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Behördenchaos Eskalation wegen Schulwechsel

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(@alex84)
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Leider ist das nicht wirklich möglich, laut Aussage der Anwältin hat bisher das alleinige Anreisen eines Kindes bereits ausgereicht - sie ist selbst erstaunt.
Wenn das Hauptsacheverfahren noch läuft, ist doch ein Befangenheitsantrag sogar schneller, oder nicht? Und selbst dann, der Sohn hätte vll bald zur Mutter gekonnt, was er ablehnt, dann hätte ich ja gegen jede weitere Entscheidung wieder Beschwerde einlegen müssen? Denn durch eine Beschwerde ändert sich doch nicht die Zuständigkeit für das Hauotsacheverfahren, oder doch?
P. S. Mein vorheriger Anwalt hat bereits über den Richter gesagt, dass das nichts mehr wird.

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Themenstarter Geschrieben : 20.05.2019 16:59
(@richardvonweizsaecker)
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Leider ist das nicht wirklich möglich, laut Aussage der Anwältin hat bisher das alleinige Anreisen eines Kindes bereits ausgereicht - sie ist selbst erstaunt.

Den Satz verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.

Wenn das Hauptsacheverfahren noch läuft, ist doch ein Befangenheitsantrag sogar schneller, oder nicht?

Nein, mit dem Befangenheitsantrag hast Du die Sache verzögert vorallem weil der ins Leere laufen wird.
Möglicherweise wird sich der Richter mit einer fachlich intensiveren Prozessführung bedanken welche die Fehlerquote senkt und
dir in der nächsten Instanz das Leben schwerer macht.
Aber ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, kannst Du den Antrag im Wortlaut einmal Posten?
Das ist ja sicherlich Schriftlich von Dir und deinem Anwalt zu Protokoll gegeben worden und nicht einfach nur Mündlich, oder?

P. S. Mein vorheriger Anwalt hat bereits über den Richter gesagt, dass das nichts mehr wird.

Sicher das es bei dieser Aussage deines Anwaltes um den Richter in Person oder dem Verfahren galt?

Ich habe Dir ja oben schon ein paar Links gepostet, die behandeln das Thema ausführlichst, hattest Du Gelegenheit Dir das anzuschauen?
Mit dem Bewusstsein das ich jetzt bei Dir gegen eine Wand spreche:
Ich habe selbst persönlich viel Erfahrung damit, über Menschen zu "richten" zwar nicht in der form eines Spruchkörpers an einem Gericht, aber im Prinzip das gleiche, ich treffe eine Entscheidung und der betroffene Mensch ist "Opfer" meiner Entscheidung.
Es ist mir dabei nie passiert, das ich Persönliche Gründe in meine Entscheidung mit einbezogen habe, Sympathie oder Antipathie haben dabei nie eine Rolle gespielt, meine Entscheidung habe ich aus der Sache und den Vorliegenden Fakten hergeleitet.
Natürlich kam es vor, das mir jemand gegenüber gesessen hat, der Argumentiert hat, wenn mir das in der Sache weitergeholfen hat, habe ich es berücksichtigt, war es jedoch nur Emotionsgeladenes geblubber, dann hat es keine Rolle gespielt.
Glaubst Du irgend einer dieser betroffenen Menschen hat sich von mir fair behandelt gefühlt?
Es ist nur ein einziges mal jemand zu mir gekommen der mir gesagt hat, das ich zwar hart in der Sache war, aber prinzipiell auch sehr fair.
Sonst hegten alle einen groll gegen mich, weil sie sich Persönlich angegriffen gefühlt haben.
Das ist nunmal so, wenn man Hilflos ist weil irgend jemand eine Entscheidung trifft, die dein Leben, bzw. in dem Fall das Leben deines Kindes beeinflusst.

Worauf ich dabei hinaus will: Die Wahrscheinlichkeit dass der Richter tatsächlich "befangen" ist, ist äußerst Gering und das spiegelt sich dann auch in dem Ergebnis des Befangenheitsantrag wieder.

Kann natürlich sein, dass die anderen Foristen mich jetzt grillen, weil alle Familienrichter "Väterhassende Schweinehunde" sind, ich glaube das aber ehrlich gesagt nicht und ich versuche da meine Persönliche Erfahrung (auch auf meinen Fall) zu übertragen.

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Geschrieben : 21.05.2019 00:20
(@alex84)
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Dann ist ja gut, wenn du das vollständig einschätzen kannst, sogar aus deiner eigenen Erfahrung.
Was hätte diese Beschwerde in der Hauptache geändert?
Natürlich habe ich mich intensiv zuvor damit befasst, kenne bereits den Inhalt deiner Links. Und jetzt?
Die Frist für die schriftliche Begründung läuft heute ab, ich werde nachher nochmal mit der Anwältin reden

Bei Beschwerden könnte der Richter genauso zukünftig "fachlich korrekter"arbeiten, wie du es als Ergebnis des Befangenheitsantrag darstellst.

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Themenstarter Geschrieben : 21.05.2019 10:55
(@alex84)
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Trotzdem auf jeden Fall Danke für deine Einschätzung!
Wenn das nicht klappt, dann bleibt ja danach auch nur die Beschwerde.
Es gab aber schon mehrere Beschlüsse, Einstellungen von Verfahren etc, alle von dem Richter.
Der vorherige Anwalt bezog sich auf den Richter persönlich, bereits in der ersten Verhandlung, in den ersten 5 min, gerieten mein Anwalt und der Richter lautstark aneinander, Grund war dass die Mutter ein Zusammentreffen im Gerichtssaal ablehnte und der Richter das zuließ.

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Themenstarter Geschrieben : 21.05.2019 11:30
(@richardvonweizsaecker)
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Poste einfach mal dein Ablehnungsgesuch sobald Du es hast.
Das es immer derselbe Richter ist, ist normal bei einem Buchstabengericht.

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Geschrieben : 21.05.2019 14:01
(@alex84)
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Warum soll ich das posten?
Du hältst es doch sowieso für sinnlos, von daher ist diese Diskussion wenig zielführend.
Es ist gestellt, egal wie oft du noch sagst dass es dumm und falsch war, selbst wenn ich das nun glauben würde kann ich es  ja nicht mehr ändern.
Außerdem enthält g das Gesuch ja auch keinerlei Hinweise auf die Aktenlage,
Ich kann auch wirklich keine weiteren pauschalen Entmutigungen brauchen.
Deine Einschätzung zu der Begründung brauche ich eigentlich nicht, du hast nun mehrmals mitgeteilt was du davon hältst, das respektiere ich auch.
Antworte doch lieber mal auf die Fragen, wegen dem weiteren Verlauf bei Beschwerde und Befangenheit.
Danke

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Themenstarter Geschrieben : 21.05.2019 14:38
(@richardvonweizsaecker)
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Warum soll ich das posten?
Du hältst es doch sowieso für sinnlos, von daher ist diese Diskussion wenig zielführend.

Damit andere Foristen oder meine Wenigkeit sich ein Bild davon machen können was der Tatsächliche Ablehnungsgrund ist, davon kann man viel besser ableiten ob es nun sinnlos ist oder nicht.
Ich kann mich auch täuschen bzw. meine Meinung ändern nachdem ich den Tatsächlichen Befangenheitsantrag gelesen habe.

Es ist gestellt, egal wie oft du noch sagst dass es dumm und falsch war, selbst wenn ich das nun glauben würde kann ich es  ja nicht mehr ändern.

Ich habe nie gesagt das es dumm war, ich habe nur in Frage gestellt ob es in deiner Situation so klug gewesen ist.
Du willst schnell für dein Kind eine Lösung in der Sache, nun verschwendest Du aber Zeit um über den Richter als Person entscheiden zu lassen und das bringt dich in der Eigentlichen Sache nicht wirklich weiter.
Ein schneller Beschluss der dann ggf. Vom OLG Inhaltlich korrigiert worden wäre, hätte vielleicht mehr genutzt.

Was genau willst Du denn zum weiteren Verlauf wissen?

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Geschrieben : 21.05.2019 15:14
(@alex84)
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Wie gesagt, in wie fern sich dann, hätte ich keinen Befangenheitsantrag gestellt und wäre ich dann gegen den Beschluss der Inobhutnahme mit Beschwerde vorgegangen, wie hätte sich die Beschwerde dann auf das Hauptsacheverfahren ausgewirkt? Und der Richter hat bereits gesagt mein Sohn solle sich nicht so anstellen, er glaube ihm nicht etc.
Die Beschwerde würde daran ja nichts ändern, da aber die Hauptsache noch ansteht, der Sohn lieber im Heim bleiben will als zur Mutter zurück und wie gesagt, die Aussagen meines Sohnes pauschal als Lügen abgetan werden.
Ich hätte mit der Beschwerde nur erreichen können dass er zur Mutter zurück kann, das lehnt er aber ab und sagt das auch den Leuten im Heim, bei den Umgängen etc.
Und dann wäre im späteren Verfahren der Richter ja weiter dabei. Ich hoffe eben dass sich die Zuständigkeit ändern lässt.

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Themenstarter Geschrieben : 21.05.2019 15:39
(@richardvonweizsaecker)
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Der Beschluss wäre in der nächsten Instanz bei erfolgreicher Beschwerde aufgehoben worden.
Und einfach gesagt, der Richter hätte nicht dasselbe noch einmal in der Form beschließen können.

Sag bescheid wie das mit dem Befangenheitsantrag ausgegangen ist, bin sehr gespannt.

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Geschrieben : 21.05.2019 15:49
(@alex84)
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Das bedeutet er hätte zurück zur Mutter und dann in eine psychiatrische Klinik gemusst-noch dazu hätte er weiter auf diese alte Schule gehen müssen.
Von daher hätte eine Beschwerde gegen den Beschluss dass er im Heim bleibt keinen Sinn gemacht, da schon die Entscheidungsgrundlage falsch war..
Ich werde auf jeden Fall berichten.

..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2019 16:13




(@alex84)
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Die Begründung liegt mir noch nicht vor, ich werde aber nun auch Anzeige stellen gegen den Verfahrensbeistand wegen Falschaussage, Verleumdung, und Vortäuschen von Straftaten.
Meine Anwältin hat vor dem Prozess ein Gespräch zwischen Mutter und Verfahrensbeistand mitgehört, dort warf mir die Mutter Gewalt gegenüber meinem Sohn vor.
Dies behauptete ja auch der Verfahrensbeistand dann nicht nur in der Anhörung sondern auch im Vorfeld gegenüber meinem Sohn im zweiten Gespräch, was der eigenen schriftlichen Stellungnahme von damals widerspricht.
Darauf angesprochen hieß es in der Anhörung, der Sohn würde selbst nicht mehr wissen was wahr ist.
Alle Aussagen des Kindes gegen der Mutter wurden ignoriert, er müsse erst Abstand gewinnen und dann könnte er seine Meinung bilden. Zum Vater könne er ja sowieso nicht, das hätte ja nicht funktioniert.
Zuvor schrieb sie es liegt gefestigter Wille vor beim Vater zu bleiben, er würde immer wieder weglaufen wenn er müsste etc..
Selbst wenn das nichts bringt bin ich das meinen Kindern rn schuldig alles zu tun damit ihre Aussagen unverfälscht wiedergegeben werden, und nicht eine eigene Stellungnahme (die leider sowieso keinen interessiert hat) plötzlich komplett widerrufen und umgedreht wird.
Aus finanziellen Gründen wird hier vom VB der Prozess angeheizt, egal was die Kinder sagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2019 14:06
(@inselreif)
Moderator

Aus finanziellen Gründen wird hier vom VB der Prozess angeheizt, egal was die Kinder sagen.

Welche finanziellen Gründe? Im Gegenteil - der VB hätte ein finanzielles Interesse an einem schnellen Prozessende.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2019 14:19
(@alex84)
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Das ist falsch, in einem einzigen Verfahren hast du natürlich Recht.
Mit Jeder Bestellung verdient der aber mehr, und es wurde von Anfang an einfach entgegen den Aussagen des Kindes gehandelt, und ein massiver Konflikt herbeigeschrieben wurde. Verfahren sofort beendet mit, Verweis an eine Beratungsstelle.
Jeder weitere Antrag bringt dem Verfahrensbeistand mehr Geld. Nun eben diese nachweisliche Falschaussage, die hat er ja nicht gemacht um dem Kind zu helfen, sondern um weitere Verfahren notwendig zu machen.

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Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 14:22
(@alex84)
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Bis jetzt 3 Bestellungen der selben Person, die von Anfang an, laut dem Kind, die Aussage verdreht hat.
Das sind um die 4000€ pro Bestellung, es gab dafür insgesamt 2 Gespräche mit meinem Sohn, beim ersten hatte ich ja keinen Kontakt, beim zweiten habe ich ihn dann weinend abgeholt, weil er massiv unter Druck gesetzt wurde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2019 14:36
(@inselreif)
Moderator

Na ja, ein Verfahren eröffnet und beendet sich auch nicht so einfach von alleine.
Ich weiss, dass das sehr unbefriedigend ist aber manchmal muss man wirklich konsequent die zweite Instanz ansteuern und durchstehen.

Und ich weiss ja nicht, wie Du auf diese Zahlen kommst, die Vergütung des VB ist im JVEG verbindlich geregelt. Da reden wir über eine Pauschale von 350 bzw. 550,- - Auslagen wie Fahrtkosten können daneben nicht angesetzt werden.

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Geschrieben : 28.05.2019 14:54
(@alex84)
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Ja stimmt, die 4000€ waren im Gesamten Rechtszug genannt worden, das hatte ich missverstanden. Es geht ja auch hier um zwei Kinder.
Würde denn, falls Befangenheit abgelehnt würde und der Antrag auf Rückkehr zu mir aus dem Waisenhaus abgelehnt würde, wäre in einer neuen Instanz dann auch der VB ausgeschlossen? Denn wie gesagt, die Aussage des Kindes wird ihn frage gestellt, der VB behauptet sogar das Kind würde alle manipulieren etc. Ich werde diese Pflichtverletzungen auch dem Gericht darlegen, ich denke die Eignung des VB ist sowieso in Frage gestellt und es sollte unabhängig von dem Befangenheitsgesuch ein neuer VB bestellt werden.
Gestern hab ich den Sohn besucht, es geht ihm soweit gut, es gibt Probleme mit anderen Kindern( Grenzt hart an Mobbing, er hatte es mir kurz erzählt, Zwang Dreck zu essen, Wasser aus Pfützen zu trinken. Ich weiß natürlich nicht wie schlimm das ist, allerdings hieß es ja zuvor bereits ich müsse ihn seine Probleme alleine lösen lassen. Weiß nicht ob und was ich da unternehmen kann). er war, ich hoffe nicht deshalb, auch nicht in der Schule (die Schule ist im Waisenhaus, dort sind alle Kinder aus der Gruppe) gestern wegen Bauchschmerzen. Ich hatte dann kurz gefragt ob es wirklich Bauchschmerzen sind, falls nicht müsse er mit jemanden reden. und er will natürlich zurück, hat auch wieder geweint.
Ab übernächste Woche darf ich ihn dann wöchentlich besuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2019 12:55
(@inselreif)
Moderator

wäre in einer neuen Instanz dann auch der VB ausgeschlossen? ... Ich werde diese Pflichtverletzungen auch dem Gericht darlegen, ich denke die Eignung des VB ist sowieso in Frage gestellt und es sollte unabhängig von dem Befangenheitsgesuch ein neuer VB bestellt werden.

Ja, tu das im Rahmen der Beschwerde. Das Beschwerdegericht entscheidet völlig unabhängig und neu, ob und welcher VB bestellt wird. In der laufenden Instanz ist ein Austausch höchst unwahrscheinlich, für die zweite Instanz besteht Hoffnung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2019 15:59
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