Hi, liebe Forumsgemeinde.
Ich wollt mal Eure Meinung hören und evtl ein paar Tips von Euch bekommen, für folgenden Sachverhalt.
Ich selber habe zwei Kinder. Aber um diese geht es nicht, sondern um die Stieftochter meines Partners. Folgender Sachverhalt.
Mein Partner hat seine verstorbene Frau kennen gelernt, da war ihr Kind 1/2 Jahr alt. Er hat für sie gesorgt und aufgezogen. Nach 6 Jahren wurde seine Frau schwer krank und verstarb letztes Jahr im Dezember. Seine Schwiegereltern holten, wie sonst auch, ihre Enkeltochter für ein Wochenende zu sich, das war im Oktober 2007. Seit dem war das Kind nicht wieder bei ihrer Mutter und konnte sich auch nicht von ihr verabschieden. Seine Frau allerdings hatte verfügt, das das Kind bei ihrem Mann aufwachsen soll, wenn sie nicht mehr da ist. In der Zeit von Oktober bis Dezember07/Januar08 war an kämpfen, um das Kind wieder zurück zu holen, nicht zu denken, da es der Mutter von Tag zu Tag schlechter ging. Nun sieht die Sache aber wie folgt aus. Die Großeltern haben das Kind aus dem Heimatort abgemeldet und in ihrem Ort angemeldet. Wie geht das überhaupt. Braucht man da nicht eine Geburtsurkunde oder wenigstens etwas in der Richtung, das die Großeltern dazu berechtigt sind? Eine Gerichtsverhandlung über den Verbleit des Kindes gab es auch schon, in der erst einmal verfügt wurde, das Kind bei den Großeltern zu lassen. Was ist mit dem letzen Willen der Mutter? Zählt das nicht? Vor allem dann, wenn der Verdacht besteht, das sich der Großvater bereits vor vielen Jahren an seiner eigenen Tochter sexuell vergangen hat. (Leider konnte es nie bewießen werden, aber der Verdacht liegt auch dem Gericht vor) Muß wirklich erst etwas passieren, damit die Gerichte aufwachen?
Es wäre wirklich schön und super lieb von Euch, wenn wir vielleicht ein paar Tips von Euch erhalten würden. Wir kämpfen weiter. So oder so.
vLG Bärchen
Menschen sind Engel mit einem Flügel. Man muß sich umarmen und vertrauen, um fliegen zu können.
Du sollst zwar keine andere Foren haben neben VS... aber passt halt:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-185469/sorgerecht-nach-tod
Warum hat der Stiefvater nicht zu Lebzeiten der Mutter das Kind adoptiert, wenn sich doch alle so einig waren und es den leiblichen Vater offenbar nicht gibt (oder doch? Du schreibst garnichts von ihm). (Nur) damit hätte er dokumentieren können, dass er auch bereit ist, die Pflichten zu übernehmen. Wenn er jetzt nur eine Pflegschaft haben will und den Vater oder am Ende gar die Grosseltern in die Unterhaltspflicht nehmen will, wird er kaum Sympathien ernten, meine zumindest nicht. Also sollte er, wenn dann, auch jetzt noch die Adoption anstreben und sich kurzfristig erstmal um den Umgang kümmern.
Dass mit den Missbrauchsgerüchten ist eine heisse Kiste und reichlich schräg. Wer soll sie denn in die Welt gesetzt haben, wenn nicht die Verstorbene? Die hatte bei dem Wochenendumgang mit den Grosseltern aber keine Bedenken. Und sich weder um den Kontakt des Kindes zum Vater noch um eine Adoption durch den Stiefvater gekümmert, die jetztige SItuation also zumindest nicht verhindert. Man muss mit solchen Gerüchten sehr vorsichtig sein, sonst verselbständigen sie sich.
Danke für Eure Antworten.
Es gibt noch einen leiblichen Papa, der aber nie Kontakt zu seinem Kind hatte. Warum mein Partner seine Stieftochter nicht adoptiert hat, weiß ich nicht. Werd ihn aber mal fragen.
vLG Bärchen
Menschen sind Engel mit einem Flügel. Man muß sich umarmen und vertrauen, um fliegen zu können.