Hallo!
Bin ganz neu hier im Forum und hoffe, nicht völlig verkehrt (als Mutter).
Bin gerade auf der Suche nach Informationen über dieses Forum gestolpert, hab ein wenig gelesen, viele kompetente Antworten gefunden, nur leider noch nichts zu meinem kleinen Idiotenproblem.
Folgendes:
Habe gerade nachgelesen, was ich brauche, um einen Reisepass für meinen 12-jährigen Sohn zu beantragen. Unter anderem eben die Unterschrift und den Personalausweis seines Vaters, der leider seit F... Geburt 1994 verschollen ist. Nirgendwo gemeldet usw. Selbst das Jugendamt ist nie fündig geworden auf der Suche nach Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses.
Ich persönlich weiß, wo seine Eltern wohnen, die wissen auch nur bedingt, wo er sich aufhält.
Mit viel viel Mühe ließe sich sein Aufenthaltsort evtl. feststellen, ob ich in persönlichen Kontakt treten kann, sei dahingestellt, kann die Situation schwer einschätzen. Ob ich es möchte, sei mal dahingestellt.
Gut, die zweite Alternative ist ein Sorgerechtsnachweis über das alleinige Sorgerecht. Und dabei fiel mir auf, dass sich mir diese Frage nie gestellt hat, ich war schon immer alleinerziehend.
Wie ist denn die rechtliche Situation eigentlich? Haben unverheiratete Eltern automatisch beide das Sorgerecht? Oder nur verheiratete?
Falls nein, wo bekommt man einen Sorgerechtsnachweis? Beim Jugendamt?
Komme mir gerade ein wenig blond vor...
Liebe Grüße,
Astrid
Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 2).
Hallo Astrid!
Wenn Du nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet warst, dann hast Du das alleinige Sorgerecht, wenn ihr nicht gemeinsam vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge erklärt habt.
Ich weiß nicht, ob Du unter diesen Umständen das alleinige Sorgerecht nachweisen mußt.
Ach ja, herzlich Willkommen übrigens!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo astrid,
als unverheiratetes paar hat man nicht automatisch das gemeinsame sorgerecht, man kann das aber bis 6 monate nach der geburt beantragen, geht nur mit dem einverständnis der mutter.
kannst du dich erinnern, eine gemeinsame sorgerechtserklärung unterschrieben zu haben? sollte das nicht der fall sein, hast du das alleinige sorgerecht und kannst ohne probleme einen reisepass ohne die unterschrift des vaters bekommen.
mit freundlichen grüssen
gaya
oh LBM,
hat sich überschnitten, 🙂
astrid,
natürlich gegrüsse ich dich auch ganz herzlich. 🙂
mit freundlichen grüssen
gaya
@Gaya: Na das macht doch nix! Doppelt hält besser!
@Astrid: Es gibt keine dummen Fragen!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Was du aber brauchen wirst ist eine sog. Negativbescheinigung. Diese gibts beim JA und gibt nichts anderes an, als das keine Sorgerechtserklärung beim JA vorliegt. Damit hast du den Nachweis üebr das ASR.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich danke Euch ganz herzlich! Habe eben erstaunlicherweise trotz Brückentages eine sehr freundliche Dame im Jugendamt erreichen können und nun ist die Bescheinigung auf dem Wege.
Dann kann der Kleine ja bald mit Oma verreisen, alles ist gut.
Tolles Forum hier!
Grüße
Astrid
als unverheiratetes paar hat man nicht automatisch das gemeinsame sorgerecht, man kann das aber bis 6 monate nach der geburt beantragen, geht nur mit dem einverständnis der mutter.
Ist das wirklich so? Geht das nur bis 6 Monate nach der Geburt?