Hallo in die Gemeinde,
ich würde mich über Tipps bzw. Ratschläge/Erfahrungen freuen.
Situation:
Kinder (4 und 6 Jahre) leben seit über drei Jahren im Haushalt bei Papa und dessen Partnerin. Ein Kontakt zur Kindesmutter bestand/ besteht mangels Interesse der Kindesmutter seit mehr als einem Jahr nicht und war auch vorher nur extrem selten (nur aller paar Monate). Kindesmutter und Papa haben gemeinsames Sorgerecht, dadurch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dadurch sind bei diversen Vorgängen die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.
Das stellt sich als Problem dar, weil die Mutter u. a. aufgrund häufigen Wohnungswechsels nicht erreichbar ist und auch kein Interesse zeigt, an Entscheidungen mitzuwirken. Kindesvater hat daher vor längerer Zeit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht übertragen lassen wollen. Die Richterin hat damals jedoch nur eine gemeinsame Moderation für beide Elternteile angeordnet. Seitdem hat man nichts mehr von der Kindesmutter gehört, die Termine wurden von ihr nicht wahrgenommen.
Das Versäumnis des Kindesvaters/ Anwalts war es nun, diesbezüglich nicht "nachzuwaschen" und konkrete weitere Schritte zu gehen. In der Stadt, wo die Familie wohnt, herrscht absoluter Mangel an Kindergartenplätzen. Nach monatelanger Suche und vielen Umständen, in der Zwischenzeit die temporäre Betreuung des Kleinen zu gewährleisten, steht jetzt endlich ein Kindergartenplatz in Aussicht! Der Kindergarten hat jedoch schon klar gesagt, dass für den Platz die Unterschriften beider Elternteile erforderlich sind, so lange der Papa nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweisen kann. Die Unterschrift wird sich von der Kindesmutter nicht einholen lassen.
Meine Frage:
Da eine Entscheidung zum alleinigen ABR nun so schnell nicht mehr realisierbar ist, was könnte man tun? Gibt es beim Familiengericht eine Art "Eilverfahren", durch welches eine Einzelfalllösung, also für den konkreten Fall KiGa-Platz reicht dieses eine Mal die Unterschrift des Papas, angeordnet werden könnte? In der Familie sind alle ratlos. Papa arbeitet in der Gastronomie und die Betreuung des Kleinen tagsüber abzusichern, war ein sehr kräftezehrender Akt. Jetzt endlich ein Kindergartenplatz wäre ein Traum! Vielleicht kann jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße.
Hallo,
der Vater sollte mit den notwendigen Unterlagen den Sachverhalt betreffend und dem Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht, Geburtsurkunde, Ausweis usw. zum zuständigen Amtsgericht gehen und beim Rechtspfleger einen Eilantrag auf Ersetzung der Unterschrift stellen. Gegebenen falls wird der Nachweis verlangt, dass versucht wurde, die Mutter zu erreichen (Email? Postrückläufer an letzte Anschrift?).
Hat das Jugendamt keine aktuelle Anschrift? Ihr könntet auch versuchen, die Auskunft über die aktuelle Anschrift von der Meldebehörde zu bekommen.
Wenn es aber eilt, weil der Kitaplatz sonst weg ist, würde ich versuchen den Weg über das Amtsgericht zu gehen und parallel die Mutter zu ermitteln.
Wichtiger als das ABR wäre vermutlich, für die Zukunft das aleinige Sorgerecht für den Gesundheitsbereich und den Bereich Kita/Schule zu bekommen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
danke für den Tipp!
Verstehe ich das richtig, dass man das Sorgerecht auch für einzelne Teilbereiche (Gesundheit/ Kita/ Schule) auf einen Inhaber übertragen kann? Ich dachte bisher, die Sorgerechtsübertragung geht nur als Ganzes/ in Gesamtheit.
LG Julika
Hallo,
Genau. Das Gericht kann Teilbereiche der elterlichen Sorge auf einen Elternteil übertragen wie die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, schulische/Kita-Belange etc..
Der Vater sollte es so machen wie @Lausebackesmama es vorschlägt.
Das Aufenhaltsbestimmungsrecht kann vor Gericht auf einen Elternteil übertragen werden, wenn die Eltern sich über den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einig sind. Elternteil X will wegziehen, Elternteil Y ist dagegen. Elternteil X kann das ABR einklagen.
Das ABR ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts. Es hat aber nichts mit Unterschriften in den oben genannten wichtigen Teilbereichen des Sorgerechts zu tun. Hätte der Vater das ABR zugesprochen bekommen, hätte er dort auch die Unterschriften der Mutter benötigt.
Vielleicht verwechselst Du das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
VG,
Tsubame
Hallo,
als Sofortmaßnahme sollte immer ein Antrag auf Ersetzung der Unterschrift gestellt werden gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1748.html>§1748" BGB</a> (Paragraphen lesen, denn ganz einfach ist auch das nicht!).
Perspektivisch sollte am ASR gearbeitet werden.
VG Susi