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Bundesverfassungsgericht-Neues Sorgerecht beantragen/einklagen?

 
(@sportfreundberlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich würde sehr gerne das Sorgerecht für meinen Sohn beantragen.
Weiß jemand wie der Stand inzwischen ist?

Ich bin unverheirateter Vater, getrennt lebend, der kein gemeinsames Sorgerecht hat, die Mutter des Kindes ist dazu auch nicht bereit.
Sie ist im August in eine andere Stadt gezogen mit unserem Kind ca. 175 km weit weg.

Ich habe ihn davor jedes Wochenende gehabt (von Fr-So) und teilweise in der Woche.
Nun hole ich ihn jedes 2. Wochenende am Fr ab und bringe ihn am Sonntag wieder hin.

Sehr anstrengend und kostspielig für mich, ca. 10h Auto fahrt am Wochenende und Euro 80,- mehr Kosten.

Ich habe keinerlei Einblick wie es dem Jungen da drüben so geht, Schule usw.

Und Sie plant jetzt schon in ein paar Jahren noch weiter weg zu ziehen!

Sollte man noch warten?
Kann man schon?
Wo und wie müßte ich das machen?

Man findet nicht wirklich viel im Netz darüber...

vielen Dank an alle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 12:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Sportsfreund,

willkommen bei vatersein.de

lies Dich einfach mal hier ein. Du wirst viele Info`s zu Deinem Thema finden.

Z.B. hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263-start-msg222818.html#new

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 13:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sportfreund!
Mal unabhängig, ob Du die gemeinsame Sorge erhältst oder nicht: dies wird die KM womöglich nicht daran hindern, trotzdem mehr Entfernung zu schaffen oder ihre Pläne ohne Deine Zustimmung zu verwirklichen.
Du hättest theoretisch ein Mitsprtacherecht bei allen nichtalltäglichen Belangen, die Euer Kind betreffen, aber zum jetzigen Zeitpunkt juckt es wenige Gerichte, wenn ein Elternteil (meist KM) alleine entscheiden und damit (oft unumkehrbare) Fakten schaffen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 13:22
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sportsfreund,

ich glaube, du bist auf der falschen Baustelle. Es hört sich nämlich so an, als wolltest du den Umzug des Kindes verhindern. Und das geht nur über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, oder einer gerichtlichen Entscheidung, dass das Kind nicht umziehen darf.

Gehst du mit diesem Hintergrund zum Gericht und beantragst das GSR, dann hört man dort sofort die Nachtigall trapsen und sieht natürlich, dass bei einer Entsprechung unmittelbar im Anschluss gerichtlicher Streit um das ABR losbrechen wird. Ergo wird man dir das GSR (mit dem einfachen Grund der Zerstrittenheit unter den Eltern) nicht geben. Du müsstest schon eine Granate als Vater und die Mutter eine Hartz4-Vollschlampe sein, damit du da überhaupt eine Chance hättest. Oder eine Gefährdung des Kindes durch den Umzug ist aus besonderen Umständen ersichtlich. Aber so hört sich das nicht an.

Es ist immer wieder dasselbe, wenn Mamis einfach umziehen. Was Papi davon hält. und in den meisten Fällen auch das Kind, interessiert nicht. Warum zog sie denn um?

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 15:08
(@sportfreundberlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke erstmal für eure Antworten...

Sie hat sich dort eine Lehrstelle gesucht. Generell ist dagegen ja nichts einzuwenden, aber sie hat es hier nicht einmal probiert und sich nur expliziert dort beworben.
Sie führt eiene Fernbeziehung und ist jetzt etwas näher an ihrem neuen Freund drann (bei ihm hat sie nichts gefunden).
Aber deshlab plant sie nach der Ausbildung dort hinzuziehen!

Ich habe ein super Verhältnis zu meinem Kind, hatten uns jedes Wochenende gesehen und teilweise in der Woche.
Jetzt hole ich Ihn alle 14 tage ab.

Würde jetzt erstmal gerne das Sorgerecht bekommen! um zu sehen wie es ihm ergeht dort.
Er ist in einer Neuen Stadt, Neue Wohnung und dort Eingeschult worden, kennt keinen, ist aus seinem Umfeld rausgerissen worden.

Mache mir große Sorgen, da er hier einen Intergrationsstatus hatte in der Kita und habe Angst das er dort nicht zurecht kommt.
Auch ist meine EX teilweise mit Ihrem Leben überfordert (Organisatorische Sachen) so das ich mich um diese Sachen, vor allem ärtzliche Dinge immer für den kleinen gekümmert habe.

Wie gehe ich jetzt am besten vor mit dem Sorgerecht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 10:58
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Würde jetzt erstmal gerne das Sorgerecht bekommen! um zu sehen wie es ihm ergeht dort.

Um ihn zu sehen und zu fragen, wie es ihm geht, brauchst du kein Sorgerecht. Augen und Mund auf.

Du kannst (ohne dass es dir ums ABR gehen sollte  😉 ) einen Antrag beim Familiengericht auf gemeinsame Sorge stellen. Wenn es sonst keinen Streit gibt, dann hast du vielleicht Glück damit. Oder warum hat die Mutter die Erklärung bislang nicht abgegeben?

Sollten dir dann Schwierigkeiten der Mutter mit dem Kind auffallen, dann kannst du aus rechtlich gleicher Position argumentieren. Aber denke nicht, dass du unterhalb einer ausgewachsenen Kindeswohlgefährdung je das Kind zu dir zurück holen kannst.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 11:34
(@sportfreundberlin)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Bisher gab es keinen wirklichen Streit, mal abgesehen von hitzigen Diskusionen am Telefon.
Muß man echt Glück haben?
Dachte man hat jetzt wirklich eine Chance das gemeinsame SR zu bekommen?
Muß ich das über einen Anwalt laufen lassen?
Was für Kosten entstehen mir beim/durch das Familien Gericht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 11:49
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

schon hitzige Diskussionen am Telefon, die am Ende nicht zu Einigkeit führten, werten RichterInnen so: Die Eltern streiten sich, und Streit ist nicht gut für´s Kindeswohl. Also Antrag vergebens.
Es tut nichts zur Sache, dass das Kindeswohl gar nicht betroffen ist, wenn das Kind den Streit nicht mitbekommt. Man muss das nämlich eigentlich so lesen: Streiten sich Eltern, dann ist das nicht gut für´s Mütterwohl.

Seit zwei Monaten kann man nun klagen und es gibt bisher keinen einzigen Beschluss, der einem Vater, der sich wie jeder andere verheiratete oder verheiratet gewesene Mann mit seiner Ex mal über was streitet, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zusprach. Den Gerichten reicht schon der Widerspruch der Mutter und dann muss da ja Streit sein. Was die Frau gegen dich ins Feld führen könnte, davon hast du offenbar auch noch keinen blassen Schimmer. Aber, ich sage das nur von außen. Vielleicht liegt dein Fall anders.

Einen Anwalt brauchst du nicht. Vorlagen gibt es im Netz, z.B. hier:

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/08/04/

Gibt es aber auch schon anderswo.

Die Kosten halten sich in Grenzen, wenn du es ohne Anwalt machst. Nur ca. 50 € Gerichtskosten, wenn das Gericht nicht von der Erhebung absieht, da es um einen dsikriminierungsbedingten Antrag geht.

Jetzt kommt aber der Hammer: Wenn das Gericht nicht so genau weiß, was es machen soll, wird es einen familienpsychologischen Gutachter an die Sache setzen. Der kostet dann einige tausend Euro und allein deswegen dürfte sich die Zahl der Väter, die einen solchen Antrag stellen, in Grenzen halten. Denn wenn erst einmal Monate in einem solchen Verfahren vergehen, dann ist die Stimmung meist völlig verhagelt und die Eltern schauen sich mit dem Allerwertesten nicht mehr an. Die Chance auf das GSR fällt und fällt. Und für dieses absehbare Scheitern tausende Euro raushauen? Nein danke.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 12:34
(@sportfreundberlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich dachte mir das ich mich die Tage mal hinsetze und der KM einen Brief schreibe und nochmals (wie schon öfter) um das gemeinsame Sorgerecht bitte, eventuell dann mit einer Frist?, weil sonst bekomme ich keine Antwort.
Und dem Hinweis das ich mich sonst an das JA wende und über das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beantrage laut B....usw.

Hat jemand Erfahrung mit der vorgehensweise, so das man sich da auch keine Steine in den Weg legt.
Nicht das dieses Schreiben dann Negativ vor Gericht genutzt werden kann...!?

Soll ich dann erst nochmal zum JA...???

g.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2010 10:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie oft willst du mit ihr zu diesem Thema noch sprechen? Geh' zum JA, beurkunde einseitig die gemeinsame Sorge. Das JA wird Ex einladen, damit sie auch unterschreibt. Macht sie das binnen drei Wochen nicht, reichst du Klage ein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2010 13:37




(@sportfreundberlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe halt nichts schriftliches in der Hand, meine Anfragen waren immer nur mündlich!?
Gehe ich gleich zum JA? bisher waren die mir nicht wirklich eine Hilfe und jetzt ist ja das JA 175km von mir entfernt zuständig. (durch den Umzug).

Habe gelesen das man zum Amtsgericht gehen muß? hängt im Moment ein wenig in der Luft.

Soll ich mir lieber einen Anwalt nehmen?

grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 10:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SprtfreundBerlin!
Ich kann Deine Fragen nicht ganz nachvolziehen, denn für mein Verständnis hat Deep doch genau beschrieben, wie Du vorgehen könntest:

Geh' zum JA, beurkunde einseitig die gemeinsame Sorge. Das JA wird Ex einladen, damit sie auch unterschreibt. Macht sie das binnen drei Wochen nicht, reichst du Klage ein.

Ich würde in dieser drei- Wochen Frist mich nach einem RA umschauen, damit spätestens am letzten Tag per FAx ein entsprechender Antrag form- und termingerecht das Gericht erreicht!

Grüßung
Maarco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 10:41
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ich würde in dieser drei- Wochen Frist mich nach einem RA umschauen, damit spätestens am letzten Tag per FAx ein entsprechender Antrag form- und termingerecht das Gericht erreicht!

Ich würde damit einen Tag bis nach Fristablauf warten, denn sollte Mutti am letzten Tag doch noch auf´s JA rennen und quasi in letzter Minute unterschreiben, müsste der Antrag auf Kosten von Sportsfreund abgewiesen werden. Es kommt da sicherlich nicht auf einen Tag mehr oder weniger an.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 11:00