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brauche Hilfe bei schwerwiegender Entscheidung

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(@fix und alle)

Danke MontyPython, das ist mir mittlerweile bewusst, da ich mir selbst professionelle Hilfe geholt habe und ich dieses Thema dadurch aufarbeite, jedoch bin ich der Meinung, dass es für das Kind letztendlich egal ist, wer nun die Schuld daran trägt oder nicht.

Über Väternotruf habe ich über den für mich zuständigen Richter und das Amtsgericht viel herausgefunden, was nicht unbedingt positiv ist. Ich kann das Gericht/Richter hier nicht öffentlich posten, da dann klar ist wer ich bin und ob ich die Kraft habe bis vor das OLG zu gehen weiß ich noch nicht.

Liebe Grüße,
fua

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 17:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da du, noch, sorgeberechtigt bist, kannst du die Begutachtung durchaus ablehnen.

Was der Richter daraus für Schlüsse zieht, bleibt ihm überlassen.
Welche er aus dem Gutachten zieht aber auch.

Und wenn der Richter so drauf ist, wie du vermutest, sucht er mit dem Gutachter wohl nur jemand, der ihm das Kissen vor den Arsch hält.

Ich würde daher auch auf das Gutachten verzichten, mit dem Argument, dass du dem Kind eine weitere Befragung nicht zumuten möchtest.

Wie lautet denn die Begründung für den SR Entzug und wie der Auftrag an den Gutachter, falls es den schon gibt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 17:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Beppo schon sagte, kannst Du auf ein Gutachten verzichten bzw. die Begutachtung ablehnen.

Trotzdem kann das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten dafür auf die Verfahrensbeteiligten auferlegen.
(Siehe http://www.anwalt.de/rechtstipps/sachverstaendigengutachten-kostenfalle-im-sorge-und-umgangsrechtsverfahren_046773.html ).

Die Angaben der RA Deiner Ex dürften beim zeitlichen Umfang durchaus stimmen, bei Kosten höchstens dann, wenn Deine Ex VKH bekommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 18:20
(@fix und alle)

Begründung seitens Ex ist mangelde Kommunikation meinerseits, wobei JA und Verfahrensbeistand Kind darauf verweisen, dass die Kommunikation sich gebessert hat, auch gibt es zahlreiche Beispiele für eine 'ausreichende' Kommunikation. Nach Anhörung Kind vor Gericht kam heraus, dass die erhobenen Vorwürfe der Ex durch das Kind zunächst bestätigt worden sind, auf nachfrage, dann das Kind aber erläutert hat, dass dmeine Schwiegermutter dem Kind diese Dinge vorgesagt hat.
Richter meinte dann, dass er hier nun nicht die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen kann und deshalb ein Gutachten anordnet.

Beweis soll erhoben werden,

ob Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl entspricht

ob die Übertragung der Alleinsorge auf die Antragstellerin oder die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf den Antragsgegner die beste Lösung für das Kind darstellt.

Mein Anwalt geht davon aus, dass das Gutachten keine eindeutige Lösung hergeben wird, sondern alles so bleibt wie bisher. Spricht sich das Gutachten und der Richter für mich aus, hat Ex schon angekündigt Gegengutachten machen zu lassen. Spricht sich das Gutachten für Ex aus, würde ich das akzeptieren, da ich ja immer noch das Umgangsrecht habe, aber die Situation würde sich sicher noch verschlimmern.

Also ich sehe bei keiner der drei Möglichkeiten einen echten Gewinn für das Kind. Warum soll dann das Kind wieder darunter leiden?

Vielleicht bin ich aber zu sehr verfangen in der ganzen Sache.

Liebe Grüße,
fua

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 18:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist schon eine echt verfahrene Geschichte.

Ich gehe mal davon aus, dass das Kind auf alle Fälle seinen Lebensmittelpunkt bei der KM haben wird. Willst Du etwas anderes? Hast Du dafür einen Betreuungsplan?

Wenn das Kind bei der KM bleibt, macht eine ABR-Übertragung auf Dich wenig Sinn, sprich, egal was passiert Deine Ex sitzt am längeren Hebel.

Ob Du nun das Sorgerecht hast oder nicht wird aber in Zukunft vielleicht doch eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn Deine Ex die Trennung akzeptiert und Dich nicht mehr aus dem Leben Eures Kindes entfernen will.
U.U. kannst Du auch so argumentieren, dass das Gutachten am Lebensmittelpunkt Deines Kindes nichts ändern wird, Dir Dein Kind aber wichtig ist und Du gerne bereit bist Verantwortung zu übernehmen und die Kommunikation weiter zu verbessern. Dies ist aus Deiner Sicht auch im Interesse des Kindes, deshalb kann auf ein Gutachten verzichtet werden.

Ansonsten gilt leider vor Gericht und auf hoher See ...    Viel Glück!  Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 18:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Begründung für den Antrag der Mutter mangelnde Kommunikation ist, was soll denn das Kind zur Klärung beitragen?

"Herr Richter, mein Papa spricht nicht mit meiner Mama. Auch dann nicht, wenn ich im Bett bin oder in meinem Zimmer spiele!"?

Alleine die Fragestellung an den Gutachter erscheint mir äußerst fragwürdig.
Er fragt den Gutachter, welches Ergebnis das Gerichtsverfahren haben soll.
Das ist aber nicht Aufgabe eines Gutachters, sondern Aufgabe des Richters.
M.E.n. hat er dem Gutachter spezifische Fachfragen zu stellen und nicht einfach zu sagen:
"Ich kann mich nicht entscheiden, machen Sie das bitte für mich!"

Für so einem Müll würde dem nicht noch Tausende von € hinterher werfen.

ich würde dem nun umso deutlicher widersprechen, auch mit dem Hinweis, dass diese Art der Fragestellung nicht zielführend sei und ggf. ein Urteil gegen dich gerichtetes Urteil abwarten und dann Beschwerde einlegen.

Von dieser Schnarchnase von Richter hast du nichts Gutes zu erwarten.
Auch nicht gegen Geld.
Der gibt dem Recht, von dem er mehr Ärger befürchtet.
Der musst du sein.

Was sagt denn dein RA dazu?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 18:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fua,

bei einer Ausgangssituation wie dieser:

ob die Übertragung der Alleinsorge auf die Antragstellerin oder die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf den Antragsgegner die beste Lösung für das Kind darstellt.

Mein Anwalt geht davon aus, dass das Gutachten keine eindeutige Lösung hergeben wird, sondern alles so bleibt wie bisher. Spricht sich das Gutachten und der Richter für mich aus, hat Ex schon angekündigt Gegengutachten machen zu lassen. Spricht sich das Gutachten für Ex aus, würde ich das akzeptieren,

würde ich sicher auch überlegen, ob mir das 4.000 oder mehr Euros wert ist.

Frei machen solltest Du Dich allerdings von Deiner übertriebenen Sorge, eine solche Begutachtung würde Deinem Kind schaden: Das ist nicht der Fall; es kommt auf keine Streckbank, es kriegt keine Spritzen und keine Elektroschocks. Es redet nur jemand mit ihm.

Ein durchschnittlicher Kinder- oder Zahnarztbesuch ist schlimmer - und auch die würdest Du hoffentlich nicht absagen wegen "Stress fürs Kind" oder "Kind will nicht".

Angesichts von

auf nachfrage, dann das Kind aber erläutert hat, dass dmeine Schwiegermutter dem Kind diese Dinge vorgesagt hat.

kannst Du davon ausgehen, dass man einem Kind auch einreden kann, dass so eine Begutachtung (bzw. dort andere als die andressierten Antworten zu geben) etwas ganz Schreckliches sei.

Wie gesagt: Gegen ein sinnloses Gutachten würde ich auch rebellieren; dieses Geld investierst Du besser in einen geilen Urlaub mit Kind. Aber die Begutachtung an sich ist nichts Schlimmes.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 18:52
(@fix und alle)

@ Beppo: Genau das wurde das Kind aber gefragt. Spricht der Papa mit der Mama wenn er Dich abholt, grüßt der Papa die Mama und so weiter. Der Richter stellt fest dass das Kind in der Anhörung sehr zurückhaltend ist.

@Susi: Kannst Du mir bitte nochmals erläutern, warum das Sorgerecht künftig doch eine entscheidende Rolle spielen kann?

ich habe bereits bei Gericht zu Protokoll gegeben, dass ich bisher nie geäussert habe, dass ich anzweifele, dass das Kind den Lebensmittelpunkt bei KM haben soll und ich auch im aktuellen Verfahren daran nicht rüttele. Ich verstehe den Auftrag an den Gutachter auch nicht.

Mein Anwalt sagt, dass ich das Gutachten nur dann verhindern kann, wenn ich dem Antrag meiner Ex auf alleiniges Sorgerecht zustimme, ansonsten wird seitens des Richters eben ein Gutachen veranlasst und erst auf Basis des Gutachtens ein Urteil gefällt.

Liebe Grüße, fua

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 19:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich sehe, gerade in so einer Frage, das Ganze nicht so neutral für das Kind.

Wenn der Gutachter auch nur etwas fragt, was annähernd mit dem Sorgerecht zu tun hat, so ist er ganz schnell in einem Bereich, mit dem man das Kind nicht belasten sollte.

Bei der Frage, ob das Kind mit Mama ans Meer umziehen möchte oder lieber in den Bergen wohnen bleiben will, mag das noch schadlos sein aber bei Sorgerechtsfragen fällt mir absolut nichts sinnvolles ein, was man ein Kind fragen könnte.

"Soll Mama alleine entscheiden, ob du Latein lernst, oder sollen das Mama und Papa gemeinsam entscheiden?"

Mein Sohn sollte zum X-ten Mal untersucht werden, ob er ein Vollidiot ist.
Und das nicht, um ihn besser therapieren zu können, sondern nur um die Unterhaltshöhe für Mama festzulegen.

Dagegen habe ich mich auch gewehrt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 19:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Anwalt sagt, dass ich das Gutachten nur dann verhindern kann, wenn ich dem Antrag meiner Ex auf alleiniges Sorgerecht zustimme, ansonsten wird seitens des Richters eben ein Gutachen veranlasst und erst auf Basis des Gutachtens ein Urteil gefällt.

Und mehr fällt dem nicht dazu ein?
Tolle Wurst.

Ich würde dem trotzdem keinesfalls freiwillig zustimmen und die Zustimmung auch Kraft deines Sorgerechts ausdrücklich verweigern.
Dann soll dieser Entscheidungsschwächling das erstmal gegen dein Sorgerecht erzwingen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 19:07




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Sorgerecht ist wichtig, wenn die KM durch Krankheit/Unfall/Tod daran gehindert ist die Sorge auch auszuüben. Hast Du das Sorgerecht bleibt das Kind bei Dir, ansonsten wird ein Vormund bestellt.

Ansonsten hast Du wie Beppo schon festellte durchaus mehr Einfluss auf die Erziehung Deines Kindes (welche Schule?, Operation ja oder neine?, ...) und Du hast ein Auskunftsrecht, d.h. Du kannst in der Schule, beim Arzt nachfragen, die Erlaubnis der KM ist dann nicht erforderlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2014 20:32
(@fix und alle)

Hallo Susi,

ok, die Themen kenne ich. An Unfall/Krankheit/Tod denke ich jetzt erst einmal nicht und bei den anderen Themen verweigert meine Ex trotz GSR jegliche Kooperation. Ich versuche erst einmal den Alltag für das Kind einigermaßen störungsfrei hinzubekommen und vielleicht wage ich mich dann an die anderen Themen, sofern ich dann noch das Sorgerecht habe, wohl wissend, dass ich hier neue Gräben aufreißen werde

Liebe Grüße,
fua

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 09:38
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Fua,

Ich denke du gehst weiter sehr blauäugig an die Sache ran, die Du nicht gewinnen kannst....denkst Du echt, dass Dir irgend jemand hier helfen kann. Gib auf und fang nochmal von vorne an und du kannst dich gerne mal per PM melden. Ich habe noch einen persönlichen Ratschlag, der nicht hier ins Forum gehört. Wo kommst Du her?

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 22:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bitumen,

was sollen Deine äußerst negativen Beiträge bewirken? Das Forum hilft vielen Mitgliedern und Gästen allein durch das Lesen und reflektieren der Beiträge. Das Schreiben von PNs hilft anderen Betroffenen nicht weiter (und Vorschläge, die Du dich hier nicht traust einzustellen, sicher auch nicht) Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 22:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@bitumen,

die HIER geäusserte Bitte gilt selbstverständlich für sämtliche Threads dieses Forums.

Mit Deinen chronischen Schwarzmalereien ist niemandem geholfen; weder öffentlich noch per PN.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 22:41
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ingo,

Ich finde das Forum sehr gut hier, es muss aber auch möglich sein Vätern Unterstützung zukommen zu lassen die gewisse Knoten platzen lassen. Die oftmals gut gemeinten Ratschläge wie tue alles um das Kind zu sehen, erkaufen dir dein Umgangsrecht, ärgere ja nicht die Ex und KM mögen  in den Fällen helfen, wo 1. Genügend Geld da ist und 2. Die Ex noch etwas menschliches an sich hat.

Aber es hilft keinem Kind weiter, wenn Papa sich selbst kaputt macht und durch seinen unbändigen Willen zu kämpfen auch noch das Kind selbst zurstört. Hier rechtfertigt auch die gute Absicht nichts.

Ich biete fua nur meine Hilfe an, da ich glücklicherweise einen Weg gefunden habe Ex, die ähnlich schräg drauf war, in ihre Schranken zu weisen, so dass sie sich heute nicht mehr wagt Spielchen zu spielen. Dazu benötige ich jedoch mehr Details von fua, die nicht in einem öffentlichen Forum bekannt gemacht werden sollen.

Nichts für ungut.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 22:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bitumen,

wenn Du Fua weiterhelfen willst und damit nicht in die Öffentlichkeit gehen möchtest, kannst Du auch unseren Admin Deep um ein Sonderfallforum bitten. Dort haben nur spezielle Mitglieder Zutritt bzw. Personen, die Du bennenst (z.B. Fua). So kannst Du deine Erfahrungen in sicherer Umgebung teilen - und trotzdem auch die Meinung von anderen Mitgliedern dazu hören.  Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 22:56
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht, dass es die Möglichkeit gibt. Dies muss aber fua entscheiden. Ich selbst sehe dies eher kritisch, da Ich hier nicht jedem Moderator traue und nicht weiß wie die rechteverteilung letztendlich im Forum wirklich aussieht.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Moderatoren haben keinen Einfluss auf die Vergabe von Zugangsrechten im Forum.
Dies obliegt alleine den Administratoren, Deep Thought und Oldie.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2014 23:07
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Aber es hilft keinem Kind weiter, wenn Papa sich selbst kaputt macht und durch seinen unbändigen Willen zu kämpfen auch noch das Kind selbst zurstört. Hier rechtfertigt auch die gute Absicht nichts.

Das ist doch die Quadratur des Kreises!?

Weil die KM das Kind bearbeitet, soll der KV sich zurück ziehen, weil wenn er sich nicht zurück zieht sonst die KM immer weiter bearbeitet und damit das Kind zerstört? Damit die KM das Kind nicht kaputt macht, soll der KV den Umgang dran geben...

Ich finde, da sollte man eher die ganz schweren Geschütze auffahren um die KM davon abzuhalten, das Kind zu bearbeiten. Dann klappt auch der Umgang wieder.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 02:05




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