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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Ein nettes Hallo erstmal....

nachdem ich mich jetzt so durch Euer Forum gewuselt habe, möchte auch ich den Mut aufbringen meine Frage hier "bekräftigen" zu lassen.. lächel..

Wir sind, wie unserem Namen zu ersehen, eine Patchworkfamilie..

Der Sohn meines Mannes lebt allerdings bei seiner Mutter. Wir holen ihn alle zwei Wochen und in den Ferien zur Hälfte. Durch längere Krankheitsphasen der Mutter haben wir den Kleinen in den vergangenen Jahren mehr als 2 Monate am Stück bei uns gehabt.

Wir hätten den Wurm gerne bei uns, da er leider in unseren Augen vernachlässigt und in seiner Entwicklung unterdrückt wird. Sein zentraler Punkt ist die Kindertagesstätte.. ein geregeltes Leben in einer Familie kennt er seit der Trennung seiner Eltern nicht... Wir haben große Sorge um ihn und kämpfen schon seit langem darum das Aufenthaltsbestimmungsrecht anzufechten.. bzw.. wir wissen nicht mal ob dies tatsächlich einer Regelung unterliegt..

Wohl steht im Scheidungsurteil, dass der Junge bei seiner Mutter lebt, aber direkt auf ABR bezogen finden wir nichts....

Auf dem Jugendamt vorgesprochen befürwortet zumindest unsere Ansprechspartnerin aufgrund unserer Schilderung und Befürchtungen unser Verlangen. Laut ihr, sind auf Gericht auch beide Elternteile gleichgestellt... wobei wir ja aus Erfahrung wissen, dass die Ansichten des Richters nicht immer gleichzusetzen sind mit der "Gesetzgebung".

Meine Frage nun...

Gibt es unter Euch Väter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen haben????

Wie sollten wir vorgehen? Es wäre wichtig die Angelegenheit bis Ablauf der Sommerferien aufgrund Schulbeginn unseres Kleinen geklärt zu haben. Sollen wir gleich einen Anwalt aufsuchen und Klage erheben oder sollen wir uns noch mit dem Jugendamt im Wohnort des Kleinen in Verbindung setzen? Was erwartet uns?

Natürlich begleitet uns auch die Angst, letzendlich um den Umgang kämpfen zu müssen, wenn wir hier scheitern... wie groß kann unsere Chance und somit auch die Chance des Kleinen sein?????

Um Antworten bin ich dankbar.

Liebe Grüße

Ann

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 15:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Willkommen Ann,

es fehlen einige Infos:

  • Alter des Kindes
  • Seit wann getrennt
  • Seit wann geschieden
  • Lebenssituation der KM

Du hast 'ne PN.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 15:30
(@patchwork)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

Alter des Kindes = 6 Jahre
Geschieden = 2002
Getrennt = 2001
KM = vollzeit tätig daher Kind in einer ganztags Kinderstätte

Gruß Ann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 15:59
(@ludger)
Schon was gesagt Registriert

(...)Meine Frage nun...

Gibt es unter Euch Väter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen haben????

Wie sollten wir vorgehen? Es wäre wichtig die Angelegenheit bis Ablauf der Sommerferien aufgrund Schulbeginn unseres Kleinen geklärt zu haben. Sollen wir gleich einen Anwalt aufsuchen und Klage erheben oder sollen wir uns noch mit dem Jugendamt im Wohnort des Kleinen in Verbindung setzen? Was erwartet uns?

Natürlich begleitet uns auch die Angst, letzendlich um den Umgang kämpfen zu müssen, wenn wir hier scheitern... wie groß kann unsere Chance und somit auch die Chance des Kleinen sein?????

Um Antworten bin ich dankbar.

Liebe Grüße

Ann

Um das ABR auf einen Elternteil zu übertragen, muss der andere Elternteil schon ziemlich Mist gemacht haben (Trinken, Schlagen, Vernachlässigung, Alleine lassen, Krankes Kind nicht pflegen, Kein Schulbesuch sichern, Mangelnde Hygiene etc.). Dafür gibt es bei einem solchen Antrag vor Gericht einen schnellen Termin!

Was das Kind sofort braucht ist aber "nur" das Umgangsrecht (= Wo das Kind täglich wohnt). Wenn hier kein richterlicher Beschluss besteht würde ich versuchen hier eine Regelung mit der Mutter zu treffen, das das Kind (evtl. zunächst vorrübergehend?) bei Euch wohnt, wenn es für das Kind besser ist. [Achtung Änderung des Umgangsrecht bedeutet Kindesunterhalt an den Elternteil bei dem es dann wohnt und ggf. Trennungs/Nachehlichen Unterhalt - wenn hierdurch Probleme entstehen gleich mitregeln]
Die neue Umgangsrechtvereinbarung am besten schriftlich regeln. Ich hatte mit dem KM dauernd Palaver. Seit wir für jeden tag genau aufgeschrieben haben wo unsere Kinder wohnen klappt es besser. Es reicht ein Blatt mit Daten und wo es wohnt (Vater/Mutter). Wir haben uns immer auf den Übernachtungsort festgelegt. Zuletzt haben wir das für neun Monate im Voraus erledigt (inkl. Geburtstag (Kind und Eltern!) wo, Weihnachten, Sommerferien, besondere bekannte Termine). Danach haben wir dann aber trotzdem wieder geändert, wenn Bedarf bestand (musste am WE arbeiten, 1 Woche Seminar etc)
Kann ich nur empfehlen.
Wenn hier keine Kompromissbereitschaft besteht und ABR nicht zu bekommen ist, dann hilft nur klagen. Das ist aber mitunter ein langer und dornenreicher Weg. Wenn dann die KM auch noch das Kind/die Kinder mithereinzieht kann es fies werden.

Bei Bedarf lasst Euch von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Wenn dieser Euch berät fallen ca. € 200 Grundgebühr an. Wenn es später weitergehen muss (mit Schriftwechsel)kommen bis zur Klage erst einmal nur ein paar €uro Schreibauslagen hinzu!
Übrigens übernehmen diese Beratungskosten (ohne Schriftwechsel) die meisten Rechtsschutzversicherer (wenn Familien-RS besteht)! Aber Achtung der Anwalt muss unbedingt die Beratung in familienrechtlicher Angelegenheit abrechnen ohne anders tätig geworden zu sein. Der Anwalt darf (bezüglich der Rechtsschutzversicherung) später NICHT tätig werden. Dort müsste dann ein anderer Anwalt beauftragt werden.

Ihr könnt noch Hilfe beim Jugendamt erbitten. Hier wird gerne eine Termin mit den Eltern vereinbart um zu einem Kompromiss zu kommen. Alternativ kann dies natürlich auch eine Beratungsstelle (Caritas o. ä. machen).

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2005 22:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für deine Antworten, Ludger. Der Beitrag ist offensichtlich übersehen worden.

Was das Kind sofort braucht ist aber "nur" das Umgangsrecht (= Wo das Kind täglich wohnt).

Das ist so nicht richtig. Umgangsrecht heißt, dass der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind für einen (festgesetzten) Zeitraum in seine Lebensumgebung mitnimmt. Ich denke, du meinst den Lebensmittelpunkt mit "Wo das Kind täglich wohnt" ? Diesen festzuschreiben ist ein ganz stumpferes Schwert. Ich persönlich würde Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zwecks Übertragung des ABR stellen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2005 22:14