Hallo,
ich versuche mal in Kurzfassung die Situation zu beschreiben.
Ich habe einen Sohn (9Jahre alt) aus einer nicht ehelichen Beziehung.Das gemeinsame Sorgerecht habe ich nun seid diesem Jahr im Mai!!Was ein langer Kampf war,den die Leidensgeschichte meines Sohnes begann als er geboren wurde..Ich war dem Kleinen zu liebe noch eine Zeit lang mit ihr zusammen,mich aber dann getrennt da war mein sohn noch kein Jahr alt,leider hatte sie bis dieses jahr das alleinige Sorgerecht.
Die Mutter hat sich nie um unseren Sohn gekümmert...weder nachts die Falsche gegeben noch regelmässig Windeln gewechselt..mein Sohn war ständig bei mir fremden Leuten untergebracht.Krankenhausaufenthalte habe ich übernommen...Ich habe meinen Sohn immer intensiv betreut und auch heute noch eine innige Vater&Sohn Beziehung.Kontakt mit Jugendamt gibt es schon seid mein Sohn auf der Welt ist!!Auch habe ich vor 6Jahren versucht das alleinige Sorgerecht zu bekommen,bin aber leider vor Gericht gescheidert.
Seid dem bin ich immer wieder in Kontakt mit dem Jugendamt aber Hilfe bekommt nur meine Ex!Meine Frau und ich versuchen wirklich alles um meinem Sohn zu helfen,sind aber bisher immer auf taube Ohren gestoßen.Vor zwei Jahren mussten wir meinen Sohn, nachts um 22.30Uhr mit der Polizei aus der mütterlichen Wohnung holen da meine Ex im Krankenhaus lag(Geburt des 2.Kindes,von neuem Partner,den es aber nun auch nicht mehr gibt) und den kleinen mit 7Jahren alleine zu Hause gelassen hatte!Selbst das hat das Jugendamt nicht wirklich für schlimm gehalten!Mein Sohn ist bis heute noch sehr oft bis spät in die Nacht alleine zu Hause mit seine 2,5Jahren alten Schwester.Nach Aussage meiner Ex,wäre das vom JA abgesegnet!!!Auch wird mein Sohn sehr oft bestraft mit Schläge und seid neustem sperrt sie ihn in die Abstellkammer!!
Leider haben wir keine Fotos der Kratzer und blauen Flecken an der Oberarmen gemacht,die uns mein Sohn an den Wochenenden immer mal wieder gezeigt hat.
Meine Ex sagte mal zu mir das sie zu unserem Sohn kein Mutter Kind Verhältnis hat,mehr wie Freunde.Sie kann ihren Sohn auch nicht in den Arm nehmen,ihm keine Zärtlichkeit schenken.Meine Ex ist leider selbst psychisch vorbelastet,schlechtes Elternhaus,mit 14 in ein betreutes Wohnen...Meine Ansicht ist sie total überfordert mit der Erziehnung der beiden Kinder.Muss dazu sagen das sie nicht berufstätig ist schon sehr lange Zeit!Ich durfte mich in nichts einmischen was Schule und Betreuung anging,sie drohte mir immer wieder das sonst mein Sohn nicht kommen dürfe!Papa Verbot bekam mein Sohn als Strafe auch sehr oft.
Letzte Woche hatte ich nun endlich ein Gespräch in der Schule,mein Sohn besucht dort auch einen Förderunterricht,der von zwei Schulsozialarbeitern betreut wird.
Leider steht es um meinen Sohn so schlecht das die Schule nun von Kindeswohlgefährdung spricht und er dringend eine Therapie brauche! Leider hat meine Ex nie mit Schule und JA zusammengearbeitet,immer wieder Therapien abgebrochen oder erst gar nicht wahrgenommen.Auf Rat der Schule und weil ich mir wirklich sehr grosse Sorgen mache,weil mal wieder Sachen ans Licht kamen die mich schockiert haben,habe ich gleich einen Termin bei meinem Anwalt gemacht für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht,mit bitte eines Eilverfahrens.Gestern kam der Termin des FG und meine Ex ist natürlich am toben.Versucht jetzt natürlich mit allen Mitteln meinen Sohn zu manipulieren und da mein Sohn oft Angst hat vor seiner Mutter wird er alles machen was sie sagt,wenn es sein muss auch Lügen,den "Mami sagt immer ich muss Lügen" Ich könnte jetzt noch so vieles hier aufzählen aber denke das wesentliche habe ich erzählt.Ich habe wirklich Angst um meinen Sohn,merke ja das es ihm nicht gut geht und er so viel emotionale,körperliche und seelische Zuwendung braucht.Leider habe ich auch Angst das nun alles wieder in die Hose geht und meine Ex wieder davon kommt.
Nun wollte ich gerne von Euch Erfahrenen :),wissen,wie den meine Chancen stehen.Einerseits denke ich, habe ich ja die Schule und die Sozialarbeiter die hinter mir stehen aber das Jugendamt kann ich vergessen,die haben noch nie zum Wohl des Kindes entschieden.
Hallo Zander.
Vorhersagen kann das leider niemand, da es alleine von dem Richter abhängt und da gibt es leider sehr viele, die der Meinung sind, dass Kinder eben zur Mutter gehören.
Andererseits hast du ja das GSR bekommen.
Wie war das?
Hast du deine Ex überredet?
Mit oder ohne Gericht?
Wie war der Richter?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe meine Ex gefragt ob sie es mir den geben würde,da kam dann natürlich gleich "Nein".Also habe ich sie über meinen Anwalt anschreiben lassen,das ich es dann gerichtlich versuchen würde zu bekommen und ihr gesagt das die Chancen für Väter ja heute ein bisschen besser sind als früher das man das GSR bekommt.
Sie hat dann doch umgeschwenkt und hat es mir so gegeben,unter der Voraussetzung das alles was Schule und Wohnort meines Sohnes angeht in ihrer Hand bleibt...
Ich habe sie auch schon gefragt ob es nicht besser wäre für unseren Sohn wenn er bei mir wohnt,bis sie ihr Leben mal in den Griff bekommen hat aber das hat sie heftig verneint,sie würde doch nie ihren Sohn hergeben!!Dabei geht es ihr nur ums Geld,erhält Wohngeld und wenn mein Sohn weg fehlt ihr nicht nur das Wohngeld sondern auch Unterhalt und Kindergeld...Da müsste sie ihren Luxus ja zurückschrauben,der Bmw bezahlt sich ja nicht von alleine....
Servus Zander,
Sie hat dann doch umgeschwenkt und hat es mir so gegeben,unter der Voraussetzung das alles was Schule und Wohnort meines Sohnes angeht in ihrer Hand bleibt...
Und wo habt ihr die Teil-Übertragung der elterlichen Sorge dokumentieren lassen? Wenn Du kein amtliches Papier mit Übertragung der elterlichen Sorge hast, hat KM nach wor vor ASR...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Tja, also gut sind deine Chancen jedenfalls nicht.
Vor Gericht gehört, wird i.d.R. nur das JA und nicht die anderen Hilfstruppen, nur wenn die auch gegen dich sind und du keinerlei Belege für das Fehlverhalten deiner Ex hast, sieht das schon ganz schön dunkel aus.
Dann geht es eigentlich nur, wenn sich euer Sohn vor Gericht fest und eindeutig dafür ausdrücken würde, bei dir leben zu leben zu wollen.
Aber mit 9 ist das auch sehr fraglich, ob er das tut und ob der Richter ihn überhaupt anhört.
Wichtig ist in dem Fall auch, dass du fest dabei bleibst, dass die Mutter das Kindeswohl gefährdet.
Lass dir das am besten schriftlich von der Schule und den Sozialarbeitern geben.
Auch das mit der Wohnungsöffnung.
Hast du einen guten Anwalt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
war mit ihr auf dem zuständigen Jugendamt und habe auch eine urkunde über das gemeinsame sorgerecht und da steht nix drin das sie das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht hat.also habe alles schwarz auf weiß.
die schule hat sich auch beraten und einen brief an das jugendamt geschickt.und meine ex wird nicht gut weg kommen.so die worte von der schulleitung.die sozialarbeiter werden auch eine schrieftliche beurteilung für mich fertig machen.
habe aber einen guten anwalt und hoffe das das ja endlich mal einsicht zeigt,ich mein die versuchen jetzt schon seid jahren das sich was ändert aber es passiert einfach nix!
Da kann ich dir nur ganz fest die Daumen drücken.
Sag mal Bescheid, wie es lief.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Zander,
hoffe das das ja endlich mal einsicht zeigt,ich mein die versuchen jetzt schon seid jahren das sich was ändert aber es passiert einfach nix!
das Jugendamt KANN an dieser Situation nichts ändern; die dürfen nur beraten, aber nichts entscheiden. Eine Übertragung des ASR an Dich funktioniert nur über eine gerichtliche Entscheidung, bei der das Jugendamt - vielleicht - auch gehört wird. Aber vom JA eine Lösung zu erwarten ist so sinnlos wie mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen.
Wenn Du sicher bist, dass Dein Sohn ebenfalls bei Dir leben will und diese Ansicht auch bei einer gerichtlichen Anhörung (die nichts Schlimmes ist) standhaft vertritt, kannst Du es mit einem guten Anwalt versuchen. Wenn Du allerdings davon ausgehst, dass Deine Ex ihn mit Geschenken oder einem schlechten Gewissen dazu bequatscht, sich "pro Muddi" auszusprechen, kannst Du es eigentlich vergessen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
der termin auf dem gericht,lief im grossen und ganzen nicht schlecht.
der richter sieht auf jedenfall handlungsbedarf,will aber nichts über den zaun brechen und hat nun ein gutachten angeordnet,das spätestens ende januar gemacht werden soll.
die tussi vom JA steht leider immer noch auf der seite meiner ex...ist ja alles nur halb so schlimm.über die briefe,welche die schule schon an das JA geschickt hat,konnte sie noch nicht mal richtig auskunft geben!!sie wusste nicht mehr so genau was da drin stand!!!!
aber mein anwalt ist sehr zuversichtlich und meinte wir sollen das gutachten machen lassen.die schule hat nun auch noch das schuldezernat eingeschaltet,da sie es einfach nicht verstehen können,das in so einem fall nichts unternommen wir.
die einzigste grosse sorge die ich habe ist,das meine ex nun natürlich die übermutter raushängen lässt...und das auswirkungen auf das gutachten hat..
kann mir den jemand sagen wie so ein gutachten abläuft?
gruss zander27
Hallo Zander,
was für ein Gutachten hat der Richter denn in Auftrag gegeben? Ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten, zur Feststellung der Erziehungseignung der Mutter, oder beider Eltern?
Gruss
Tarek
der richter sagte nur er will ein gutachten machen lassen,gehe aber mal davon aus das es ein familiengutachten sein wird,wo meine ex und auch ich begutachtet werden.
Hallo Zander,
zu Gutachten gibt es hier ein ganzes Unterforum.
Bei mir lief es so (etwa in dieser Reihenfolge, teils auch überschneidend):
- Einzelgespräche Gutachterin mit den Eltern
- Tests der Eltern (Bögen ausfüllen)
- Gemeinsame Gespräche Gutachterin mit den Eltern
- Besuche der Kinder in der Praxis der Gutachterin, dort Tests (ohne Anwesenheit der Eltern, aber einmal vom Vater, einmal von der Mutter gebracht, wegen Beeinflussung).
- Hausbesuche der Gutachterin bei beiden Elternteilen, dort Spielbeobachtung Kinder-Eltern
- Besuche und Gespräche der Gutacherin mit allen mit den Kind befassten (Schule, Therapeuten, Jugendamt etc.)
Es gibt kein standardisiertes Gutachterverfahren, aber es spielen dabei drei wichtige Kriterien für die Beurteilung der Eltern, wenn man sich bei Vatersein, Trennungsfaq.de und in den Ratgebern umsieht:
Erziehungseignung
Bindung des Kindes und des Elternteils aneinander
Welcher Elternteil ist am ehesten bereit, den Kontakt zum anderen Eltenteil zu fördern ermöglichen (sogenannte "Bindungstoleranz")
Natürlich spielt auch die Kontinuität - d.h. wo war das Kind bisher mehrheitlich - eine grosse Rolle.
Der Gutachtensprozess dauert alleine für diese ganzen Termine mehrere Monate (bei mir waren es 9, durch Verzögerung der KM). Am Ende ist eigentlich die schriftliche Erstellung eines Gutachtens vorgesehen, das dann vom Richter bei seiner Entscheidung herangezogen wird.
Gutachter verstehen sich heute aber häufig lösungsorientiert, d.h. Ziel ist nicht eigentlich das Gutachten, sondern das Finden einer Lösung für das Kind und die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Einigung der Eltern auf eine solche Lösung, die der Gutachter dann dem Richter als seine Empfehlung mitteilt. So war es auch bei mir.
Das Ganze kostet viel: mehrere 1.000 Euro, die von den Eltern zu tragen sind.
Und es ist psychisch sehr belastend, so beurteilt zu werden.
Von Deiner Falllschilderung ausgehend könnte ein Gutachten aber Deine Chancen möglicherweise verbessern, da Gutachter eben auch mit Schule etc. intensiv reden.
Gruss
Tarek
wurde bei uns auch gemacht. Es lief so:
Einzelgesrpräche mit Gu