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Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt

 
(@chrissy-finger)
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Hallo zusammen,

erst einmal zu meiner Geschichte. Ich lebe gerade im Trennungsjahr zusammen mit meiner Frau und unserem gemeinsamen Sohn (5) in einem Haus, das uns beiden gehört. Unsere Trennung war und ist anstrengend und verletzend, wie das so oft der Fall ist. Im Juni 2023 sagte sie mir, sie liebt mich nicht mehr. Bis Dezember 2023 habe ich versucht durch Beratungsgespräche und gemeinsamer Zeit die Ehe zu retten - von ihr kamen immer Phrasen wie "ich weiß nicht wie es weiter gehen soll" oder "was sollen wir nur tun". Im Dezember 2023 ist dann aber heraus gekommen, dass sie mich schon seit mehreren Monaten belogen hat und einen neuen Partner hat, der pikanterweise der Ex meiner Schwester und Vater der Cousine unseres Sohnes ist. Auch unseren Sohn hat sie schon in das neue Beziehungsgefüge integriert (gemeinsame Übernachtungen und sogar Urlaube), was sie mir bis Dezember verheimlicht hat - sogar unser Sohn hat mich diesbezüglich angelogen ("Mama hat gesagt, du bist dann traurig, wenn du das weißt!")

Problematisch wird es jetzt, weil die KM ca 300 km weit weg ziehen möchte und unseren Sohn mitnehmen will. Wir wohnen seit mehr als 3 Jahren hier, haben ein Haus gebaut und nun will sie zurück nach Berlin ziehen - dort haben wir vorher gewohnt und sie stammt auch von dort - ihr neuer Lebenspartner übrigens auch. Unser Sohn geht hier zur Kita, hat viele Freunde auch außerhalb der Kita, hat regelmäßig Umgang mit der Familie väterlicherseits hier und fühlt sich im Allgemeinen wohl in seinem Zuhause. 

Die KM hat auch schon eine Wohnung in Berlin angemietet, von der sie aber nun behauptet, sie sei noch nicht "bezugsfertig" und hat sich in den letzten 2-3 Monaten vermehrt in Berlin aufgehalten und unseren Sohn bei mir gelassen, was auch gut funktioniert hat (und ich auch nachweisen kann). Nun ist sie, höchstwahrscheinlich auf den Rat ihres Anwalts hin, wieder permanent bei uns Zuhause und wir haben eine gleichberechtigte Umgangsregelung getroffen. 

Da die KM mich vor vollendeten Tatsachen bezüglich ihrer Wohnung in Berlin gestellt hat, habe ich einen Eilantrag auf das aABR eingereicht. Dieser wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass sie erst im August diesen Jahres vorhat, mit dem Kind nach Berlin zu ziehen und die Dringlichkeit daher nicht gegeben ist. Dies hatte die KM in der Anhörung gesagt und ist somit auch merklich "zurück gerudert", was ihre Absichten angeht. Nun warten wir auf die Hauptverhandlung, die Mitte nächsten Monats beginnt. In der Zwischenzeit hatte die KM versucht, mich aus dem Haus zu bekommen - dazu hat sie sowohl einen Antrag auf Unterlassung und Zuweisung der Wohnung nach GewSchG, als auch einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung nach BGB eingereicht. Beide Anträge wurden abgewiesen und der letzte sogar ohne Anhörung. Gerade der Antrag bezüglich Gewaltschutz hat mich einfach umgehauen - dass sie soweit geht und ein Konstrukt aus Lügen und Falschdarstellungen benutzt hätte ich niemals von ihr erwartet.  

Nun zu meiner Sorge: das Jugendamt und auch der Verfahrensbeistand unseres Sohnes haben in der Anhörung des Eilantrages bestätigt, dass beide Elternteile gleichermaßen erziehungsfähig sind und auch einen liebevollen und fürsorglichen Umgang mit dem Kind haben. Die Richterin hatte mehrfach betont, dass der Kontinuitätsgrundsatz bei einem fünfjährigen Kind nicht allzu ausschlaggebend ist und dass die Bindung zu dem Kind eine große Rolle spielt. Da hat die KM einen Vorteil, denn unser Sohn spielt lieber mit ihr als mit mir. Generell kümmern wir uns beide gleichermaßen intensiv für unseren Sohn, aber die Bindung zur KM schätze ich stärker ein - dabei ist es egal, ob ich derjenige war, der in den letzten Monaten sich hauptsächlich um ihn gekümmert hat. Ich habe einfach Angst und auch die Frage, wie stark der "Mutterbonus" heutzutage noch ist! Ich möchte meinen Sohn aufwachsen sehen und mich um ihn kümmern, was durch die Entscheidung der KM aufgrund der gewählten Entfernung mindestens erschwert wird. 

Wenn ihr Erfahrungen oder Tipps habt, die mir weiter helfen könnten, wäre ich euch unendlich dankbar...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2024 12:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus chrissy und willkommen hier!

Meiner Meinung nach ist der Zug schon abgefahren, KM hat mit Verheimlichungen, Lügen und was-weiß-ich-sonst-noch Fakten geschaffen; sogar mit dem hier:

Geschrieben von: @chrissy-finger

Die Richterin hatte mehrfach betont, dass der Kontinuitätsgrundsatz bei einem fünfjährigen Kind nicht allzu ausschlaggebend ist und dass die Bindung zu dem Kind eine große Rolle spielt.

gibt es einen Fingerzeig, wo Euer Sohn zukünftig bleiben wird (auch nach bekanntwerden des Missbrauchs mit dem Missbrauch der KM).

Daher mein(e) -relativ pragmatische(r) und praktische(r)-Meinung/Rat:

  • Euer ehemaliges Heim wird für Dich zu groß (und evtl. nicht bezahlbar), ergo verkaufen.
  • Zur Wahrnehmung möglichst ausgiebiger Betreuungszeiten (idealerweise Wechselmodel) in die Nähe Eures Sohnes ziehen, sofern berufsbedingt vertretbar (oder mit Jobwechsel).
  • Solange Du und KM unter einem Dach lebt, geh ihr so gut es geht aus dem Weg und lass Dich niemalsnicht zu irgendwelchen emotionalen oder unüberlegten Handlungen verleiten; Du hast bereits erfahren müssen, wozu diese skrupellose Person fähig ist.
  • Wegen der Skrupellosigkeit würde ich auch persönlichen Wertsachen,  Unterlagen, Dokumente, etc. vorsichtshalber in Sicherhit bringen wollen.

In Zusammenhang mit GewSchG:
Hast Du Dir evtl. eine Gegenanzeige überlegt bzw. gab es Konsequenzen, nachdem KM´s Anträge abgewiesen wurden?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2024 15:27
(@chrissy-finger)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Danke für deine Antwort und Einschätzung. Du meinst also, dass die KM das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt? Ich kann mir das immer gar nicht vorstellen - müsste nicht das Gericht in solch einem Beschluss auch begründen, warum unser Sohn nicht mehr hier leben sollte? Da gibt es meines Erachtens keine Argumente. 

Auch habe ich gehofft, dass entlarvte Lügen und auch Manipulation des Kindes eher gegen die KM sprechen - immerhin hat der Verfahrensbeistand auch festgestellt, dass unser Sohn von der KM manipuliert wurde. Das ist auch ein Beispiel, das ich noch nicht angebracht habe: unser Sohn hatte ihm gegenüber gesagt "Mama hat gesagt, dass ich gefragt werde wo ich wohnen möchte und dass ich Berlin sagen soll!" - abartig! 

Was den Kontinuitätsgrundsatz angeht: die Richterin meinte, dass ein fünfjähriges Kind schnell neue Freunde findet. Meine Meinung dazu: warum ihm die jetzigen Freunde, die er hier hat, entziehen? 

Zu deinen Fragen:
Eine Gegenanzeige wegen Verleumdung stand im Raum, aber mein Anwalt hat mir davon abgeraten, weil es meistens im Ergebnis weniger bringt, als man hofft. Auch hat er gemeint, dass ich eine Wohnungszuweisung beantragen soll, aber das möchte ich eigentlich nicht, weil die KM sehr genau weiß, dass sie dann einen Mietausgleich von mir verlangen kann und der ist nicht unerheblich.

Ansonsten gab es keine Konsequenzen, auch weil das Hauptverfahren für das aABR ja schon recht bald beginnt.

Sehe ich das wirklich so falsch, dass eigentliche alle logischen Argumente dafür sprechen, dass unser Sohn zuhause bleiben kann? Was ist das für eine Welt, wo die KM einfach entscheiden kann mit dem Kind 300 km weg zu ziehen und der KV steht dann da und darf vielleicht noch gerichtlich ein Mindestumgangsrecht einklagen?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2024 21:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo chrissy-finger,

vorab, bei 300 Kilometern Abstand ist ein Wechselmodell außerhalb jeder Diskussion, und da ihr offensichtlich unterschiedlicher Meinung seit, muss da jetzt eine (richterliche) Entscheidung her, ob euer Kind bei dir oder bei der Mutter seinen üblichen Aufenthalt hat. Ein paar Gedanken dazu, was du jetzt tun kannst:

Du wirst erstens mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren können und müssen, auch wenn die Richterin bereits gesagt hat, dass sie dieses sonst so wichtige und gerne zugunsten der Mütter genommene Prinzip nach richterlichem Gutdünken auszulegen gedenkt (und nein, ich schreibe jetzt lieber nicht, was ich von der deutschen Justiz halte).

Zweitens wirst du die Manipulationen der Mutter thematisieren müssen - aber um Gottes Willen nicht als Anklage wegen dem, was gewesen ist, sondern als Gefahr für die Zukunft: Wenn die Mutter bereits jetzt mit solchen Tricks arbeitet, dann steht zu befürchten, dass sie in Zukunft den Umgang, der bei einem Abstand von 300 Kilometern sowieso schon nicht ganz einfach zu organisieren ist, eher früher als später sabotieren wird. Besprich mal mit deinem Anwalt, ob ihr der Richterin durch die Blume zu verstehen geben könnt:

  • Wenn die Richterin den Aufenthaltsort des Kindes bei dir festlegt, dann wirst du der Mutter selbstverständlich großzügigen Umgang einräumen und sie beim Umgang auch unterstützen, z.B. indem du einen gewissen Teil der dafür nötigen Fahrten zwischen "Berlin" und "janz weit draußen" (also dein Wohnort) übernehmen wirst; indem du, wenn und soweit von der Mutter gewünscht, die Umgangswochenenden bevorzugt auf die langen Wochenenden legen würdest (d.h. Ausnutzung von Brückentagen), damit die Umgänge möglichst ohne Hektik stattfinden können; und was immer sonst dir noch einfällt, um die Umgangszeit auch und gerade im Sinne eures Kindes so entspannt wie nur irgend möglich zu gestalten.
  • Wenn die Richterin den Aufenthaltsort des Kindes hingegen bei der Mutter festlegt, dann ist zu befürchten, dass die Manipulation durch die Mutter weitergehen wird und ihr euch folglich wohl eher früher als später erneut vor Gericht seht.
  • Die Justiz fängt sich in letzterem Fall also mit einiger Wahrscheinlichkeit zusätzliche und eigentlich unnötige Arbeit ein. Leider fällt diese zusätzliche Arbeit dann wohl nicht mehr bei der jetzigen Richterin an, sondern bei irgendeinem Richter in Berlin; es kann also sein, dass ihr das am Allerwertesten vorbei geht.

Drittens, falls deine finanziellen Verhältnisse es erlauben und du bereit bist, in diesen sauren Apfel zu beißen: Du könntest versuchen, bereits vor der Gerichtsverhandlung deiner Ex euer Kind "abzukaufen", d.h. dass das Kind zu dir kommt, du aber keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt von deiner Ex einfordern wirst. Falls sie überhaupt an so einer Lösung interessiert ist, setzt es allerdings ein gerüttelt Maß an Vertrauen voraus, dass du dich an diese Abmachung auch tatsächlich halten wirst, denn auf juristisch wasserdichte Art und Weise kann man m.W. nicht auf Unterhalt für minderjährige Kinder verzichten. Du wirst selbst am besten wissen, ob und wenn ja wie du ihr dies schmackhaft machen könntest, aber als genereller Ratschlag würde ich an deiner Stelle ihr gegenüber damit anfangen, dass es doch für das Kind besser wäre, wenn es in seiner gewohnten Umgebung bleiben könnte - und erst bei dem zu erwartenden Protest ihrerseits vorsichtig einfließen zu lassen, dass du ja auch zu finanziellen Zugeständnissen bereit wärest, um eurem Kind dies zu ermöglichen.

 

Ein Wort noch zu diesem hier:

Geschrieben von: @chrissy-finger

Sehe ich das wirklich so falsch, dass eigentliche alle logischen Argumente dafür sprechen, dass unser Sohn zuhause bleiben kann? Was ist das für eine Welt, wo die KM einfach entscheiden kann mit dem Kind 300 km weg zu ziehen und der KV steht dann da und darf vielleicht noch gerichtlich ein Mindestumgangsrecht einklagen?!?

Diese Welt ist, wenn man so will, das "beste Deutschland aller Zeiten", um hier mal einen ziemlich typischen Vertreter der bundesdeutschen Politikerkaste zu zitieren - würden den betreffenden Parteien die Wähler in Scharen davonlaufen, dann wäre der Spuk wohl ziemlich schnell zu Ende, aber genau davon kann ja keine Rede sein.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2024 23:11