Hallo zusammen .
Meine Tochter aus erster Ehe möchte ein Auslandsjahr in Panama verbringen . Sie ist jetzt in 11 Klasse einer Gesamtschule .
Ich habe meine Zustimmung verweigert und dieses damit begründet das ich es nicht für pädagogisch sinnvoll halte und außerdem Panama nicht
für ein dann 17 jähriges Mädchen geeignet halte.
Soweit ich weiss muss ich auch nicht zustimmen ,da ein Auslandsjahr im normalen Schulplan auch nicht vorgesehen ist.
Vor Jahren habe ich bei meinem Sohn aus erster Ehe noch zugestimmt . Er war aber wesentlich gefestigter als meine Tochter .
Nun bekomme ich eine Vorladung vom Familiengericht zu einem mündlichen Termin .
Meine Ex behauptet nun ich würde nur deshalb nicht zustimmen weil ich keine weiteren Kosten haben möchte .
Also zb ein Jahr länger Unterhalt und so weiter
Jetzt sind meine Fragen folgende : Soll ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen ?
Könnte das Gericht ohne Zustimmung von mir sie fahren lassen ?
Wie kann ich mich gegen so freche Unterstellungen meiner Ex zur Wehr setzen ?
LG Bruce
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Könnte das Gericht ohne Zustimmung von mir sie fahren lassen ?
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Hallo,
aus eigener Erfahrung. Ja ein Gericht kann dein Einverständnis dahingehend ersetzen das für diese Frage nur die Mama entscheiden muß. Allerdings hat auch nur Sie dann die komplette Verantwortung.
Andreas
Wie ist denn Dein Verhältnis zu dieser Tochter?
Hallo,
Deine Tochter ist 17, das ist fast volljährig. Wenn sie dahin möchte, lass sie doch. Ich bin mit 15 in ein lateinamerikanisches Land gegangen. Es ist sehr bereichernd und ein Mensch macht in diesem Jahr so viele Veränderungen durch. Wenn sie mit 17 noch nicht gefestigt ist wird es auch Zeit, da bietet sich ein Auslandsjahr geradezu an. Es wird schwierige Momente geben, aber da muss sie durch. So ist das Leben und damit muss sie mit 17 lernen umzugehen.
Moin
11. Klasse würde bedeuten, dass sie auf's Gymnasium geht, und das mindestens bis Sommer 2018. Was wird denn aus dem Schulbesuch? Ja, was will/tut sie in Panama?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Man geht dort auch zur Schule und die deutsche Schule beurlaubt einen für die Zeit, da man dort auch zur Schule geht.
Ich habe das 11. Schuljahr damals nicht wiederholen müssen, da dort nichts sonderlich relevantes gelehrt wurde. Da die Tochter aber in der 12. klasse wegfahren will, muss sie wohl wiederholen, da man zu dem Zeitpunkt bereits Punkte für das Abitur sammelt. Man lernt in diesem Jahr so viel, was man in dem Jahr in Deutschland nicht lernen würde, nur alleine die Sprache, viel wichtiger aber so vieles über die dortige Kultur, interkulturelle Verständigung was in unseren Zeiten nötiger ist denn je. Außerdem wird man viel selbstständiger und erwachsen, was der Tochter des Te offenbar gut täte und man lernt so viel über sich selbst.
@Fragesteller
Ich schätze ein Gericht wird den Willen eines bis zum Reiseantritt 17-jährigen Mädchens deutlich stärker bewerten als den Gegenwillen des Vaters, meinst du nicht? Was genau bereitet dir Sorgen? Einfach, dass du meinst deine Tochter wäre noch nicht reif genug dafür? Meinst du nicht, ein Auslandsaufenthalt könnte dann genau das richtige für sie sein? Ich meine, mit 17 sollte man schon langsam mal erwachsen und reif sein alleine klar zu kommen.
Hallo .
Es gibt auch noch folgende gründe meinerseits das Auslandsjahr zu verweigern .
meine Tochter hat schon einmal mit 14 Jahren wegen Drogenmissbrauch im Krankenhaus gelegen .
Desweitern war sie über eine längere Zeitraum in Jugendpyschatriescher Behandlung.
Sie ist in meinen Augen definitiv eine nicht gefestigte Jugendliche .
Ausserdem könnte sie auch nach dem Abitur ein Auslandsjahr einlegen . au-pair oder Freiwilligen Dienst
LG Bruce
Moin MuterzuBesuch
Der @Fragesteller nennt sich hier im Forum bruce. Soviel Höflichkeit entgegen zu bringen, zumal nach nur ca. 6 Beiträgen und Deiner direkten Anspache, dass ist sicherlich nicht zuviel verlangt. ER ist kein Neutrum.
Ich schätze ein Gericht wird den Willen eines bis zum Reiseantritt 17-jährigen Mädchens deutlich stärker bewerten als den Gegenwillen des Vaters, meinst du nicht?
Ich weiß nicht, ob Du hier nicht ein wenig zu wagemutig bist. Wieso sollte ein Gericht den Reisewillen eines schulpflichtigen Teenagers höher schätzen als die gesetzliche Verpflichtung, das angestrebte Ausbildungsziel dann auch zielstrebig zu verfolgen? Ein Auslandsjahr in einem Land, wo die Schulausbildung schwerlich mit der in Deutschland geltenden vergleichbar ist, ist m.E. nur unter Anstrengung durch nachweisbare Zielstrebigkeit in Einklang zu bringen, da das (verpasste deutsche) Schuljahr ansonsten bzw. wahrscheinlich wiederholt werden müsste. Es sei denn, hier ist ein Überflieger gemeint. (Auf den Seiten im I-net, welche Auslandsaufenthalte befürworten und bewerben, wird auf diese Problematik oftmals hingewiesen.) Dazu bedarf es weiteren Erklärungsbedarf durch den Teenager, nicht der Deinen Einschätzung von Reisefreizügigkeit. Es müsste geprüft werden, inwieweit dieses Auslandsjahr der Entwicklung des Teenagers förderlich ist. Und genau hier sollte auch der Schwerpunkt bei @bruce seinem Auftreten vor Gericht liegen.
@bruce
Ich befürchte, Du brauchst einen Anwalt. Oder bist Du fit in dieser Thematik? Zumal dann, wenn sie rechtlich untersetzt werden sollte/muss? Und der RA sollte auch fit bzgl. dieser Thematik sein - das ist wichtig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Zunächst: Ich erspare mir eine Meinungsäußerung ob ein Auslandsjahr generell sinnvoll sein könnte, ob Panama das richtige Ziel ist und ob so ein jahr für dieses konkrete Kind richtig Kind sein könnte. Nach ersterem hat der TO nicht gefragt und wie man an seinem Sohn in der Vergangenheit sah, lehnt er es ja nicht pauschal ab. Mit Panama hab ich mich in diesem Zusammenhang noch nie beschäftigt und zur Persönlichkeit des Kindes kann ich keine Aussagen treffen. Wie nah der TO da dran ist, sollte er sich selbst fragen...
Aber zu seinen konkreten Fragen:
Jetzt sind meine Fragen folgende : Soll ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen ?
Willst Du letztlich "nur" verdeutlichen und dafür kämpfen, dass das Auslandsjahr für das Kind nicht das richtige ist, dann würde ich es mit einer guten Argumentation alleine versuchen. Irgendwie müsst ihr Eltern Euch ja einigen. Und das de Tochter (od. die KM) hier offensichtlich den Gerichtsweg als "Schlichter"gewählt hat, finde ich befremdlich, aber wohl nicht mehr zu ändern. Solltest Du aber ernsthaft besorgt sein um das Wohlergehen des Kindes, dann kämpfe mit einem RA. Bedenke aber auch, dass in wenigen Monaten Dein Einfluss sowieso endet...
Könnte das Gericht ohne Zustimmung von mir sie fahren lassen ?
Ich weiß es nicht... Aber ich vermute, dass man Deine Zustimmung ersetzen kann.
Wie kann ich mich gegen so freche Unterstellungen meiner Ex zur Wehr setzen ?
Indem Du Deine wahren Argumente sachlich und strukturiert vorträgst und auf solche Unterstellungen der KM gar nicht eingehst
toto
Anm. Mod.
Zitate korrigiert.
Hallo,
macht sie ein 12 oder 13jähriges Abitur?
Viele fahren auch nur für einige Monate ins Ausland, um genau das Schuljahr nicht wiederholen zu müssen.
Was ist die Amts-/Muttersprache in Panama?
Beherrscht sie die bzw. lernt sie die seit Jahren in der Schule?
Meine Kleine wollte auch ein Auslandjahr machen, in Brasilien. Allerdings kann sie kein Portugiesisch. Ich habe ihr damals erklärt, dass das ohne Sprachkenntnisse wohl wenig zielführend sei. Und sie bzw. Papa haben sich nicht darum gekümmert, dass sie die Sprache lernt. Vermutlich wegen diesem bzw. der Kosten ist das dann nichts geworden. Ich hätte aber Brasilien aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse auch nicht zugestimmt.
Sophie
Hi,
wenn ich es mir finanziell leisten könnte, würde ich diesen Wunsch immer unterstützen, unter der Voraussetzung, dass es mit einer erfahrenen Organisation erfolgt und die Vor-Ort-Betreuung einen guten Ruf hat. Ich denke, das ist eine tolle Erfahrung, die Jugendliche nicht nur sprachlich sondern auch menschlich/sozial viel weiter bringt.
Das Land wäre mir Recht, solange es keine Warnungen von Auswärtigen Amt gibt.
Grüße LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich frage noch einmal nach dem Verhältnis zu dieser Tochter. Es kommt mit vor, als hätte der TO noch überhaupt nicht mit ihr gesprochen.
Das Land wäre mir Recht, solange es keine Warnungen von Auswärtigen Amt gibt.
Da muss man etwas aufpassen. Ich musste schon Bewerber ablehnen, weil sie aufgrund solcher Auslandsaufenthalte in an sich "harmlosen" Ländern keine Sicherheitsüberprüfung mehr durchlaufen konnten.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
welche Länder waren das denn und worin besteht das Problem?
Ich muss ehrlich sagen, dass ich solchen Sicherheitsüberprüfungen sehr skeptisch gegenüber stehe, da ich das Verfahren als absolut intransparent und für den Bewerber für nicht nachvollziehbar halte.
VG Susi
Hi Susi,
die Grundlagen, einschliesslich Rechtsbehelfen, sind im SÜG bzw. den entsprechenden Ländergesetzen eigentlich sauber gelegt.
Das Problem besteht immer dann, wenn jemand in den vergangenen fünf Jahren über sechs Monate am Stück in einem Land zugebracht hat, dessen Behörden nicht mit unserem Verfassungsschutz kooperieren. Das variiert und ist teilweise schon bei osteuropäischen Ländern der Fall.
Für den Betroffenen ist eigentlich nur wichtig: wer in absehbarer Zeit vor hat, in den Staatsdienst einzutreten oder bei einem Lieferanten Leistungen für den Staat zu erbringen, sollte sich vorher informieren, bevor etwas verbaut ist. Wer vor hat, nach dem Auslandsjahr erst mal noch fünf Jahre zu studieren, muss sich darum keine Gedanken machen.
Gruss von der Insel
Hallo ,
Ich habe im Prinzip kaum Kontakt zu meiner Tochter .
Vielleicht 2-3 mal pro Jahr .
Der Umgang wurde von seiten der Mutter von Anfang an massiv torpediert .
Viele grüße Bruce
@oldie
Man muss die Dinge nicht überbewerten.
Ich hatte gerade etwas zum Thema geschrieben und war in Eile, dann ist mir noch etwas eingefallen und ich habe den Namen nicht nachgeguckt sondern nur schnell geantwortet.
@oldie
Ich denke einfach, dass man einer 17-jährigen vor Gericht dieses Recht zugestehen wird. Es wird sich zeigen, wie entschieden werden wird.
Vielleicht wird sich das Gericht auch fragen, ob der Vater die Reife seines Kindes wirklich einschätzen kann, wenn er sie nur 3 Mal jährlich sieht? Das ist nicht böse gemeint, aber ich schätze mit dieser Frage wird er konfrontiert werden.
Wenn nun generell Vater oder Mutter ein zentralamerikanisches Land aufgrund von welchen Gründen auch immer zu gefährlich finden, könnte man dies mit dem Kind besprechen und andere Länder aussuchen die gegebenenfalls in Frage kommen.
Meine Eltern ließen mich damals beispielsweise nicht auf die Philippinen fahren. War ihnen zu gefährlich, es gibt so viele mögliche Länder.
Damit will ich nun nicht andeuten, dass das ein Lösungsvorschlag für bruce sei, es wurde nur von jemandem im thread erwähnt.