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Bitte um Hilfe ( Sorgerecht )

 
(@descalin)
Schon was gesagt Registriert

Grüße zusammen,

und zwar geht es dadrum, das ich damals eine Affaire hatte mit einer Frau, mit der ich nun auch bald eine Tochter bekomme.
Und nun ist die Frage, darf ich trotzdem ich nicht mit ihr zusammen bin, ein Anspruch auf meine Tochter haben?

Da Sie ja das Jugendamt schon im Nacken hat, da ihr Erst Kind ( Sohn ) nicht richtig erzogen wird von ihr.
Ihr kleiner Sohn ist nun 1 Jahr alt kann nicht normal essen das heißt er bekommt immer noch Milch und er kann nicht Krabbeln, da Sie sich kein wenig um ihn kümmert.
Da der kleine auch schon so was mit seiner Atmung hat, lässt Sie ihn noch auf einem Staubigen Boden Spielen wo er jede Sekunde einen Anfall bekommen könnte.

Und darauf kann ich GERNE verzichten das Sie meine Tochter auch so im Stich lässt, da ihre aussage damals war, mit 2 Kindern wäre ich sehr überfordert, aber Sie es totzdem behällt, da Sie weiß wenn Sie nochmals abtreibt, könnte Sie keine Kinder mehr bekommen.

Wie kann ich da vor gehen, das Sorgerecht für mich zu erkämpfen?
Ich werde da richtig Wild drinne wenn es um schlechte Erziehung sowie keine Erziehung geht ....vorallem da es meine Tochter ist.

Und nun kommt der Knüller, Sie meinte ich darf bei der Geburt nicht dabei sein geschweige ich darf den Namen also 2t Namen nicht mit entscheiden, nur ihr Freund darf das, der der Vater von ihrem Sohn.
Da bekomme ich echt noch ein Anfall bei sowas -.-

Bitte um eine baldige Hilfe ich brauche Sie echt.

MFG

A.Henning

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2010 04:38
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

schwierige Frage, da es immer auf den persönlichen Eindruck einer Person ankommt. Soll sagen, bei einer Mutter, die gut rüberkommt, gewährt das JA immer Familienhilfe (google danach, das dürfte als erstes für die Mutter anstehen = Hilfe im Alltag/Erziehung) und ein Familiengericht ist damit zufrieden, selbst wenn ein Kind gefährdet ist (bspw. Asthmaerkrankung, aber Mutter raucht oder lässt Kind im Dreck). Erst wenn krasseste Schädigungen zu befürchten sind, greifen JA und Gericht ein. Dazu höre ich von dir zu wenig Hintergrund.

Wenn also über den Gefährdungsaspekt nichts geht, dann bliebe nur die Möglichkeit, von ihr freiwillig das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen (Erklärung ggü. JA/Notar). Du könntest dann, wenn du eine gute Beziehung zu deinem Kind hast und nachweislich besser für es sorgen würdest, einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen, so dass das Kind dann bei dir leben könnte. Bekommst du das GSR nicht, hast du rechtlich überhaupt keine Möglichkeiten. Du könntest dann (nach neuester Rechtslage) gerichtlich überprüfen lassen, ob du als Vater nicht doch das gemeinsame Sorgerecht erhalten müsstest, aber da würde ich mir keine Hoffnungen machen. Schon gar nicht, wenn es "nur" eine Affäre (wie lange genau?) war.

Solange sich am Himmel der Väterrechte also nichts Grundlegendes ändert, wirst du die Kröte schlucken müssen, einfach immer und überall auszuhelfen, damit es dem Kind dadurch besser geht. Und vielleicht findet Mami dann irgendwann nach 17,5 Jahren Bewährungszeit, dass du das gemeinsame Sorgerecht wohl doch verdient hast  😉

Das alles natürlich nur aus der Ferne. Du solltest auf jeden Fall V E R T R A U L I C H mit dem JA sprechen und auch anwaltlichen Rat (erkundige dich nach einem guten Fachanwalt für Familienrecht) einholen.

Si viel erst mal.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 10:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Und nun kommt der Knüller, Sie meinte ich darf bei der Geburt nicht dabei sein geschweige ich darf den Namen also 2t Namen nicht mit entscheiden, nur ihr Freund darf das, der der Vater von ihrem Sohn.

die Aussage ist erstmal Quatsch. Sie alleine bestimmt die Namen. Beim Nachnamen bekommt das Kind ihren, es sei denn ihr beide bestimmt, das das Kind deinen Nachnamen bekommt. Den des Freundes könnte sie nur dann bekommen, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt.

Führt mich aber zur zweiten Frage:

Was macht dich sicher der biologische Vater des Kindes zu sein, wen nes eien Affaire war und sie zudem anscheindend noch mit dem Vater des ersten Kindes zusammen ist?
Bevor du irgendwas unterschreibst soltlet du dir darüber per Test Gewissheit verschaffen.

Stimmt sie einem privaten Test zu, soltest du sichergehen die Proben zu jeder Zeit selbst in der Hand zu haben, um Manipulationen ausscheiden zu können. Sollte sie nicht zustimmen, geht es ja eh übers JA.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 13:43
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei dem Thema krieg ich Puls. Affäre hin oder her. Ich finde es echt einen Hammer, das manche Menschen meinen, ein Kind als
Eigentum betrachten zu müssen oder wollen.

Da ist jemand, der Interesse zeigt und nicht darf, weil Mama das einfach nun mal so beschlossen hat. Schade, dass die ungeborenen
Kinder noch nicht mitentscheiden können. Vielleicht passt ihnen ja an Mama auch irgendetwas nicht.

Der Name ist zwar nicht das wichtigste, aber wenn es damit schon zu Unstimmigkeiten kommt, wie geht es dann weiter, bzw. womit
hört es dann auf?

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 13:58
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke da ist grad ein ziemliches Durcheinander in deinen Gefühlen, ist auch soweit ok, nur damit kommst du nicht weiter. Also versuch auch zu verstehen was sie will, damit du dann was erreichen kannst.

Warum bist du dir sicher der Vater zu sein? Sie hat ja wohl mit diesem anderen eine Beziehung?

Den Namen wird sie unter diesen Umständen wohl alleine aussuchen, wenn du darauf Einfluss nehmen willst wird dir das nur gelingen wenn du anders auf sie zu gehst. Sonst hat sie rechtlich wohl alle Vorteile auf ihrer Seite in diesem Punkt. Vielleicht lässt sie mit sich reden wenn du es nochmal in Ruhe versuchst?

Auch wenn dir das jetzt nicht gefällt, ich kann verstehen, dass sie dich bei der Geburt nicht dabei haben möchte. So wie es klingt ist zwischen euch ja nichts in Ordnung, und bei einer Geburt möchte ich nur Menschen um mich haben mit denen es mir gut geht. Aus eigener Erfahrung weis ich, dass es in dieser Situation echt nicht förderlich ist wenn man  Beziehungsstreitigkeiten hat.

Wenn sie deine Tochter ist, hast du logischerweise Anspruch auf Kontakt mit ihr und auf diesem Kontakt würde ich dann an deiner Stelle auch bestehen.

Wenn ihr erstes Kind Zeichen einer Vernachlässigung zeigt, dann informiere das JA über deine Beobachtungen. Wobei ich es jetzt bei einem Einjährigen normal finden würde wenn er noch Milch kriegt, logischerweise aber nicht nur Milch. Auch verögertes Krabbeln muss kein Anzeichen einer Vernachlässigung sein. Da wäre ich sehr vorsichtig, dahinter könnte auch eine Entwicklungsverzögerung aus anderen Gründen stecken.

Wenn sicher ist, dass das Kind dein Kind ist, dann beantrage Gemeinsames Sorgerecht und kümmere dich um die Kleine. Damit kannst du dann hoffentlich das schlimmste verhindern. Wenn sie schon beim Jugendamt bekannt ist ist es vielleicht ganz gut wenn da jetzt ein Vater kommt und mitteilt, dass er sich um sein Baby kümmern möchte!
Hast du dir schon überlegt in welchem Umfang du das Baby betreuen könntest?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 21:25
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Beim Nachnamen bekommt das Kind ihren, es sei denn ihr beide bestimmt, das das Kind deinen Nachnamen bekommt. Den des Freundes könnte sie nur dann bekommen, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt.

... oder sie ihn jetzt/später heiratet, seinen Namen annimmt und der Name des Kindes auf den Familiennamne geändert wird (geht auch ohne, dass der leibliche Vater, wenn ohne Sorgerecht, zustimmt).

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 14:58