Hallo Leute!
Ich bin neu hier & stelle mich erstmal vor.
Ich bin der Michael, bin 35 Jahre alt, & wohne in G*.
Bin seit dem 11.12.2008 geschieden - haben zusammen einen Sohn der 4 Jahre alt ist.
Besuchs - und Umgangsrecht lief bis dato ruhig und gesittet ab.
Nun zu meinem Problem - Ich muss etwas weiter ausholen:
Im Sommer 2008 wurde meine Ex Frau durch meinen Anwalt darüber informiert, dass ich mich im Kindergarten über den Entwicklungsstand meines Sohnes erkundigen werde. Sie zeigte keinerlei Reaktionen darauf.
Ich habe also beim Kindergarten angerufen, und seine Gruppenleiterin hat mir auch bereitwillig Auskunft erteilt.
Sie sagte mir auch, dass es mein gutes Recht wäre, wenn ich in unregelmäßigen Abständen mich nochmal informiere.
Ich habe meine Ex Frau von meinem Gespräch mit dem Kindergarten informiert. Begeistert war sie nicht wirklich.
Danach geht sie zu ihrem Anwalt, und bewirkt, dass der Kindergarten mir nur Auskunft erteilen darf, wenn Sie auch vor Ort ist. Wusste ich aber nicht von!! Habe meinen Sohn auch regelmäßig vom Kindergarten abgeholt.
Am 07.01.2009 rief ich wieder beim Kindergarten an. Seine Gruppenleiterin verweigerte mir die Auskunft, mit der Begründung, dass meine Ex ja beim Anwalt war, und die mir nur Auskunft geben sollen, wenn meine Ex dabei ist.
Des weitern wurde mir auch gesagt, dass es meiner Ex nicht passt, dass ich unseren Sohn vom Kindergarten abhole.
Lächerlich!!! Man muss dazu sagen, das wir das Besuchs - und Umgangsrecht so geregelt haben, das der Kleine alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag bei mir schläft, und ich ihn in der Woche einen Tag habe und in Abends wieder nach Hause bringe, wo er nicht bei mir schläft. Ich arbeite 4 Schichtig, so dass ich ein "normales" Besuchs und Umgangsrecht
nicht umsetzen kann.
Nachdem ich beim Kindergarten eine Abfuhr erhalten habe, habe ich meinen Anwalt informiert, der meine Ex natürlich auffordert, dies Rückgängig zu machen. Was sie aber nicht tut.
Es kommt noch besser: Jetzt darf ich meinen Sohn noch nicht mal vom Kindergarten abholen.
Ich soll den Kleinen dann erst um 14:00 Uhr von zu Hause abholen anstatt um 12:15 Uhr vom Kindergarten.
Ich bringe ihn ja dann wieder um 18:30 Uhr nach hause. Mir fehlen dann knapp 2 Stunden, die ich mit meinem Kind nicht verbringen kann. Für mich ist jede Minute, die ich mit meinem Sohn verbringen kann Gold wert, und das weiß die.
Meine Ex will mich mit aller Macht vom Kindergarten fern halten. Offiziell weiß ich auch nicht, dass der Kleine seit längerem auch Nachmittags den Kindergarten besucht. Das soll ich ja auch nicht wissen, weil ich sie ja auf Arbeit verweisen könnte.
Meine Frage ist nun: Darf die das so einfach machen, den Kindergarten anzuweisen, mir keine Auskunft zu geben??
Kann sie mir verbieten, den Kleinen vom Kindergarten abzuholen, und so mein Besuchs -und
Umgangsrecht einzuschränken?
Der neue Partner meiner Frau ist aber oft genug dabei, wenn sie den Kleinen vom Kindergarten abholt....
Der hat anscheinend mehr Rechte als ich.
Ist es vielleicht sinnvoll mal zum Jugendamt zu gehen??
Für eure Tipps & Hilfe bedanke ich mich jetzt schon mal....
Gruß
Michael
Nicht soviele Details ...
Hallo Michael,
ein Anwalt kann der KiTa nichts verbieten. Nur leider sind das Laien und halten sich lieber dran, als ein weiteres Schreiben zu riskieren. Ein freundlicher Verweis auf die Rechtslage sollte genügen: GSR=Auskunftsrecht.
Wenn Du nicht befürchtest, dass die Ex mit der Verkürzung des wochentäglichen Umgangs nur den Anfang gemacht hat, dann solltest Du das m.E. schlucken. Du könntest sonst den Anfang ganz anderer Verkürzungen einleiten, die Du noch nicht einmal ahnst.
Das JA interessiert so etwas nicht die Bohne.
Warum hast Du ihn nicht alle zwei Wochen für das ganze Wochenende?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna!
Zuerst einmal vielen Dank für deine Antwort.
Ein normales Besuchsrecht über das ganze WE kann ich nicht realisieren, weil ich in einem sog. "Konti Schichtmodell" arbeite.
Das heißt, ich arbeite grundsätzlich Samstags entweder auf Frühschicht oder auf Spätschicht. Habe quasi nur ein volles WE zu Verfügung im Monat. Da habe ich den Kleinen aber....
Also kann ich mir den Gang zu JA dann wohl sparen???
Moin,
da geschieden, gehe ich einmal von normalen GSR aus.
Was der Kindergarten dort tut ist schlichtweg rechtswidrig, im Gegenteil, er ist sogar zur Auskunft verpflichtet! Wenn dieser Personenkreis Anwälten so verfallen ist, sollte ein entsprechender Hinweis Deines Anwaltes ausreichend sein ...
Wurde das ABR geregelt? Obwohl das für diesen Sachverhalt uninteressant ist ...
Ich würde der lieben Tante einmal kurz vor Augen führen, dass zwei Elternteile vorhanden sind, die unglücklicherweise auch noch die gleichen Rechte haben. Wenn diese Dame anderer Meinung ist, so möge sie sich von Deiner Ex einen gültigen Beschluss vorlegen lassen. Kann sie es nicht, so würde ich ihr mit entsprechenden Maßnahmen drohen.
Der Umgang.
Wurde der gerichtlich geregelt oder ist es eine bisherige funktionierende Absprache?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Amokseppel,
mal ne Frage:
wenn ihr ein relativ entspanntes Verhältnis hattet, warum hast du ihr deinen Wunsch denn über einen Anwalt mitteilen lassen?
Diese Typen haben eine Art zu schreiben, die den Anderen so erschrecken soll, dass er stramm steht und gehorcht.
Bei jedem normalen Menschen geht bei sowas das Messer in der Tasche auf.
Die Reaktion deiner Ex: "Das wollen wir doch mal sehen" ist dabei durchaus normal, gerade wenn man als Frau in der Trennungsphase von allen möglichen Leuten eingetrichtert bekommt, sich nichts gefallen zu lassen und ihr Recht zu fordern.
Gerade wenn sie dann auch einen RA dazu fragt, der grad nichts Besseres zu tun hat, wird der sich freuen, ihr den Rücken zu stärken und aus deinem kleinen Feuerchen eine richtig schöne große Feuersbrunst zu machen.
Kannst du nicht versuchen, vielleicht mit Hilfe Kindergarten oder des JA dieses Feuer wieder aus zu kriegen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi, Beppo!
Ich muß dazu sagen, dass es zu Beginn unserer Trennung so einige Schwierigkeiten gegeben hatte. Der Grund, warum ich das meiner Ex Frau über meinen Anwalt mitteilte war dieser: Sie behauptete, dass wir ( meine Eltern & Ich ) den Kleinen Sachen eintrichtern würden. So etwas wie " Die Mama ist böse", oder Das der Kleine beim Papa bleiben soll.... usw.
Das würde ich bzw. meine Eltern niemals tun. Der Kleine hat es so schon schwer genug. Sie hat in dieser Angelegenheit auch nicht das Gespräch mit mir gesucht. Ist dann lieber zum Anwalt gerannt. danach ist wieder Ruhe eingekehrt.
Deshalb habe ich es auf diesem Wege getan.
Mein Anwalt hat sie nur gebeten dass beim Kindergarten zu korrigieren. Mehr nicht!
Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, diese ganze Angelegenheit mit dem Kindergarten ruhig uns sachlich zu klären. Der Weg zum JA wäre da die letzte Maßnahme. Ich denke mal, dass es für alles eine Lösung gibt, mit der beide Seiten leben können.
Gruß Micha