Ehefrau hat gekündi...
 
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Ehefrau hat gekündigt und will 350Km in Richtung Ihrer Eltern ziehen

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(@mao71)
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Hallo Leidensgenossen,

heute hat mir  meine Frau eröffnet, dass Sie nächste Woche das letzte mal arbeitet und gekündigt hat ( Teilzeit 20 Stunden ) und dass Sie sich von mir trennen will. Wir wohnen in einem von mir gebauten Haus das ich immer noch abbezahle auf dem Dorf und beide Kinder gehen in der Nachbargemeinde in die Schule, sie haben dort Ihre Freunde und sind im Fussballverein sehr gut integriert. Auch meine Eltern wohnen gleich im nächsten Dorf.

An eine Trennung hatte ich selbst ich schon gedacht aber ich hoffte immer das es wieder besser zwischen uns läuft, was aber leider nicht eingetreten ist.
Die Gründe dafür sind ( natürlich aus meiner Sicht ), dass meine Frau sehr speziell ist, sie  hat/hatte psychische Probleme ( Magersucht ) und auch körperliche ( seit 2 Jahren Durchfall ) , Sie ist deshalb  körperlich und mental total gestresst und unbelastbar und läßt das dann oft an den Kindern ( 2 Jungs 9 und 11, der ältere mit ADS ) aus, gibt aber  zum guten Ende mir die Schuld. Außerdem ist Sie eine Perfektionistin der keiner von uns es recht machen kann.
Naja eigentlich egal, irgendwie gehts einfach nicht mehr mit uns Zweien...das könnte ich so noch hinnehmen.

ABER: jetzt eröffnet Sie mir dass Sie gekündigt hat und dass Sie ca 350 KM in Richtung Ihrer Eltern ziehen möchte ( noch zu Beginn des neuen Schuljahres im September, dann gleich eine Ganztagsschule weil Sie glaubt dass Sie dann den Ärger mit den zugegebenermassen schweren Hausaufgaben nicht hat ).
Das macht mich furchtbar traurig, ich liebe meine Kinder, will sie so oft wie möglich sehen, zum Fussball bringen, Ihnen ein Zuhause geben das sie bisher sehr lieben. Ich habe vorgeschlagen dass Sie sich eine Wohnung in der Nähe sucht ( ca 25 bis 30 Km entfernt ) und wir wechselseitig die Betreuung übernehmen. Aber das lehnt Sie ab.

Vom Geld her wird es natürlich schwierig, aber evtl. könnte es mit Kreditreduzierung etc klappen und ich denke mein Arbeitgeber würde bei leicht geänderten Arbeitszeiten auch mitspielen.

Meine Frage, was kann ich tun, ich will mich im Guten von Ihr trenne, will aber nicht meine Kinder verlieren. Ich will einfach an Ihrem Leben teilhaben und nicht jedes Wochenende 8 Stunden im Auto verbringen.

Welche Möglichkeit besteht denn ? Oder gibt es keine ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 00:23
(@papahochx)
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Meine Frage, was kann ich tun

Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen. Deine Noch-Frau irrt, wenn sie meint einfach mal so die Kinder mitnehmen zu können. Argumente für den Verbleib der Kinder bei dir sind bspw. Erhalt des gewohnten Umfelds wie Verwandtschaft, Freunde, Schule und Vereine.

ich will mich im Guten von Ihr trennen

Ach so. Dann vergiss das mit dem ABR wieder. Sobald du das beantragst ist Schluss mit lustig. Mögen die Spiele beginnen.

will aber nicht meine Kinder verlieren. Ich will einfach an Ihrem Leben teilhaben und nicht jedes Wochenende 8 Stunden im Auto verbringen.

Also doch ABR beantragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 00:53
(@scorpion)
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Hallo Mao71

Welche Möglichkeit besteht? Nun, sicher nicht nur DIE eine Möglichkeit. Und Möglichkeiten, also Lösungen der Situation gibt es sicher.

Die Frage ist doch welcher Weg für Euch alle zusammen in dieser Situation der Beste ist.
Wenn die Bereitschaft auf beiden Seiten besteht, sich mit erfahrener Unterstützung im Sinne aller Beteiligten zusammenzusetzen und ergebnisoffen zu reden ist dies ein Anfang.

Hier scheinen sich aus meiner Sicht beide Elternteile getrennt Gedanken über die getrennte Zukunft gemacht zu haben. Erfahrungsgemäß gehen die Vorstellungen da auseinander. Also müssen beide Vorstellungen, Wünsche oder Absichten, wie auch immer, dem anderen Partner mitgeteilt werden. Ihr habt das Interesse an zwei gemeinsamen Kindern. Absprachen sind somit unumgänglich.

Die Situation ist nach Deiner Beschreibung absolut neu. Ist denn ein Zusammensetzen und eine gemeinsame Planung möglich? Beginnt man ernsthaft zu planen, so erkennt man am ehesten die Schwierigkeiten in den jeweiligen Vorstellungen. Im positiven Fall versetzt man sich jeweils in die Lage des Partners und ist bereit, dessen Planungen zu folgen. Und das ganze im gegenseitigen Wechsel. So kann man versuchen, den kommenden Alltag zu skizzieren. Hier kommt dann die Erfahrung der neutralen Person ins Spiel, die ein solches Gespräch begleiten sollte.

Mir ist schon klar, dass dazu ein gewisses Vertrauen noch vorhanden sein muss. Zumindest die Absicht für beide Jungs die beste Lösung zu finden, sollte in dieser frühen Phase der Trennung hoffentlich noch da sein.

Zusammengefasst: Mein Vorschlag ist unter erfahrener Unterstützung miteinander reden.

Alles Gute!

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 01:08
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen. Deine Noch-Frau irrt, wenn sie meint einfach mal so die Kinder mitnehmen zu können. Argumente für den Verbleib der Kinder bei dir sind bspw. Erhalt des gewohnten Umfelds wie Verwandtschaft, Freunde, Schule und Vereine.
Ach so. Dann vergiss das mit dem ABR wieder. Sobald du das beantragst ist Schluss mit lustig. Mögen die Spiele beginnen.
Also doch ABR beantragen.

aber das ABR kann ich doch nur mit einem Anwalt bestimmt werden, oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 01:15
(@scorpion)
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In der ersten Instanz (Amtsgericht) besteht keine Anwaltspflicht.

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 01:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst versuchen, wie PapaHochX vorgeschlagen hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu beantragen, da die Kinder hier ihren Lebensmittelpunkt haben und das nicht ändern willst und Du außerdem der KM ein großzügiges Umgangsrecht einräumen wirst.

Natürlich wird es dann auch schwieriger, weil es dann um alles geht. Die Frage ist, ob nich doch noch ein Versuch gemacht werden sollte alles friedlich zu regeln. Aber durch die Kündigung hat Deine Frau schon gewaltig Tatsachen geschaffen, die Dir Probleme bereiten werden.

Du solltest sofort beim JA um Vermittlung bitten damit Deine Frau in Deiner Nähe bleibt. Ggf. auch eine Person des beiderseitigen Vertrauens. Vermutlich wird sich Deine Frau davon vermutlich aber nicht beeindrucken lassen, so dass Du auch zügig zum Gericht solltest.

Die Erfolgsaussichten sind nicht Null, es wird aber trotzdem nicht einfach, weil für Deine Frau das Kontinuitätsprinzip spricht. Sie ist die Hauptbezugsperson für die Kinder.
Dass sie 350 km weg will ist mit der Unterstützung durch ihre Eltern gut begründet. Könnte es aber auch sein, dass es da einen Next gibt?

Beim JA und auch beim Gericht, rede nie darüber warum die KM was will sondern konzentrire Dich auf die Kinder. Du willst Ihnen das Umfeld und beide Eltern erhalten, Du willst ein guter Vater sein.

Hinsichtlich Haus und Trennung/Scheidung wird es für Dich mit dem Geld in aller Regel sehr eng. Die Kinder haben Anspruch auf KU und die KM auf Trenungsunterhalt. Bisher hat Deine Frau auch Einkommen gehabt. Das Ganze wird sehr teuer werden.
Überlegt euch ob es nicht besser wäre das Haus jetzt zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen und die verbleibenden Schulden zu teilen.
Die Bank wird sich an Dich halten, da bei Deiner Frau mit Sicherheit nichts zu holen ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 01:28
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Du kannst versuchen, wie PapaHochX vorgeschlagen hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu beantragen, da die Kinder hier ihren Lebensmittelpunkt haben und das nicht ändern willst und Du außerdem der KM ein großzügiges Umgangsrecht einräumen wirst.

Natürlich wird es dann auch schwieriger, weil es dann um alles geht. Die Frage ist, ob nich doch noch ein Versuch gemacht werden sollte alles friedlich zu regeln. Aber durch die Kündigung hat Deine Frau schon gewaltig Tatsachen geschaffen, die Dir Probleme bereiten werden.

Du solltest sofort beim JA um Vermittlung bitten damit Deine Frau in Deiner Nähe bleibt. Ggf. auch eine Person des beiderseitigen Vertrauens. Vermutlich wird sich Deine Frau davon vermutlich aber nicht beeindrucken lassen, so dass Du auch zügig zum Gericht solltest.

-> wie mache ich das beim JA ? Einfach anrufen oder schriftlich oder ...?

-> einen NExt gibt es sicher dort nicht; wir sind nur ca. 1 bis 2 mal im Jahr dort bei den Schwiegereltern und Sie will ja auch ca. 80 KM entfernt von Ihnen wohnen, da es dort sehr ländlich ist

-> auch wenn es sehr schmutzig wäre und alles danach für immer vergiftet wäre, gibt es nicht eine Chance auf Grund IHrer Psychoprobleme ( sind ja dokumentiert, 1 Kur Magersucht, Kur wg. Stress, Therapeut ) Ihr das Sorgerecht ganz zu nehmen ?
( wobei ich eine gütliche Einigung natürlich bevorzugen würde, wie gesagt, ich kann mit der Trennung von Ihr leben, uns verbindet nicht mehr viel, aber die harte und komplizierte Trennung von meinen Kindern macht mir arg zu schaffen ).

______
EDIT: Zitat lesbar gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 01:42
(@scorpion)
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Hallo Mao71

Auf dem JA sitzen auch Menschen. Gerade zu Anfang ist es sinnvoll, seinen Gesprächspartner persönlich kennen zu lernen.
Es gibt nach meinen Erfahrungen die öffentlichen Sprechzeiten und natürlich auch die Möglichkeit, einen Beratungstermin telefonisch zu vereinbaren. Das kann aber dauern.
Vielleicht geht auch ein gemeinsamer Termin mit Deiner Frau?

Sorgerechtsentzug ist nichts, was kurzfristig entschieden wird. Hier ist ein Gutachten und eine Laufzeit von einem Jahr nicht ungewöhnlich.

Bis zum September, wie Du oben erwähnt hast, ist mit einem Urteil vor einem Gericht sicher nicht zu rechnen.
So ganz nebenbei gefragt, sind denn die Jungs bereits von der Schule abgemeldet und an der neuen Schule angemeldet, so ganz ohne die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter?

Also vielleicht doch der Versuch eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Darauf zielte auch mein erster Beitrag ab.
Alles Gerichtliche zieht sich. Anwalt suchen, Antrag stellen, Fristsetzung, Erwiderung etc.

Hier ist Deine Entscheidung gefragt. PapaHochX hat es schon gesagt. Wenn Du vor Gericht gehst, ist die nächste Eskalationsstufe erreicht. In den meisten Fällen unumkehrbar.

LG
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 02:16
(@nadda)
Registriert

Hi,

deine Frau ist dir viele Schritte voraus. Du musst jetzt schnell handeln.

Das gute ist: Egal wie es weitergeht, den Termin beim JA brauchst du auf jeden Fall.
Also heute da anrufen und einen Eiltermin vereinbaren für euch beide.

Abklären musst du auch gleich ob sie die Kinder von den Schulen abgemeldet hat!
Hat sie bereits eine Wohnung gemietet?
Neue Schulen angemeldet?

Du hast nur eine Chance wenn du schnell bist. Also kümmer dich heute um die Infos und den Termin.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 09:10
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

deine Frau ist dir viele Schritte voraus. Du musst jetzt schnell handeln.

Das gute ist: Egal wie es weitergeht, den Termin beim JA brauchst du auf jeden Fall.
Also heute da anrufen und einen Eiltermin vereinbaren für euch beide.

Abklären musst du auch gleich ob sie die Kinder von den Schulen abgemeldet hat!
Hat sie bereits eine Wohnung gemietet?
Neue Schulen angemeldet?

Du hast nur eine Chance wenn du schnell bist. Also kümmer dich heute um die Infos und den Termin.

LG
Nadda

so wie ich das bisher rausgehört habe hat sie noch keine neue Wohnung oder Arbeit; ich denke von der Schule hat Sie die Kinder auch noch nicht abgemeldet ( geht das überhaupt ohne meine Zustimmung ).
Beim JA sagte man mir, dass ich mit Ihr reden soll und eine gütliche Einigung versuchen soll, ggf. auch dort beim JA; ansonsten beim Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Ich versuche heute also mal mit Ihr zu reden.
Leider merken meine Kinder schon dass etwas nicht in Ordnung ist, es macht mich traurig zu sehen wie Ihre Träume ( Fussballtalenttraining, Zeitungaustragen, Katze ) zerplatzen und ich so hilflos bin....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 10:36




(@nadda)
Registriert

Hi,

ruf in der Schule an und frag nach. Sorry, ich würde mich in dieser Situation nicht drauf verlassen was sie dir sagt.
Klar kannst und sollst du es mit reden probieren - aber das allein wäre naiv.

Wenn sie zum Schuljahreswechsel weg will und das noch  nicht organisiert hat schafft sie es unter Umständen nicht
rechtzeitig. Also vermute ich das ist alles in trockenen Tüchern. Außer sie ist so unorganisiert?

Rede mit ihr, versuche mit ihr eine Einigung zu erzielen bei der sie hier bleibt. Geht das nicht dann gemeinsamer
Termin beim JA. Und bitte lass dich nicht bequatschen, sie darf auf gar keinen Fall umziehen. Das ist dein aktuelles
Ziel. Alles was dir heute versprochen wird ist nach dem Umzug das Papier nimmer wert auf dem es steht wenn du
Pech hast.

Also verhindere den Umzug. Rede mit ihr, und dann verrate uns was dabei rausgekommen ist.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 12:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du den zukünftigen Wohnort kennst und es dann jeweils nur eine Schule für die Kids gibt, würde ich diese anschreiben und erklären, dass du einer Anmeldung als Mitsorgeberechtigter nicht zustimmst, da noch keine Einigung über den Wegzug besteht. Und das gleiche bei der derzeitgen Schule, dass du einer Abmeldung nicht zustimmst.

Das ist vielleicht nicht notwendig, aber dann ist für die Schulen klar, dass es da Probleme geben könnte. Und das haben sie nicht so gern.

Und eben klar kommunizieren, dass sie gern wegziehen kann, die Kinder aber in ihrem gewohnten Umfeld bleiben sollen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 12:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bevor du in den Kampf ziehst, solltest du zwei Dinge bedenken:

1. Du kannst nur den Wegzug der Kinder verhindern
2. Du kannst nicht erzwingen, dass die Mutter irgendwo wohnen bleibt

Wichtig ist also die Frage: wie werden die Kinder reagieren? Sind sie in der Lage, die Mutter nur noch zu Besuchen zu sehen? Oder würden sie sich, wenn es hart auf hart kommt, eher entscheiden, mit der Mutter bis ans Ende der Republik zu ziehen.

Die Kinder sind alt genug um gehört zu werden und eine Meinung zu haben. Vielleicht solltet ihr mit ihnen reden und schauen, wie sie reagieren. Dann kannst du auch abschätzen, ob es Sinn macht, das ABR zu beantragen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 12:29
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Mein Bruder meinte ich sollte wenn Sie mir nicht entgegenkommt evtl das alleinige Sorgerecht beantragen, da ich einen guten Job seit 30 Jahren habe, ein Haus, die Integration der Kinder in Verein und Schule und Umfeld.
Der Umzug Ihrerseits würde keine nachvollziehbaren Gründe haben und das Kindeswohl beeinträchtigen.

Dass sie ihre psychologischen und körperlichen Probleme hat und diese auch beim Dr. dokumentiert sind, könnte doch die Chance erhöhen, oder?
Ich will einfach nicht dass die Kinder aus der Umgebung gerissen werden und dann noch bei Ihrer dauergestressten, gereizten Mutter sind. Das wäre
für die Jungs einfach nicht gut....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 15:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ist ein schwerwiegender Eingriff, den Du auch gar nicht willst.

Worum es Dir geht ist, dass der Lebensmittelpunkt Deiner Kinder bei Dir, in ihrem gewohnten Umfeld ist. Da es hier keine Übereinstimmung mit der KM gibt und diese Entscheidung sehr wohl wichtig ist, solltest Du das alleinige Aufenthaltsbestimmnungsrecht in dieser Frage versuchen zu bekommen.

Dass Gericht hat im Hinblick auf das Kindswohl zu entscheiden und man sieht es nicht gern, wenn ein Elternteil vom anderen schlecht gemacht wird. "Die kann doch gar nicht erziehen" ist ein denkbar schlechtes Argument, weil völlig unsubstantiell.
Schliesslich will sie ja zu ihren Eltern um Unterstützung zu haben!
Ein durchdachtes maßvolles Vorgehen ist auf alle Fälle anzuraten. Bisher hat sie sich nämlich hauptsächlich um die Kinder gekümmert und es hat Dich nicht gestört.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sorgerechts (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html>§" 1631 BGB</a> ).
Du kannst aber beim Familiengericht beantragen einen Teil des Sorgerechts (in Deinem Fall das ABR) übertragen zu bekommen.
(<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html>§" 1671 BGB</a> siehe auch <a href="http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/aufenthaltsbestimmungsrecht-erfolgreich-beantragen/10/>hier</a>)."

Bevor es zum Gericht solltest Du aber das JA einschalten. Das Gericht würde die Sache ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit zunächst ans JA verweisen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

du  musst dich an die Spielregeln des Gerichts halten. Und zu allererst musst du lernen das viele Leute viele "tolle" Tipps geben -
aber null Erfahrung mit der ganzen Sache haben und deshalb aus dem Bauch raus Käse erzählen.

Du hast ganz schlechte Karten auf alleiniges Sorgerecht - du brauchst es auch nicht. Der Versuch ginge absolut nach hinten los.
Es ist auch dumm jetzt zu sagen sie kann sich nicht kümmern, wo du sie doch bisher alles hast machen lassen.

Deine Argumente müssen sein:Erhalt beider Eltern! Kontinuität bei Wohnort, Schule, Freunden, Vereinen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 15:59
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Also jetzt noch mal zusammengefasst ( mehr dreht sich allmählich alles ):

- mit Ihr reden und versuchen sich zu einigen, wenn das nichts bringt

-gemeinsam aufs JA und dort unter neutraler Stelle reden, falls das zu nichts führt das AWR

- beim Amtsgericht beantragen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 16:34
(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja. Genau so.
Und ein absichernder Anruf in den Schulen wird nicht schaden.

Das ABR ist aber ebenfalls keine kurzfristige Sache. Auch eine solche Entscheidung dauert lange.

Zuerst versucht das JA eine gütliche Einigung.

Dann versucht das Gericht das gleiche.

Dann eventuell noch einmal mit einem externen Mediator oder einer anderen Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, etc.).

Danach kommt dann erst das Gericht (erstinstanzlich Amtsgericht, dann OLG) mit einem Urteil.

Diese Mühlen mahlen langsam.

Und so ganz nebenbei: Du 'MUSST' garnichts. Für alles was Du in dieser Situation tust, bist Du selbst verantwortlich. Da gibt es kein 'dieser oder jener hat gesagt ich muss'.
Je besser Du Dich auf die anstehenden Termine vorbereitest, je weiter Du bereit bist zu denken, um so weiter kannst Du kommen.

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 17:13
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Dass Gericht hat im Hinblick auf das Kindswohl zu entscheiden und man sieht es nicht gern, wenn ein Elternteil vom anderen schlecht gemacht wird. "Die kann doch gar nicht erziehen" ist ein denkbar schlechtes Argument, weil völlig unsubstantiell.
Schliesslich will sie ja zu ihren Eltern um Unterstützung zu haben!
Ein durchdachtes maßvolles Vorgehen ist auf alle Fälle anzuraten. Bisher hat sie sich nämlich hauptsächlich um die Kinder gekümmert und es hat Dich nicht gestört.

Ja das stimmt das die Vorwürfe vermutlich wenig zielführend sind, aber alle Ihre Probleme sind ja mit der Krankenakte nachweisbar, ist also nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Sie hat mir jetzt zugestimmt im JA gemeinsam zu reden; werde einen Termin ausmachen, bin gespannt was dort vom JA-Mitarbeiter gesagt wird.
Wie soll ich die Sache dort angehen ?

Und, ich habe gerechnet, ich könnte sogar Teilzeit arbeiten um die Jungs zu nehmen, alles in der alten gewohnten Umgebung.

Lg,

MG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2017 23:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es zum JA geht, dann solltest Du Deine Sache vertreten, also Du willst Deinen Kindern ihr Umfeld erhalten, Du willst ein guter Vater sein und willst Deinen Kindern Vater und Mutter erhalten und deshalb räumst Du ihr ein umfangreiches Umgangsrecht bis hin zum Wechselmodell ein.
Alternativ könnte Deine Frau in der Nähe bleiben und Dir ein umfangreiches Umgangsrecht einräumen.
Du würdest ihr auch helfen eine geeignete Wohnung und wieder Arbeit in der Nähe zu finden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 23:57




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