Hallo zusammen,
ich lebe in Scheidung und meine Scheidung läuft seit ca. 1,5 Jahren. Meine "Ex" ist 120 km weit weggezogen, ohne mir die neue Adresse meiner Tochter zu nennen. Aufgrund einer sofort von mir eingereichten einstweiligen Anordnung hat das Gericht eine Verfügung erlassen, dass sie mir sowie dem zuständigen Gericht(!) unverzüglich ihre neue Adresse mitteilen muss. Da sie sich seit einiger Zeit sowieso unmöglich verhält und dies auch zu Lasten des Kindes (Mädchen, 3,5 Jahre alt) geht (z.B. regelmäßige Verspätungen bei Umgangskontakten mit dem Kind, Übergabe des Kindes fast ohne Kleider in einer nassen Badehose für einen Aufenthalt von 3,5 Tagen bei mir), muss ich den Umgang jetzt auch gerichtlich regeln lassen.
Meine "Ex" hat noch einen unehelichen Sohn (inzwischen 9 Jahre alt) der nach meiner Ansicht schwierig zu erziehen ist. Zudem hat sie nach meiner Meinung erhebliche Schwierigkeiten bei der Kindererziehung, weshalb das Jugendamt nach unserer Trennung auch Erziehungshilfe in Form einer Familienpflegerin angeordnet hat.
Das Gericht hat die Erstellung eines Berichtes durch das Jugendamt angeordnet, weshalb ich gestern ein interessantes Gespräch mit dem Jugendamt hatte. Der entsprechende Mann auf dem JA hat ihr gesagt, dass sie beiden Vätern ihre neue Adresse mitteilen müsste, was sie ja nur auf gerichtlichen Druck hin und nach(!) dem Umzug getan hat. Die Einschätzung, dass sie Probleme mit der Kindererziehung hat, werden von ihm geteilt. Ich habe ihm dann auch von meinen Befürchtungen erzählt, dass meine Tochter sich in einem solchen Umfeld (schwer erziehbarer Bruder, Mutter, die ohne Hilfe von außen nicht klarkommt) nicht positiv entwickeln könnte.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Was ich darunter verstehe ist dass man miteinander redet und Entscheidungen gemeinsam trifft oder abspricht bzw. den anderen Elternteil entsprechend informiert. Wie man aus meinen Schilderungen leicht erkennen kann macht sie das nicht sondern handelt so wie sie gerade will. Ich denke ich werde von ihr als "Wochenendpapa" oder "Babysitter" gesehen, der der Mutter halt mal ein freies Wochenende ermöglicht.
Wenn sie etwas tun soll das sie nicht will gelingt das nur mit Druck - eine Feststellung, die auch der Mann vom Jugendamt teilt. Nachdem ich den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt hatte, funktionierten die Umgangskontakte plötzlich wieder, weil sie jetzt merkt dass ein entsprechender Druck auf Einhaltung von Vereinbarungen durch mich ausgeübt wird.
Ich habe dann auch das Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt angesprochen. Meiner Meinung nach (und nach dem Durchlesen diverser Posts hier aus dem Forum) denke ich dass meine Chancen nicht besonders gut sind. Ich arbeite ganztägig und eine Betreuungsmöglichkeit durch Großeltern ist nicht gegeben, ich müsste also zur Betreuung meiner kleinen "Maus" sie in einem Ganztageskindergarten bzw. bei einer Tagesmutter unterbringen, wozu ich auch bereit bin. Der Mann vom Jugendamt hat sich bedeckt gehalten (er hat ja die Interessen des Kindes zu vertreten, nicht die Interessen der Eltern, er macht diese Aufgabe auch wirklich sehr gut), hat aber dieses Ansinnen nicht grundsätzlich abgelehnt. Ich befürchte halt, dass mein Kind in dem oben geschilderten Umfeld sich nicht gut entwickelt.
Gibt es ähnliche Fälle, die entsprechende Erfahrungen haben und mir hier einen Ratschlag geben können? Oder soll ich gleich das alleinige Sorgerecht (mit Hinweis auf Einsichts- und Erziehungsunfähigkeit der Mutter) beantragen, wie in einem anderen Post in diesem Forum geraten?
Freue mich über eure Ratschläge und Meinungen!
Gruß
Martin
Hallo Martin
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Was ich darunter verstehe ist dass man miteinander redet und Entscheidungen gemeinsam trifft oder abspricht bzw. den anderen Elternteil entsprechend informiert.
DAs gemeinsame Sorgerecht gilt nur bei schwerwiegenden Entscheidungen, die das Leben des Kindes prägen, z.B. in welche Schule das Kind geht oder bei einer schwerwiegenden Operation. Ansonsten ist es hauptsächlich das Auskunftsrecht bei Schulen, Ärzten...
Generell: der "große Alltagsentscheid" regelt praktisch alles und Du kannst eben nicht hineinreden. Genauso wenig kann die KM Dir in Deinem "kleinen Alltagsentscheid" hineinreden, z.B. Kontaktverbot des Kindes zu Deiner neuen Freundin.....
Eine Informationspflicht besteht generell, meines Erachtens sogar ohne GSR (aber bitte hier das Forum nochmals nachtragen).
Zu Deiner Frage:
ihr lebt jetzt schon 1,5 jahre auseinander und jetzt erst, im Alter der Tochter von 3,5 Jahren kommst Du und bezweifelst die Erziehungsfähgikeit der KM ? Hast Du irgendwelche Beweise ??
Mein Knuddel mit jetzt 7 Jahre geht zum Ergotherapeuten, ihm ist ADS attestiert, zur Logopädin, zum Psychologen...... tja, die KM bemüht sich doch !! Das muß ich doch sehen und unterstützen--- aber nicht durch den Antrag des ASR.
Ich glaube nciht, dass bei Dir (ohne Großeltern, Fulltimejob, Unterbringung des Kindes in einen Ganztageskindergarten) das klappt -- Du hast das falsche Geschlecht (wie Sandgren immer schreibt). Als KM no problem.. aber als KV ???
Ich würde bei einer Entfernung von 120km ein ausgiebiges Umgangsrecht, also insbesondere ein verlängertes Wochenende (von Freitag bis Montag abend), hälftige Ferien etc. beantragen. Da Du voll arbeitest wirst Du einen Rechtsanwalt beauftragen -- frag nochmal ihn, was er davon hält.
Ich wünsch Dir Kraft
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Kleinegon,
Kraft habe ich, das ist gut für mich und die "Kleine". Dass meine "Ex" Probleme mit der Erziehung hat ist mir schon während der Ehezeit aufgefallen. In dieser Zeit habe ich es (im Rahmen der Möglichkeiten) noch "aüsbügeln" können.
Leider ist es (wahrscheinlich) so wie du sagst - ich habe das falsche Geschlecht. Aber dagegen kann ich leider nichts machen...
Ich könnte noch was zu ADS, Psychologen etc. sagen, aber das verkneife ich mir jetzt. Ich kann deiner Aussage dazu nur zustimmen!
Beispiele: Der Sohn macht keine Hausaufgaben. Er zerreisst die Hausaufgabenblätter und verlässt das Haus. Kommentar der KM dazu in seinem Hausaufgabenheft: Was soll ich dagegen machen? Der Sohn kommt nicht nach Hause (im Alter von 8 Jahren), wird mehrfach von der Polizei gebracht (22 Uhr abends). Eine Familienhelferin wurde ja nicht deswegen bestellt, weil sie alles bestens im Griff hat.
Ich denke Beweise gibt es daher schon, aber welche Konsequenzen haben diese?
Soweit ich weiss gehört ein Umzug zu den von dir genannten "schwerwiegenden Entscheidungen" bei gemeinsamem Sorgerecht. Und die müssen halt abgesprochen werden. Einfach so umziehen darf sie eigentlich nicht, aber wen interessiert das schon? Gibt es eine Mindeststrafe für die Verletzung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder irgendwelche sonstigen Sanktionen? Ich glaube nicht!
Meine Tochter ist noch klein, es gibt noch keine Probleme mit ihr (zumindest wenn sie bei mir ist, aber von meiner "Ex" erhalte ich ja keine Auskünfte). Dennoch habe ich Angst um die Entwicklung meiner Tochter.
Das mit dem Umgangsrecht ist so eine (Verhandlungs-)Sache. Ich sehe meine Tochter eigentlich alle 14 Tage von Freitag Abend / Samstag Morgen bis Sonntag Abend. Ich weiss das viele Väter in diesem Forum davon träumen würden. Die Ferien waren bisher eine Katastrophe, hier hat bislang kein geregelter Umgang stattgefunden. Aber meine größte Sorge ist die Entwicklung meiner Tochter.
Mal sehen was im Bericht vom Jugendamt so steht...
Gruss
Martin
Hallo Martin,
Einfach so umziehen darf sie eigentlich nicht, aber wen interessiert das schon?
...wird aber von den Gerichten toleriert.
Mein Richter hat gesagt, als meine Ex mit einem Umzug drohte, dass ich dann einen Antrag auf das ABR stellen könne, "zum Wohle des Kindes". Ein Umzug zeugt von einer gewissen Bindungsintoleranz.
Wann zog Deine Ex weg ??
Wenn es erst vor kurzem war und bereits bei dem 8-jährigen die Polizei kam (und Du dies belegen kannst), dann scheint der Antrag auf das ABR sinnvoll. Versuchs !! Und zwar im Rahmen einer umfänglichen Umgangsregelung.
Viel Glück
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Kleinegon,
sie ist vor etwas mehr als einem Monat weggezogen. Das mit der Polizei ist dem Jugendamt bekannt, also auch beweisbar. Es gibt da noch einige andere unschöne Dinge, die ich aber teilweise nur indirekt erfahren habe und nicht weiss ob ich sie beweisen kann. Zudem würden Details evtl. gegen die Regeln dieses Forums verstossen, und das möchte ich wirklich nicht.
Aber vielen Dank für deine aufmunternden Worte. Ich lese hier halt viel von Vätern mit haarsträubenden Geschichten, denen die KM das Umgangsrecht verweigert. Ich bin da mit einem 14-tägigen Umgangsrecht noch vergleichsweise gut dran. Und ich frage mich halt ob ich es nicht einfach dabei belassen soll, bevor die KM ihre Macht ausspielt und ich meine "Kleine" evtl. gar nicht mehr sehe.
Gruss
Martin
Hallo Schmusepapa !
Und ich frage mich halt ob ich es nicht einfach dabei belassen soll
Auf keinen Fall würde ich sagen.
Wenn das kein Grund, was ist dann einer, bitteschön ?
Von Erziehungsfähigkeit spricht das in meinen Augen nicht. Mag sein, daß dazu
noch eine Veranlagung bei dem Jungen kommt, die Deiner Tochter aufgrund
dessen, daß sie einen anderen Vater hat, fehlt.
Das sage ich allerdings mit Vorbehalt, weil ich primär schon der Meinung bin, daß
das meiste eine Sache der Erziehung ist.
Aber - willst Du es darauf ankommen lassen ? Ich bin natürlich nicht sicher, ob das
bereits für die Behörden ein ausreichender Grund ist, aber ein guter Anwalt kann
Dich bestimmt dahingehend beraten und Deine Erfolgsaussichten einschätzen.
Es ist Deine Tochter und wenn sie keinen guten Start ins Leben bekommt, wird
sie es später nicht unbedingt leichter haben.
Gruß
Marina
Hallo Marina,
danke für deinen Zuspruch.
Natürlich bin ich der Meinung, dass meine Tochter einen möglichst guten Start ins Leben haben sollte. Und genau da habe ich bei meiner "Ex" sehr große Zweifel.
Die "Kleine" ist gerade für eine Woche bei mir, sie ist mein kleiner "Goldschatz". Bislang hat sie sich gut entwickelt, aber ich sehe schon jetzt Probleme, die rein auf Erziehungsfehler zurückzuführen sind. Und das wird ja nicht besser, wenn sie älter wird.
Ich werde das in Ruhe mit meinem Rechtsanwalt besprechen und versuchen einen Weg zu finden, dass sie bei mir leben kann. Ich weiss auch, dass dies schwierig wird, aber ich werde es auf jeden Fall versuchen.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
wir machen gerade das selbe durch.
Sei bitte nicht zu euphorisch nach dem Gespräch mit deinem Anwalt.
Wir waren es. Und klagen gerade!!!
Naja was soll ich sage es ganz nach einem totalen Fiasko aus.
Wir, d.h. der KV hat das GSR und klagt weil eine Einigung mit der Mutter nicht möglich ist.
Und vieles.... mehr. Sie wohnt übrigens 600 km weit weg. Das Kind wird alle 3 Wochen von den Großeltern mütterlicher seits geholt. Sie ist gehbehindert und er Alkoholiker. Und sie fahren Auto.
Das Interesse der KM uns das Leben schwer zu machen ist ausschließlich durch mit gekommen, weil sie total eifersüchtig ist. Erschreckend ihr geht es noch nicht mal um das Kind!!!
Aber glaube mir wir können einfach nur zu schauen. Leider.
Deswegen mach dir nicht zu viele Hoffnungen. Eine Regelung zum Schutz der Mutter, welche vor Jahrzehnten sinnvoll war, wird heute leider mißbraucht.
Es ist erschreckend was "Mütter" alles machen dürfen ohne Konsequenzen zu erwarten.
Und ich bin selber Mutter!!!
Mein überlege dir gut was du macht. Und voralllem hab gute Gründe und Beweise vor Gericht.
Sonst scheiterst du wie wir weil unser Anwalt meinte es sieht gut aus.
Ich drück dir dennoch die Daumen . Du wirst es brauchen.
Cherie
Danke Cherie,
mein Anwalt hat mir keine großen Hoffnungen gemacht. Zufällig habe ich am Wochenende noch mit einem alten Bekannten gesprochen, der ungefähr dasselbe durchgemacht hat wie ich (nur viel schlimmer). Ich denke er hatte deutlich bessere Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Was seine Ex-Frau getan hatte grenzte an Kindesentführung. Trotzdem bleibt das Kind bei der Mutter.
Wenn ich mit dem Auto zu schnell fahre muss ich dafür zahlen, das ist auch richtig so. Wenn eine Mutter, die das gemeinsame Sorgerecht hat einfach ohne Ankündigung wegzieht und ohne guten Grund die neue Adresse des Kindes verschweigt handelt gesetzeswidrig, und dieses Verhalten wird von den Gerichten hinterher meist noch sanktioniert.
Ich weiss das es so ist und das muss man als Mann halt akzeptieren, auch wenn es ungerecht ist und schwerfällt.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
dein Anwalt scheint seriöser zu sein als unserer - aber Augen zu und durch - weiter kämpfen obwohl man schon verloren hat. Aber dennoch ich würde es immer wieder für meine - wenn auch nicht leibliche - Tochter wieder tun.
*total depressiv in der Ecke sitz*
Aber es macht mich wahnsinnig, das im Auge des Gesetztes noch heute alle Frauen als liebevoll und treusorgend..... gesehen werden, sobald sie ein Kind zur Welt bringen.
Die Funktion der Väter wird noch heute weitgehend unterschätzt.
Oje ...ich glaub ich hab einfach zu viele Frauen kennen gelernt, die als Mütter versagt haben.
Und ich meine jetzt nicht Erziehungsfelher, denn die machen wir wohl alle. Sondern Frauen die ne eine zwischenmenschliche Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut haben. Die ihr eigens Kind als "Ding das nervt" beschreiben.
Hm...ich glaube meine doch so "positiven" Erfahrungen haben dich heut nicht wirklich motiviert.
Naja vieleicht schafft es ein anderer. Und mir hilft es vielleicht auch! *schmunzel*
Lg Cherie
Oh Cherie,
nein, deine Bemerkungen haben mich nicht depressiv gemacht, auch wenn du diesen Eindruck hattest. Das sind halt nur Gedanken die ich manchmal habe, und die halt leider auch der Realität entsprechen. Da heisst es ruhig bleiben, hoffen dass man als Vater von der Mutter des Kindes nicht ständig schlecht gemacht wird und dass man(n) den Nachwuchs regelmäßig sehen kann. Klappt bei mir derzeit eigentlich ganz gut. Man muss halt mit dem zufrieden sein was man bekommt.
Zum Thema "versagende Mütter" könnte ich noch einiges beitragen. Ich will dieses Thema aber nicht "verwässern".
Eines noch zum Thema Rechtsanwalt (auch wenn das eigentlich nicht hierher gehört):
Ich hatte ein Gespräch mit meinem Anwalt, in dem er mir riet, so viele Scheidungsfolgen wie möglich ohne ihn zu regeln. Daraufhin habe ich zu ihm gesagt (knallhart):
"Aber dann verdienen sie ja nichts daran".
Er (ganz cool): "Macht nichts, je mehr sie selbst regeln, umso mehr können sie zu sich heraufsehen und sagen, das habe ich selbst gemacht ohne fremde Hilfe."
Und er hat es wirklich so gemeint.
Gruß
Martin
Wenn Dir schon nicht zur Ex zu gratulieren ist... zum Anwalt kann
man es scheinbar, wenn er erst gemeint hat, was er sagte.
Gruß
Marina