Bulimiekranke Frau!...
 
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Bulimiekranke Frau! Das halt ich nicht mehr aus!

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michi,

gib uns bitte ein wenig mehr Information, was die letzten vier Jahre passiert ist. Bei wem leben die Kinder, wie alt sind die beiden, wie ist der Umgang geregelt, was genau ist zwischen den Kindern und deiner Ex vorgefallen, was eventuell einen Sorgerechtsentzug begründen könnte, usw.

Hab ich eine Chance, das Sorgerecht zu bekommen?

Bitte präzisiere deine Frage. Ich hab' deine alten Beiträge nur kurz überflogen, aber da ihr verheiratet gewesen seid, hast du das Sorgerecht - oder? Geht es dir jetzt um das alleinige Sorgerecht? Das dürfte schwierig werden, aber erzähl' erst mal, was passiert ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 25.01.2010 18:54
(@aneislem)
Schon was gesagt Registriert

Hi Malachit und hi an alle anderen,
meine ExFrau hat seit 1 Jahr nun eine Beziehung. Die beiden sind nach 4 Wochen zusammengezogen (er ist bei meiner Ex und den Kindern eingezogen) und meine Tochter (aber auch mein Sohn 11 Jahre, wobei der die Sache noch relativ gelassen sieht) kommen damit gar nicht klar. SIE hat nun noch weniger für die beiden Zeit. Meine Tochter steht mehrmals im Monat heulend vor meiner Tür ("ich bin abgehauen und halte es mit diesem A..... nicht mehr aus"). Er versucht den Erzieher zu spielen und meine Ex sagt wieder mal erziehungstechnisch gaaaar nix. Ich hab ihr schon mehrmals gesagt, "das ist Deine Aufgabe!". Sie lebt nach wie vor in Ihrer eigenen Welt. Leider bekommt er von ihrer Bulimie nichts mit, da er mehrmals in unter der Woche Nachtschicht hat. Die Kids gehen Ihm ganz schön auf den Wecker. Er schreit sie an, wenn etwas nicht so läuft wie er sich das vorstellt. Er meinte zu meiner Tochter "wenn sich dein Vater und ich mal schlagen, bist Du schuld" und lauter so Mist. Mir fehlt hier der liebevolle Umgang mit den Kindern. Meine Tochter wünscht sich so sehr, dass sich ihre Mutter mal vor sie stellt. Und...der Unterhalt den ich den Kindern zahle, kommt nicht bei ihnen an. Sie bekommen von mir 800 Euro, meine Ex verdient 1200 netto, das Kindergeld 368 Euro....Miete muss sie keine zahlen, da die Wohnung in ihren Besitz übergegangen ist. Meine 2 laufen in den letzten Klamotten rum und ihr Schrank platz aus allen Nähten. Sie hat genug Geld um sich Silikon einbauen zu lassen (auf Pump..sie zahlt es 4 Jahre mit Monatlich 200 Euro ab :-(((  aber für meine 2 bleibt nichts übrig. Schuhe und Jacken, kaufe meist ich! Beide hatten nur ein paar Schuhe. Des kann doch nicht wahr sein. Es stand die Aufnahmeprüfung für die Realschule an. Dank meiner Ex haben sie den Termin 2 mal verschlafen. Beim dritten mal ist sie mit meiner Tochter zur Ärztin und hat sie krankschreiben lassen. Beide sind in der Schule "sau" schlecht. Schule nimmt im Leben meiner Ex nicht viel Platz ein!!! Sie hat aber viel Zeit für sich und ihren NEUEN. Unter der Schulzeit fliegt sie zwei Wochen nach USA und die Kids haben 5er und 6er. Wenn die Kinder frei haben, muss sie arbeiten, wenn die Kinder Schule haben, hat sie frei 🙁 Tja und der Umgang mit dem Essen ist immer noch Thema. Ich hab da um meine Tochter Angst, dass sie bezüglich Essstörung (sie ist jetzt 13n) auch was abbekommt. Meine Ex ist ein absolut kalter Mensch und das habe nicht nur ich erfahren müssen. Liebe bekommen meine zwei nicht von ihrer Mutter. ich möchte auf alle Fälle in 5 oder 10 Jahren kein schlechtes Gewissen haben oder mir von meinen 2 anhöhren müssen, warum ich nichts dagegen getan habe. Was gibts sonst für Möglichkeiten???

lG und an scheena Omd,

aneislem

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 23:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo aneislem,

klingt nicht gut, die Situation der Kinder. Die Frage ist: Was willst du konkret unternehmen?

Von meiner Seite erst mal nur so viel: Das alleinige Sorgerecht für dich sehe ich in der beschriebenen Situation nicht als realistisches Ziel (an einen Sorgerechtsentzug zu Gunsten des Vaters denken deutsche Familiengerichte üblicherweise frühestens, wenn das Kind schon beinahe im Brunnen bzw. in der Gefriertruhe liegt). Allerdings denke ich auch, dass dir in dieser Situation das Aufenthaltsbestimmungsrecht völlig ausreichen würde. Sicherheitshalber noch mal nachgefragt: Im Moment haben du und Ex das gemeinsame Sorgerecht - oder?

Aufenthaltsbestimmungsrecht würde bedeutet, dass du die Kinder zu dir nehmen könntest und deine Ex die Umgangs-Wochenenden bekommt. Ich denke, das wäre erstens unkritisch (zwei Tage am Stück sollten eine Dreizehnjährige und ein Elfjähriger die Eskapaden deiner Ex locker wegstecken können), zweitens eine Selbstverständlichkeit der Mutter gegenüber, und drittens vielleicht sogar sehr in deinem Sinne, damit deine Kinder erst gar nicht in Versuchung kommen, die Vergangenheit bei Mama durch die rosarote Brille der zeitlichen Entfernung zu sehen.

Allerdings: Auch das ABR zu erkämpfen wird eine harte Nuss werden, mit ungewissem Ausgang. Wie belastbar ist die Meinung deiner Ältesten, bei solchen Aussagen wie "ich bin abgehauen und halte es mit diesem A..... nicht mehr aus"? Und in welchem Maße bist du selber zum Kampf bereit? Du kennst unser wunderbares Familienunrecht ja noch aus der Zeit von vor vier Jahren, und nach allem was ich sagen kann, ist es seitdem wohl nicht wirklich besser geworden ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.01.2010 00:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus aneislem,

bereits vor 4 Jahren war Deine damalige Frau krank und therapiebedürftig. Sie ist es auch Heute noch, wenn ich Dich richtig verstehe. Die Ursache ihrer Bulämie ist wohl bis Heute nicht geklärt. Sie kommt mit ihrer Krankheit aber durch, weil es ihr immer noch gelingt, ein Netz um sich zu haben, dass ihr die Möglichkeit gibt, ihre Krankheit auszuleben. 2006 hattest Du ja auch noch berichtet, dass Du den Einkauf, das Frühstück für die Kinder usw. erledigt hattest. Heute tut es wohl zum Teil der LG Deiner Ex.

Nun schreibst Du, dass du dir von Deinen Kinder nicht irgendwann Vorwürfe machen lassen möchtest, weil du nichts getan hast. Ich frage mich, was hast Du überhaupt getan in den letzten 4 Jahren? Ihr wart verheiratet und hattet somit gemeinsames Sorgerecht für die Kinder.

Die Frau ist krank, die Kinder haben es nicht gut bei ihr und werden nach Deinen Aussagen ein Stück weit vernachlässigt usw. Du ziehst aus, lässt Dich scheiden und die Kinder bleiben bei der Mutter.

Warum leben sie nicht bei Dir? Hast Du Dich darum bemüht oder wolltest Du Abstand nur für Dich.
Für mich bleiben hier viele Fragen im Augenblick noch offen. Ich würde mir wünschen, dass Du mehr Licht hier hinein bringst.....

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 26.01.2010 10:36
(@aneislem)
Schon was gesagt Registriert

servus staengler,

danke für Deinen Beitrag. Ich habe gehofft, dass meine Kids selbst drauf kommen zu mir zu ziehen. NVersuch einer Mutter die Kinder wegzunehmen und es ist absoluter Krieg..oder? Nachdem ich auch mehrmals die Aussage bekommen habe "Da hast Du gar keine Chance...vergiss es" und ich mehrmals beim Jugendamt war (Da muss aber ein Kind fast verhungert sein oder blutend am Boden liegen, vorher machen die gar nix!!!) hoffte ich auf eine friedliche Lösung. Das Borderlinesyndrom ist eine Nebenerscheinung der Bulimie http://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung und das macht ein vernünftiges Gespräch mit meiner Ex nicht möglich. Sie sieht Ihren Zustand ja nicht. Sie ist ja der Meinung, das ist Alles in Ordnung. Dann steht Aussage gegen Aussage. Natürlich habe ich die ganzen Gutachten seit ihrem 17ten Lebensjahr. Nur die sind nun auch schon paar Jahre alt, das letzte 4-5 Jahre. Der jetztige LG meiner Ex wird sagen...nein kann nicht sein, also ich bekomm da nichts mit. Der ist aber 3-4 mal in der Woche in Nachtschicht und bekommt dei Fressatacken gar nicht mit.

mfG

aneislem

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Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 08:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

Deine Kinder sind nun wohl 12 und 10 Jahre alt. Wenn sie zu Dir ziehen möchten, könnten sie das wohl mittlerweile deutlich sagen und dem Wunsch würde, so hoffe ich, auch entsprochen.
Tun sie es nicht,werden sie auch ihre Gründe dafür haben.
Wurde eigentlich die Ursache für die Erkrankung Deiner Ex mal "gefunden". Bulämie und Borderlinestörung holt man sich ja nicht wie einen Schnupfen? Da stecken andere Ursachen dahinter wie Missbrauch in Familie etc.
Ich frage mich schon, ob in den "schlechten" Phasen der Erkrankung die Erziehungsfähigkeit gegeben ist.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 09:57
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