Ehefrau hat gekündi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ehefrau hat gekündigt und will 350Km in Richtung Ihrer Eltern ziehen

Seite 2 / 6
 
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn es zum JA geht, dann solltest Du Deine Sache vertreten, also Du willst Deinen Kindern ihr Umfeld erhalten, Du willst ein guter Vater sein und willst Deinen Kindern Vater und Mutter erhalten und deshalb räumst Du ihr ein umfangreiches Umgangsrecht bis hin zum Wechselmodell ein.
Alternativ könnte Deine Frau in der Nähe bleiben und Dir ein umfangreiches Umgangsrecht einräumen.
Du würdest ihr auch helfen eine geeignete Wohnung und wieder Arbeit in der Nähe zu finden.

VG Susi

Hallo Susi,

danke für die Antwort; so werde ich es machen.
Hast du eine Ahnung wie die beim JA drauf sind ? Tendieren die eher dazu das Umfeld der Kinder zu erhalten auf Basis von prüfbaren Fakten oder geht es da 
eher um so Dinge wie " der kann es ja nicht, hat sich wenig gekümmert, etc " ?

Danke,

-markus

PS: und was mache ich wenn Sie das nicht zum umdenken bringt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2017 00:20
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das stimmt das die Vorwürfe vermutlich wenig zielführend sind, aber alle Ihre Probleme sind ja mit der Krankenakte nachweisbar, ist also nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Wenn dadurch nicht das Kindeswohl gefährdet ist, kannst das direkt in der Tasche lassen. Vorwürfe dieser Art werden Dir wahrscheinlich eher auf die Füsse fallen wie sie Dir helfen.

Was das JA angeht, musst Du sehen wie der zuständige Mitarbeiter tickt. Hier vorab eine Aussage zu treffen ist fast aussichtslos. Natürlich haben die Richtlinien an die sie sich halten müssen, aber es wird auch darauf ankommen wer sich besser verkaufen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 00:24
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Ok; dann versuche ich mich mal gut zu verkaufen.
Wann würdet Ihr es den Kindern sagen und würdet Ihr sie fragen wo sie hin wollen ? ( wegziehen zur Mama oder bei Papa in gewohnter Umgebung bleiben ? )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2017 01:19
(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Mao

wegziehen zur Mama oder bei Papa in gewohnter Umgebung bleiben

Merkst Du, wie in dem Satz schon die Stimmungsmache und Beeinflussung Deiner Söhne beginnt?
Bemerkst Du Deine Erwartungshaltung an die Kinder der sie entsprechen sollen und somit den enormen Druck und die Instrumentalisierung der Kinder zu Waffen?

Die Kinder werden nichts vergessen. Schon garnicht ein Gespräch, welches eine solche Bedutung für ihr Leben bekommen wird.
Hier ist aus meiner Sicht Offenheit angesagt, keine Vorwürfe und kein Schlechtmachen. Die Meinungsbildung setzt auch ohne Suggestion ein.
Es wird viele Gespräche geben.

Den Kindern schaust Du in fast zehn Jahren in die Augen und bist dann froh, wenn Du Dich nicht zu rechtfertigen hat.
... und ich kann sagen, es kann auch ausgesprochen positive Rückmeldungen geben.

Ok; dann versuche ich mich mal gut zu verkaufen.

Sei einfach Du. Einfach ehrlich. In der Zeit vorher hilft es vielleicht, eine Liste mit Pro und Contra aufzustellen. Ja, richtig, beide Seiten. Die eine Seite wird halt mehr Punkte enthalten und gewichtigere als die andere Seite.

Gegenüber sitzt auch ein Mensch. Wenn Du Glück hast, habt Ihr einen guten Draht zueinander. Ansonsten wird es eher zäh. Hier versucht sich der zuständige Mitarbeiter einen ersten Überblick zu verschaffen. Gut ist es auch, wenn man das erste Traffen nicht zu lange ausdehnt sondern eine weitere Gesprächsreihe vereinbart. Das bringt Zeit und schafft Vertrauen. Sinnvoll ist es dann eine Agenda zu haben, über die man bei den jeweiligen Terminen sprechen möchte. Auch ein Treffen des JA-Mitarbeiters mit den Jungs in deren Umgebung (Schule, Verein, etc. ) ohne Anwesenheit der Eltern ist eine sinnvolle Option. Immerhin sind sie die unschuldigen Opfer der Situation.

VG
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 02:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Frage hast du diskret ignoriert: Glaubst du denn, dass die Kinder überhaupt bei dir bleiben WOLLEN?

Wenn die Kinder bereit wären umzuziehen, um bei der Mutter bleiben zu können, machen alle Anträge keinen Sinn. Dazu sind sie zu alt. Bevor du irgend etwas in die Wege leitest, solltest du herausfinden, ob die Kinder überhaupt bei dir bleiben wollen. Selbstverständlich ohne sie zu manipulieren.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 11:56
(@psoidonuem)
Registriert

aber null Erfahrung mit der ganzen Sache haben und deshalb aus dem Bauch raus Käse erzählen.

(...)

Du hast ganz schlechte Karten auf alleiniges Sorgerecht - du brauchst es auch nicht. Der Versuch ginge absolut nach hinten los.

Das ist aber jetzt Satire, oder? Wie viel persönliche Erfahrung hast Du denn so mit Sorgerechtsprozessen und woher weißt Du dass Du keinen Käse erzählst?

Tatsächlich ist es vielmehr so, dass vor Gericht alles passieren kann, manchmal kann man sogar mehr bekommen, als das auf was man geklagt hat, so wie bei mir.
Die Gegenseite muss sich nur doof genung gerieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 12:28
(@nadda)
Registriert

Hi,

nicht ganz, aber ich habe ein Problem mit solchen Aussagen:

Mein Bruder meinte ich sollte wenn Sie mir nicht entgegenkommt evtl das alleinige Sorgerecht beantragen, da ich einen guten Job seit 30 Jahren habe, ein Haus, die Integration der Kinder in Verein und Schule und Umfeld.
Der Umzug Ihrerseits würde keine nachvollziehbaren Gründe haben und das Kindeswohl beeinträchtigen.

Dass sie ihre psychologischen und körperlichen Probleme hat und diese auch beim Dr. dokumentiert sind, könnte doch die Chance erhöhen, oder?

Das ist gut gemeint, hilft aber nicht weiter. Es wäre falsch alleiniges Sorgerecht zu beantragen, weil es einfach nur um das ABR geht.  Man kann einfach mal alles beantragen wenn man nur einen Teil braucht und nur für diesen Teil Begründungen hat - sowas geht aber schnell mal schief.

Der gute Job interessiert das Gericht beim ABR  nur in soweit ob er sich mit der Kinderbetreuung verbinden lässt und natürlich ob die Finanzierung der Kinder klar geht.

Die psychologischen Probleme vor Gericht anzusprechen ist ein sehr sehr schwieriges Gebiet. Wenn sie trotz der Probleme bisher die Kinder betreuen konnte und jetzt plötzlich nicht mehr betreuen könne soll müsste ja eine deutliche Verschlechterung vorliegen. Und wie beweist man das? Eben, gar nicht. Das Thema verzögert unter Umständen den Prozess ewig weil ein Gutachten her soll. In der Zwischenzeit zieht sie aber um und wenn das Gutachten da ist sagt die Kontinuität das es ja bei Mama super klappt.

Fakt ist: in dieser Lebenssituation rät einem jeder irgendwas, und die "besten" Ratschläge kommen dann von Menschen die juristisch keine Ahnung haben. Man muss also sehr sehr vorsichtig sein und sollte sich wirklich erstmal informieren was denn wirklich normalerweise der Weg ist. Der gesunde Menschenverstand passt leider nicht zum Familienrecht.

Das vor Gericht alles passieren kann ist mir klar, nur wenn man es falsch anpackt passiert noch mehr Irrsinn.
In meinem Sorgerechtsprozess war ein Hauptproblem die psychische Erkrankung des Vaters. Das hat den Prozess ewig verzögert bis die Gutachten da waren, dann der ganze Kram nochmal am OLG. Am Ende wurde dem Vater ein "Kompromiss" verkauft: Entweder er stimmt einem Vergleich zu, in dem ihm schulische Sorge, medizinische Sorge und ABR entzogen wird, oder er verliert alles. Er hat dem Kompromiss zugestimmt. 

Das mein Ex zu dem Zeitpunkt schon längere Zeit in der Psychiatrie war, das ihm schon ein Betreuer zur Seite gestellt wurde weil er allein nimmer zurechtkam - das hat alles nicht gereicht um problemlos das Sorgerecht zu bekommen. Hier war also schon deutlich mehr im Vorfeld passiert (Kind mit 4 Jahren in der U-Bahn allein gelassen) und es hat nicht gereicht.

Meine Erfahrung mit psychischen Erkrankungen bei Gericht ist einfach hier extrem vorsichtig zu sein. Wenn du nichts schriftliches hast kannst du gar nichts machen. Und wenn es was schriftliches gibt, dann bezieht sich das ja niemals auf die Fähigkeit für ein Kind zu sorgen. Wie gesagt mein Ex brauchte Hilfe um im Alltag zurecht zu kommen - aber das war kein Grund für die erste Instanz im das Sorgerecht zu entziehen! In der Bewilligung für seine Unterstützung stand das er Hilfe benötigt um sich in Alltagssituationen zurechtzufinden, das er nicht mehr in der Lage wäre allein einzukaufen und sich mit Nahrung zu versorgen. Und es war kein Problem für ihn das Sorgerecht in erster Instanz zu behalten!

Bevor das mit dem Sorgerecht durchging musste er sich noch einige Brüller erlauben. In der Situation hier mag es zwar so sein das die Frau allein mit den Kindern in Probleme hineinrauscht - das kannst du aber nicht beweisen! Für das Gericht ist bisher klar: Sie hat sich um die Kinder hauptsächlich gekümmert, sie ist Hauptbezugsperson!

Auf gut Deutsch: Gerichtsverfahren sind wie Lottospielen - du musst aber die Spielregeln zumindest ungefähr verstehen um zu gewinnen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 13:05
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frage hast du diskret ignoriert: Glaubst du denn, dass die Kinder überhaupt bei dir bleiben WOLLEN?

Wenn die Kinder bereit wären umzuziehen, um bei der Mutter bleiben zu können, machen alle Anträge keinen Sinn. Dazu sind sie zu alt. Bevor du irgend etwas in die Wege leitest, solltest du herausfinden, ob die Kinder überhaupt bei dir bleiben wollen. Selbstverständlich ohne sie zu manipulieren.

Sorry, die Frage hatte ich überlesen; ob Sie bei mir bleiben wollen das denke ich mir, bin mir aber nicht sicher wie weit da die Umgebung eine Rolle spielt; außerdem sind die 2 Jungs total unterschiedlich; der mit 11 ist auch laut Schwiegermutter ( und mir ) eher der Papabubi, der 9jährige mal eher zur Mutter mal zu Mir... schwer zu sagen was die Jungs sagen würden, aber keiner hat bisher gesagt dass die Kinder eine Mitspracherecht haben.

Was mich so ärgerlich und traurig macht, ist dass die KM nur an sich denkt, weder die Bedürfnisse der Kinder noch meine bzgl der Kinder werden von Ihr berücksichtig.
Es kann doch nicht sein dass dieser Egoismus am Ende siegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2017 18:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Mitspracherecht" ist vielleicht zu viel gesagt. Aber mal angenommen, ihr beantragt beide das ABR, dann müsste man schauen, was dem Wohl der Kinder eher entspricht. Und sie sind alt genug befragt zu werden. Daher würde ich mit sensiblen Antennen ausloten, wo die Kinder stehen. Und dann wird im Raum stehen "Mama möchte euch mit nach X nehmen und ich möchte, dass ihr hier bleibt". Sowas kann man nicht mehr vollkommen über die Köpfe der Kinder hinweg entscheiden.

Der Egoismus wird siegen, wenn sich die Kinder so positionieren, dass sie mit Mama mit möchten. Oder vermutlich auch, wenn sie sich nicht positionieren und der Mutter die engere Betreuung/Bindung zugeschrieben werden. Und falls das Pendel zu deinen Gunsten ausschlägt, ist es an ihr, ihre Plän zu überdenken.

Du musst dich aber davon lösen, dass es hier um Gerechtigkeit oder selbstlose Entscheidungen geht. Die Mutter genießt Freizügigkeit, die Aufgabe des Gerichts ist nicht, sie zu bestrafen oder zu erziehen, wenn sie diese wahrnehmen möchte. Die Aufgabe des Gerichts ist zu prüfen, ob Verbleib in alter Umgebung bei dir oder Wegzu und Verbleib bei der Mutter eher dem wohl der Kinder entspricht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2017 19:02
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

"Mitspracherecht" ist vielleicht zu viel gesagt. Aber mal angenommen, ihr beantragt beide das ABR, dann müsste man schauen, was dem Wohl der Kinder eher entspricht. Und sie sind alt genug befragt zu werden. Daher würde ich mit sensiblen Antennen ausloten, wo die Kinder stehen. Und dann wird im Raum stehen "Mama möchte euch mit nach X nehmen und ich möchte, dass ihr hier bleibt". Sowas kann man nicht mehr vollkommen über die Köpfe der Kinder hinweg entscheiden.

Der Egoismus wird siegen, wenn sich die Kinder so positionieren, dass sie mit Mama mit möchten. Oder vermutlich auch, wenn sie sich nicht positionieren und der Mutter die engere Betreuung/Bindung zugeschrieben werden. Und falls das Pendel zu deinen Gunsten ausschlägt, ist es an ihr, ihre Plän zu überdenken.

Du musst dich aber davon lösen, dass es hier um Gerechtigkeit oder selbstlose Entscheidungen geht. Die Mutter genießt Freizügigkeit, die Aufgabe des Gerichts ist nicht, sie zu bestrafen oder zu erziehen, wenn sie diese wahrnehmen möchte. Die Aufgabe des Gerichts ist zu prüfen, ob Verbleib in alter Umgebung bei dir oder Wegzu und Verbleib bei der Mutter eher dem wohl der Kinder entspricht.

LG LBM

Ich hänge stündlich mehr in den Seilen, weiss noch ein noch aus. Wie kann man das denn ertragen ?
Meine Frau redet nicht mit mir, keine Ahnung wo das hinführt.
Was mache ich nur ?

Wer kann entscheiden wohin die Kinder sollen und wie oft ? Das kann doch nicht einfach nur Sie bestimmen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2017 23:49




(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Mao

Deine Welt hat sich in den letzten beiden Tagen schwer verändert.
Dass Dir da die Decke auf den Kopf fällt, wen sollte das wundern.
Hier im Forum gibt es viele, denen es nicht besser geht oder ging. Gerade in der Nacht. Und auch in der Nacht bekommst Du noch Antworten.
Vielleicht liest Du Dich in so manche Leidensgeschichte ein, das hilft.

Wer kann entscheiden wohin die Kinder sollen und wie oft ? Das kann doch nicht einfach nur Sie bestimmen ?

Je mehr Wissen Du um diese Vorgänge bekommst, desto gelassener wirst Du.
Am Anfang ist die Angst durch die Unsicherheit normal, bis Du in die Wirren der Entscheidungsfindung eingetaucht bist.

Hier nochmals ein paar Anhaltspunkte

Weder Du noch Deine Frau werden die alleinige Entscheidung treffen. Dieses Privileg legt Ihr nun in fremde Hände.

LBM hat Dir ja schon gesagt, das Kinder in diesem Alter gefragt werden. Wie das ausgeht, weiß keiner.

Im Besten Fall versuchst Du nicht, die Jungs zu beeinflussen. So nimmst Du ihnen den Druck. Sie müssen jeweils für sich eine Entscheidung treffen. Sie werden gefragt werden und sollen natürlich vor keinem Elternteil Angst haben müssen weil sie bei dem anderen Elternteil leben möchten. Der Grundstein für diese Entscheidung wurde in der Vergangenheit gelegt, nicht jetzt.

Dann ist da das Jugendamt. Dort bildet sich die Meinung aus den Gesprächsterminen. Hier wird dann entweder eine gemeinsame Entscheidung zwischen den Eltern getroffen oder es geht vor Gericht, wo die Empfehlung des Jugendamtes Gewicht hat.
Sollte das von einer Partei nicht akzeptiert werden, können Gutachter, Verfahrenpfleger und Umgangspfleger eingesetzt werden und ihre Meinung zur Meinungsbildung des Gerichts einbringen.

Du siehst, weder Du noch Deine Frau haben es alleine in der Hand, eine Entscheidung in einem solchen Prozeß zu treffen.
Es sei denn, Ihr beide einigt Euch. In diesem Moment sind alle anderen Beteiligten außen vor.

LG und Kopf hoch
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 01:28
(@nadda)
Registriert

Guten Morgen,

weist du denn inzwischen ob die Kinder von der Schule abgemeldet wurden? Es ist wichtig zu wissen wie weit
sie schon geplant hat! Wenn sie schon alles in trockenen Tüchern hat wird es schwieriger.

Hat sie weder Job, noch Wohnung noch die Schulummeldung gemeistert ist sie vielleicht selbst noch nicht
hundertprozent sicher was sie will. Das würde es erleichtern sie umzustimmen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 07:18
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

weist du denn inzwischen ob die Kinder von der Schule abgemeldet wurden? Es ist wichtig zu wissen wie weit
sie schon geplant hat! Wenn sie schon alles in trockenen Tüchern hat wird es schwieriger.

Hat sie weder Job, noch Wohnung noch die Schulummeldung gemeistert ist sie vielleicht selbst noch nicht
hundertprozent sicher was sie will. Das würde es erleichtern sie umzustimmen.

Hallo,
bei der Schule habe ich nachgefragt und Sie sind beide noch nicht abgemeldet worden; ich habe per Telefon und Email und Brief gleich gegen eine evtl. Abmeldung durch meine Frau widersprochen.
Lt. Ihrer Aussage hat sie noch keinen Job und Wohnung, aber wer weiss, da sie ihren Job hier schon vor 1 Monat gekündigt hat ist da evtl mehr von dem ich nichts weiss.
Da sie mit den Kindern Ende des Monats sowie Ihre Eltern besuchen wollte kann es ja sein dass sie da schon Wohnungen ansieht oder etwas arrangiert. Ich hoffe das ist nicht so, aber
man kann nie wissen. Ich muss das auf jeden Fall verhindern. Nur wie....

Mir dreht sich echt alles, das ist die Hölle....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 14:15
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allerseits,

die Unruhe lässt mich nicht schlafen; ein Frage habe ich noch ( jetzt ):

kann ich das alleinige ABR bekommen ohne dass ich von Ihrer jahrelangen Magersucht, Bullemie, Erschöpfungzuständen rede ?
Ist das kontraproduktiv oder hilft das evtl ?

Danke,

mao71

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 04:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wozu willst du das ABR?
Wir hatten das auch immer gemeinsam. Der KV wollte es irgendwann gerichtlich haben, als beide Kinder bei ihm gelebt haben.
Ich hatte damals dem Gericht mitgeteilt, dass ich dem Aufenthalt der Kinder bei ihm solange zustimme, wie es Wunsch der Kinder sei bei ihm zu leben.
Das hat dem Gericht gereicht und sie hatten dem KV dann empfohlen die Klage auf das ABR zurückzuziehen.
Und zwischen unseren Wohnsitzen liegen 600 km.

Insofern würde ich das erst mal lassen, es sei denn, dass die KM so ein Verfahren anstrengt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 10:13
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wozu willst du das ABR?

Insofern würde ich das erst mal lassen, es sei denn, dass die KM so ein Verfahren anstrengt. Wie soll ich sonst verhindern dass die Kinder von hier wegkommen ? Ich denke am Besten wäre es sie würde eine Wohnung nehmen und erstmal auf längere stationäre Kur gehen um Ihre Beschwerden in den Griff zu bekommen.

Ich denke ich brauche das ABR da sie ja wegziehen will und die Kinder aus Ihrem Umfeld rausreissen möchte weil sie glaubt das es für dir Kinder besser sei.
Das glaube ich aber nicht das das besser ist, hier sind sie schliesslich verwurzelt und haben alle sozialen Kontakte.

Was denkst du darüber ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 11:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich denke ich brauche das ABR da sie ja wegziehen will

Du meinst aber nicht das ABR - das hast Du bereits. Es ist Bestandteil des GSR. Du willst das alleinige ABR (aABR). D.h., der KM soll es entzogen werden. Wieso muss der KM das ABR entzogen werden, wenn lediglich die Kinder bei Dir bleiben sollen? Du willst doch, dass die Kinder bei Dir bleiben und Du sie in Deinem Haushalt wohnen lässt, oder? Reicht da nicht eine Festlegung über den gewöhnlichen Aufenhalt der Kinder, welche KM und Du auch einfach so und ohne Gericht treffen könntet?

Bisher habe ich noch nicht vernommen, dass hierzu Gespräche zw. KM und Dir laufen bzw. die Möglichkeit dazu überhaupt ausgeschöpft wurde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 12:03
(@mao71)
Schon was gesagt Registriert

Bisher habe ich noch nicht vernommen, dass hierzu Gespräche zw. KM und Dir laufen bzw. die Möglichkeit dazu überhaupt ausgeschöpft wurde.

Hallo,
ja dann meine ich das alleinige ABR; die Mutter verweigert bzw kann nicht aus Erschöpfung mit mir reden und soweit sie geäußert hat denkt Sie dass Sie so einfach von hier mit den Kindern 350 KM wegziehen kann. Das will ich auf jeden Fall verhindern; ich möchte die Kinder entweder bei mir mit normalem Umgangsrecht oder das Wechselmodel, jedenfalls soll den Kindern auf jeden Fall Ihr Umfeld erhalten bleiben und mein Anteil am Leben der Kinder sehr hoch sein.
Gruss,
Mao71

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 12:44
(@nadda)
Registriert

Hi,

du musst auf einem Termin bestehen, das wir jetzt zwischen euch besprochen und wenn das nicht geht beim JA.
Erschöpfung ist keine gute "Ausrede".

Wissen die Kinder überhaupt schon das Mama auszieht und so weit weg will?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 13:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was Du willst betrifft den Lebensmittelpunkt der Kinder.
Wenn sich Eltern nicht einigen können, dann ist der erste Schritt sich an das JA zu wenden und um Vermittlung zu bitten.
Kommt dabei nichts raus, dann muss eine Familiengericht eine Entscheidung treffen, das bedeutet aber weder alleiniges ABR noch alleiniges Sorgerecht.

Es gilt nämlich der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1628.html>§" 1628 BGB</a>:
"Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 13:32




Seite 2 / 6