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Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren. Hilfe wie weiter!

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(@riviera68)

@Singabur

...siehst, das meinte ich so in etwa...ein ET wie staengler wird im Zweifelsfall eben Jahre kampfen und da ein Umgangs ET arbeiten muss um Ku zahlen zu koennen, hat er halt Geld und
das wiederrum finanziert eben RAs, judges, Gutachter etc pp.

Verwahrlosung muss schon heftig sein, (ihr muesstet mal nen Blick in ein kanadisches Haus werfen  :rofl2:man koennte von Provinceweiter Verwahrlosung reden) bis
sich da was tut, wie man nicht selten liest, ist es meist zu spaet fuer diese Kinder.

Es muss irgendwie machbar sein die Misshandlung nachzuweisen, natuerlich nur, wenn es die wirklich gibt. Kennt ihr nicht nen guten Kinderarzt, dem ihr vertrauen koennt?

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 23:34
(@singabur)
Schon was gesagt Registriert

@ rivera

Ja ich hab für unser gemiensamen Sohn nen guten Kinderarzt.

Dieser hatte den Jungen auch schon angeschaut, ob er geschlagen wurde.
Aber nicht um zu schauen das er bei ihr geschlagen werden würde sondern weil uns zu ohren gekommen ist, wir würden den Jungen verprügeln damit er nicht mehr einpullert. Weil er innerhalb 2 wochen trocken war.

Daher haben wir sofort am nächsten tag den Jungen untersuchen lassen, sodass wir dies wiederlegen können, falls es zur Sprache kommen hätten sollen.

Seine Psyche hatten wir auch angesprochen, der Arzt riet uns mit dem SBZ im Klinikum in verbindung zu setzen. Leider betragen die Wartezeiten 6 Monate.

Oder wegen was sollte wir mit ihm zum Kinderarzt?

Gruß Singa

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 00:25
(@riviera68)

@Singabur,

schon richtig, auf eventuelle Verletzungen (auch alte) sollte er untersucht werden. Wenn der KA das nicht machen kann, dann von einem
im Krankenhaus, aber nochmals, nur dann, wenn da was dran ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 00:50
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