ausgesprochen dumme...
 
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ausgesprochen dumme Frage

 
(@astrid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Bin ganz neu hier im Forum und hoffe, nicht völlig verkehrt (als Mutter).

Bin gerade auf der Suche nach Informationen über dieses Forum gestolpert, hab ein wenig gelesen, viele kompetente Antworten gefunden, nur leider noch nichts zu meinem kleinen Idiotenproblem.

Folgendes:

Habe gerade nachgelesen, was ich brauche, um einen Reisepass für meinen 12-jährigen Sohn zu beantragen. Unter anderem eben die Unterschrift und den Personalausweis seines Vaters, der leider seit F... Geburt 1994 verschollen ist. Nirgendwo gemeldet usw. Selbst das Jugendamt ist nie fündig geworden auf der Suche nach Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses.

Ich persönlich weiß, wo seine Eltern wohnen, die wissen auch nur bedingt, wo er sich aufhält.

Mit viel viel Mühe ließe sich sein Aufenthaltsort evtl. feststellen, ob ich in persönlichen Kontakt treten kann, sei dahingestellt, kann die Situation schwer einschätzen. Ob ich es möchte, sei mal dahingestellt.

Gut, die zweite Alternative ist ein Sorgerechtsnachweis über das alleinige Sorgerecht. Und dabei fiel mir auf, dass sich mir diese Frage nie gestellt hat, ich war schon immer alleinerziehend.

Wie ist denn die rechtliche Situation eigentlich? Haben unverheiratete Eltern automatisch beide das Sorgerecht? Oder nur verheiratete?

Falls nein, wo bekommt man einen Sorgerechtsnachweis? Beim Jugendamt?

Komme mir gerade ein wenig blond vor...

Liebe Grüße,

Astrid


Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 2).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2007 18:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Astrid!

Wenn Du nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet warst, dann hast Du das alleinige Sorgerecht, wenn ihr nicht gemeinsam vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge erklärt habt.
Ich weiß nicht, ob Du unter diesen Umständen das alleinige Sorgerecht nachweisen mußt.

Ach ja, herzlich Willkommen übrigens!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 19:36
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo astrid,

als unverheiratetes paar hat man nicht automatisch das gemeinsame sorgerecht, man kann das aber bis 6 monate nach der geburt beantragen, geht nur mit dem einverständnis der mutter.

kannst du dich erinnern, eine gemeinsame sorgerechtserklärung unterschrieben zu haben? sollte das nicht der fall sein, hast du das alleinige sorgerecht und kannst ohne probleme einen reisepass ohne die unterschrift des vaters bekommen.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 19:38
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

oh LBM,

hat sich überschnitten,  🙂

astrid,
natürlich gegrüsse ich dich auch ganz herzlich. 🙂

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 19:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Gaya: Na das macht doch nix! Doppelt hält besser!

@Astrid: Es gibt keine dummen Fragen!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 19:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was du aber brauchen wirst ist eine sog. Negativbescheinigung. Diese gibts beim JA und gibt nichts anderes an, als das keine Sorgerechtserklärung beim JA vorliegt. Damit hast du den Nachweis üebr das ASR.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 22:03
(@astrid)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke Euch ganz herzlich! Habe eben erstaunlicherweise trotz Brückentages eine sehr freundliche Dame im Jugendamt erreichen können und nun ist die Bescheinigung auf dem Wege.

Dann kann der Kleine ja bald mit Oma verreisen, alles ist gut.

Tolles Forum hier!

Grüße

Astrid

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2007 12:38
(@gittihenning)

als unverheiratetes paar hat man nicht automatisch das gemeinsame sorgerecht, man kann das aber bis 6 monate nach der geburt beantragen, geht nur mit dem einverständnis der mutter.

Ist das wirklich so? Geht das nur bis 6 Monate nach der Geburt?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2007 18:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Sorgerechtserklärung kann man zu jedem Zeitpunkt abgeben. Einige Bedingung, die KM muß zustimmen und natürlich kann das SR nut mit dem leiblichen Vater gemeinsam ausgeübt werden 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2007 19:08