Eheschliessung um G...
 
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Eheschliessung um GSR zu erhalten ?

 
(@haskie)
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Hallo Leute.

Stellt euch mal vor, ich als nichtehelicher Vater mit 2 1/2 jährigem Kind ohne ofizielle, anerkannte Vaterschaft und ohne GSR, würde zwecks GSR einer Eheschließung zustimmen.

1; Was würdet ihr mir in Punkto Ehevertrag raten ?

2; Welche finanz. Verpflichtungen ergeben sich damit für mich (Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich usw.) und kann man
diese beeinflussen wenn die Ehe schnell wieder geschieden wird ?

3; Würdet ihr über so einen Weg nachdenken um das GSR zu erhalten, unabhängig davon wie erpresserisch die ganze Geschichte ist  :exclam:
und ggf. das aus Sicht des Kindes wohl besser ist als ein Rechtsstreit?

Gruß vom: ich fass es nicht wie wenig ich von Frauen bisher verstanden hab.  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 18:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zu 1.

Ehevertrag kannst du gesatalten wie du willst. Allerdings ein Ausschluß vom EU ist da nicht möglich, weil so eine JKlausel für Zeiten der Not als sittenwidrig gilt.

zu 2.

Versorgungsausgleich ist nach Ehedauer u.s.w. zu zahlen, ebenso wie EU. Bei Betreuung von Kindern gibt es egal wie alnge die Ehe dauert keine Kurzzeitehe und du wirst immer EU zahlen müssen, solange sie die Kidenr betreut.

zu 3.

Ich geh mal davon aus, das sie einer Sorgerechtserklärung, die ja auch unverheiratet das GSR regelt, nicht zustimmen würde.  Welcher Rechtstsreit? Du kannst kein GSR einklagen, da es dafür immer noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Wenn sie nciht will, will sie nicht und du bleibst ohne SR. ICh weiß nicht, ob ich über so einen Weg nachdenken würde. Es wäre u.U. ein sehr teuer erkauftes GSR.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

den Unterhalt vertraglich zu vereinbaren ist ziemlich unsicher. Man weiss nie, ob er nicht im Scheidungsfalle von einem Gericht ausgehebelt wird.
Kinderunterhalt lässt sich nicht beschränken.

Was aber sinn machen kann, ist ein Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wird. Damit bleibt einem zumindest das meiste erhalten, was man sich vor der Ehe erwirtschaftet hat.

Aber ein gewaltiges Problem bleibt bestehen.
Sollte die zukünftige Ehefrau bereits schwanger sein, so hat sie ein 12 monatiges Widerrufsrecht. Will meinen, sie kann dem Ehevertrag widerrufen und Du stehst dann da:
kein Ehevertrag aber eine rechtsgültige Ehe! Unter diesen Voraussetzungen (wie Du sie beschreibst) das Beste um Dich zum Zahlvater zu machen.

Wenn, denn warten bis das Kind da ist und ca. 6 Monate später heiraten .... oder gar nicht und auswandern.

Gruß
Kasper

PS: Was auch sinn machen könnte, von vornherein die Beweisumkehr zu vereinbaren, dass, wenn zukünftige Ex eine neue Beziehung eingeht, beweisen muss, das nicht gemeinsam gewirtschaftet wird.
Und die Salvatorische Klausel nicht vergessen.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 19:02
(@haskie)
Zeigt sich öfters Registriert

zu 3. Welcher Rechtstsreit? Du kannst kein GSR einklagen, da es dafür immer noch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Einer Vaterschaft würde die KM zustimmen aber nicht dem GSR. Meine Rechtsberatung hat mir dazu eröffnet, dass es mit einer Vaterschaft unter bestimmten
Umständen möglich ist das GSR zu erstreiten. Genaues weiß ich aber noch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 19:08
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Mutti kann sich mit Dir einigen und ihr gebt das bei einem Gericht zu Protokoll, anschliessend gibs noch ein Okay vom JA, oder auch nicht - in den meisten Fällen gibs aber das GSR.

Anm. In Ö gilt das GSR nur bei gemeinsamen Wohnsitz, egal ob das GSR durch Vereinbahrung entstanden ist, oder durch Heirat, geil was  :rofl2:

Yours
Mütterchen Österreich

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:08