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Darf die KM ohne meine Zustimmung ADS/ADHS Medikamente verabreichen???

 
(@OlliHB)

Hallo Leute!

Erstmal ein großes Komliment an die Macher dieses Forums.

Meine Frage: Darf die Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht ADS/ADHS Medikamente (Ritalin o.a) verbareichen ohne meine Zustimmung???

Ich muss dazu sagen, dass eine genau Diagnose noch aussteht. Zur Zeit werden Tests mit meiner Tochter gemacht um festzustellen ob Sie das überhaupt hat. Die KM hat wohl große Problem mit meiner Tochter,was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Bei mir ist Sie ein "normales Mädchen" Klar gibt es auch bei mir Machtkämpfe und Zickigkeiten aber das alles in normalen Verhältnissen.Wenn ich aber die KM höre, soll Sie wohl große Probleme mit meiner Tochter haben.
Bei mir ist Sie anders als bei der KM.

Die KM geht davon aus das meine Tochter ADS/ADHS hat. Ich bin da ganz anderer Meinung.

Danke für eure Antwort!

Zitat
Geschrieben : 04.06.2009 17:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Medikamente sind verschreibungspflichtig. Das Rezept muss ein Arzt ausstellen. Und dieses wird er ohne gesicherte Diagnose wohl eher nicht machen. Falls doch, würde er sich u.U. strafbar machen (Körperverletzung).

Nimm Kontakt zum Arzt auf, vereinbare einen Termin und sprich mit ihm darüber. Lass dich in die Diagnose einbinden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 17:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Olli,

bei dieser Art von Behandlung darf weder KM noch der Arzt diese Medis ohne deine Zustimmung verabreichen. Für eine anständige Diagnostik ist der Anamnesebogen sogar von Mutter/ Vater und Schule auszufüllen.

Ich würde den zuständigfne Arzt mal kontaktieren und ihn um diesen Bogen zu bitten, da du annimmst, das die KM ihn aus Versehen nicht an dich weitergegeben hat.

Sollte der Arzt zu sehr erstaunt sein, das ein Vater existiert, kannst du ihm ja die Tatsache des GSR mitteilen und ihn vorsorglich darauf hinweisen, das er das Kind nicht ohne deine Zustimmung behandeln darf und du darauf bestehst in den Entscheidungsprozeß eingebunden zu werden.

Solltest du den behandelnden Arzt nicht kennen gibt es 2 Wege diesen zu finden (sofern dein Kind dir ihn nicht nennen kann/darf/will). Ist das Kind bei dir versichert, so kannst du ohne weiteres bei der KK anfragen, sie haben dir die behandelnden Ärzte zu nennen. Ist das Kind bei der KM vesichert muß die KK auch Auskunft geben, allerdings mußt du dann schrifltich nachfragen und das SR nachweisen (unser KK hat sich da grad ne blaue Nase geholt)

Tina

P.S.: Es ist oft gar nicht so verwunderlich das ADS-Kinder in verschiedenen Umgebungen unterschiedlich anstregengend sind. Das hat was mit der Reizverabeitung zu tun und wenn es bei dir ruhiger oder/und konsequenter ist kann sich die Tochter bei dir vielleicht wirklich problemloser kontrollieren als bei der KM oder bei dir herrscht durch WE und/oder Ferien eine entspanntere Situation, als bei der KM im Schulalltag. Auf jeden Fall muß das sehr genau diagnostiziert sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 17:52
(@OlliHB)

Danke für eure Antworten.

Also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ohne meine Zustimmung die KM und der Arzt meiner Tochter diese Medikamente NICHT verabreichen dürfen wenn Sie denn vom Arzt verordnet werden????

Ich finde das man sowas auch anders behandeln kann und  einem 6-jährigen Mädchen nicht Amphetamin ähnliche Substanzen geben muss. Die KM würde ohne zu zögern ihr diese Mittel geben, nur damit Sie wieder"funktioniert"

Der Schulalltag ist ja noch nicht mal eingetreten. Sie kommt erst dieses Jahr zu Schule.

Oh sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich bin ja,soweit die Eltern dabei sein sollen, mit dabei.

Werde also auch bei dem Abschlussgespräch vor Ort sein. Diese sogenannten "Anamnesebogen" habe ich nie bekommen. Es fand aber ein erst Gespäch mit dem Arzt statt,wo uns viele Frage gestellt wurden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 18:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Arzt darf nur behandeln und verschreiben, wenn beide Sorgerechtsinhaber einverstanden sind. Das heißt, ohne Deine Zustimmung kein Ritalin. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, würde vermutlich die Gesundheitsfürsorge gerichtlich geklärt und abgekoppelt vom SR auf einen von euch übertragen werden. Derjenige entscheidet dann wohl allein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 18:29
(@OlliHB)

Gibt es dafür irgendeine Rechtssprechung?????????

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 18:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wofür jetzt Rechtsprechung ??? ?

Die Gesundheitsfürsorge ist Teil des SR, wenn ihr euch nicht einigt, kann jeder von euch die Gesundheitsfürsorge beim Gericht beantragen, mit der entsprechenden Begründung.

Oder was meinst Du jetzt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 18:53
(@OlliHB)

Ich meine damit ob das irgendwo im BGB oder sonst verankert ist das wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben aber nicht zusammen leben, der eine Elternteil die Zustimmung des anderen benötigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 18:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh, na das ist der Sinn des gemeinsamen Sorgerechts, § 1626 BGB. Besteht das GSR, ist wurscht, ob die Eltern zusammenleben oder nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 19:01
(@OlliHB)

Ja mir geht es um Entscheidungen des täglichen Lebens oder von erheblicher Bedeutung.Ob da dann Zustimmung des anderes nötig sind.Hätte ich vielleicht besser ausdrücken sollen.
Habe aber jetzt was gefunden. § 1687 BGB

In dem Fall meiner Tochter wäre es ja von erheblicher Bedeutung..also Zustimmung meinerseits.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 19:23