Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier mit der Sache richtig bin.
Mir hat eine Bekannte erzählt, dass sie von ihrer Anwältin gesagt bekommen hat, dass wenn ihr Expartner den Sohn nach einem WE nicht zurück bringt und sagt er beliebt bei ihm und der Sohn das auch möchte, dass die Mutter nichts dagegen unternehmen kann. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass meine Tochter es auch so tun würde. In wie weit ist das richtig?
Die 2. Frage betrifft das gemeinsame Sorgerecht. Gibt es einen Paragraphen, in dem die KM verpflichtet wird, mich über Krankheiten Vorfälle usw. der Kinder zu informieren? Dies wird nicht getan.
Tausend Dank schon im Vorraus!!!
Mit freundlichen Grüßen
Marko
Moin
Sorgerecht ist hier zutreffender, da es sich um Regelungen aus demselben handelt.
Deine erste Frage bzgl. Kind bleibt nach Umgang beim Umgangselternteil ist mit so wenig Information zumindest mir nicht möglich. Da spielt es eine große Rolle, wie alt das Kind ist, ob GSR besteht, oder es bereits Vorfälle gibt (z.B. heftigen und länger andauernden Streit, JA involviert, etc.).
2. Frage: Nicht direkt. Allerdings kann bei GSR aus den Bestimmungen zur elterlichen Sorge eine solche Auskunft als angemessen betrachtet werden, wenn andernfalls nicht dem Wohl des Kindes, in dem Fall die Gesundheit, entsprochen wird. Grundsätzlich gilt der §1687 BGB. Die Einschätzung, was "von erheblicher Bedeutung" ist, da gehen die Ansichten nicht selten zw. den Elternteilen auseinander. Allgemein dürfte das auch auf Umgangs-ET ohne GSR zutreffen, wenn davon der Umgang berührt ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Marko,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass in diesem Fall gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht (oder auch "nur" das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht), dann kann es ziemlichen Ärger geben, wenn der Vater das Kind einfach mal so einbehält.
Mir hat eine Bekannte erzählt, dass sie von ihrer Anwältin gesagt bekommen hat, dass wenn ihr Expartner den Sohn nach einem WE nicht zurück bringt und sagt er beliebt bei ihm und der Sohn das auch möchte, dass die Mutter nichts dagegen unternehmen kann.
Sie kann auf alle Fälle vor Gericht ziehen und diese Aktion zum Anlass nehmen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht u beantragen. Der Ausgang dieses Verfahrens hängt von vielen Parametern ab, aber soweit mit dem Willen des Kindes argumentiert wird ("Sohn will beim Vater bleiben"), kommt es nicht nur darauf an, wie gefestigt die Meinung des Kindes zum Thema ist, sondern es kommt vor allen Dingen auch auf das Alter des Kindes an: Die Aussage z.B. eines Vierzehnjärigen hat deutlich mehr Gewicht als die Aussage eines Zehnjährigen.
Weitere Einflussgrößen sind z.B. das Kontinuitätsprinzip (d.h. wo hat das Kind bislang überwiegend gelebt, wie ist die Einbindung in das soziale Umfeld beim Vater bzw. bei der Mutter), und natürlich auch die Tageslaune des zuständigen Familienrichters.
Die 2. Frage betrifft das gemeinsame Sorgerecht. Gibt es einen Paragraphen, in dem die KM verpflichtet wird, mich über Krankheiten Vorfälle usw. der Kinder zu informieren? Dies wird nicht getan.
Ein Auskunftsrecht über wichtige Vorkommnisse im Leben des Kindes hättest du sogar ohne das gemeinsame Sorgerecht. Rechtlliche Grundlage hierfür ist BGB § 1686: "Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht." Beachte bitte, dass in diesem Paragraphen das Sorgerecht nicht vorkommt - es reicht völlig aus, Elternteil zu sein.
Genauer gesagt, ohne das gemeinsame Sorgerecht hast du nur noch ein Auskunftsrecht gegenüber der Kindesmutter gemäß des obigen BGB-Paragraphen; aber gegen niemanden sonst. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hast du auch ein Auskunftsrecht z.B. gegenüber der Schule oder gegenüber dem Arzt des Kindes (auch wenn es in der Praxis manchmal holprig werden kann, dort tatsächlich Auskünfte zu bekommen).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
vielen Dank schon mal für die ausführlichen Antworten.
Meine Tochter ist 14. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Sie hat mir nur erzählt, dass meine Ex nun einen neuen hat, und wenn der da ist, isst sie nicht mehr mit. Dazu kommt dass ich ihn auch seid 10 Jahren kenne und wir zusammen die Kids trainiert haben. Es muss für meine Kids eine ganz doofe Situation sein, zumal sie ja mit seinen Kindern auch befreundet sind.
Daher kommt die Idee, dass Sie zu mir möchte. Aber wenn ich höre, dass die KM dann wieder per Gericht diese Aktion zum Anlass nehmen kann, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht u beantragen, dann lassen wir das lieber.
Wäre es denn einfacher, das ganze vor Gericht anzusprechen und wie gehe ich da am besten vor? Muss ich dafür ein eigenes verfahren einleiten lasen?
Aber ich will auch nicht unbedingt meine Kinder da mit rein ziehen und vor Gericht zerren. Es ist alles sehr schwierig.
manchmal denke ich es wäre besser, auf alles zu verzichten.
Mein Sohn ist 12.
Liebe Grüße Marko
Hallo Marko,
Daher kommt die Idee, dass Sie zu mir möchte. Aber wenn ich höre, dass die KM dann wieder per Gericht diese Aktion zum Anlass nehmen kann, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht u beantragen, dann lassen wir das lieber.
Nun ja. Deine Ex kann dich jederzeit und wegen was-auch-immer vor Gericht zerren - die spannende Frage ist, was dann am Ende des Tages im Gerichtsbeschluss steht. Das Wort einer Vierzehnjährigen hat jedenfalls schon ein gewisses Gewicht, da kommt es dann darauf an, wie ernst es ihr wirklich mit dem Umzug ist. Zumindest ist es für den Richter schon ein bisschen sportlich, in der Begründung seines Beschlusses gegen den ausdrücklichen Willen einer Vierzehnjährigen zu argumentieren.
Falls das bei dem Mädel allerdings so eine Sache sein sollte im Sinne von "bei Mama ist alles doof und bei Papa an den Wochenenden hab' ich mehr Freiheiten" - dann wirst du, noch bevor du irgendwas mit deiner Ex beredest, erst mal der jungen Dame diesen Zahn ziehen müssen. Es muss ihr bitteschön vollständig klar sein, dass mit dem Umzug in deinen Haushalt ihr grauer (Schul-)Alltag dann halt bei dir stattfindet, und das so Dinge wie "Hausaufgaben machen", "zur vorgesehenen Zeit ins Bett gehen" usw. bei dir auch nicht nennenswert anders sind als bei der Frau Mama.
Wenn sie dann immer noch der felsenfesten Meinung ist, dass sie zu dir will, dann wäre es m.E. eure gemeinsame Aufgabe, hier zuerst das Gespräch mit der Mutter zu suchen. Auch für diese gilt: Eine Vierzehnjährige gegen deren erklärten Willen im eigenen Haushalt festzuhalten ist ein ziemlich sportliches Unterfangen. Vielleicht lässt sich da ja bereits ein Kompromiss aushandeln, mit dem ihr alle leben könnt.
Wenn die Mutter blockt, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass eure Tochter sich an das Jugendamt wendet, und dort um Beratung bzw. Vermittlung in dieser Angelegenheit bittet.
Was mir noch nicht klar ist - welche Rolle spielt der zwölfjährige Sohn in diesem Spiel? Will der ebenfalls von der Mutter weg, oder ist der mit dem aktuellen Stand der Dinge soweit zufrieden?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Marko,
Meine Tochter ist 14. .... Sie hat mir nur erzählt, dass meine Ex nun einen neuen hat, und wenn der da ist, isst sie nicht mehr mit. Dazu kommt dass ich ihn auch seid 10 Jahren kenne und wir zusammen die Kids trainiert haben. Es muss für meine Kids eine ganz doofe Situation sein, zumal sie ja mit seinen Kindern auch befreundet sind.
Daher kommt die Idee, dass Sie zu mir möchte. ...
Vorsicht, deine Tochter ist 14. Und sicherlich mitten in der Pubertät. Es ist normal, dass Kinder in dem Alter sich mal zurückziehen (auch ohne Grund), eure Trennung ist noch nicht so lange her und nun hat Mami einen Freund. Das ist natürlich mit Unsicherheit und Ängsten verbunden. Natürlich passt ihr das nicht!
Und wenn ich an meine Kindheit zurückdenke, mein bester Kumpel war auch Scheidungskind. Dem passte das auch ganz und gar nicht, als seine Eltern neue Partner anschleppten. Nur haben sie das bei ihrem Papa gar nicht so mitbekommen, weil die Freundin immer ausquartiert wurde, wenn sie alle 2 Wochen kamen. Aber genauso könnte es doch auch dir ergehen! Hast du eine Freundin? Oder haben die Kinder davon nur noch nichts mitbekommen? Meinst du, deine Kinder fänden das super, wenn sie jetzt wegen dem Neuen zu dir ziehen (oder nur eure Tochter) und dann kommst du plötzlich mit ner Freundin um die Ecke... Und dann finden sie die noch schlimmer und wollen wieder zurück...
Versuche doch lieber mit deiner Ex mal in Ruhe zu reden (auch mal ohne die Kinder) und dass ihr BEIDE den Kindern (zusammen oder unabhängig voneinander) klarmacht, dass der Neue kein Vaterersatz ist, sondern einfach nur ein neuer Partner für deine Ex und du ihnen klarmachst, dass du immer ihr Papa sein wirst und weiterhin für sie da bist und ein neuer Partner auch für sie Vorteile haben wird (1. geht es der Mama sicherlich jetzt wieder viel besser und eine glückliche Mutter ist auch viel weniger anstrengend, 2. haben sie sicherlich etwas mehr Freiräume dadurch, 3. wenn die Mama NEIN sagt, hat man immer noch jemanden, den man beschwätzen kann,...). Wenn du mit dem Neuen befreundet bist/warst, kannst du ihn ja sicherlich auch gut. Ist er denn soooo schlimm? Oder war er der Trennungsgrund? Ich kann mir vorstellen, dass das auch nicht so einfach für dich ist und sicherlich auch weh tun wird, die 2 zusammen zu sehen, aber ihr seid getrennt, und deine Frau hat das Recht dazu, einen neuen Partner haben zu dürfen. Oder muss sie jetzt auf alles verzichten, nur weil die Kinder bei ihr leben und dann den Rest des Leben allein sein?? Auch ich fand das nicht toll, als meine Ex nen Neuen hatte und nun gehen wir gelegentlich mal ein Bierchen zusammen trinken. Aber mir ist bewusst geworden, dass meinen Kindern es leichter fällt ihn zu akzeptieren, wenn auch ich ihn akzeptiere und nicht ständig über ihn und meine Ex herziehe.
Hat sie denn ganz klar den Wunsch geäußert, dass sie zu dir ziehen will oder nur, dass sie das ankotzt, dass er da ist? Und was stört sie genau an ihm? Oder möchtest du, dass sie/die Kinder zu dir zieht/ziehen? Wenn ich das richtig im Kopf habe, waren die doch auch viel mit Sport,... unterwegs, oder? Geht das denn beruflich? Kannst du ihnen soweit gerecht werden?
Wie ist denn die Situation mit den anderen Kindern? Wie gehen die damit um? Lebt der Neue deiner Frau denn schon bei deiner Ex oder allein oder mit seinen Kindern (und deren Mutter) zusammen?
Du hast bislang nur über eure Tochter geredet.
Euer Sohn ist ebenfalls in einem Alter, in dem ein Mann im Haus in der Regel nur positiv für seine Entwicklung sein kann!!
Ich kann dir nur raten:
Spring über deinen Schatten und unterstütze eure Kinder und überlege dir gut, ob die Kinder es soo schlecht bei deiner Ex haben, dass sie vor Gericht gehen müssen. Das ist was, was sie ein Leben lang nicht vergessen werden!!
LG, Tom
Ps: Danke für deine PN, ich melde mich bei dir...