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(@yvonnet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Erstmal möchte ich mich natürlich kurz vorstellen, mein Name ist Yvonne, ich bin eine sogenannte Zweitfrau und lese hier schon seit einiger Zeit mit.
Heute jedoch muss ich dringend etwas loswerden bzw. fragen und so habe ich mich hier angemeldet.
Sorry, falls ich hier falsch sein sollte. In dem Fall wäre ich sehr dankbar wenn das hier in den richtigen Bereich verschoben würde.

Es geht heute nicht um mich oder meinen Mann sondern um meinen besten Freund.
Er ist seit etwas über einem halben Jahr geschieden und hat mit seiner Exfrau zwei gemeinsame Kinder (4 und 2 Jahre).
Er hat die Kinder schon länger nicht mehr gesehen, da die Mutter zur Umgangsabsprache nicht ans Telefon geht und auch nicht zurückruft.

Heute hat er erfahren, dass seine Ex vor Gericht gezogen ist weil sie das alleinige Sorgerecht für die Kinder haben möchte. Um dies zu erreichen hat sie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben dass er pädophile Neigungen hätte.

Ich bin im Moment total vor den Kopf geschlagen, er ist derjenige dem ich meine Kinder sofort anvertrauen würde, und weiss nicht was ich ihm so auf die Schnelle raten soll.
Ihr habt hier ja sehr viel Ahnung und Erfahrung und so würde ich euch gerne um Hilfe bitten.
Ich habe ihn um Erlaubnis gefragt und er hat sie mir gegeben.

Würde mich sehr über Hilfe freuen.
Ich weiss noch nicht ob er hier selber schreiben möchte, heute ist er leider nicht mehr dazu in der Lage :knockout:

Vielen Dank schonmal und sorry falls das hier nicht hingehört.

LG Yvonne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2007 00:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yvonne,

erst einmal herzlich willkommen, auch als heimliche Leserin .. 😉

Wie hat er heute erfahren, dass seine Ex vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt hat? ... und ist die pädophile Neigung der einzige vorgebrachte Grund? Und weiterhin, wenn er seine Kinder schon länger nicht gesehen hat, was hat er bisher unternommen, um sie zu sehen?

Leider ist wird es unter Exen als probanes Mittel angesehen, mit falschen, übertriebenen Behauptungen ihre (kranke) Denkensweise durchzusetzen.

In erster Linie gibt es als erste Hilfe nur die schnelle Konsultation eines Fachanwaltes im Familienrecht, ohne diesen wird er diese Schlacht verlieren.

Würde mich über die Beantwortung der obigen Fragen freuen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 02:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Yvonne,

auch wenn das im Moment vielleicht schwer zu glauben ist: Die Dame hat Deinem Freund mit ihrer Eidesstattlichen Versicherung vermutlich einen grossen Gefallen getan (natürlich nur, wenn er tatsächlich eine blütenweisse Weste hat). Der Grund: An den Wahrheitsgehalt einer EV werden besonders hohe Anforderungen gestellt; während man in Schriftsätzen oder auch bei gerichtlichem Geplänkel schon mal launige Bemerkungen fallen lassen kann, MUSS eine EV absolut und unbedingt und beweisbar wahr sein.

Die Aussage "Mein Mann trinkt gelegentlich einen über den Durst" wäre beispielsweise eine Meinungäusserung mit einer grossen Interpretationsbreite - so eine Bemerkung kann frau durchaus mal folgenlos fallenlassen. Für die Eidestattlich Aussage "Mein Mann hat pädophile Neigungen" braucht es dagegen eindeutige Beweise; da muss die Dame beispielsweise eine einschlägige Vorstrafe nachweisen oder einen PC mit einer Festplatte voller entsprechender Bilder. Eine Aussagen wie "Der schmust immer mit unseren Kindern" reicht dafür garantiert nicht aus. Vermutungen genügen den strengen Anforderungen einer EV nicht - wenn die auf diese Weise erhobenen Vorwürfe nicht eindeutig beweisbar sind, hat die Dame eine Straftat in Form einer eidlichen Falschaussage begangen. Mit einem guten Anwalt und einem souveränen Richter kann sie das das Sorgerecht, zumindest aber den nachehelichen Unterhalt kosten (§ 1579 BGB). Überdies wäre sie danach vorbestraft. Gerichte verstehen dabei keinen Spass, denn EV's sind wichtige Beweismittel. Mit einem "ich war halt sauer auf meinen Mann" oder "meine Freundin hat gesagt, ich soll das so machen" wird die Lady gepflegt auf die Nase fallen, falls der Vorwurf sich als unhaltbar herausstellt.

Insofern wünsche ich Deinem Freund einen guten Anwalt - und das nötige Quentchen Glück.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 04:45
(@romyh)
Registriert

Hallo,

und Nachfrage an Martin:

Ist es immer so, dass eine nachweislich falsche EV eine strafbare Handlung ist und derjenige, der gelogen hat unter Eid eine Strafe kriegt?

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 09:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine falsche EV ist eine Straftat, ob und inwieweit sie dann auchbestraft wird ist alelrdings eine ganz andere Sache

§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 10:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist es immer so, dass eine nachweislich falsche EV eine strafbare Handlung ist und derjenige, der gelogen hat unter Eid eine Strafe kriegt?

Eine falsche EV ist IMMER eine Straftat und müsste als so genanntes "Offizialdelikt" auch automatisch als solche verfolgt und geahndet werden; juristisch ist sie dasselbe wie ein Meineid. Nicht umsonst beginnt sie mit der schriftlichen Erklärung "In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidestattlichen Versicherung erkläre ich..." Man kann sich also im Nachhinein nicht auf Irrtum berufen oder dass man halt eben mal gedacht hätte...

Tatsächlich wird eine falsche EV aber nicht in jedem Fall verfolgt (das macht zusätzliche Arbeit, und um die reisst sich nicht jeder); deshalb riet ich zu einem GUTEN Anwalt, der das Ding zerpflückt und dem Gericht bzw. dem zuständigen Staatsanwalt gar keine andere Wahl lässt als das Ding weiterzuverfolgen und zu ahnden. Das wäre dann auch ein feiner Ansatz, eine Unterhaltsverwirkung nach § 1579 zu beantragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 11:14
(@yvonnet)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe ihn jetzt mal genauer dazu befragt.
Er hat den Antrag mit Kopien der eidesstattlichen Erklärungen von ihr und ihrem neuen Mann (der ihn überhaupt nicht kennt) vom Gericht zugesandt bekommen.
Darin hat sie aufgrund der Tatsache dass er eben diese pädophilen Neigungen hätte und dass er während der Ehe fremd gegangen wäre (was beides nicht wahr ist) das alleinige Sorgerecht beantragt.
Ob sie noch mehr Gründe angeführt hat kann ich nicht sagen da er das Schreiben nicht ganz gelesen hat sondern es gleich an seinen Anwalt geschickt hat.
Er ist leider psychisch nicht der Stabilste 🙁

Der Umgang wurde vor Gericht nie geregelt, er hat bisher immer hinter ihr her telefoniert.
Hat seine Kinder bisher auch nur mit ihr zusammen gesehen. Sie hat sie ihm nicht alleine überlassen.
Bisher hat er noch keine Hilfe von Aussenstehenden (Jugendamt, Gericht...) in Anspruch genommen wegen dem Umgang.

Mehr weiss ich im Moment leider auch noch nicht.
Aber es beruhigt mich zumindest dass sie damit nicht ganz so locker durchkommt wie sie das vielleicht denkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2007 13:44
(@sunnyp)

Hallo Yvonne,

wir (mein Lebensgefährte und ich) haben auch ein ähnliches "Problem". Er sieht seinen Sohn nicht und Sie erzählt vor Gericht und überall herum, dass er sie in der Beziehung geschlagen hätte und auch seinem Kind gewaltsam gegenüber gewesen wäre. Der neue Lebensgefährte der Mutter hat meinen Freund sogar bedroht, dass er ihm etwas antut, wenn er sich noch einmal an die Mutter des Kindes heranwagen würde.
Seit zwei Monaten haben wir eine Umgangspflegerin. Leider funktioniert der Umgang noch immer nicht, aber ich habe sie auf diese Anschuldigungen angesprochen. Ihre Antwort war: Das sagen die Mütter immer. Die Mütter meinen, sie bekommen das alleinige Sorgerecht, wenn sie ihre Ex-Männer als brutale Menschen darstellen. Das ist aber nicht so! Das JA oder die Umgangspflegerin werden sich mit Deinem Freund unterhalten und ihn auch zusammen mit dem Kind begleiten...
Falsche Anschuldigungen lassen eher den, der sie gamacht hat, schlecht darstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2007 15:08