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Aus gemeinsamen Sorgerecht ausklammern?

 
(@vision)

Was kann o. sollte ggf. aus einem gemeinsamen Sorgerecht ausgeklammert werden?

Das ABR ist ja klar und mit das Wichtigeste was geklärt wird.
Dann kann man soweit ich weiss noch in Gesundheitsfragen allein-entscheider sein, wenn man diesen ausklammert.

Bei einer Not-OP ist ja klar, das der Arzt ohne Unterschirften operiert - aber bei wichtigen Operationen müssten ja auch erstmal beide Unterschriften vorliegen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Das finde ich kontraproduktiv!

Was geht noch?

Gruß
Dieter

Zitat
Geschrieben : 21.10.2005 11:08
 Uli
(@Uli)

Hallo Dieter,

wer möchte denn bei euch das GSR und warum einschränken ??

Bekannt ist mir nur, dass man (neben ABR) die Regelung des Umgangsrechtes einem Umgangspfleger übertragen kann. Alles weitere macht doch keinen Sinn. Wenn nach allen Versuchen generell kein Konsens zu erreichen ist, würde im Zweifel wohl einem der Elternteile das ASR zuerkannt werden.

Gruß Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 11:31
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, dieter,

gut nach hause gekommen??

also: erstmal wird gem. § 1626 BGB die 'elterliche sorge' unterschieden nach 'personensorge' (details ab § 1631) und 'vermögenssorge' (ab § 1638).

das, was du aufgezählt hast (ABR, gesundheit etc.) zählt alles zur personensorge. dazu können noch kommen punkte wie z.b. schule/kiga (soweit ich weiss, gehört dazu alles, was davon in den sog. 'grossen alltagsentscheid' fällt, also z.b. schultyp, -wechsel) oder auch religions-/konfessionszugehörigkeit.

die vermögenssorge (auch genannt 'vermögensverwaltungsrecht' ?) umfasst alles, was mit der verwaltung des kindesvermögens zu tun hat, z.b. konto-eröffnung u.ä., wo normalerweise beide elternteile unterschreiben müssen.

beachte auch BGB § 1628. dort wird dem fam-gericht die entscheidung überlassen, was alles 'abgetrennt' werden kann ('... für das kind von erheblicher bedeutung ....').

gruss
ulli

@uli:
1. soweit ich weiss, hat 'umgang' nix mit einer evtl. teilung des sorgerechts zu tun. das recht auf umgang bleibt bestehen, egal ob GSR oder ASR, da es ein recht des kindes ist (§ 1684f. BGB).
2. gehts deiner frau wieder besser?

[Editiert am 21/10/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 12:10
 Uli
(@Uli)

Hallo Ulli.

@uli:
1. soweit ich weiss, hat 'umgang' nix mit einer evtl. teilung des sorgerechts zu tun. das recht auf umgang bleibt bestehen, egal ob GSR oder ASR, da es ein recht des kindes ist (§ 1684f. BGB).

Das ist richtig, aber es schränkt nätürlich das ABR des Berechtigen ein, in dem die Fragen des Umgangs zur Klärung einem Dritten vorbehalten bleiben.
Bei §1628 handelt es sich meiner Meinung nach um eine Einzelfallentscheidung des Richters, d.h. einer der beiden Sorgeberchtigten ist mit einer bestimmten Entscheidung nicht einverstanden und ruft das Gericht an. Der Richter kann dann für diese einzelne Frage die Entscheidungsgewalt einem der beiden übertragen. Die §1631ff düften eigentlich (meiner Meinung nach) für das, was uns hier interessiert nicht relevant sein.

2. gehts deiner frau wieder besser?

wenn alles glatt geht kann ich sie am nächsten Dienstag wieder abholen. dann war sie 7 Wochen im Kkh.. Es geht halt alles sehr langsam und das, was man aufgezeigt bekommt ist nur der Weg - gehen muss man ihn dann selber. Leichter wäre der Gang, wenn die Gerichte in unserer Sache einmal "Kindeswohlentscheidungen" treffen würden!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 13:01
(@vision)

Danke - erstmal für die Info!

Sorry, wenn ich nicht immer meine ganze Lebensgeschichte 😉 schreibe - erstens habe ich derzeit wenig Zeit am Rechner und zweitens versuche ich auch mal etwas zur Ruhe zu kommen.

Ich bin derzeit jemand, der von eine "Vision" einer gütlichen Einigung hat - wobei Chancen da sind, dass ich mich um die Kids kümmern werde.

Dafür möchte ich natürlich gerne viel in meiner Hand haben - ohne das Umgangrecht zu beinträchtigen - denn die Kidz sollen ja Umgang haben mit der Mutter - ich habe ja zum Glück dann irgendwann keine Umgangspflicht mehr (mit der Mutter) 😉

Ist ein wenig Galgenhumor - aber das hilft...
Gruß
Dieter

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2005 10:42