Hallo,
meine Tochter (23 Jahre) hat seit 4 Jahren einen festen Freund. Vor 2 Jahren hatte dessen Bruder einen schweren Autounfall, mit der Folge volle Erwerbsminderungsrente.
Seitdem ist der Bruder mit einem seiner Kinder (Sohn, 13 Jahre) zu meiner Tochter und dessen Freund gezogen. Hat auch alles ganz gut funktioniert, bis jetzt.
Jetzt entscheidet der Bruder das er wieder in die Heimat, Türkei, gehen will. Der Sohn (13 Jahre) will auf keinen Fall mitgehen, der Vater hat kein Interesse an dem Kerlchen und die Mutter ebenso nicht. Sie lebt schon länger in der Türkei. So haben jetzt also meine Tochter und dessen Freund entschieden, das Kerlchen aufzunehmen.
Was für Möglichkeiten gibt es denn jetzt, rein aus rechtlicher Sicht, das sich meine Tochter und der Freund sich überhaupt um den "Kleinen" kümmern dürfen? Schule anmelden, Unterhalt für den "Kleinen" von den leiblichen Eltern, Arztbesuche, Klassenfahrten .... Adoptieren ist leider aus Sicht der Eltern keine Option, voll bescheuert aber ist leider so.
Entschuldigt bitte aber ich bin selbst gerade von der Situation ziemlich überfordert, würde den beiden aber gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen, habe aber keine Ahnung.
Besten Dank fürs Lesen!
Gruß
Matthias
Moin RM,
das ist ein Fall, den wir im direkten Umfeld auch haben.
Es wurde derart gelöst, dass die aufnehmenden Erwachsenen zum Sozialen Dienst des JA gegangen sind und sich als Pflegeeltern ins Gespräch gebracht haben. Zunächst übernahm das JA mit Gerichtsbeschluss die Vormundschaft sowie die Zuständigkeiten für alle Lebensbereiche des Kindes. Nach einem "Bewerbungsverfahren" (Check der eigenen Situation, Lebens-, Vermögensverhältnisse, etc.) wurde ihnen nach 1,5 Jahren die Pflege bis zur Volljährigkeit sowie die Vormundschaft durch das JA übertragen.
Wenn die leiblichen Eltern sich tatsächlich derart verhalten, wird der Soziale Dienst aufgrund Deiner/eurer Hinweise sowieso interessiert sein (sollen), wie es mit dem Kind und dessen Situation weiter geht.
Adoption ist tatsächlich grundsätzlich nur mit Zustimmung der leiblichen Eltern möglich. Da Du die Situation als ausgeschlossen geschildert hast, bleibt neben dem Thema Pflegschaft naütrlich noch die "Normale Aufnahme in den eigenen Haushalt". Damit sind aber ALLE Kindesbelange immer mit den Eltern abzustimmen. Das könnte aufgrund der jeweiligen Wohnortsituation, und auch aufgrund der Einstellung in Bezug auf das Kindeswohl, herausfordernd sein.
Gruß
SteMa.
Hallo,
und vielen lieben Dank! Das nenne ich mal einen Fahrplan und eine rechtliche top Beratung! Ehrlich, toll ...
Ich werde dein Post ausdrucken und meinem Kind geben. Ich habe den Beiden vorab ganz klar und deutlich gesagt, ich stehe an deren Seite, zu 100%, aber nur wenn auch das Rechtliche zu 100% geklärt ist. Lebe selbst seit 13 Jahren in einer Patchworkfamilie mit zusammen 6 Kindern, meine Frau hat 3 und ich ebenso. Ich habe da ein wenig Erfahrung sammeln können.
Gruß
Matthias
(...) und eine rechtliche top Beratung! Ehrlich, toll ...
Er hat nur seine Meinung wiedergegeben.
Rechtsberatungen dürfen wir grundsätzlich nicht geben, das ist gesetzlich verboten. Aber seine Erfahrungen und Meinungen geben wir gerne wieder.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich bitte um Entschuldigung für meine wirklich falsche Ausdrucksweise!
Natürlich ist das direkt keine rechtliche Beratung, da muss man als Forum Heute auch leider sehr vorsichtig mit umgehen, dessen bin ich mir bewusst. Jedoch kommt die Erfahrung meiner Situation offensichtlich sehr nahe, daher meine falsche Ausdrucksweise.
Gruß
Matthias