Hallo,
ich hole grad die Tochter vom Kindergarten ab und sie erzählt mir, dass ihr Papa sie besucht hat.
Der Papa hat momentan kein Umgangsrecht, aber auch kein Umgangsverbot.
Darf er das?
Hallo,
warum hat er kein Umgangsrechtß
lg
Sleepy
Hallo,
weil mir nicht gefallen hat, wie er mit der Tochter gesprochen hat, welche Unternehmungen er mit ihr unternommen hat.
Das vorangegangene Umgangsverfahren endete mit einer einvernehmlichen Einigung. D. h., wir sollten uns besprechen.
Da mir aber vieles nicht gefallen hat und er kein neues Umgangsverfahren angestrebt hat, habe ich die Umgänge blockiert und er darf von mir aus eben seine Tochter nicht sehen.
Servus babbelschnut!
weil mir nicht gefallen hat, wie er mit der Tochter gesprochen hat, welche Unternehmungen er mit ihr unternommen hat.
War das, was Dir nicht gefallen hat, Kindeswohl gefährdend? Wenn nein, solltest Du sofort den Umgang fördern und ermöglichen, zum Wohle Eurer Tochter...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
er hat nichts gemacht, was dem Kindeswohl widerspricht.
Aber es gab da einfach ein paar Sachen, die mir nicht in den Kram gepasst haben.
Servus,
es obliegt dem Umgangs-ET, wie der Umgang gestaltet wird. Solange Euer Kind nicht darunter leidet, solltest Du Dich da raus halten und den Umgang sofort ermöglichen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
Ich kann mir vorstellen, das Du Dich schonmal auf nen ShitStorm gefasst machen kannst! Und das mit recht.
Die Begründung:
weil mir nicht gefallen hat, wie er mit der Tochter gesprochen hat, welche Unternehmungen er mit ihr unternommen hat.
ist echt das letzte, außer Du kannst belegen, das hier das Kindeswohl gefährdet wurde. Dafür liegt die Schwelle sehr hoch.
Ansonsten hast Du zu akzeptieren, das der KV Euer gemeinsames Kind eben auch mal anders behandelt, und andere Unternehmungen startet, als Du das tun würdest.
Und das muss DIR noch nicht mal gefallen, sondern einzig Eurem Zwerg und dem KV.
Hier solltest Du dringend Deine Haltung überdenken.
Das er Euer Kind einfach mal so im Kindergarten besucht, finde ich zwar auch nicht OK, aber wenn Du ihm auch keine andere Wahl lässt kann ich das durchaus nachvollziehen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin,
also das schockt mich jetzt aber wirklich:
er hat nichts gemacht, was dem Kindeswohl widerspricht.
Aber es gab da einfach ein paar Sachen, die mir nicht in den Kram gepasst haben.
Er hat Dinge getan, die dem Kind nicht schaden, Dir aber nicht in den Kram passen und deshalb unterbindest Du jeden Kontakt? Sorry, aber das kann ja wohl wirklich nicht wahr sein!
Wie wäre es denn, wenn Dein Ex zum JA rennen würde und sagt, dass ihm an Dir so einiges nicht passt und er deshalb das gemeinsame Kind in seine Obhut nehmen möchte? Du würdest ihm doch sicher einen riesigen Vogel zeigen und das mit Recht.
*kopfschüttel*
LD
Hallo,
weil mir nicht gefallen hat, wie er mit der Tochter gesprochen hat, welche Unternehmungen er mit ihr unternommen hat.
Das vorangegangene Umgangsverfahren endete mit einer einvernehmlichen Einigung. D. h., wir sollten uns besprechen.
Da mir aber vieles nicht gefallen hat und er kein neues Umgangsverfahren angestrebt hat, habe ich die Umgänge blockiert und er darf von mir aus eben seine Tochter nicht sehen.
Die Chuzpe möchte ich mal haben, sich mit so einer Attitüde in ein Forum zu trauen, wo sich vornehmlich Opfer solchen Benehmens austauschen.
Was Dein Ex mit seinem Kind während seines Umgangs unternimmt geht Dich auf Deutsch gesagt einen Scheißdreck an. Und obwohl offenbar selbst der Richter dieser Meinung war, oder zumindest der Meinung, dass das keine Kindswohlgefährdung ist, ist bei Dir noch kein Groschen gefallen?
Hallo,
weil mir nicht gefallen hat, wie er mit der Tochter gesprochen hat, welche Unternehmungen er mit ihr unternommen hat.
All das geht Dich nichts an, so lange das Kindeswohl hierdurch nicht gefährdet ist.
Mich würde interessieren, wie Euer Kind es fand, dass Papa im KiGa war, aber ich befürchte, ich werde keine objektive Antwort erhalten :phantom:
Genauso wie Umgangskinder sich damit abfinden müssen, dass beim Mama und Papa unterschiedliche Regeln gelten, müssen Umgangseltern sich damit abfinden, dass sie sich nicht in alles einzumischen haben und im schlimmsten Fall bei Vorliegen der entsprechenden Macht, Dinge zu sanktionieren, die ihnen nicht passen.
Mit Rücksicht darauf, dass Du mit solchen Aktionen dem Kind schadest, solltest Du Dein Ego mal ein bißchen zurücknehmen.
Ich finde es gut und richtig, dass der KV das Kind im KiGa besucht hat!
lg
sleepy
Sleepy
Hallo "Labermaul",
das ist ja echt das letzte!
Normalerweise müsste bei dir umgehend ein Gutachten gemacht werden ob du erziehungsfähig bist und dir das Sorgerecht entzogen werden. Das Kind kommt in die Obhut des Vaters, du erhälst ein Besuchsrecht ggf unter Aufsicht einer Behörde. Das wäre die normale Reaktion eines vernünftigen Gesetzgebers auf dein untragbares Verhalten.
Was du machst ist kindeswohlschädlich!
Warum holst du dein Kind eigentlich schon um 10:30 vom Kiga ab? Musst du nicht arbeiten und Karriere machen??
Grüße
Lullaby
Hallo Zusammen, hallo babbelschnut
ich war bis jetzt immer nur ein begeisteter, :phantom: und stiller Mitleser. Aber bei sowas platzt mir echt der kragen :gunman: Ich habe sehr lange gekämpft bis das ich ein halbwegs normaler Umgang mit meinem 4 jährigen Sohn bekommen habe. Jeden 2 Freitag hole ich Ihn im Kindergarten ab. Ich freue mich jedes mal auf die leuchtenden Augen von meinem Kleinen wenn der Papa Ihn abholt.
Gut das dein EX die Kleine in der Kita besucht hat. Ich hätte es genauso gemacht
Hoffentlich bekommst du bald die Kurve und förderst den Umgang zum Vater. Aber ich befürchte, dass wir hier nicht mehr viel von Dir hören werden.
Viel Grüße an Deinen EX babbelschnut
Ich kann mir vorstellen, das Du Dich schonmal auf nen ShitStorm gefasst machen kannst!
Sind wir nicht alle erwachsene Menschen, die Ihre Gefühle mal sich setzen lassen sollten,
und erst danach zur Tastatur greifen? 😉 :question:
Um Deine Frage zu beantworten:
ich hole grad die Tochter vom Kindergarten ab und sie erzählt mir, dass ihr Papa sie besucht hat.
Darf er das?
Ja, darf er. Solange kein Umgangsverbot für ihn durch Gericht ausgesprochen wurde, darf er das - soll er das sogar.
Das vorangegangene Umgangsverfahren endete mit einer einvernehmlichen Einigung. D. h., wir sollten uns besprechen.
Das klingt nicht nach einem Umgangsverbot, ausgesprochen vom Gericht.
Damit hat er Umgangsrecht UND Umgangspflicht. Ganz leiser Hinweis: Nach unseren Gesetzen darfst Du das gar nicht unterbinden.
Aber das lasse ich mal unter "Jugendfehler" fallen.
Macht Euch klar: Ihr beide (!) habt für das Wohl des Kindes zu sorgen. Dass einer Dinge anders angeht als der Andere, müssen wir
Individuen, die sich Mensch nennen, hinnehmen. Einfaches Beispiel:
Er darf Dir nicht reinreden, ob Du dem Zwerg im Winter ein Eis kaufst (Erkältung?),
und Du darfst ihm nicht reinreden, ob er der Tochter im Sommer Schokolade gibt (schmutzige Hände).
Wenn Euch also etwas nicht passt, solltet Ihr reden!. Dazu wurdet Ihr scheinbar auch vom Gericht aufgefordert. :exclams:
Setzt Euch ins Cafe zusammen: Du und Er! und diskutiert FÜR das Kind, das Beste von BEIDEN Seiten ist für Deine Tochter gerade gut genug.
Die eigenen Wünsche zu äußern, muss wahrlich nicht sooooo heiß gegessen werden, dass man da Streiten muss oder gar Schreien.
Mein Tipp: Hört Euch in Ruhe zu, was der Andere zu sagen hat. Was des anderen Wünsche sind.
Und erinnert Euch: Eure (persönlichen) Probleme werden nicht besprochen,
sondern Ihr redet über die Zukunft Eurer gemeinsamen Tochter. Kinder lieben übrigens beide Eltern gleich viel!
Sich selbst rauszunehmen ist schwer, wenn man verletzt wurde, aber denke einfach noch einmal in Ruhe darüber nach.
Stell Dir vor, in Deiner Jugend entschloss sich Dein Vater: Ab heute darfst Du Deine Mutter nicht mehr sehen. Was Alles
hättest Du nicht an schönen Stunden verbracht, an guten Erfahrungen gesammelt? ....
Gib Deiner Tochter beide Eltern. Eure Tochter kann nur gewinnen.
Aber eines ist noch offen:
Mich würde interessieren, wie Euer Kind es fand, dass Papa im KiGa war, ...
Doni,
der Dein Verhalten sehr missbilligt. Das mache ich sowohl bei Frau, als auch bei Mann, wenn er Kinder entzieht.
Denn es ist die grausamste Strafe ....... nicht gegen den anderen ET..... Sondern GEGEN das KIND!
Darf der Ex jetzt jeden Tag in den Kindergarten, um die Tochter zu sehen? Irgendwann ist ja auch mal Schluss?
Die Tochter fand den Besuch vom Papa übrigens sehr toll. Sie war aber irritiert, was auf einmal ihr Papa da macht.
Darf der Ex jetzt jeden Tag in den Kindergarten, um die Tochter zu sehen? Irgendwann ist ja auch mal Schluss?
Hast Du eigentlich gelesen, welche Kommentare zu Deiner sehr schrägen Denkweise hier gepostet wurden? Ich glaube nicht....
Die Tochter fand den Besuch vom Papa übrigens sehr toll. Sie war aber irritiert, was auf einmal ihr Papa da macht.
Mist wa, schon wieder keine Kindeswohlgefährdung von Seiten des Papas aus und was meinst Du wie irritiert sie erst wäre, wenn sie wüsste, weshalb sie ihren Papa so selten sieht?
LD
Irgendwann ist ja auch mal Schluss?
Das denkt sich Dein Ex wohl auch gerade!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Also gibt es keine rechtliche Handhabe gegen den Ex, damit er nicht mehr wann immer er will in den Kindergarten geht, um seine Tochter zu besuchen?
Also gibt es keine rechtliche Handhabe gegen den Ex, damit er nicht mehr wann immer er will in den Kindergarten geht, um seine Tochter zu besuchen?
Meine Güte, was machst Du denn für ein Faß auf???
Dein Ex war doch jetzt gerade einmal am Kindergarten und Du tust so, als ob er da jeden Tag herumlungern würde. Und nein, in meinen Augen gibt es (zum Glück) keine rechtliche Handhabe. Aber ich kann Dich beruhigen, denn die Kitas sehen solche Besuche innerhalb der Betreuungszeiten auch nicht unbedingt gerne und evtl. würde hier der freundliche Hinweis kommen, dies zu unterlassen.
Aber eigentlich sprechen wir hier über ungelegte Eier :phantom:
LD
Darf der Ex jetzt jeden Tag in den Kindergarten, um die Tochter zu sehen? Irgendwann ist ja auch mal Schluss?
Du machst Dir das Leben schwer. Er wird nicht eden Tag kommen, und Du wirst nicht jeden Tag dort Wache stehen, oder?
Dein eigentliches Problem hast Du HIER beschrieben:
Die Tochter fand den Besuch vom Papa übrigens sehr toll. Sie war aber irritiert, was auf einmal ihr Papa da macht.
Punkt 1: Der Besuch von Papa war toll.
Deine Tochter war stolz einen Papa vorzeigen zu dürfen in der Kita.
Sie war nicht der Außenseiter und endlich konnte Sie auf die Frage: "Wo ist denn Dein Papa?", eine Antwort geben.
Das ist das Denken eines Kindes!!!!!
Mal davon abgesehen, dass Sie ihn genauso liebt wie Dich und in Ihrem Herzen nicht verstehen wird, warum er so selten da ist.
Punkt 2: "...sie war sehr irritiert ..."
Möchtest Du es ihr jetzt erklären, wieso Du Ihr den Papa vorenthalten hast und weiterhin vorenthältst?
Denn das wäre jetzt Deine (!) alleinige Aufgabe. Das Ergebnis wäre ein noch mehr verwirrtes Kind.
Als Kind würde man Deine Erklärungen auch nur akzeptieren, wenn der Ex daneben steht und zustimmend nickt.
Du bist Mutter, er ist Vater. Tragt Eure Mimositäten bitte nicht auf Euren Kindern aus.
Niemand kennt die weitere Geschichte, Deine Hintergründe, sein Handeln, also wirst Du jetzt mal in Dich gehen! :note:
Werde(t) erwachsen.
Nicht für Alles gibt es ein Recht und eine Rechtsprechung, und das ist gut so.
Die Gemeinschaft funktioniert oft besser OHNE Gerichte!
Doni,
der MI nachmittag keine Lust auf 3 Cognac und 2 Doppel-Hamburger hat, nur weil ein Gesetz
zur Stützung des Bruttoinlandproduktes das vorschreibt. :puzz:
Moin,
Da mir aber vieles nicht gefallen hat und er kein neues Umgangsverfahren angestrebt hat, habe ich die Umgänge blockiert und er darf von mir aus eben seine Tochter nicht sehen.
Dieses stichhaltige Argument solltest du umgehend und ohne weitere Erläuterung sowohl dem Jugendamt, als auch dem zuständigen Familiengericht mitteilen. Die werden dem Vater schon ordentlich die Hammelbeine langziehen, wenn sie davon erfahren. Umgang ohne ein zweites Verfahren - wo kommen wir denn dahin? Schließlich bist du die Mutter und weißt am besten, was gut und richtig für dein Kind ist.
Gruß
Brainstormer (der gar nicht so viel fressen kann, wie er kotzen möchte)