Einsicht in Klassen...
 
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Einsicht in Klassenarbeiten bei ASR

 
(@wartemal)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

hat der Kindsvater ohne Sorgerecht, der sich kaum für das Kind interessiert und auch kaum Unterhalt zahlt, ein Recht alle Klassenarbeiten des Kindes in Kopie zu erhalten.

Gruß
Sabi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2016 17:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Erstmal: nein! (worauf sollte er es denn begründen?)
Und das hat wenig damit zu, ob er sich  kümmert und wieviel Unterhalt er zahlt!

Aber - auch wenn Du es nicht gefragt hast:
- Warum hat KV denn kein GSR?
- Warum kümmert er sich nicht?
- Und was heisst "kaum Unterhalt" zahlt?

Warum meine Gegenfragen? Vielleicht will KV sich ja gerne mehr einbringen? ZB durch Unterstützung bei schulischen Schwierigkeiten (wenn vorhanden)?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2016 18:02
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sabi,

Kopien sämtlicher Klassenarbeiten können auch Elternteile mit Sorgerecht nicht einfordern.
D.h. fordern können sie es natürlich schon, aber es geht über das hinaus, was unter dem Motto "über die schulischen Leistungen des Kindes ist zu informieren" zu verstehen ist.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2016 18:03
(@wartemal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sabi,

Kopien sämtlicher Klassenarbeiten können auch Elternteile mit Sorgerecht nicht einfordern.
D.h. fordern können sie es natürlich schon, aber es geht über das hinaus, was unter dem Motto "über die schulischen Leistungen des Kindes ist zu informieren" zu verstehen ist.

Gruss,
gardo

Gilt das auch für Zeugnisse? Oder muss das weitergeleitet werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2016 18:13
(@wartemal)
Schon was gesagt Registriert

Aber - auch wenn Du es nicht gefragt hast:
- Warum hat KV denn kein GSR?
- Warum kümmert er sich nicht?
- Und was heisst "kaum Unterhalt" zahlt?

Wie waren nicht verheiratet, daher habe ich ASR.
Weiß ich nicht, verletzter Stolz vielleicht, weil ich mich getrennt hatte.
50,00 Euro, manchmal auch gar nichts

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2016 18:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sabi!

Wie waren nicht verheiratet, daher habe ich ASR.

Das ist vielleicht ein Grund, aber kein Hindernis...

Grüßung
Marco, der findet, Sorgerecht sollte nichts mit dem "Familienstand" zu tun haben.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2016 18:25
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Gilt das auch für Zeugnisse? Oder muss das weitergeleitet werden?

Zeugnisse sollte der nichtbetreuende Elternteil einsehen können.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2016 18:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja Zeugniskopien stehen ihm zu. Wenn er es verlangt musst du ihm über schulische Leistungen, gesundheitliche Dinge etc. Auskunft geben. Und das geht auch ohne SR und nennt sich § 1686 BGB

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2016 19:46
(@psoidonuem)
Registriert

Marco, der findet, Sorgerecht sollte nichts mit dem "Familienstand" zu tun haben.

Naja, es ist aber schon irgendwie eine Holschuld und keine Bringschuld, nicht? Man muss es ja keinem aufdrängeln.


Anm. Mod.
Bitte nicht vom Thema abschweifen, zumal in Richtung Grundsatzdiskussion.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2016 15:23
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Naja, es ist aber schon irgendwie eine Holschuld und keine Bringschuld, nicht? Man muss es ja keinem aufdrängeln.

Hulu,
So eine Frage, in diesem Forum, entspringt ja sicher auch nicht dem plötzlich aufkommenden Verlangen der KM dem Vater diese Daten zu liefern.
Der KV wird wohl danach gefragt haben.

Unterhalt und Sorgerecht sind andere Themen, und technisch stehen dem KV auch Informationen zu. Die Schule selbst wird(hoffentlich) keine Daten rausgeben.

Informiert die KM den KV über wichtige Entwicklungsabschnitte(hier reicht, meiner Meinung nach, eine Information zur etwaigen Versetzungsgefahr oder "massiven" Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten), ist sie auf der sicheren Seite. Der KV müsste dann versuchen speziell die Herausgabe der Noten von betreffenden Klassenarbeiten gerichtlich durchzusetzen. Wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt, was bei einzelnen Arbeiten schwer zu begründen sein dürfte, ist die Aussicht auf Erfolg sehr, sehr gering.

Ohne die Hintergründe zu kennen, erscheint der Wunsch des KV eher aus dem Zusammenhang gerissen. Grund zur Intervention ist für mich nicht erkennbar.

Zeigt das Kind denn Auffälligkeiten? Was ist denn die vermutete Absicht hinter diesem plötzlichen Interesse am Schulischen Leistungsstand?

LG KvD

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2016 09:47