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Behördenchaos Eskalation wegen Schulwechsel

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(@alex84)
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Hallo, ich hatte mal kurz zu meier Geschichte geschrieben, hier geht es nur um den Sohn.
Er hatte sich im November einer Lehrerin anvertraut und über die Situation bei der Mutter gesprochen( schlägt und kratzt sich, droht suizid an sollten die kinder nicht hören usw), die Lehrerin ließ das weinende Kind allein zurück. Er sprach noch mit der anderen Lehrerin, die Mutter wurde gegen den Willen des Kindes informiert, ich erst nach monatelangen, schriftlichen Nachfragen. Die Schule stellt den Sohn als Lügner dar, er bittet um Schulwechsel. Nun stand der Junge vor 2 Monaten an der Tür bei mir, er ist mit 8 Jahren eine Stunde lang mit öffentlichen Verkehrsmitteln her gefahren. Zuvor hatte ihm die Mutter den Arm verdreht und ihn weggeschubst.  Ich habe dann versucht die schule umzumelden ( ich habe nie der aktuellen Schule zugestimmt).  Nach ca einen Monat kam es zur Anhörung bei Gericht, trotz aller Aussagen musste ich einer Vereinbarung zustimmen dass er zurückkehrt. Nach nichtmal zwei Wochen stand der Junge wieder verletzt vor der Tür, ich musste ihn nach dem Arztbesuch zurück bringen. Das Jugendamt und die Schule haben den Einsatz von Gewalt  der Mutter vor dem Kind gerechtfertigt!
Nun hat sich der Junge bei einem weiteren Umgang geweigert zurück zu gehen, ich fuhr trotzdem zur Mutter denn nur dann darf ich meine Tochter für eine Stunde sehen. Die Mutter rief dann abends wieder die Polizei weil das Kind nicht hochkommen will. Aktuell ist der Junge nach der Gerichtsvereinbarung vor 5 Wochen nicht nicht in die Schule gegangen, Mutter, Rektorin und Jugendamt bereiten einen Psychiatrieaufenthalt vor wegen angeblicher Schulverweigerung. Vom Gericht kommt hierzu nichts. Ich habe nun Beschwerden über die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die Rektorin und die Lehrer eingereicht.
Im Hauptsacheverfahren soll ein Gutachten erstellt werden, die beschriebenen Situationen und Problematik werden mit keiner Silbe erwähnt, obwohl das in der Aussage beim Verfahrensbeistand 95% ausmacht.
Wie denkt ihr stehen die Chancen die Zustimmung zum Schulwechsel ersetzen lassen zu können? Kommunikation mit der Mutter ist leider extrem schwierig.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2019 08:45
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sagt denn Dein Anwalt zu der Situation?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2019 09:18
(@alex84)
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Meine Anwältin hat über einen Monat gebraucht mir diese Vereinbarung zukommen zu lassen.
Sie sagt einfach warten, bis wir reagieren müssen. Zuvor war sie fast sicher dass FG die Situation bestätigt
Heute ist auch ein Termin bei der AEH, ich werde auch dort nochmal fragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2019 09:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Schulwechsel ist das eine. Ich denke aber, dass Dein Sohn sehr wohl massive Probleme hat, die abgeklärt werden müssen. Es wäre sinnvoll, wenn es eine Therapie für ihn gäbe. Wenn der/die Therapeutin nicht eine völlig taube Nuß ist, dann sollte sich die gesamte Problematik offenbaren und eben nicht nur "Schulverweigerung".
Auch wenn es in aller Regel unbeliebt ist, hier halte ich eine Therapie für sehr angemessen.

Nimm Kontakt zur psychatrischen Einrichtung auf, rede mit denen, die haben viel mehr Einfluss auf die Situation. Und nein, auch ein psychiatrischer Aufenthalt bringt Deinen Sohn erst einmal zur Ruhe und raus aus den belastenden Verhältnissen.

Sei beim Gutachter wachsam, dass der auch kompetent ist.

Der Schulwechsel wird anschliessend entweder nicht erforderlich sein oder ein Selbstläufer.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2019 10:26
(@alex84)
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Der Junge ist aktuell bei mir, es wurden bis jetzt Gespräche geführt allein von Mutter Rektorin und Jugendamt. Ich habe vom Sohn davon erfahren. Ein Aufenthalt dort, hat wie der bereits erfolgte Termin beim Schulamtsarzt (ohne mein Wissen) kaum Aussicht auf Besserung wenn die Situation des Kindes solange ignoriert wird, bis weitere Schritte notwendig werden. Die Beteiligten rechtfertigen wie gesagt auch die eingesetzte Gewalt. In diese Richtung geht auch die Klinikwahl ( Berichte über Fixierungen, Zwangsmedikation etc ohne Abklärung mit Sorgeberechtigten etc)
Ich habe der KM geschrieben, dass ich ihr Vorgehen generell unterstütze, allerdings soll sie ihm erst die Chance geben, so wie er es wünscht, an seine alte Schule zurückzukehren.Ihn in eine Kilink zu bringen, weil er vor Gewalt flüchtet, in der Schule Hilfe sucht und abblitzt, halte ich nicht für den richtigen Weg. Die Mutter hat weiter in der Schule etc massiv gegen mich opponiert, zb auch in der letzten Anhörung begleiteten Umgang gefordert.
Außerdem, Wohin soll er dann danach zurück? Zur Mutter? Dies verweigert er ja nach den neuesten Vorkommnissen. Ins Heim?
Ich versuche seit mehren Tagen Mutter und Sohn zu einem Video Chat zu bewegen( nichts bereden, nur sehen etc), beide lehnen das ab. Auch als die Polizei die Mutter bat in ihre Wohnung zu gehen, sie wollte sich nichtmal vom Kind verabschieden. Ich will auch das Verhältnis der beiden nicht komplett zerstören lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2019 10:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur der Verständnishalber ... haben die schriftlich bestätigt, dass die Gewalt gegenüber dem Kind gerechtfertigt ist? Wenn nicht, dann würde ich auf einen Bericht dringen, der genau dies aussagt. Gleichzeitig würde ich Strafanzeige gegen die KM stellen (habe ich auch gemacht). Wird sehr wahrscheinlich eingestellt, aber es bewegt was, da sich keiner die Finger wegen Gewalt gegen Kinder die Finger verbrennen will.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2019 11:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, jetzt erst die zwei letzten Beiträge gelesen.

Verabschiede Dich, als Vermittler aufzutreten. Du musst Dien Kind beschützen. Wenn Du das SR hast, dann stellst Du Dich ohne wenn und aber hin, dass Du für die Betreuung zur Verfügung stehst und ein Heimaufenthalt nicht notwendig ist. Gegenüber Schule, JA würde ich schriftlich alle Berichte anfordern. Insbesondere, und dies würde ich Ihnen schriftlich mitteilen und anfordern, dass die Gewalt der KM gegenüber dem Kind als Gerechtfertigt angesehen wird und sie sollen fachlich dazu Stellung nehmen, warum die so ist.

Wenn Du Dich klar positionierst, und 90% auf dem Schriftwege machst, wirst Du schnell merken, wie Wortkarg diese Institutionen werden. Auch die Strafanzeige ist ein Mittel der Wahl.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2019 11:12
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Also wenn es umgekehrt wäre und man Dir die Gewalt vorwerfen würde, dann würden die Mütter doch sofort mit Einstweiliger Anordnung ein Umgangsausschluss versuchen durchzusetzen - mal abgesehen von den Strafanzeigen wie Kasper schon richtig angemerkt hat.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum das Kind in ein Heim sollte, wenn es auch bei Dir sein könnte und wenn es vorallem bei Dir sein will.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2019 22:50
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Anwältin hat über einen Monat gebraucht mir diese Vereinbarung zukommen zu lassen.
Sie sagt einfach warten, bis wir reagieren müssen. Zuvor war sie fast sicher dass FG die Situation bestätigt
Heute ist auch ein Termin bei der AEH, ich werde auch dort nochmal fragen.

Also meinte sie mit „Warten“, daß das Kind bei Dir bleibt bis sich was tut? Gute Taktik.

Was ist AEH?

Ich würde auch nicht rum tun mit Jugendamt & Co. Entweder die setzen sich für Dich ein, dann lass sie im Boot. Aber wenn sie offensichtlich gegen Dich arbeiten, würde ich darauf keine Zeit und Nerven mehr verschwenden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2019 12:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich tippe mal auf AEH = Ambulante Erziehungshilfe.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2019 14:02




(@alex84)
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Wow, ich bin echt so fertig...
Also, AEH ist richtig Ambulante Erziehungshilfe, laut der anderen Beratungsstelle sogar Krisen-AEH.
Dennoch war der Berater sehr verwundert als ich heute den spieltermin mit meinem Sohn unterbrechen musste, da ich vom Entzug der elterlichen Sorge erfuhr. Dies wurde aufgrund einer neuen Rachestellungnahme, Auf Antrag der Mitarbeiterin gegen die ich vorging beschlossen. Wieder neue Lügen etc. Ohne Anhörung, vollziehbar mittels Zwang vor Bekanntgabe ausdrücklich möglich. Donnerstag Erstgespräch mit dem Ergänzungspfleger, ohne Kind. In der Stellungnahme wird schriftlich das besprochene "am Fuss zerren" Befürwortet! Wenigstens wurde der geforderte Umgangsausschluss nicht oder noch nicht umgesetzt...
Die Sache mit der Meldung hat sich wohl erledigt. Ich werde Antrag auf mündliche Anhörung stellen.
Was soll ich sonst nur tun? Sachen für ihn packen?

Der Mutter wurde nur zum.Vorwurf gemacht dass sie ihn nicht vor meinem schädlichen Einfluss schützt.
Gutachten kann erst im Juni beginnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2019 19:53
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe Deine Beiträge nur überflogen und mich nicht richtig eingelesen, ging mir bisschen zu sehr an die Nieren! Erinnert mich an meine Situation und meine letzten Monate.

Du hast bereits viel unternommen, aber vielleicht solltest Du alles aktivieren was Dir möglich ist. Auf jeden Fall solltest Du viel mit jemanden darüber sprechen! Geh zu -neuen- Stellen die Dir weiter helfen können. Kinderschutzbund ist eine sehr gute Sache, da war ich nun auch schon öfter bei Beratungsgesprächen die mir echt weiter geholfen haben. Wichtig für mich war immer, dass ich mich mit Personen austauschen konnte, die mir mit Erfahrung weiter helfen konnten. Da gibt es auch noch den Vateraufbruch, such im Internet danach und ob Du einen derer Berater in der Nähe hast. Ich habe Kontakt zu zwei Leuten von denen gesucht und in vielen Telefonaten einen sehr guten Weg für mich dadurch gefunden.

Mit neuen Personen, die Du als Hilfe mit einbeziehst kannst Du weiter kommen. Neue Sichtweisen, andere Eindrücke oder auch Ratschläge. Man kann sich dann den Weg bahnen und sich selbst noch stärken. Egal was Du bisher schon getan, erreicht hast oder aber noch erreichen willst, für Dich wird einfach wichtig sein: Stärke zeigen auch wenn Du gerade schwach bist. Dir immer neue Kraft holen und an Dich selbst glauben. Setz Dir ein Ziel, arbeite daran es zu erreichen.

Heute morgen habe ich selbst erst wieder merken müssen, so lange man selbst in den Spiegel sehen kann und dabei weiß, dass man alles erdenkliche tut für das Richtige, dann wird man es auch schaffen.

Meine letzten Monate waren für mich und -unseren- Sohn auch die Hölle. Aber ich höre nicht auf daran zu glauben und zu arbeiten, dass es alles zum Wohle für unseren Sohn geschieht! Und in dieser unrealistischen Situation in der -wir- die letzten Monate gesteckt haben und auch noch stecken, es geht auf einmal von heute auf morgen in eine andere Richtung. Aber dazu war sehr viel zu tun von meiner Seite aus. Ich habe vieles ertragen müssen, doch da bin ich durch gegangen und habe mein Ziel weiter vor Augen. Und ich bin auf einem guten Weg.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2019 09:36
(@alex84)
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Also, ich muss ihn morgen ins Waisenhaus bringen....
Werde aber gegen den Beschluss vorgehen, auch gegen den Richter mit Befangenheitsrüge.
solange er rechtsgültig bleibt, bleibt mir nur zu kooperieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2019 20:25
(@alex84)
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Ich habe es ihm als Chance erklärt, dass die Wahrheit herauskommen wird, laut dem Gespräch kann ich gleich einen Besuchstermin vereinbaren. Der Junge ist total fertig, er will auch einfach nicht weg sagt er.
Er weiß und versteht aber dass es eine Möglichkeit sein könnte dass er gehört wird und dass ich bereits versuche gegen diesen Beschluss vorzugehen. Es ist einfach unfair dem Kind gegenüber, für mich absolutes Totalversagen von Schule, Jugendamt und Gericht.
Jetzt werde ich die Tasche packen und ihn dann aufwecken (einschlafen war etwas schwierig natürlich), in 90 Minuten müssen wir dann schon los.
Es bleibt nur noch wenig Zeit für ein bisschen Spielen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2019 09:58
(@alex84)
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So, jetzt ist er seit über 3 Wochen dort, hatte 2 Besuche und 2 Telefonate.
Es gab noch eine Anhörung wegen diesem vorläufigen Entzug, während dessen habe ich befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt.
Es war Wahnsinn, Verfahrensbeistand behauptet nun ich hätte meinen Sohn geschlagen, hätte er gesagt, in dem Erstgespräch. Dies hat sie ihm im Gespräch ja auch gesagt, er sagte ihr es stimme nicht. Sie sagte ihm auch, er soll lieber zurück zur Mutter, das würde der Richter sowieso entscheiden... Auch in der Stellungnahme von ihr damals steht dass die Mutter ihn schlug.
Obwohl er den Kontakt zur Mutter auch im Waisenhaus mehr oder weniger ablehnt, hält sie anscheinend nur eine Rückkehr zur Mutter für möglich, da er bei mir ja nicht in die Schule ging ( wie bei der Mutter auch, und dort ist er mehrfach weg gelaufen, die Vorwürfe in der Schule etc). Daraufhin erklärte ich die Situation und der Richter sagte dass ich das meinem Sohn einreden würde. Fragestellung des Gutachtens berücksichtigt keinerlei Umstände, es soll also nur weiter begründet werden, trotz aller Umstände und Aussagen der Kinder, dass nur eine Rückkehr zur Mutter in Frage kommt. Ich werde deshalb die Begutachtung verweigern, es sind alle notwendigen Informationen bekannt, das Gericht will nur diese Entscheidung nicht treffen. Befangenheitsantrag läuft, dann Beschwerde.. Ich werde nicht mitwirken, Gründe gegen mich zu (er) finden, und selbst wenn die Gutachterin (Name ist mir bekannt, habe schon was dazu gefunden)zustimmen würde, alle Gespräche aufnehmen zu lassen, würde es sich keiner mehr anhören. Oder falls sie doch zum Schluss kommen sollte dass die Kinder zu mir kommen, dann wird es halt weniger berücksichtigt werden. Es ist ja begleiteter Umgang im Waisenhaus, was soll das Gutachten bringen, wenn keiner die Umstände berücksichtigt?
Genau wie in der Hauptsache.
Unser Sohn hat sich zumindest ein wenig eingewöhnt, er kann zum Glück auch endlich wieder zur Schule, er bittet mich aber schnell zu machen, sieht insgesamt müde  und abgekämpft aus. Kontakt zur Tochter besteht nicht, Nachrichten an die Mutter hierzu werden ignoriert...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2019 14:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

gibt es die Möglichkeit schnellere Entscheidungen zu erzwingen, um in die nächste Instanz gehen zu können?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2019 15:49
(@alex84)
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Danke erstmal für deine Antwort... Da ja auf nichts eingegangen wurde, und eben aufgrund der Aussagen wurde ja Befangenheitsantrag gestellt. Dadurch wurde die Verhandlung unterbrochen. Nachdem das geklärt ist, wird diese Anhörung wohl wiederholt werden müssen. In der Anhörung ging es um einen Antrag der KM der mir oder der Anwältin nicht mal zugestellt wurde.
Erst danach kann dann die nächste Instanz angerufen werden.
Das Heim schreibt angeblich auch alles auf, wann er die Eltern vermisst etc- nur hat das bis jetzt keiner angefragt.
Deshalb werde ich das Gutachten auch ablehnen, solange an der Fragestellung nichts geändert wird und die Situation dort ignoriert wird.
Ich habe einfach mittlerweile zu oft mit offenen Karten gespielt und wurde belogen, es geht aber nun wirklich um das Leben meines Sohnes-ihm ist ja die Situation fast vollständig bewusst.
Er fühlt sich selbst von den Beratern etc getäuscht. Ich versuche auch ihm das Verhalten zu erklären vom JA Zb.. Dass es nicht böse gemeint ist, sondern als Hilfe etc, er würde aber selber schon oft genug angelogen. Sein Vertrauen in die ganze Welt steht auf dem Spiel, um mich geht es gar nicht. Deshalb kann ich auch nicht zulassen dass mit neuen Gründen belegt wird, warum ihm keiner glaubt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2019 15:57
(@richardvonweizsaecker)
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Ich bin mir nicht sicher ob dieser Befangenheitsantrag so klug war.
Hast Du das selbst gemacht, oder hat dir ein Anwalt dazu geraten?
Damit hast Du selbst ganz offensichtlich die Sache jetzt verzögert und leider auch ohne das es vrs. Irgendetwas bringen wird.
Wenn der Antrag der Gegenseite nicht zugestellt wurde, dann hättest Du in der nächsten Instanz Munition gehabt, es begründet aber nicht unbedingt eine Befangenheit des Richters.
Du beschreibst auch nicht, welche Aussagen der Richter getätigt hat, welche deiner Meinung nach eine Befangenheit begründen.
Ein Gutachten abzulehnen darf man zwar im Prinzip nicht negativ mit einfließen lassen, trotzdem wird es gemacht.
Wäre es nicht klüger, sich möglichst professionell ggf. Auch mit Hilfe des Forums detailliert auf das Gutachten vorzubereiten?

Ich finde das mit dem Befangenheitsthema
hier: https://allesevolution.wordpress.com/2017/03/23/warum-man-in-gerichtlichen-verfahren-so-gut-wie-nie-einen-befangenheitsantrag-stellen-sollte/
und hier: https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/befangenheit-im-umgangsrecht-und-sorgerecht/
sehr gut beschrieben;
Wichtig in deinem Zusammenhang ist die Tatsache das Du die Befangenheit aufgrund eines Prozessualen Fehler herleitest dazu finde ich folgendes recht gut:
"Die Besorgnis der Befangenheit kann grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, wenn sich die Kritik auf die Anwendung des Rechtes bezieht. Zu deutsch: Macht ein Richter einen Fehler, so macht ihn das nicht befangen."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2019 16:22
(@alex84)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi, es geht darum, der Richter hat seit 2 Jahren die Aussagen des Kindes ignoriert, er hat sich mehrfach befangen geäußert,teilweise an der Grenze zur Beleidigung, er hat das Gutachten mit der fraglichen Fragestellung in Auftrag gegeben, trotz Hinweisen dass die Ja Mitarbeiterin die Gewalt der Mutter rechtfertigt hat er nichtmal auf die Bitte geantwortet dass diese Mitarbeiterin ausgetauscht werden sollte. Er hat zugelassen dass die Verfahrensbeistandschaft sozusagen die eigene Stellungnahme umdreht, obwohl das Kind, dem Richter bekannt, die Schule wechseln wolle, ließ er das nicht zu. Und nun eben der Entzug der Sorge, ohne mündliche Anhörung.
Zuvor hat er alle Verfahren wegen Grenzsperre, Verleumdung etc abgeschmettert. Und nun eben gesagt dass er meinem Sohn nicht glaubt, der auch nicht geladen war. Da ja das Hauptsacheverfahren noch aussteht und bei diesem Richter nichts anderes mehr zu erwarten ist, habe ich das mit der lm Befangenheitsantrag gemacht. Der Sohn sagt selbst nach 3 Wochen dass er lieber im Heim bleibt als zurück zur Mutter zu gehen. Darum ist die Situation momentan für mich gut- es gibt keine Vorwürfe außer dass mit der Schule, deshalb denke ich, bevor er zurück zur mutter muss, versuche ich den Richter loszuwerden. Außerdem sollte es eigentlich um die Rechtsgültigkeit des Entzuges gehen-verhandelt würde aber nur ein Antrag der Mutter, effektiv gab es keine Anhörung zum Entzug der Sorge...
Ich hoffe dass es meiner Tochter gut geht, dort weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2019 16:39
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn vom Richter nichts mehr zu erwarten ist, dann würde ich dennoch keinen Befangenheitsantrag stellen sondern das Verfahren schnellst möglich in die nächste Instanz treiben.
Hast Du mit deinem Anwalt ausführlich dazu gesprochen?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2019 16:48




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