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Eine lange Geschichte... Brauche Hilfe

 
(@dirtyharry)
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Hallo, brauche dringend Rat zu einem recht komplexen Sachverhalt:
Ich bin seit 5 Jahren geschieden und seit 2005 wiederverheiratet. Ich habe 3 Kinder aus meiner ersten Ehe. 2 davon leben bei ihrer Mutter, die Älteste (22) hat eine eigene Wohnung. 2005 habe ich versucht, für die beiden jüngeren Mädchen (heute 15 und 11) das alleinige  Sorgerecht zu bekommen. Die Gründe hierfür waren, dass meine Ex-Frau die Kinder vernachlässigt (keine regelmässigen Arztbesuche, keine Betreuung der Hausaufgaben, die Kinder mussten sich selbst für die Schule fertig machen, keine Infos der Kindesmutter über schulische oder gesundheitliche Belange der Kinder. Das Ende vom Lied war ein Vergleich, in dem das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf beide Elternteile übertragen wurde. Meine Ex-Frau erhielt Auflagen, was ihre Informationspflicht mir gegenüber betrifft, die sie aber nie erfüllt hat. Kontrolliert wurde das auch nie.
Im März diesen Jahres (Osterferien), meine jüngste Tochter war gerade bei mir, wollte sie nicht mehr zur Mutter zurück. Als Grund gab sie an, dass ihre Mutter nachmittags immer nur schlafe, ihr nicht bei den Hausaufgaben helfe und sich auch sonst nicht um sie kümmere. Diese Aussagen haben sich mehrfach durch ein ungepflegtes Äußeres, viel zu kleine Anziehsachen, sowie schlecht geführte Schulhefte, die wir gesehen haben, bestätigt, so dass ich keinen Grund hatte, daran zu zweifeln. Daraufhin habe ich mit der Mutter Kontakt aufgenommen und vorgeschlagen, das Mädchen zu uns zu nehmen um ihr einen geregelten Lebenslauf zu ermöglichen. Meine jetzige Frau ist gelernte Erzieherin, hat aus ihrer ersten Ehe ebenfalls 2 Kinder, mit denen sich meine Tochter sehr gut versteht - ebenso mit meiner jetzigen Frau.
Meine Ex-Frau hat in diesem Telefongespräch mehrfach zugegeben, dass sie das Kind vernachlässigt habe und gab letztlich ihr Einverständnis zum Wohnortwechsel. Ich habe mich beim Jugendamt rückversichert, dass es für mich keine Konsequenzen hat, wenn ich das Kind nicht zur Mutter zurück bringe. Daraufhin haben wir Spel- und Anziehsachen bei der Mutter abgeholt, die diese auch selbst eingepackt hatte. Wir meldeten das Kind dann am nächsten Montag bei uns um. Mine Ex-Frau hatte auch die Kindergeldnummer zur Verfügung gestellt, damit ich auch das ändern konnte.
Plötzlich rief meine Ex-Frau mehrfach an und versuchte, ihre Entscheidung zu revidieren. Sie setzte das Mädchen mit Fragen unter Druck wie: "Was haben sie dir versprochen, dass Du nicht mehr zur Mama willst..?" (Versprochen haben wir dem Kind übrigens überhaupt nichts, es war sein eigener Wunsch - zumal es auch keine einfache Entscheidung ist, ein drittes Kind in den Haushalt aufzunehmen). Ich habe dann nochmals mit der Mutter gesprochen, und ihr auch gesagt, dass es für das Kind nicht gut ist, wenn sie nun wieder versucht, alles rückgängig zu machen. Das hat sie dann auch eingesehen, und nochmals ihr Einverständnis gegeben, dass das Kind bei uns bleibt.
Mitte April habe ich von meiner Ex-Frau Unterhalt für das Kind haben wollen ( ich bin übrigens meinen Unterhaltsverpflichtungen all die Jahre nachgekommen). Zunächst kam ein Schreiben ihrer Anwältin, dass Unterhalt pünktlich gezahlt werde und ein Titel hierfür anerkannt wird. Gezahlt hat sie trotzdem nichts. Daraufhin hat meine Anwätin nochmals bei Ihrer Anwältin nachgefragt, wobei sie erfuhr, dass meine Ex-Frau gar nicht mehr durch sie vertreten werde. Ihrer alten Anwältin gegenüber hat sie wohl auch gesagt, dass sie wegen unserer Tochter gar nichts weiter unternehmen würde, wenn das mit dem Unterhalt nicht wäre - das hat meine Anwältin mir so geschildert.
Da ich den Eindruck hatte, dass meine Ex-Frau das Kind nicht mehr zurückbringen wird, wenn es bei meiner Ex-Frau zu Besuch ist, stellte ich beim Gericht einen Eil-Antrag auf Übertragung des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Daraufhin bekam das Kind eine Verfahrenspflegerin. Meine Anwältin riet mir dazu, die Besuche bei meiner Ex-Frau nicht zu verhindern. Nun kam es, wie ich es befürchtet hatte:
nach einem Besuchswochenende wollte meine Tochter plötzlich nicht mehr zurück - obwohl sie diesen Wunsch bei mir nie geäußert hatte - ganz im Gegenteil zu ihrer Mutter, der hatte sie nämlich mehrfach gesagt, dass sie zum Papa wolle.
Meine Ex-Frau rief mich an und sagte, dass sie das Kind nicht mehr zurückbringen wird. Das Jugendamt fühlte sich nicht zuständig, und von dort bekam ich zunächst keine Hilfe, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen lag. Meine Ex-Frau versuchte, das Kind sowohl in der Schule an ihrem Wohnort, als auch bei der Gemeinde wieder anzumelden, was ihr aber nicht gelang. So war das Kind eine Woche bei der Mutter, konnte aber auch die Schule nicht besuchen. Die Verfahrenspflegerin hat mit meiner Ex-Frau Kontakt aufgenommen, und ihr erklärt, dass das Kind unverzüglich zu mir gebracht werden müsse, da es weiter die Schule besuchen muß. Meine Ex-Frau weigerte sich, das Kind zu bringen, da sie das Mädchen nicht gegen seinen Willen "nach Dortmund karren" wolle - immerhin 100KM ein Weg (Original-Ton Ex-Frau). Daraufhin bin ich losgefahren und habe meine Tochter wieder abgeholt. Dass sie nicht mit wollte, war keinesfalls zu merken - in diesem Fall hätte ich sie auch nicht mitgenommen. Es folgten noch ein paar Besuche bei meiner Ex-Frau, nach denen sie das Kind zwar zurück brachte, jedoch nicht einmal mit zur Tür kam, um sie abzugeben.
Anfang Juni hatten wir einen Termin beim Gericht. Meine Tochter war hin- und hergerissen, liess aber leider erkennen, dass zur Mutter zurück wolle (wie wir später erfahren haben, hat meine Tochter ganz nebenbei gegenüber der Verfahrenspflegerin erwähnt, dass die Oma , die mit im gemieteten Haus meiner Ex-Frau wohnt, ausziehen müsse, wenn das Kind nicht zurückkommt. Das hat die Verfahrenspflegerina, aus welchen Gründen auch immer, vor Gericht nicht gesagt.) Das Jugendamt sprach sich klar dafür aus, dass meine Tochter bei mir bleibt, da bei uns ein geregelter Tagesablauf sowie schulische und gesundheitliche Betreuung gewährleistet ist. Nun ist es aber so, dass wir gut 100 KM von Dortmund in der Nähe meiner Ex-Frau ein Haus bauen und für meine Tochter der Schulwechsel in die 5. Klasse anstand. Sie hätte also bis zum Umzug ca. 8 Wochen in Dortmund zur Schule gehen müssen. Dies sah die Richterin als großen Nachteil an. Wir schlugen vor, das Kind in der nach dem Umzug zuständigen Schule anzumelden und meine Frau erklärte sich bereit, meine Tochter jeden Tag dort hin zu fahren. Auch das sah die Richterin als Belastung für das Kind an. Also machten wir den Vorschlag, noch in den Sommerferien eine Wohnung in der Nähe unseres zukünftigen Hauses zu nehmen und dorthin umzuziehen. Das hat die Richterin nicht geglaubt - umgezogen sind wir allerdings doch.
Letztendlich ordnete die Richterin ein gerichtspsychologisches Gutachten an, und übertrug bis auf weiteres das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf meine Ex-Frau. Ich legte Beschwerde beim OLG ein, die jedoch nicht zugelassen wurde, obwohl meine Anwältin mir hier eigentlich Hoffnung gemacht hatte.
Da wir nun in der Nähe meiner Tochter wohnen, versucht meine Ex-Frau den Kontakt weitestgehend zu unterbinden. Sie dürfe mich in der Woche nicht besuchen (Entfernung 8 KM) "da Mama und Papa sich nicht gut verstehen" . Das Handy, das meine Tochte von mir bekommen hat, ist plötzlich verschwunden... Das Mädchen sieht wieder genauso ungepflegt aus, wie früher. Vor Gericht hat meine Ex-Frau behauptet, dass sie weniger arbeiten würde um das Kind besser betreuen zu können. Wie meine Tochter erzählt, hat sich aber nichts geändert, meine Ex schläft nachmittags immer noch und kümmert sich nicht weiter um das Mädchen. Mich wundert, dass niemand derartige Behauptungen vor Gericht nachprüft...  Nun warten wir auf das psychologische Gutachten, wobei niemand weiss, ob das Gericht in Dortmund bedingt durch unseren Umzug überhaupt noch zuständig ist. Meine Ex-Frau nutzt die Zeit weiter zur Beeinflussung meiner Tochter... Hinter meiner Anwältin muß ich auch laufend hinterher telefonieren, damit sie etwas unternimmt.
Meine Frage also: Gibt es überhaupt eine reale Chance, das Kind zu bekommen oder wie sieht es mit einer 2-wöchigen Lösung aus? (2 Wochen bei mir - 2 Wochen bei meiner Ex?) Hat da jemand Erfahrung? Und - wie findet man einen geeigneten Anwalt? Ich habe festgestellt, dass der Zusatz "Fachanwalt für Familienrecht" nicht unbedingt ein Qualitätssiegel ist..
Bin für jeden Tipp dankbar!
Gruß und allen Leidensgenossen "Viel Erfolg"
DirtyHarry

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2008 14:54
(@elternteil_m)
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Willkommen!

Ich befürchte, Du hast einen einzigen, kleinen Fehler gemacht, der Euch alles vers...t hat:
Du hast Dich zu früh mit Unterhaltsforderungen "gerächt". . .

aber schon gut: Gelebt wird vorwärts, betrachtet rückwärts. . .ist klar. . .

Meine Vermutung kommt von daher , als daß in NRW d.J. die Osterferien von 25.03. - 06.04. waren,
wenn Töchterchen nur die erste Woche bei Dir war, war ihre Ferien bis 01.04. geplant. . . 
danach blieb sie und dann:

Mitte April habe ich von meiner Ex-Frau Unterhalt für das Kind haben wollen

:knockout:  :knockout:  :knockout:

Was ist nun genaue Wortlaut des Auftrages vom Gericht an Gutachter?

Ob die Zuständigkeit vom AG DO nun wechselt liegt am AG . . .
ich würde Wechsel zum aktuellen Wohnort beantragen, da Du von der dortigen Richterschaft kaum noch positives Erwarten kannst,
denn Dir ist das halbe ABR abhandengekommen. . . nun wieder die Rolle Rückwärts vom selben Richter zu erwarten geht selten ohne richtig aufwendige Anstrengungen ab. . .

Hattest Du zum "neuen" JA bereits Kontakt ?

Mit welcher Begründung ist Deine Beschwerde vom OLG abgewiesen worden?

Ein schlagfertiger RA muss schon her, da werden Dir andere Infos zukommen lassen.

LG E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2008 15:48
(@dirtyharry)
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Hallo E.
dankeschön für die Antwort. Im Nachhinein betrachtet, gebe ich Dir, was den Unterhalt betrifft, recht. Allesrdings wollte ich den nicht aus Rache, sondern weil ich der Meinung bin, dass er mir zusteht. Aber wie gesagt, vielleicht hätte man das einfach lassen sollen. Nun ist es aber zu spät - leider.
Zum jetzigen Jugendamt habe ich noch keinen Kontakt, da ich eigentlich damit gerechnet hatte in dieser Sache von der Gutachterin oder vom Gericht mal etwas zu hören. Leider ist das bis heute auch noch nicht passiert. Und wie gesagt, meine Anwätin muß auch immer "angeschoben" werden...
Das OLG hat die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass der Kindeswille in der Entscheidung berücksichtigt wurde und das Kindeswohl nicht gefährdet sei.
Man bekommt schon den Eindruck, dass Aussagen des Jugendamtes, wenn sie zugunsten des Vaters ausfallen, auch keinen großen Einfluß haben...

Gruß
DirtyHarry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2008 16:05
(@elternteil_m)
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Ach Dirty . . .

weil ich der Meinung bin, dass er mir zusteht.

Kindesunterhalt steht dem Kind zu, und nicht Dir. . .

Mit den JA Aussagen kann man sich grundsätzlich was abwischen, s otraurig das oft für Väter ist,
sie besabbeln Dich, damit Du Ruhe gibst. . . . .ist ja gut fürs Kind und Mama und das Kindeswohl ist ja nicht gefährdet . . .
nur die OLGs verpennen grundsätzlich ihre Aufklärungspflicht, macht ja Arbeit, und den KV haben wir sowieso under control. . .

und die Entscheidung des Gerichtes fällt Rtg. KM . . .

Das ist üblich, darum sind wir hier engagiert. . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2008 17:56
(@dirtyharry)
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Dass das KG dem Kind zusteht, ist mir wohl bekannt - nimm es als umgangsspraclichen Lapsus... Ansonsten hilft mir dein Beitrag leider nicht viel weiter...
Gruß
DirtyHarry

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Themenstarter Geschrieben : 07.09.2008 21:15
(@dirtyharry)
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Hallo zusammen,
hier schreibt nun die Frau von Dirty Harry nachdem ich des öfteren, erfolglos, versucht habe mich auch hier zu registrieren.
Unsere Sache ist nun so ausgegangen, dass wir die Kurze ab dem 13.April zu uns bekommen. Das Aufenthaltbestimmungsrecht ist auf meinen Mann übetragen worden. Die Psychologin kam zu dem Schluß, dass meine Stieftochter bei uns besser versorgt wird. Ein gerichtsverfahren wird es wohl auch nicht mehr geben, beide Elternteile haben bei der Psychologin ein Vereinbahrung bezüglich des Aufenthaltbestimmungsrecht unterschrieben.

Wir sind so glücklich, dass nun ein Ende zu sehen ist und hoffen einfach mal,dass nun Ruhe einkehrt, vor allem für das Kind! Ich kann nur jedem raten zu kämpfen, machmal lohnt es sich doch! Wir hatten auch nicht mehr damit gerechnet, zumal das Kind bei der Psychologin mehr oder weniger nichts gesagt hat. Es war wie Weihnachten 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2009 14:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.04.2009 15:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Fein.

Ein Gerichtsverfahren wird es wohl auch nicht mehr geben, beide Elternteile haben bei der Psychologin ein Vereinbahrung bezüglich des Aufenthaltbestimmungsrecht unterschrieben.

Aber: Ihr könnt nur den Lebensmittelpunkt privatrechtlich festlegen, das ABR als Bestandteil des SR kann nur von einem Gericht rechtswirksam geändert werden. Ändert aber auch nichts an der ggw. Realität. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 15:59
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Das geht alles zum Gericht! Nur wir müssen nicht mehr hin, das Gericht wird gebeten die Vereinbahrung in einem Urteil umzusetzen...

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2009 16:07
(@orleander)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Glückwunsch soweit ....

Auch ich habe mit meinem Nochehemann eine solche Vereinbarung getroffen - glaube jedoch nicht daran, dass er sich daran halten wird!

Frage  : Wie wird mit solchen Vereinbarungen die zusammen mit einer Psychologin getroffen wurden und dem Gericht vorgelegt wurden und dem Scheidungsurteil hinzugefügt werden umgegangen ?

Was wird / kann Mann / Frau machen, wenn sich das Gegenüber nicht daran hält ?

Was für mich oft rästelhaft ist - was verstehen Gerichte und Richter unter Kindeswohl ???????????????????????????? :question:

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 18:31




(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Wir hoffen nun erstmal, dass sie es eingesehen hat. Obwohl ich, ehrlich gesagt nicht so recht glaube, aber naja abwarten, lasse mich gerne eines besseren belehren...Wir persönlich würden wahrscheinlich Kontat mit der Psychologin aufnehmen, denn dort hat sie sich dazu bereit erklärt auf das Aufenthaltbestimmungsrecht zu verzichten, zum Wohle des Kindes. Und sollte sie wieder dagegen schießen, scheint ihr da wohl nichts daran zu liegen. Bei uns ging es auch nicht um das Kind sondern um Machtspielchen von Seiten der KM! Nach dem Motto "den mach ich fertig" Und natürlich um`s Geld...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2009 08:41
(@dirtyharry)
Zeigt sich öfters Registriert

Unser Gerichtsurteil ist nun endlich da! Das Gericht hat die unterschriebene Elternvereinbarung  direkt übernommen, es ist nicht mehr zu einer persönlichen Vorstellung vor Gericht gekommen, Gott sei Dank, da in der zwischenzeit auch noch ein Richterwechsel stattgefunden hatte....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2009 09:17