Hallo Foris,
heute habe ich meinen Kleinen abgeholt.
Dabei hat mich meine Frau gebeten:
- ihr das Sorgerecht ganz zu übertragen
- einer Namensänderung (er heisst genau so wie ich) einzuwilligen
Ich habe eine Mikrosekunde nachgedacht und ihr dann gesagt, dass ich das aber nicht wolle.
Hättet ihr doh genau so gemacht, oder? ICh fand es süss. Hat bisher alles verloren und dann so ein Vorschlag....
Damit ist aber zumindest bewiesen, dass sich meine Ex immer noch nicht der Realität genähert hat.
Gleich morgen mal das JA ansprechen und fragen, was die mir raten...dann können wir auch gleich noch mal über den Termin zur Umgangserweiterung sprechen.
Gruss,
Michael
Hi Weisnicht,
mach das nicht!
1) mit der Abgabe des Sorgerechtes läufst Du nur gefahr weitere Rechte an Deinem Kind zu verlieren.
und
2) schon aus egoistischen Gründen NEIN!
Ich glaube, sie kann Dich auch nicht dazu zwingen!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Keine Sorge Kasper, ich glaube, weisnich weiss schon ganz genau, was zu tun ist 😉
Die Frage war wohl mehr rhetorisch...
Gruß AJA
Hallo Weisnich,
klar, ich würde allen Vorschlägen sofort zustimmen... :ironie:
Deine "Ex" scheint irgendwie nicht lernfähig zu sein.
In einem anderen Post schreibst du, sie habe mit dir über Übernachtungsbesuche, sprich: einer Umgangserweiterung gesprochen.
Wechselt sie ihre Meinung wie die (Tanga-)Slips? Ist sie so ein "Chaos-Kommando", oder hat sie nur irgendwelche dumpfbackigen Berater(innen), die ihr so einen Mist erzählen?
Scheint zumindest bei meiner "Ex" so zu sein. Zur Zeit läuft es mit dem Umgang echt prima, mal abwarten wer die nächste "Beratung" bei ihr durchführt und was dann wieder alles kommt.
Gruß
Martin
Hey!
Ein Versuch war es doch mal wert ..von ihr.. Oder?! 😉
Ich habe eine Mikrosekunde nachgedacht
das du da doch noch so lange nachdenken mußtest 😉 😉
ICh fand es süss
😉 ..Ironie an der Sach ist, wenn man trotzdem lacht 😉
Eben ein echt süßer Versuch von ihr....
Also klass dich nicht vralbern .. u was soll sie schon machen..
Wie gesagt versuchen kann man (Frau in dem Fall) es ja mal..
Schmunzel einfach drüber.. (auch wenn es ansich traurig ist)
Gruß
Jens
Hallo Ihr,
natürlich lass ich mich nicht über den Leisten ziehen.
Aber Schmusepap hat schon recht. Ihre Mama war da. Die berät gerne und meistens auch noch sehr gut.
Da müssen wir halt durch. Meine Ex, und so manche andere auch sind halt Extremisten. Schmusekurs oder Grabenkampf. Ich bin für beides zu haben, wenn nur das dabei rasukommt, was ich haben will und das dann auch noch schriftlich festgelegt wird.
Gruss,
Michael
Hallo Weisnich,
ich glaube ich habe auch eine solche "Extremistin". Und wie geht man(n) damit vernünftig um? Ich habe bisher noch kein "Patentrezept" gefunden.
Gruß
Martin
Hallo Weisnich,
Da müssen wir halt durch. Meine Ex, und so manche andere auch sind halt Extremisten. Schmusekurs oder Grabenkampf. Ich bin für beides zu haben, wenn nur das dabei rauskommt, was ich haben will und das dann auch noch schriftlich festgelegt wird.
Und warum meinst du, dass eine schriftliche Festlegung weiterhilft?
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
Ich habe mal einen Buchtitel gesehen, der da lautet: "Schluss mit dem Eiertanz". Da dachte ich mir: Hmmm. das machste auch.
Wie geht man also damit um? Meine Ex hampelt von einem Extrem zum anderen und ich bleib schön auf meinem Kurs:
1. Gespräch mit ihr
wenn nicht erfolgreich
2. Gespräch mit JA
wenn nicht erfolgreich
3. Klagen
Und da kann sich mein Mäuschen drauf verlassen. Sie kann soviel Eiertanz veranstalten, wie sie will. ICh ziehe derweil weiter, bis ich das habe, was ich brauche: Eine schriftliche Umgangsregelung, die mir entgegenkommt. Nix extraordinäres, sondern alle 2 Wochen am WE.
So jetzt versuche ich gerade, den Umgang zu erweitern. Meine Ex kommt nicht aus dem Quark und die SA vom JA auch nicht. Sind beide keine Leuchten, befürchte ich.
Das machen wir dann noch bis Mitte Januar, aber bis dahin, wurde:
1. entweder ein Gespräch abgelehnt
2. ein Gespräch ergebnislos geführt
3. Der Umgang erweitert
In den ersten beiden Fällen KANN ich klagen und habe eine gute Aussicht zu gewinnen, in dem 3. MUSS ich nicht.
So. Warum will ich das schriftlich?
Also in so einem Scheidungsverfahren werden ganz viele Sachen versprochen und noch mehr Sachen gebrochen.
Papier dagegen ist Geduldig, noch geduldiger sogar, wenn man eine Vereinbarung trifft, die von einem Gericht in einen Beschluss verarbeitet wird, der nach §33 FGG vollstreckbar ist.
Ansonsten hast Du nämlich zwar eine tolle Vereinbarung, mit der Du aber nicht wirklich was ausrichten kannst, weil sie nur ausgesprochen oder nicht vollstreckbar ist.
Eine lose fixierte Vereinbarung trifft man daher nur einmal. Hält sie, ist es gut, hält sie nicht (z.B. wegen Eiertanz) macht man fix mal eine neue, die dann auch ein vollstreckbarer Beschluss ist.
Verstanden? Lass die Ex also tanzen, tanz halt einfach nicht mit.
Gruss,
Michael
Hallo Weisnich,
Damit ist aber zumindest bewiesen, dass sich meine Ex immer noch nicht der Realität genähert hat
Heißt es nicht Versuch macht kluch?
Gruß
Robert
Hallo Weisnich,
hab ich immer fast genauso gemacht, nur habe ich Schritt 2 ausgelassen. Aber da kannte ich auch www.vatersein.de noch nicht.
Schade eigentlich, ich hatte das Glück, dass mein Jugendamt eigentlich eine ziemlich gute Performance gezeigt hat.
Naja, diejenigen Väter, die hier nach Hilfe suchen, wissen jetzt, wie der "Triathlon" zum regelmäßigen Umgang aussieht.
Gruß
Martin
- der sich noch nie auf "Eiertänze" eingelassen hat -