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Auskunftspflicht nach §1686 BGB

 
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Derzeit erteilt mir die KM keinerlei Auskunft über unser gemeinsames Kind (Umgang findet derzeit eh nicht statt).

Ich habe mich an das JA gewandt mit Bitte um Vermittlung, aber auch dort kam keine Reaktion seitens der KM.

Nun will ich einen Antrag bei Gericht über Auskunftserteilung über die schulischen, gesundheitlichen und persönlichen Belange des Kindes stellen. Die KM verweigert die Auskunft nun vollkommen. In der Zeit wo noch Gericht und Gutachten am Laufen waren, hat sie es zumindest gemacht, zuletzt im Mai 24. Danach fühlte sie sich nicht mehr an die Vereinbarung gebunden und ignoriert sämtliche Emails.

Gibt es für sowas eine Vorlage wenn ich den Antrag beim FamG einreiche und was ist zu beachten?

Oder direkt dem RA geben, der kennt das Prozedere?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2024 16:34
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo Samson1978,

für welche Zeitabstände habt Ihr denn die Auskunftserteilung vereinbart? Seit Mai ist ja kaum ein halbes Jahr vergangen. Und schulische und gesundheitliche Auskünfte kannst Du Dir selbst besorgen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2024 09:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Samson1978!

Geschrieben von: @samson1978
Gibt es für sowas eine Vorlage wenn ich den Antrag beim FamG einreiche und was ist zu beachten?

Hast schon mal bei der Beratungsstelle des FamG nachgefragt?
Wenn Du hier keine zufriedenstellende Auskunft kriegst, würde ich zum RA gehen...bei Deinem "KM-Exemplar" sowieso.

Grüßung
Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2024 09:43
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @zebra

Hallo Samson1978,

für welche Zeitabstände habt Ihr denn die Auskunftserteilung vereinbart? Seit Mai ist ja kaum ein halbes Jahr vergangen. Und schulische und gesundheitliche Auskünfte kannst Du Dir selbst besorgen. 

Es war zumindest die beiderseitige Übereinkunft, dass die Infos bis zum Beschluss in Verbindung mit dem Gutachten einmal monatlich von ihr kommen. Das hat auch soweit funktioniert. Nun ist das Gutachten da, das FamG hat den Umgang bis auf weiteres ausgesetzt und die KM ist nun der Meinung, dass ab sofort keinerlei Infos zu unserem Kind von ihr kommen müssen. Soweit hält sie sich an die Abmachung.

Aber da ist ja §1686 BGB über die Auskunftspflicht sofern berechtigtes Interesse besteht. Da nun seit Juli 2023 kein Umgang mehr stattfindet, habe ich null Informationen über die Entwicklung des Kindes. Gesundheitlich kann ich ja nur Informationen bekommen, wenn es beim Arzt war. Schulische Leistungen und Entwicklung, kann mir die Lehrerin geben, aber die ist auch nicht einfach und auf keinen Fall neutral...

 

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Themenstarter Geschrieben : 08.10.2024 11:13
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @zebra

Und schulische und gesundheitliche Auskünfte kannst Du Dir selbst besorgen. 

Geschrieben von: @samson1978

Schulische Leistungen und Entwicklung, kann mir die Lehrerin geben, aber die ist auch nicht einfach und auf keinen Fall neutral...

Nach meiner Kenntnis (basierend auf VG München, Urteil vom 16.05.2011 - M 3 K 09.4361) besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Zeugnissen gegen die Schule. 

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Geschrieben : 08.10.2024 12:50
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das stimmt. Die Zeugnisse bekommt die KM und ich musste zuletzt mehrfach erinnern, damit ich überhaupt ein Foto bekomme. Die Lehrerin verweist auf das Zeugnis bei der KM.

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Themenstarter Geschrieben : 08.10.2024 13:07
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Wenn er nicht beim Arzt war, war er auch nicht krank (zumindest nicht ernsthaft). Und bezüglich der Noten: Die bekommst Du auch in der Sprechstunde mitgeteilt, selbst wenn Dir die Lehrerin das Zeugnis nicht aushändigt.

Ich habe mal quergelesen: Ihr habt so ziemlich jedes Problem über Gerichte und Anwälte ausgefochten. Und letztendlich hat dies zu dem Zustand geführt, der jetzt herrscht. Der letzte Beschluss ist nur wenige Monate alt. Und nun soll’s wieder losgehen. Keine gute Idee nach meinem Verständnis. Im schlimmsten Fall wird Euer Sohn, der endlich Ruhe haben wollte, wieder in die Geschichte hineingezogen: Er wird gefragt, ob er denn möchte, dass Du ein Photo von ihm bekommst. Und dann muss er wiederum Stellung beziehen. Lass die Sache doch erst einmal ruhen und besorge Dir die Infos von anderer Stelle.

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Geschrieben : 08.10.2024 19:04
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Arzt ist nicht das Thema, das sehe ich entspannt was seine Gesundheit angeht.

Lehrerin ist schwierig und versteckt sich gerne hinter der KM.

Alle sonstigen Infos werden mir leider nicht gegeben.

Natürlich gab es erst vor kurzem den letzten Beschluss. Der war aber im Grunde nur ein Schlussstrich unter dem vorherigen Kapitel.

Was habe ich denn zu verlieren? Es gibt kein Umgang, keinen Kontakt und sämtliche Emails werden ignoriert. 

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Themenstarter Geschrieben : 08.10.2024 19:14
(@samson1978)
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Inwieweit besteht die Gefahr bei einem Antrag auf Auskunft, dass das gSR eingezogen wird?

Mein RA meint, dass §1686 BGB an sich nicht zuständig ist, da es über das gSR mit der Auskunftsberechtigung eh abgegolten ist.

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2024 14:22
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Also die Gefahr des Sorgerechtentzugs sehe ich nicht.

Aber Deine Ex wird halt nicht zur Lieferung von Informationen gezwungen werden, die Du Dir aufgrund Deines Sorgerechts selbst beschaffen kannst. Das Argument „die Lehrerin ist so komisch“ reicht dafür nicht aus.

Vielleicht könntest Du durchsetzen, zweimal im Jahr ein Photo zu bekommen, aber wenn sich Euer Sohn dagegen sperrt, kann es sein, dass er wiederum von Gericht oder Verfahrenspfleger dazu befragt wird, was vermutlich Euer Verhältnis nicht eben verbessert. Deshalb mein Rat, das Ganze bleiben zu lassen.

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Geschrieben : 09.10.2024 15:27
82Marco reacted




(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist natürlich schwierig ohne konkrete Ansätze oder generelle Informationen beim Arzt und Lehrerin aktiv zu werden. Ich kann ja schlecht jeden Monat nachfragen ob etwas gewesen ist. Wenn das Kind nicht so krank ist, dass ein Besuch beim Kinderarzt notwendig ist, dann weiß der Arzt halt nichts. Was ist mit anderen Ärzten und eventuell Notfällen? Soll ich sämtliche Krankenhäuser anschreiben bzw. abklappern?

Auch die Lehrerin wird auf den Elternabend bzw. ein Gespräch pro Jahr verweisen und mir nicht jede Note auflisten, die in Zwischenzeit vergeben wurde.

Was ist mit generellen Informationen über das Kind? Die kann mir nur die KM geben.

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2024 17:07
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @samson1978

Auch die Lehrerin wird auf den Elternabend bzw. ein Gespräch pro Jahr verweisen und mir nicht jede Note auflisten, die in Zwischenzeit vergeben wurde.

 

Eine so detaillierte Info müsste Dir auch die KM nicht geben. Ein monatlicher Bericht war reiner Goodwill Deiner Ex. Üblich sind in solchen Fällen halbjährliche oder höchstens vierteljährliche Berichte.

 

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Geschrieben : 09.10.2024 17:31
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Infos und in welchen Abständen kann ich von der Lehrerin abfragen?

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2024 17:59
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Dafür gibt es keine Regel. Ich denke, ein- bis zweimal im Halbjahr zur Elternsprechstunde zu gehen ist normal. Und zu den Infos: diejenigen, die sie Dir als Lehrerin halt geben kann: persönliche und schulische Entwicklung des Kindes; ist er gut integriert in den Klassenverband; hat er Freunde; ist er konzentriert oder gehört er zu den Störern; hat er überdurchschnittlich viel Fehltage; wo liegen seine Interessen, seine Stärken; welche nachfolgende Schule würde sie empfehlen…

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Geschrieben : 10.10.2024 10:17
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurze Zwischeninfo.

Schule ist im Nov eh ein Elterntermin, da frag ich nach Noten und den Stand der Entwicklung.

Beim Kinderarzt ist es derzeit schwierig. Trotz Vorlage Sorgerechtsurkunde will man mir die Unterlagen nicht geben. Ich soll die Krankenkarte vorlegen. An die komme ich jedoch nicht. Ich habe denen die Versicherungsnummer geschickt mit Hinweis auf das Ersatzverfahren. 

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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2024 11:50
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@samson1978, sehr suspekt. Selbst die Arztpraxis rückt nichts raus? Wie kann das sein? Ich bekomme alle Infos zu meinen Kindern, sei es von Ärzten oder der Schule, weil ich mich von Anfang an eingebracht habe und klipp und klar Position bezogen habe für meine Kids. Alles auf Augenhöhe und respektvoll. Mit der KM habe ich seit Jahren nix mehr zu tun.

Warum mußt du eigentlich das GSR nachweisen? Muß nicht vielmehr die KM nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht hat. Du sollst die Krankenkarte deines Kindes vorlegen?? Dinge gibt es.

Hast du mit der Schulleitung mal das Gespräch gesucht?

Bzgl. Gesundheit/Ärzte, was sagt denn dein RA dazu, wenn du hier selbst aktiv wirst und die Ärzte sich so anstellen?

Alles Gute Dir! 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2024 13:29
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Mittlerweile habe ich nun doch ein paar Infos vom Kinderarzt erhalten.

Die KM sagt beim Arzt ich wüsste über alles Bescheid...

Schule klär ich beim Termin im Nov 

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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2024 18:25