wichtig zu wissen, dass ich mich nicht einer Kommunikation mit ihm verweigere. Mein ASR besteht auch nur deshalb, weil er sich nicht um gemeinsame Sorge bemüht hat, nicht weil ich es hinderlich finde.
Ich stimme Toto zu, dass dein Versuch das ASR zu bekommen, sicherlich nicht erfolgreich sein wird und nur extra Konflikte schafft.
Kann sein, dass ich ganz quer liege.
Aber nur, weil es so einen Fall noch nicht gab und alle in diesem Forum das so runterbeten, muss es doch nicht immer so sein?! Nicht immer "klappt nicht", nicht immer "verhärtet die Fronten"?!
Ich habe ihm alles hinterhergetragen bislang, er nahm es nicht an.
Manchmal macht er eine große Welle als benachteiligter Trennungsvater, letzten Sommer hatte ich auch echt mal Sorge, dass er damit durchkommt. Aber die Aussagen mehrerer (seiner) Kinder, die nicht manipuliert waren, haben ihn ja widerlegt.
Würde es gerne versuchen, weil es mich belastet, und das geht wirklich zu Lasten der Kinder. Jedesmal, wenn ungeklärte Dinge mit dem Vater in der Luft liegen, geht es mir an die Nieren und die Kinder "leiden".
Das muss auch nicht mehr sein.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Moin,
intuitiv würde ich sagen, dass hier das ASR die beste Lösung wäre, zumindest für die Kinder und dich.
Formal denke ich aber, dass es schwer sein wird dem KV das GSR zu entziehen, da es ja relativ einfach geworden ist, das GSR zu bekommen. Eine akute Kindswohlgefährdung liegt ja nicht gerade vor, es ist alles einfach nur "anstrengend". Andererseits kennt der Richter anscheinend deine Situation ganz gut und eine Behinderung einer Therapie könnte evtl. als Kindswohlgefährdung ausgelegt werden. Ich habe deine ganze Geschichte jetzt nicht auf dem Schirm, lässt du dich von einem RA vertreten? Das würde in diesem Fall die Erfolgsausichten wahrscheinlich steigern.
Ganz richtig, die Fortführung dieser Therapie bedürfte die zweite Unterschrift, damit eine Kostenübernahme geprüft wird, bis die evtl. genehmigt wird, sind die Kosten selbst zu tragen. Und die sind erheblich.
Das brauche ich nicht versuchen! Er unterschreibt maximal Dinge, die ihn nichts kosten oder erst, wenn ich sie bezahlt habe. Aber die Therapie geht erst los, sobald er seine Kostenübernahme zugesichert hat.
Never!Fand ich sehr traurig, aber seitdem ist da stopp.
Mahjoko, hast du denn diese bestimmte Therapie mit dem Vater besprochen? Vielleicht unterschreibt er nicht, weil er damit nicht einverstanden ist? Sinn des GSR ist es ja, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, im Sinne des Kindes. Wenn du jetzt deine Entscheidung, weil DU sie am sinnvollsten erachtest, durchboxen willst, fühlt er sich vielleicht überrumpelt und stellt sich deshalb quer.
Dies nur als Impuls.
Mich nervt es auch manchmal, dass ich immer diplomatisch sein muss, alles im Detail erklären muss, weil er ja nicht dabei ist und ich auch manchmal in meinen eigenen Ansichten zurückstecken muss, aber dieser Ansatz hat bisher für unser Kind gut geklappt. Ist nicht immer leicht für mich, aber Kind geht es gut damit. Und das ist doch eigentlich das wichtigste.
Und nein, du liegst bestimmt nicht quer. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass du frustriert bist. Aber manchmal ist es gut (und das machst du ja) das zu reflektieren was wirklich das Kind und was einen selbst betrifft und andere Meinungen einzuholen. Warum sollte es deine Kinder belasten, wenn du dich mit ihrem Vater kabbelst? Sie sollten komplett aussen vor sein.
Schlussendlich ist es doch ganz allein deine Entscheidung was du dann unternimmst. :).
mah,
Dein Vortrag bestätigt mich nur in meinen Bedenken,
zu viele Dinge, die nix mit Sorgerecht zu tun haben.
Wenn der Vater auf Verlangen die Therapie nicht mit trägt oder sich gar nicht rührt, dann hat der Gesetzgeber die gerichtliche Prüfung der Entscheidung bzw die Ersetzung vorgesehen!!
Deshalb den Vater gleich ganz zu entsorgen, ist mE unverhältnismäßig.
Ich denke, Du könntest Dich etwas besser über Inhalt und Reichweite der ES informieren.
Vieles, was Du anführst, hat mit der Elterlichen Sorge mE nix zu tun.
W.
@Wildlachs: Natürlich haben wir nur die Informationen zur Verfügung, die uns hier bereitgestellt werden. Die haben wir aber alle gleichermaßen, deswegen verstehe ich deinen Beitrag nicht.
- Wo steht, dass der KV die Therapie nicht mitträgt?
- Wo steht, dass der KV "entsorgt" werden soll?
Vielmehr zeigt der KV überhaupt kein Interesse an den Kindern, hat Desinteresse etwas mit elterlicher Sorge zu tun?
@Wildlachs: Natürlich haben wir nur die Informationen zur Verfügung, die uns hier bereitgestellt werden. Die haben wir aber alle gleichermaßen, deswegen verstehe ich deinen Beitrag nicht.
- Wo steht, dass der KV die Therapie nicht mitträgt?
- Wo steht, dass der KV "entsorgt" werden soll?Vielmehr zeigt der KV überhaupt kein Interesse an den Kindern, hat Desinteresse etwas mit elterlicher Sorge zu tun?
Richtig: wo klingt irgendwie an, dass ich ihn entsorgen wollte? @wildlachs Er ist nicht erreichbar. Immer wieder.
Kein Interesse am Kind und statt sachdienlicher Angaben zu irgendwelchen Fragestellungen beim Jugendamt wenn überhaupt ein naseweises: "Versuchen Sie doch, etwas aus mir rauszubekommen, Sie haben doch genug Möglichkeiten, von alleine sage ich nichts!" sprechen gegen ein sinnvoll ausgeübtes gemeisames SR. mE
@Gastritis: ich habe es versucht, er war nicht erreichbar. Als ich ihn erreicht hatte, hat es ihn nicht interessiert Erg.: hat sich aber aufgeregt, warum ich nicht versucht hätte, ihn aufzuspüren. Angeben, wo er gewesen war, wollte er aber auch nicht. . Seitdem war er fast ein Jahr abgetaucht gewesen. Komplett.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Äh, wie bitte?
Alles dreht sich hier um Antrag auf Alleinsorge, vulgus 'Entsorgung',
weil der Vater nicht wunschgemäß reagiert.
Sollte ich falsch liegen,
worum geht es hier denn dann?
W.
@Gastritis: ich habe es versucht, er war nicht erreichbar. Als ich ihn erreicht hatte, hat es ihn nicht interessiert Erg.: hat sich aber aufgeregt, warum ich nicht versucht hätte, ihn aufzuspüren. Angeben, wo er gewesen war, wollte er aber auch nicht. . Seitdem war er fast ein Jahr abgetaucht gewesen. Komplett.
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass das was du schreibst nicht so ist wie du es darstellst. Nur dass ich nicht glaube, dass ein Richter ihm deshalb das gesamte Sorgerecht entziehen wird. Man wird immer versuchen eine Kommuniikation zwischen den Eltern verbessern zu wollen und dann muss der Vater sicherlich auch mal sagen wie er sich das vorstellt.
Ich, wie gesagt, schreibe dem Vater alles was unser Kind betrifft. Er kann dann damit machen was er will, aber mir keinen Vorwurf, er habe von nichts erfahren.
Nochmals zur Therapie für euer Kind: Was hast du denn bisher versucht? Das JA zwecks Vermittlung einzuschalten ist eine Option. Du wirst vor Gericht nachweisen müssen, dass du dich bemüht hast. Wenn er noch immer nicht reagiert oder ablehnt, dann kann ein Richter dir gegebenfalls Teile des Sorgerechts übertragen, z.b. die Gesundheitsfragen betreffen.
Ihm das gesamte Sorgerecht zu entziehen, sehe ich einfach als keine realistische Option. Mit vollstem Verständnis für deine frustrierende Lage.
Hallo,
du kannst ja Antrag auf ASR stellen, hilfsweise auf die Bereiche Schule und Gesundheit.
Dann wären die meisten Baustellen weg.
Sophie