Das Urteil des Verf...
 
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Das Urteil des Verfahrensbeistands

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich greife mal den Vorschlag von @Kakadu59 auf:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-5730.html

Gib Bescheid, wenn das für Dich eine Option ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2016 11:43
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

Ich hoffe alle hatten einen guten Start in die Woche. Ich bin psychisch voll am Ende. Nichts geht mehr. Alles fühlt sich schwer und träge an.

Ich war bei meiner Anwältin. Dies macht zwar einen verständnisvollen Eindruck, zeigte sich allerdings wenig beeindruckt angesichts meiner etwas aufgeregten Erscheinung. Sie stimmt mir prinzipiell zu, aber findet das alles jetzt nicht so schlimm.

"Man wird sehen müssen ob die Richterin der Argumentation der Verfahrensbeiständin folgt." Es ist inzwischen unüblich keine Hausbesuche bei beiden Elternteilen zu machen, aber naja, sie kann entscheiden was sie macht. Ob die Oma gehört wird, liegt im Ermessen des Beistands, solange es im Beschluss so steht.

Falls also noch jemand das, oder ein ähnliches Problem hat, kann ich nur folgenden Rat geben: Der Einsatz eines Verfahrensbeistands ist generell ein starker Eingriff in den Prozessverlauf und bedarf eines gerichtlichen Beschlusses. In diesem Beschluss muss definiert werden, mit wem der Verfahrensbeistand, außer den Eltern, reden soll, und/oder darf. Sollte der Beschluss also sehr allgemein gehalten sein, lohnt es sich vorher darauf zu verweisen.

Man kann generell gegen das Vorgehen des Verfahrenspflegers nur schwer vorgehen. Will sagen, man kann dazu Stellung nehmen und zur Not eine Entpflichtung beantragen. Ist aber nur in sehr drastischen Fällen sinnvoll. Da es eigentlich nur zur Folge hat, dass ein neuer bestimmt wird und alles von vorne beginnt.
Praktisch geht es hier darum dem Richter Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Anders als beim Umgang gibt es keine Teilvereinbarungen, außer vielleicht über Mediation usw. Obgleich der Empfehlung des Verfahrensbeistandes natürlich kaum eine juristische Bedeutung zukommt, besonders wenn dieser nur wiedergibt, was die Verfahrensbeteiligten schon im Verfahren geäußert habe, kommt ihm im Sorgerecht ein schlicht praktische Bedeutung zu. Außer in ganz drastischen Fällen, wo das Ergebnis ohnehin schon klar ist, kommen immer salomonische Sprüche raus.
„Es kann so nicht weitergehen…“ „Eltern müssen an der Kommunikation arbeiten…“ Jetzige Situation für das Kind nicht gut…“ „In der Zukunft daran arbeiten dass…“ Prinzipiell ist das auch normal, weil wenn es keine Unstimmigkeiten gäbe, man ja nicht vor Gericht wäre.

Die Moral von der Geschichte:
1. Schlage die Begleitung von einem Familienmitglied vor.
2. Bitte um einen Besuch in der Häuslichkeit.
3. Überlege dir gut wieviel Zeit du hast. Schneide keine Themen an, die zum Schluss unbeantwortet bleiben müssen.
4. Frage nach einem Gesprächsprotokoll oder in Welcher Form der Verlauf aufgezeichnet wird.
5. Lies vorher Antragschrift und Gegenantrag sehr genau und nehme nur auf das Bezug, was darin enthalten ist.
6. Denke stets daran, dass das Verfahren meist trotzdem schriftlich entschieden wird. Was nicht festgehalten ist gibt es auch nicht.
7. Denke bei allem an eine mögliche Beschwerde.

So ich sammle noch ein bisschen.

LG Karlchen

PS.: Der größte Tipp den ich euch geben kann ist: "Nichts ohne Anwalt! Egal was es kostet, egal um was es geht, NEHMT EUCH IMMER EINEN ANWALT!!! Auch wenn es technisch ohne geht, und es in meinem Fall auch vom JA so empfohlen wurde, weil der Fall auch so klar gelagert ist. NIX. IMMER ANWALT. Unterhaltet euch und wenn ihr merkt die Chemie nicht stimmt, LAUFT! Sucht euch jemanden dem ihr vertraut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2016 16:28
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Gib Bescheid, wenn das für Dich eine Option ist.

Heute Abend wirds nix, aber ich habe es schon gescant und werde es morgen bearbeiten und in den anderen Bereich stellen. Danke für diese Möglichkeit. Wenn es mir leider selbst wahrscheinlich auch wenig nützen wird, bin ich doch auf die Meinungen gespannt und vielleicht hilft es einem anderen.

LG Karlchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2016 16:34
(@Inselreif)

Will sagen, man kann dazu Stellung nehmen und zur Not eine Entpflichtung beantragen. Ist aber nur in sehr drastischen Fällen sinnvoll.

Eine solche "Entpflichtung" (also so etwas wie eine ausserordentliche Aufhebung der Bestellung) kennt das Gesetz nicht. Sie zu beantragen wäre zwecklos - in so einem Fall müsste man als Hilfskrücke die Bestellung eines neuen VB beantragen, anschliessend könnte die Bestellung des ersten aufgehoben werden. Das kostet dann natürlich auch doppelt.
Bitte vergiss aber nicht, dass der VB die Interessen des Kindes zur Geltung bringen soll. Er muss sich vor allem den Eltern gegenüber nicht neutral verhalten. Parteinahme für einen Elternteil ist völlig ok, wenn der VB damit die Interessen des Kindes am Besten gewahrt sieht. Was das Gericht daraus macht, ist Sache des Gerichts. Zunächst einmal hat der Vortrag des VB genauso viel oder wenig Bedeutung wie Dein eigener.

Dies macht zwar einen verständnisvollen Eindruck, zeigte sich allerdings wenig beeindruckt angesichts meiner etwas aufgeregten Erscheinung. Sie stimmt mir prinzipiell zu, aber findet das alles jetzt nicht so schlimm.

Da bin ich ganz bei ihr.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2016 17:59
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke nochmal,

ich würde ja auch gerne ruhig bleiben und es gelassener sehen. Wirklich.

Ich habe gerade keine Kraft mehr jetzt. Ich warte wieder 14 Tage meine Tochter bei mir haben zu können. Ich habe nie auch nur einem Menschen irgendetwas getan. Ich habe eine krebskranke Mutter mit Lungenmetastasen, die jetzt auch noch im Krankenhaus war und die kleine auch abgöttisch liebt. Ich muss eine Weiterbildung machen und die KM naja... , was soll ich sagen. Respekt und Hochachtung vor den Übervätern und Müttern und Beratern hier im Forum. Ich wünschte wirklich das würde mir alles nicht so nah gehen.
Ich werde heut Lichtmess feiern und dann wird hoffentlich morgen ein schöner Tag.

LG Karlchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2016 19:19
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

in wenigen Stunden ist nun wieder ein Gerichtsverhandlung. Ich bin gespannt was jetzt passiert. Meine Anwältin hat zu Art und Weise der Befragung und zum Wiederholen der ungeprüften Behauptungen noch einmal schriftlich Stellung genommen.

Ich hoffe ich kann bald mal was positives berichten.

Einen schönen Tag allen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2016 12:56
(@fruchteis)
Registriert

Moin KVD.

Die OLGs urteilen zum Sorgerecht höchst unterschiedlich.
Es ist vom Wohnort/OLG-Bezirk abhängig, ob ein Vater ins Sorgercht einrückt oder es behält.    
Diese Rechtsunsicherheit ist einfach unerträglich.

Vielleicht hilft es Dir, Dich mal in einen neueren Beschluß des OLG Brandenburg zum Sorgerecht einzulesen.
Darin hatte sich dieses OLG ausführlichst mit der Frage befaßt, ob und unter welchen Bedingungen die Justiz ins Elternrecht, in den Standard der gem. Elterlichen Sorge eingreifen darf.

Hier Kommentare und Link zum Urteil:
http://www.vaterlos.eu/olg-brandenburg-gemeinsames-sorgerecht-auch-bei-gestoerter-kommunikation/

Zudem könntest Du Dir genauer die Resolution des Europarates zum Wechselmodell ansehen. Sie enthält mE auch wichtige Hinweise zum Sorgerecht.
Die Resolution schlägt zwar noch nicht in deutsche Rechtsprechung durch, könnte aber bei Beschwerden vor dem EGMR zum Tragen kommen und sich DANN auf den hiesigen Gesetzgeber und die Justiz auswirken.

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/europarat-fordert-doppelresidenz-als-standardmodell/

Zum Verfahrensbeistandes im § 158 FamFG nachlesen.
Der Verfahrensbeistand ist Beteiligter am Verfahren, wenn er bestellt wird, steht damit von vornherein sogar über dem JAmt, das zunächst nur mitwirkend ist.
Der VB kann mW Anträge stellen und sogar in die Beschwerde gehen.
Seine Stellung im Verfahren sollte daher nicht unterschätzt werden!
Der Vorteil des VB gegenüber dem JAmt ist, daß er neben dem gesetzlichen vom Gericht einen ergänzenden Auftrag erhalten kann.

Das JAmt hingegen ist grundsätzlich an FamVerfahren mitwirkend/beteiligt und nicht an gerichtl. Aufträge gebunden.
Das Amt kann aus seiner Stellung heraus weitgehen machen, was es will.    

Vielleicht helfen Dir diese Hinweise für die bevorstehende Anhörung.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2016 13:58
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

Die Verhandlung war ein absoluter Witz ehrlich. Ich kann es nicht anders sagen. Kurzum: Das Jugendamt empfiehlt die gemeinsame Sorge. Die Verfahrensbeiständin rät ab. Ich erhalte meine  Antrag aufrecht. Die Mutter widerspricht dem Antrag. Mutter ist wieder aufgelöst. Meine Anwältin weiss nicht was passiert aber sie hat ein gutes Bauchgefühl. Sorry aber ehrlich. Danach schütteln sich alle die Hände.  Man schwatzt über einen anderen Fall. Es wird gelacht. Man trennt sich. Ich weiß nich...

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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2016 18:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danach schütteln sich alle die Hände.  Man schwatzt über einen anderen Fall. Es wird gelacht. Man trennt sich. Ich weiß nich...

Naja, dass ist deren Alltagsgeschäft ... auch wenn das für uns "Normalos" unverständlich ist und meist mit persönlichen Einschnitten und Schicksalen zu tun hat, so muss man eine gewisse Distanz hinbekommen, um nicht selber in diesen Sog zu geraten.
Mein Anwalt sagte mir mal, dass seine Kostenrechnungen keine Gebühren sondern Schmerzensgeld sind ... und nach dem was ich alles erleben konnte und musste, habe ich ihn verstanden. Wenn man hierbei keine Distanz hinbekommt, geht man vermutlich daran zugrunde ... ähnlich wie ein Mordermittler, der in einer vergleichbaren Situation steckt.

Ich weiß, dass liest sich recht schräg, aber so ähnlich bewegt sich jeder von uns, in dem Kreis in dem er sich selber sicher fühlt und auch dies mag für andere wieder etwas schräg aussehen.

Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, kann das gSR nicht abgelehnt werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2016 20:57
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für die Worte.

Ich kann im Moment alles an Aufmunterung gebrauchen. Ich will nicht in den allgemeinen Sing Sang mit einstimmen, aber die KM hat tatsächlich ein Problem. Sie kommt aber damit durch. Sie hat mich als ihren Peiniger bezeichnet. Ich hab mich geschämt. Ich wusste dass is nix gutes und ich hatte das Wort auch schon mal gehört, aber ich musste meine Anwältin fragen was es bedeutet. Von der Richterin dahingehend befragt, las sie eine SMS von mir vor, wo ich Kritik daran geübt hatte, dass sie mich gezwungen hatte unserer Tochter im Treppenhaus ein Röckchen wieder auszuziehen, was sie sich bei mir angezogen hatte. Keine Schimpfworte. Keine Beleidigungen. Nichts als eine berechtigte Kritik, wie auch die Frau vom Jugendamt meinte.

Ich hab jedenfalls im Moment die Nase voll. Ich habe keine Lust mehr mich mit Dreck bewerfen zu lassen und ich habe keine Lust mehr auf Anwälte und Gericht. Mir ist egal wer "gewinnt". Ich werde meiner Tochter immer ein guter Papa sein und wenn ich merke da läuft was gegen den Baum werde ich auch gegensteuern, ob nun Sorgerecht oder nicht.

Wenn ich keine adäquaten Auskünfte bekomme, ja dann muss es auch so gehen. Ich kann im Moment nicht mehr.

Ich werde jetzt das machen was mir gut tut. Irgendwie bin ich froh dass es erstmal vorbei ist.

Ich mache noch mehr sport. Bald kommt der Sommer. Sie wird älter. Ich habe so viele Menschen gefunden und wiedergefunden die mir etwas bedeuten und denen ich etwas bedeute.

Ich muss sehen dass es hier wirtschaftlich für mich auch ein bisschen weitergeht.

Ich werde nicht aufgeben, aber im Moment muss ich die Segel streichen, egal was im schriftlichen Verfahren entschieden wird.

Selbst wenn ich die gemeinsame Sorge zugesprochen bekäme, wird es ein schwerer und langer Weg. Aber ich muss noch einmal eine Lanze für dieses Forum brechen. Es war über viele Strecken mein einziges Ventil und Anlaufpunkt.

Lieben Dank nochmal dafür an alle... KVD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2016 21:28




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