Hallo, ersteinmal ich bin die Lebensgefährtin des Vaters der seinen Sohn (3) bei sich haben möchte, warum kommt gleich.
Da er gestern Gerichtsverhandlung hatte und diese ungewöhnlich abgelaufen ist möchte ich ihm natürlich noch mehr helfen, er kann sich zur Zeit nicht selbst helfen da er seit gestern down ist. Daher möchte ich mich für ihn informieren.
Also:
Seine Exfrau hat ihn im oktober 2008 vor die tür gesetzt. im März sind wir zusammen gekommen.
Seit November 2008 durfte er seinen SOhn nicht mehr sehen. Wurde ihm von ihr untersagt. und im März erpresste sie ihn mit den Worten: Solang du mit der zusammen bist siehst du ihn nicht wieder.
Er versuchte immer wieder kontakt aufzunehmen nur leider setzte sie alles daran das es nicht funktionierte.
im April 2010 war Scheidung. Und weil der Sorgerechtsantrag gesondert verhandelt werden sollte (z.Zt haben sie beideSR) dachte sie es wäre fallen gelassen worden under durfte endlich seinen sohn besuchen.
Wie sich beim Besuch herausstellte waren die Kinder in unseren Augen verwahrlost, ebenso die wohnung und der kleine trug noch windeln.
Beide Kinder gingen nicht in den Kita.
Bei einem späteren Besuch fragte sie ihn ob er beide Kinder (sein SOhn und ihr Sohn(5)) zu sich nehmen kann weil sie mit ihrem Freund in den urlaub möchte. Wenn wir ihren Sohn nicht mitgenommen hätten hätte er seinen sohn nicht bekommen.
Wir holten beide ab, verwahrlost und ohne richtige Kleidung. Wir ließen seinen Sohn von anfang an ohne windeln rumlaufen und kurze zeit später war er so wie sauber.
Ebenfalls zur verwahrlosung am rande der junge schielt (sie war nicht beim Augenarzt), wir sind zum Augenarzt und der sagte wenn nix gemacht würde würde er auf ein auge erblinden. Später stellte sich raus das der Junge Karies auf allen vorderen Zähnen hat, die Sprachentwicklung zu wünschen übrig lässt und er schle cht hört. Der Junge war und ist verstört. Er sagte solche sachen wie:" Nicht wehtun", "MAma schreit immer", "Opa hat mich gehauen".
Darauf hin sind wir zum Anwalt und dieser sagte wir sollen bis zum nächsten umgang abwarten, weil es sonst die sache erschwere.
Wir haben also gewartet. DAnn war er wieder bei uns, und Papa stellte sofort antrag.
Sie stellt uns von ihrem anwalt aus als lügner dar. Wir haben aber videos und Fotos und Bekannte als Beweise.
Auch das Jugendamt war bei ihr und bei uns. Bei ihr sagten sie nur das alles spärlich eingerichtet wäre und sie kein geld habe.
Bei uns war nix auszusetzten, auch Papa geht arbeiten.
Auch der Opa der gehauen hatte (wie der junge sagte) hatte eine eidestaatliche versicherung geschrieben in der er schrieb " wenn die kinder ein glas mit trinken was auf den tisch steht umwerfen, verstecken sie sich unterm tisch oder rennen raus in die diele"
Gestern sollte er den Jungen dann zum Gerichtstermin mitbringen.
Vor Gericht lief es recht komisch. Auch vorher schon alles was er beantragte wurde abgelehnt und was sie beantragte ging durch.
Vor Gericht redete niemand mit ihm, Alle aussagen seiner seite und die eidestaatlichen versicherungen der Bekannten wurden außen vorgelassen und nicht drauf eingegangen (in dennen wurde beschrieben wie derjunge sich verhält und auch die Berichte der Ärzte waren egal).
Sie stellte Antrag auf eine Familienpädagogische Hilfe und sagte sie ginge mit ihm zum arzt.
Auch was ich nicht verstehe Ihm wurde angedroht wenn er dem Familienpädagogen und alles was sie machen will nicht zustimmt, wird ihm das sorgerecht entzogen.
Das Urteil war dann, der junge verbleibt bei der mutter und papa darf ihn alle 2 Monate sehen. (wir wohnen 320km von ihm entfernt)
Ich kann es nicht verstehen, weil wo bleibt das Kindeswohl und warum wird alles was der vater macht und sagt nicht wahrgenommen.
Kann man da irgwas machen, wie weiter vorgehen? Er wollte in BErufung wegen befangenheit des Richters, weil irgwie schon im vorraus für ihn klar war das der jung zur mutter geht, und das ohne die Aussagen aller zu hören.
Muss erst ein Kind sterben damit etwas gemacht wird?
Bitte um Tipps oder Erfahrungberichte ob es Väter gibt den es genauso ging geht, und wies asgegangen ist, was ihr gemacht habt.
Bin für jede Antwort dankbar.
Hallo Sinabur,
komische Geschichte. Er hat seinen Sohn seit November 2008 nur 2x gesehen. Warum hat er da nicht schon viel früher Druck gemacht.
Sieht halt für einen Richter komisch aus wenn ein Elterteil fast 2 JAhre alles schleifen lässt und dann plötzlich das ABR möchte.
Wie aussichtsreich eine Berufung wäre kann ich nicht abschätzen.
Gruß
BArt
Er hat halt auch nicht gewusst was er machen sollte und hatte Angst das sie mit dem jungen untertaucht wenn er vor gericht zieht, aber als er halt erfahren hat wie es dem jungen geht und das sie sich nicht kümmert. Hat er alles über Bord geworfen und ist vor Gericht. Er dachte ja bis dahin das es dem jungen gut geht.
Ich weiß selbst das es so ausgelegt wird, aber mir tut halt der Junge leid, daher möchte ich ihm einfach helfen.
Servus Sinabur,
was war es denn am Ende bei Gericht? Ein Vergleich oder ein Beschluss?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Kann ich nicht genau sagen, werde ihn aber heut Abend fragen und dann Posten.
Gruß Singa
Mh, kann er auch net genau sagen, muss noch auf das Urteil (Brief) vom gericht warten, wo des drin steht.
Sorry das ich darüber gerade nicht mehr auskunft geben kann.
Gruß Singa
... dann warten wir halt noch ein bisserl.... 😉
Aber er war doch hoffentlich dabei am Gericht? Hat er da nicht zugehört oder was?
Sorry, aber mich wundert es schon immer, wenn jemand dann hinterher nichts weiß von dem, was kurz vorher in seiner Anwesenheit besprochen bzw. beschlossen wurde.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
...da war die Aufregung wohl gross und der Anwalt eher schlecht.... 😉
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Sorry, leider kann ich mich mit meinem Nick nicht mehr einloggen ;(
Deshalb jetzt so.
Wir haben den ersendend Brief vom Gericht bekommen.
Da steht es ist ein Beschluss.
Was heisst das nun? :question:
PS: Das mit dem Anwalt, dürfte meiner Meinung nach schon so sein das der net gescheit war. Er hat ja nix gewusst, sein ANwalt der alles hatte konnte nicht erscheinen und dann hat er einen von dort bekommen. :exclam:
Gruß
Servus Singa,
gegen einen Beschluss kann Dein LG Rechtsmittel einlegen. Heißt: Er kann in Berufung gehen.
Die Angelegenheit würde dann vor der nächsthöheren Instanz (OLG) nochmals verhandelt, sofern die Berufung zugelassen wird.
Bei einem Vergleich sind diese Rechtsmittel nicht mehr möglich. Deshalb wird hier meisten sdavon abgeraten.
Allerdings sollte er sich dazu einen anderen Anwalt suchen. Der bisherige war ja scheinbar eine ausgewiesene Niete.
Gibt es was Neues vom Kind? Wie ist die Situation hier in der Zwischenzeit? Gab und gibt es Umgänge?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Tach Staengler,
Danke.
WIes dem Kleinen geht sehen wir am Samstag, da hat mein LG eine Woche Umgang bekommen. Naja dann erst wieder im Januar und der Rest ist ungewiss. Anrufen kann er leider nicht da sie kurz nach der Verhandlung umgezogen ist und keine Telefonnummer hinterlassen hat. :exclam:
Mal noch ne frage, wir hatten vor der Verhandlung ein psychologisches Gutachten des Kleinen beantragt, wird das noch gemacht oder muss das neu beantragt werden?
Mach das überhaupt Sinn, er ist ja erst 3 ??
Gleich vorweg das Gutachten ist dazu gedacht das der Richter uns glaubt das es dem Jungen nicht gut geht und so wie wir es glauben misshandelt wird.
Gruß Singa
So ein Gedanke am RAnde: Ich hoff das endlich dem KIndeswohl entsprechend entschieden wird. Oder muss erst immer ein Kind sterben bevor jmd was unternimmt. Angeblich soll sich das JA ja besser drum kümmern weil schon genug passiert ist und hier wird ein Kind geschlagn und sich nicht um den kleinen gekümmert und es ist aber vor dem JA so recht. ;(
Hallo,
ich moechte mich nur bezueglich
"Gleich vorweg das Gutachten ist dazu gedacht das der Richter uns glaubt das es dem Jungen nicht gut geht und so wie wir es glauben misshandelt wird."
aeussern.
Es ist eine Sache zu glauben ein Kind wird misshandelt, eine andere es zu wissen. Da man hier sehr vorsichtig sein muss, uU aber vielleicht auch schnell gehandelt werden muss,
waere der sinnvollere Weg dies durch einen Facharzt abklaeren zu lassen. Auf ein Gutachten kann man ewig warten im Zweifelsfall und es hilft auch nicht weiter.
Wie aeussern sich denn die Misshandlungen?
riviera
@ rivera
Dieser verdacht war ja auch maßgebend für den ANtrag auf das alleinige ABR.
Es ist so:
Beide Jungs (also der Bruder vom Kleinen auch), haben sich sehr komisch verhalten. Wenn sie etwas angestellt haben und egal wer auf sie zugegangen ist duckten sich und hielten die Hände übern Kopf.
Oder der Kleine hat sich immer die Ohren zugehalten.
Auch das für meinen LG schockierenste war, der KLeine war hatte damals noch Windeln getragen und wir haben in Sauber gemacht, als er einmal einmachte, kniete sich mein LG vor ihm um mit ihm zu reden, da sagte der Kleine nur: aber nicht wehtun.
Auch sagte der Kleine das Mama immer schreit. Und Opa haut ihn.
Das wird auch weder bestätigt mit der eidesstaatlichen Versicherung des Opas: Wenn die Kinder ein Glas mit Trinken umwerfen, verstecken sie sich unterm Tisch oder rennen in den Flur.
Aber diese eidestaatlichen Versicherungen wurden vom Richter nicht geachtet.
Auch gab es halt mal nen Vorfall beim Grillen, dem Kleinen ist seine Wurst vom Brötchen gefallen, (es hat niemand mit ihm geschimpft), er senkte den Kopf in die Arme auf dem Tisch und war nicht mehr ansprechbar. EGal was wir versuchten, er war in sich gekehrt und redete nix. Nach einer halben Std hatte er sich dann wieder eingekriegt.
Daraufhin waren ich und mein LG bei einem Kinderpsychologen, dieser sagte uns das dieses Verhalten bei Misshandlung und vernachlässigung ganz normal ist. Er wollte aber ohne einverständnis der mutter ihn nicht sprechen.
Auch gibt es Probleme mit seiner Gesundheit: Er schielt ganz derbe, mein LG war mit ihm beim Augenarzt und dieser teilte ihm mit das wenn nix, bis seinen 4.B-day, unternommen wird kann er auf dem schielenten Auge zu 50% erblinden, es ist eine Sehscule notwendig. Auch hört der Junge schlecht, wegen dicken Polypen im Ohrbereich, müsste ambulant operiert werden. Und er hat auf deinen vorderen schneidezähnen fortgeschrittene Karies, das unter Narkose behandelt werden muss. Sein Bruder hat auch keine schneidezähne mehr.
Und die Kinder haben bei ihr Kaffee und Cola bekommen. Selbst als wir sie nach dem ersten Besuch der Kinder bei uns darauf hinwiesen das es nicht gut ist, hielt sie daran fest.
Beide KInder können nicht richtig reden, bzw. haben ihre eigene Sprache entwickelt.
So, das wars vorerst.
Wenn jmd eine ausführliche Darstellung haben möchte, kann ich gerne meine und die eidestattliche Versicherung von meinem LG schicken.
Falls bedarf besteht.
Gruß Singa
@Sinabur
Nach meinen bisherigen Recherchen verdient "man" gut Geld mit misshandelten Kindern, "meine" Theorie ist deshalb, man belaesst Kinder einfach beim Misshandelnden und der, der um diese kaempft finanziert damit dauerhaft ne Menge Leute.
anyways...
Ueber Kaffee und Cola kommt man da nicht weit, das gleicht auch noch keiner Misshandlung. Alle anderen Anzeichen sollten "untersucht" werden. Als Vater hat er es einfach schon von Hause aus schwerer, da ein Mann/Vater andere Pflichten hat, naemlich zahlen und Amen sagen. Nicht jedoch sich einmischen oder sich tatsaechlich um seine Kinder kuemmern. Kann man hier nachlesen ohne Ende.
Seelische Misshandlung ist an der Tagesordnung in vielen Familien und dennoch interessiert sich zu oft keine Seele dafuer. Geschweige denn, dass dem ein Ende gesetzt wird. Koerperliche Misshandlung ist zwar einfacher nachzuweisen, allerdings kommt man da dann schnell an die Grenze, vor allem wenn man kein SR hat.
Scheint aber, dass der Vater hier SR hat und dann sollte er einen Arzt finden, der die Kids mal gruendlichst untersucht. Ist das machbar? Von Gutachtern oder Psychologen wuerd ich da erstmal die Finger lassen, zumal die alte Knochenbrueche oder aehnliches nicht feststellen koennen.
Das ist aber nur meine Meinung...n Patenrezept hab ich fuer euch nicht. Sorry.
riviera
Hi
Anwalt wechseln und Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen, das ist der erste Schritt, dabei zügig handeln, wegen der Berufungsfrist.
1.Berufungsbegründung sollte sein, das auf die ''Misshandlungen'' oder ''Verwahrlosung'' in erster Instanz nicht eingegangen wurde.(ern. Antrag auf's ABR)
2.Paralell zu 1. Ausweitung des Umgangs auf alle 14 Tage und Ferienhälftig.
Es ist aber nicht ganz gefahrlos, denn in 2. Instanz könnte die SG Frage auch ''neu'' auf den Tisch kommen.
Gruss Wedi
Wenn ja was wäre der Grund????
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Manche OLGs sind ausgesprochene Gegner des GSR und ziehen diesen Joker beim ersten Anzeichen von Meinungsverschiedenheiten zwischen Mutter und Vater.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Singabur,
so ist es, wie es Beppo schreibt.
Bei mir reichte auch die fehlende Kommunikation zwischen KM und mir aus, um so ganz schnell und ohne Hinterfragen das SR auf die Mutter allein zu übertragen.
Den Richter haben hierbei keine Gründe interessiert und er war auch nicht Willens an die Elternteile zu appellieren im Sinne des Kindes nach Lösungen zu suchen.
Es wurde kurzer Prozess gemacht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Also ich hätte nicht gedacht das man als Mutter alles mit seinen Kindern machen kann und niemand was unternimmt oder unternehmen kann.
Es heißt immer dem Kindeswohl entsprechend, ist aber fast nie so.
Ich bin zwar ne FRau aber bin der Meinung Männer sollten die gleichen Rechte haben.
Es tut zwar auch den Frauen weh wenn die Kinder weggenommen werden, aber den Vätern geht es genauso, auch die haben eine Bindung zum Kind und manchmal ist diese sogar stärker wie zur Mutter.
Es gibt zwar genug alleinerziehende Väter, aber auch zuviele Kinder die ihren Vater nicht kennen oder keinen Kontakt zu diesen haben.
Gruß Singa
Servus Singa,
als Mann freut man sich hier natürlich über Deine Sicht der Dinge 😉
Teile sie am Besten gleich Morgen den Abgeordneten aus Deinem Wahlkreis mit und achte darauf, ob sie auch dafür einstehen.
Das deutsche Familienrecht ist mütterlastig. Durch und durch. Der Leitspruch "Kinder gehören zur Mutter" ersetzt noch allzu oft gerechtes Denken in Richterköpfen oder gar das vielzitierte Kindeswohl.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle