Guten Morgen 🙂
Kurz zu mir ich bin der Daniel, 28 Jahre alt und komme aus Berlin.
Ich habe einen Sohn der jetzt im November 6 Jahre alt geworden ist, er lebt allerdings bei meiner Ex. Ich habe 50% von dem Sorgerecht, und jetzt zu meinem Problem.
Ich muss dazu sagen, ich habe meinen Sohn 3 Jahre nicht gesehen, aber das steht leider auf einen anderen Blatt Papier.
Meine Ex hat mir jetzt ein Formular geschickt das ich unterschreiben soll das unser Sohn ab 2017 weiterhin in die Kita gehen kann bis zur Einschulung.
Meine Frage ist, ich habe in 6 Jahren "NIE" was unterschreiben müssen. Wie konnte meine Ex unseren Sohn in dem Kindergarten überhaupt Anmelden "ohne" mein Einverständnis??
Ich versteh das ganze irgendwie nicht.
Ich wurde nie über irgendwas Informiert, wenn der Kleine sich den Arm gebrochen hat oder sonst was.
Wäre Sie dazu Verpflichtet?
Kann mir jemand sagen b.z.w schreiben bei welchen Sachen meine Ex eigentlich meine Unterschrift benötigt hätte?
Das wäre total nett.
Ich hoffe das mir da jemand helfen kann.
Ich wünsche euch schöne Weihnachten.
Viele Grüße
Danny
Hallo,
ist der Termin der Einschulung auf dem Blatt festgelegt? Oder ist es ein unbefristeter Antrag?
Wohnt die KM und der Sohn auch in Berlin? Hier hätte dann ja schon für dieses Jahr ein Rückstellungsantrag erfolgen müssen.
Grundsätzlich gibt es wenige Dinge die der Zustimmung benötigen:
Operationen (geplante)
Kita
Einschulung
Alles andere ist im Regelfall im Bereich des Betreuungselternteils.
Warum hast du keinen Kontakt seit 3 Jahren?
Was hast du unternommen um Kontakt herzustellen?
Sophie
Danke für die schnelle Antwort.
Das schreiben kommt heute erst an bei mir. Ich wurde nur darüber Informiert das es kommt..
Sie wohnt in Brandenburg. Also hat Sie Theoretisch meine Unterschrift gefälscht?
Um das noch mal zusammenzufassen "OHNE" mein Ja hätte sie den Kleinen nicht im Kindergarten Anmelden dürfen/können?
Ich habe mich die Ersten 3 Jahre um den Kleinen gekümmert, habe ihn 2 mal die Woche gehabt. Irgendwann ist meine Ex auf die Idee gekommen ich möchte ihr den kleinen für immer weg nehmen was natürlich nicht so war, das hat sie sich nur eingebildet weil ich mich so gut gekümmert habe.
Jedenfalls hat Sie sich dann immer komische Sachen einfallen lassen wenn ich den kleinen weggebracht habe er stinkt nach Qualm, er hat Pflaster am Rücken und und und..
Punkt 1 ist habe noch nie geraucht und Punkt 2 ist zu dem Zeitpunkt war er noch so klein da wurde nur die Windel gewechselt ich wusste nicht mal was von einem Pflaster.
Mit diesen Sachen ist sie irgendwann zum Jugendamt um mich aus dem Weg zu räumen, da war nur Theater. Jedenfalls war das alles so schlimm für mich das ich irgendwann von mir aus gesagt habe ich kann das nicht mehr, bis hier und nicht weiter dann habe ich den Kontakt abgebrochen. Hört sich hart an, aber die Jahre waren alles andere als schön..
Man selber hat nur ein Leben und will auch Glücklich werden.
Und natürlich bezahle ich Unterhalt. Das ist selbstverständlich der kleine kann dafür ja nichts..
Die letzten Jahre waren sehr schlimm, gibt eigentlich keinen Tag an dem ich nicht an meinen Sohn denke. Was ich auch sehr Traurig finde ist, da schreibt mir meine Ex nur ich habe dir ein Schreiben zu geschickt, warum kann Sie nicht einfach schreiben ich komm dich mit dem Kleinen Besuchen so das wir das zusammen machen können mit der Unterschrift..naja..
lg
Servus TheDanny und willkommen im Forum!
Meine Ex hat mir jetzt ein Formular geschickt das ich unterschreiben soll das unser Sohn ab 2017 weiterhin in die Kita gehen kann bis zur Einschulung.
Möglicherweise liegt es daran, dass die Schulpflicht ab 6 Jahren beginnt ... wann wurde Euer Sohn denn 6 Jahre alt? (wer lesen kann ist klar im Vorteil :wink:)
Oder im KiGa ist aufgefallen, dass Deine Einverständniserklärung nicht vorliegt.
Wie dem auch sei, wenn Du Klarheit haben möchtest, solltest Du KM fragen...
Jedenfalls war das alles so schlimm für mich das ich irgendwann von mir aus gesagt habe ich kann das nicht mehr, bis hier und nicht weiter dann habe ich den Kontakt abgebrochen. Hört sich hart an, aber die Jahre waren alles andere als schön..
und
Die letzten Jahre waren sehr schlimm, gibt eigentlich keinen Tag an dem ich nicht an meinen Sohn denke.
Wenn Du dafür empfänglich bist und wieder Kraft haben solltest:
ich würde alles versuchen, um einen regelmäßigen Umgang wieder herzustellen (was nach drei Jahren ohne Kontakt schwer sein wird); es geht auch um das Recht Eures Sohne auf Umgang und eine minimale Chance, eine Vater-Sohn-Beziehung aufzubauen!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
bevor Du an der falschen Stelle ein Fass aufmachst. Auch bei gemeinsamen Sorgerecht muss sie Dich nicht einfach informieren. Sie ist verpflichtet Dir Auskunft zu erteilen, d.h. wenn Du fragst (auch schriftlich) muss sie Auskunft erteilen. Selbst wenn kein Umgang besteht hast Du ein Recht auf Auskunft und aktuelle Fotos vom Kind, aber Du musst fragen.
Weiterhin müssen Dir Ärzte, Kiga und später auch Schule Auskunft über Dein Kind erteilen und zwar unabhängig von der Einwilligung der KM. Das sind die Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts.
Für wesentliche Entscheidungen ist bei gSR immer die Einwilligung beider Eltern erforderlich. Deshalb hast Du auch das Formular des Kiga bekommen. Ob Deine Ex die Unterschrift gefälscht hat, kannst Du nicht wissen, es kann auch sein, dass der Kiga Deine Unterschrift bisher stillschweigend nicht gefordert hat.
Im Prnzip muss die KM Dich bei der Kiga-Wahl und auch bei der Schulwahl (im Rahmen des Möglichen) mit einbeziehen. Könnt ihr euch nicht einigen kann aber eine Gericht eine Entscheidung treffen, z.B. für eine spezielle Frage das Sorgerecht auf einen von euch alleine übertragen. Das bedeutet nicht, dass der andere das Sorgerecht verliert, er wird nur für diese eine spezielle Frage oder auch für einen Teil des Sorgerechts ausgeschlossen. Wenn Du also aus welchen Gründen auch immer nicht unterschreibst oder gegen diesen speziellen Kiga bist, hat die KM gute Chancen ihren Willen trotzdem zu bekommen, da der nicht vorhandene Umgang hier klar gegen Dich spricht. Hast Du aber substantielle Gründe, dann kann ein Gericht auch Deiner Ansicht folgen.
Das Sorgerecht ist in aller Regel kein Weg Umgang zu erhalten oder zu erzwingen. Was man Dir hinsichtlich Umgang empfehlen kann ist der sogenannte "Drei-Sprung". Als erstes machst Du einen Vorschlag an die KM und ihr einigt euch. Wenn nicht, dann bittest Du das JA um Vermittlung. Hier wird es vermutlich darauf ankommen den Umgang erst einmal wieder anzubahnen, also stufenweise einzuführen und dann zu verlängern. Allerdings kann das JA hier nur beraten, wenn die KM nicht will passiert gar nichts, sie muss nicht einmal erscheinen. Auch Du musst keine "Entscheidung" des JA akzeptieren. (Das JA hat hier nämlich nichts zu entscheiden!)
Bringt auch das nichts dann bleibt Dir nur der Gang zum Gericht um eine gerichtliche Regelung des Umgangs durchzusetzen.
VG Susi
Danke Leute für eure Antworten. Hat mir erstmal sehr geholfen..:)
Ich habe vom Jugendamt das Umgangsrecht mit Unterschrift der Mutter und mir.
Habe ich dadurch irgendwelche Vorteile?
Also würdet ihr mir raten das Schriftstück einfach zu unterschreiben und der Mutter zurück zu schicken ja?
Moin,
Also würdet ihr mir raten das Schriftstück einfach zu unterschreiben und der Mutter zurück zu schicken ja?
Ganz genau.
Es lohnt sich wirklich nicht, nach so einer langen Zeit sich da auf die Hinterbeine zu stellen und jetzt irgendwelche Rechte zu heraufzubeschwören. Theoretisch kann sie die Einwilligung leicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzen lassen und dann geht es nachher um das komplette Sorgerecht. Und Dir fehlen nach "drei Jahren" schlichtweg die Argumente.
Ich würde vielleicht einfach diese Kontaktaufnahme dazu nutzen, einen schrittweise beginnenden Umgang aufzubauen. Schrittweise dahingehend, weil drei Jahre kein Kontakt bestand ... also erst mal Stundenweise vorbei schauen und was mit dem Kind unternehmen und dann langsam ausbauen.
Viel Glück.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Du hast das Umgangsrecht, weil Du der Vater bist. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der Vater ein Umgangsrecht hat.
Was Du mit Unterschrift der KM vom JA hat ist vermutlich das gemeinsame Sorgerecht, was Dir ein gewisses Mitspracherecht bei Entscheidungen für das Kind beinhaltet.
Dies betrifft aber nur Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind (hierzu zählen die Wahl des Kiga, der Schule, medizinische Behandlungen (Notfälle sind selbstverständlich sofort zu behandeln, da ist Gefahr im Verzuge)).
Deshalb werden Kiga, Schule bei der Anmeldung und Ärzte für die Behandlung die Zustimmung beider Eltern einholen müssen. Mittlerweile erfolgt das fast automatisch. Außerdem hast Du ein Auskunftsrecht unabhängig von Einverständnis der KM.
So kannst Du z.B. zum Kiga gehen und Dich informieren wie sich das Kind macht. Es macht durchaus Sinn in Kiga (Schule) sich vorzustellen und als netter, interessierter Vater wahrgenommen zu werden. Das sichert Dir Informationen und hilft auch bei einer gerichtlichen Klärung des Umgangs, wenn Du Interesse am Kind beweisen kannst.
Das Sorgerecht bringt beim Umgang nichts. Umgang anbahnen und durchführen wird durch das Sorgerecht i.Allg. wenig beeinflusst.
Du solltest den Umgang nicht überstürzen sondern schrittweise anbahnen, wenn sie die KM weigert, dann eben der "Dreisprung".
VG Susi
Guten Morgen,
also ich habe gestern einen "Betreuungsvertrag" erhalten. Die Kindesmutter will das ich das Unterschreibe, im wesentlichen geht es darum das ich ab Januar 2017 Kosten für den Kindergarten übernehme.
Der Kleine ist seit Februar 2014 aber schon in der Kita, es hört sich eventuell hart an aber bis heute hat die Mutter das Geld für die Kita übernommen. Ich meine mal, sie bekommt auch jeden Monat fast 300 Euro Unterhalt von mir.
Ich weiß gerade nicht wie ich mich dazu verhalten soll, das wären zusätzlich ca. 50 Euro JEDEN Monat die ich mir nicht Leisten kann. Wir alle wissen wie das als Alleinverdiener ist...
Es muss da doch irgendwie eine Möglichkeit geben das dann aber das Unterhalt weniger wird.
Kann mir da jemand einen Rat geben? :exclam:
@Susi, die Mutter hat mich noch nie über irgendwas infomiert. Ob es die Kitawahl war oder irgendwelche Arztbesuche.
Das schlimme, ist ja wenn die Mutter was auf dem Herzen hat braucht Sie nur zum Jugendamt die stehen sofort hinter ihr. Wenn man als Vater was auf dem Herzen hat, hat man niemanden..
Habe damals Briefe an das Jugendamt geschrieben und und und, bei Terminen kam man sich fast vor wie ein Verbrecher.
Naja..
Viele Grüße
Hallo,
der Beitrag für den Kindergarten abzüglich Essensgeld ist Mehrbedarf. Dieser Mehrbedarf wird unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes der Eltern nach Einkommen aufgeteilt.
Wenn du also nach Zahlung des Kindesunterhaltes schon am Selbstbehalt liegt kann kein Mehrbedarf mehr gezahlt werden.
Wenn du den Betreuungsvertrag vorliegen hast und ihn nicht unterschreiben möchtest, weil du die Kosten nicht einfach so tragen willst, dann solltest du ein Schreiben machen, dass du selbstverständlich mit der Betreuung von xx im Kindergarten xx einverstanden bist. Dass diese Zustimmung zum Kindergartenbesuch aber nicht automatisch eine Zahlungspflicht deinerseits auslöst, da dies nach Einkommen der Eltern unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes zu quoteln ist.
Im Zweifelsfall zahlt die KM dann auch mehr Kitagebühren, weil das Amt dein Einkommen mit anrechnet. Da kann sie auch Nachteile von haben.
Und du hast doch auch eine Anforderung des Jobcenters aufgrund von Unterhalt für die KM oder? Hier ist vor Berechnung des Unterhaltes für die KM auch dein Anteil für die Kitakosten in Abzug zu bringen.
Wobei sich mir die Frage stellt, warum die Kita dann einen Beitrag von 50 € haben möchte.
Als meine Kinder klein waren haben die Mütter, die auf staatliche Leistungen angewiesen waren 5 € zzgl. Essensgeld im Monat für den Kitaplatz gezahlt. Und das war ebenfalls Brandenburg.
Sophie
Moin.
Du musst aufpassen, dass Du die drei unterschiedlichen Regelungsfelder nicht an den unpassenden Punkten miteinander verknüpft.
a) Gemeinsames Sorgerecht - hier ist eigentlich Deine Zustimmung zur Anmeldung in Kita und Schule notwendig. Offensichtlich hat sie das bislang nicht gemacht. Den Betreuungsvertrag würde ich - wenn sie dich jetzt um Zustimmung bittet - allerdings nicht unterschreiben, nicht dass Du so mir nichts dir nichts Vertragspartner der Kita wirst.
b) Unterhalt - Zum einen ist da der reguläre KU, der auf Basis Deines Einkommens mit Hilfe der DDT berechnet wird. Solange Dir der SB bleibt, ist das ein simpler Rechenvorgang, bei dem man sich um diverse Bereinigungspositionen bei Dir streiten kann, da geht es aber meist "nur" um eine Stufe in der DDT hoch od. runter. Hier kann auch für Dich gerechnet werden. Wenn Dein Einkommen nicht zum Mindestunterhalt ausreicht, wird es komplizierter. Kita Kosten sind unter bestimmten Bedingungen evtl. Mehrbedarf, der zusätzlich zum KU von Dir zu zahlen ist, wenn Du leistungsfähig bist. Allerdings wird der Betrag unter Berücksichtigung des Einkommens der KM "gequotelt" - dh auch ihr Einkommen ist dazu Dir gegenüber offenzulegen.
c) Umgangsrecht - als KV hast Du ein gesetzliches Umgangsrecht, das idR vergleichsweise einfach gerichtlich durchzusetzen ist. Allerindgs sind dabei gewisse "Schritte", der sog. Umgangsdreisprung einzuhalten.
Ich würde Dir den Hinweis geben, nichts überstürzt zu unterschreiben, Dich in die versch. Materien einzulesen, (hier) beraten zu lassen und vor allen Dingen auch festzulegen , wie Du Dich zukünftig Vater sein willst. 3 Jahre nicht gesehen zeugt leider auch nicht von allzu viel Engagement/ Interesse Deinerseits.
Und: k.A. vorm JA - die können nichts abschließend entscheiden was Umgang od. Geldzahlung es angeht.
Gruß, toto
Guten Morgen Leute 🙂
Ich versteh nur Bahnhof.
@Anna erstmal Danke für deine Antwort. Mit dem Jobcenter habe ich nichts zutun, da ich in Arbeit bin.
Wie können die mir bei meinem Problem helfen?
Was kann ich jetzt wegen dem Vetrag tun? Soll ich Vormlos schreiben das es in Orndung geht wenn mein Sohn bis zur Einschulung im nächsten Jahr in der Kida bleiben darf?
Das mit den 50 Euro war nur so geschrieben, ich bin nach der Tabelle gegangen vom Land Brandenburg.
Da habe ich mein Einkommen eingegeben und dann kam die Summe raus.
@Toto auch dir Danke. Der Grund für mein Kontaktabbruch steht Oben, wie gesagt die ersten 3 Jahre habe ich mich super gekümmert aber es waren keine schönen Jahre. Ich muss mir nicht unterstellen lassen ich wäre nicht gut zu meinem Kind. Meine Ex ist nicht mal in der Lage dem Klein zu sagen das ich der Papa bin, stattdesen sagt der Papa zu dem neuen Freund. Es gibt sehr Kranke Frauen, nicht immer sind die Männer schuld..
Es klingt eventuell egoistisch aber ich selber habe auch noch ein Leben und will irgendwann mal Glücklich werden.
Ich weiß gerade echt nicht wo mir der Kopf steht.
Was würdet ihr mir jetzt Raten?
Also ich verdiene ca. 1500 Euro Netto bezahle 225 Euro Unterhalt. Dazu kommt noch 15 Euro Monatlich an das Jugendamt weil ich damals mal kurz Arbeitslos war.
Was ist mit Kredite werden die Berücksichtigt beim Selbstbehalt?
Soll ich eventuell mal beim Jugendamt Anrufen und mich beraten lassen?
Aber eigentlich sind die ja sowieso meist auf der Seite der Mutter.
lg
Servus TheDanny!
Was kann ich jetzt wegen dem Vetrag tun? Soll ich Vormlos schreiben das es in Orndung geht wenn mein Sohn bis zur Einschulung im nächsten Jahr in der Kida bleiben darf?
Ich würde erst mal gar nichts machen: erstens ist die KiGa meines Wissens nicht direkt an Dich getreten, zweitens hat KM ohne Deine Zustimmung alles in die Wege geleitet. Wie TotoHH schon schrieb, Du müsstest das Papier gaaanz genau studieren, nicht dass Du auch ein Zustimmung zur Begleichung irgendwelcher KiGa-Gebühren untzerzeichnest...
Ex ist nicht mal in der Lage dem Klein zu sagen das ich der Papa bin, stattdesen sagt der Papa zu dem neuen Freund. Es gibt sehr Kranke Frauen, nicht immer sind die Männer schuld..
Da dieses Forum sich auf die Fahne geschrieben hat, in erster Linie für unsere Kinder sich einzusetzen:
Du hast seinerseits Deine Entscheidung getroffen, Dich zurückzuziehen (über die Gründe und ob richtig oder falsch kann man vortrefflich diskutieren). Eine der logischen Konsequenzen ist in meine Augen, dass Euer Sohn den LG als "Papa" ansieht, weil er einfach da und präsent ist. In den Augen der KM ist dieser Zustand "ihre" Familie ... in welcher für Dich kein Platz ist.
Insofern blase ich auch noch mal in Toto´s Horn: WENN Dir was an dem Jungen liegt und Du ernsthaft regelmäßigen Kontakt wünschst solltest Du beginnen, diesen langsam und regelmäßig aufzubauen. Mit dem Dreisprung findest Du Hilfe sei es beim JA, wenn nicht dort spätestens bei Gericht mit einem Umgangsbeschluß.
Es ist -wie auch schon damals- Deine Entscheidung; nur solltest Du Dir auch vor Augen halten, dass es auch um das Recht Eures Sohnes auf regelmäßigen Umgang mit Dir ging und nach wie vor geht und dass der Weg bis zur Verwirklichung steil und steinig sein kann.
Soll ich eventuell mal beim Jugendamt Anrufen und mich beraten lassen?
Da Deine Meinung über das JA eh´ nicht so dolle ist, würde ich es lassen.
Hier kriegst Du genügend qualifizierte Ratschläge und auch Tritte in den Hintern, wenn es sein muss! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
1) das JA rechnet nicht für Dich. Sie übernehmen nur eine Beistandschaft und damit auch die Berechnung für das Kind bzw. die KM, da das Kind bei ihr seinen Lebensmittelpunkt hast.
2) den Betreuungsvertrag solltest Du Dir gut durchlesen. Es sollte da stehen, dass die KM Vertragspartner ist und Du nur der Betreuung Deines Kindes zustimmst und nicht Vertragspartner bist.
3) Die Betreuung im Kiga ist Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen der Eltern zu zahlen. Das Essengeld ist von der KM alleine zu bezahlen, da es im KU enthalten ist.
4) Der Unterhalt ist offensichtlich schon berechnet worden, bei ca. 1500 Euro Einkommen solltest Du für den Mindestunterhalt (oder eine Stufe höher) leistungsfähig sein, dazu müsste man genau rechnen.
5) Unterhalt berechnet sich aus dem regelmäßigen Einkommen als Durchschnitt des monatlichen Nettos der letzten 12 Monate, plus auf die Monate aufgeteiltes Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie ggf. Steuererstattungen. Abziehen kannst Du berufsbedingte Aufwendungen (in der Regel Strecke zur Arbeit) und Altersvorsorge (z.B. Riester).
Alles andere, z.B. Kredite sind Deine Sache alleine.
Da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist, kannst Du bei nur einer unterhaltsberechtigten Person (=Dein Kind) eine Stufe höher gestuft werden. Dann ist aber zu prüfen ob Dein, Dir verleibendes Einkommen nicht unter dem Bedarfkontrollbetrag liegt und es deshalb beim Mindestunterhalt bleibt (ab Januar 2017 sind das 393 Euro minus hälftiges Kindergeld von 95 Euro = 298 Euro für ein Kind von 6 Jahren (höhere Alterstufe)).
6) Sollte eine genaue Berechnung des Unterhalts dazu führen, dass Du für den Mindestunterhalt nicht leistungsfähig bist, weil Du zuwenig Einkommen hast, dann liegt ein Mangelfall vor und dann wird die Rechnung sehr spitz gemacht damit Du doch irgendwie leistungsfähig gerechnet werden kannst.
VG Susi
@toto Das Kind von TheDanny ist 6, die Sache mit dem BU steht bei Canis.
Moin,
Es klingt eventuell egoistisch aber ich selber habe auch noch ein Leben und will irgendwann mal Glücklich werden.
Das ist Dein Recht. Allerdings verwirkst Du mit dieser Entscheidung dann auch das Recht, Dich hierüber aufzuregen:
Meine Ex ist nicht mal in der Lage dem Klein zu sagen das ich der Papa bin, stattdesen sagt der Papa zu dem neuen Freund.
Soll ich eventuell mal beim Jugendamt Anrufen und mich beraten lassen?
Das Jugendamt kann Dich beratend unterstützen, wenn es um´s Umgangsrecht geht (vgl. Toto´s Antwort).
In puncto finanziellem ist das Jugendamt lediglich involviert, wenn KM eine Beistandschaft eingerichtet hat (oder wie bei Dir Unterhaltsvorschuß bekam).
Nicht ganz klar ist mir, ob Du jetzt zwei Schreiben mit der Bitte um Unterschrift hast, oder eines ?
Ist Vertragspartner des "Betreuungsvertrags" der Kindergarten ? Ggf. empfiehlt sich ein dortiger Anruf.
Für Kosten gerade stehen, die man gar nicht kennt, macht keiner gerne.
Du schreibst von "Alleinverdiener". Wovon lebt KM ? Wenn sie HartIV bezieht, dann hättest Du schon mal Post vom Jobcenter bekommen (dahin zielte Sophie´s Frage).
Inwieweit Schulden berücksichtigt werden können, wird einzelfallbezogen entschieden.
Ein bißchen Mathematik:
225 EUR sind keine fast 300 EUR.
Ferner etwas Juristen-Mathematik:
Hast Du einen Titel über 100% Mindest-KU unterschrieben ?
225 EUR hören sich nämlich so an ...
... und wenn dem so ist, dann solltest Du kurzfristig die Höhe der Zahlung anpassen:
Altersstufenwechsel (ab 6. Geburtstag) und Anpassungen des Existenzminimums sowie Kindergeld haben einen aktuellen Zahlbetrag von 289 EUR zur Folge (ab 1.1.17 noch ein paar Euro mehr) ...
Von mehr als 50 EUR mehr jeden Monat, wirst Du Dich absehbar so oder so verabschieden müssen.
Gruß
United
Ich versteh nur Bahnhof.
Nicht in den falschen Hals kriegen - aber das kann ich mir durchaus vorstellen, wenn ich Deine bisherigen Beiträge lese. Deshalb habe ich ja auch erstmal die drei unterschiedlichen Felder aufgemacht, die Du getrennt voneinander beackern musst.
Aber zunächst:
Soll ich eventuell mal beim Jugendamt Anrufen und mich beraten lassen?
Aber eigentlich sind die ja sowieso meist auf der Seite der Mutter.
Lass das sein. Denn tats. ist der Auftrag des JA das beste fürs Kind rauszuholen. Und leider wird das des öfteren gleichgesetzt zu gunsten der betreuenden Mutter und zu lasten des umgangsberechtigten und zahlungsverpflichteten Vaters... (aber dazu jetzt hier bitte keine Grundsatzdiskussion...)
nicht immer sind die Männer schuld..
Es klingt eventuell egoistisch aber ich selber habe auch noch ein Leben und will irgendwann mal Glücklich werden.Ich weiß gerade echt nicht wo mir der Kopf steht.
ich denke, dass hier die wenigsten unterwegs sind, die immer den Männern die Schuld geben. Allerdings heisst das Forum in der Tat ja "Vater sein" und wir sind hier überwiegend der Meinung, dass es nur sehr sehr wenige Gründe gibt, Kindern ein Elternteil vorzuenthalten. Letztlich Deine Entscheidung, aber erwarte hier nicht allzu viel Verständnis, für (D)eine Position aus (wie Du selbst schreibst) egoistischen Gründen Dich aus dem Leben des Kindes zurückzuziehen. Das Kind kann letztlich nichts dafür das seine Mutter offensichtlich mit ihrem neuen Lebenspartner auf heile Familie machen will und Du als Vater dort nur störst...
Wenn Du Dich allerdings aus dem Leben des Kindes weitgehend zurückgezogen hast und Dich auf die Rolle als Zahlvater beschränkst, dann solltest Du aber auch keine Stöckchen werden was Deine Mitsprache beim GSR betrifft. Denn letztlich ist es Dir ja tats. egal welche Kita oder welche Schule... :puzz: Deshalb: formlos Einverständnis zur Kita erteilen (aber darum geht der KM ja vermutlich gar nicht), aber sicherstellen, dass Du nicht Vertragspartner im Betreuungsvertrag wirst (hierzu hat AS ja schon eine Formulierungshilfe gegeben).
Wenn KM Mehrbedarf für Kita geltend machen will, dann muss auch sie ihr Einkommen Dir ggü offenlegen, sodass transparent geqoutelt werden kann - wenn Mehrbedarf hier einschägig und Dein SB gewahrt ist.
Zur KU-Berechnung von mir nur soviel, dass Kredite idR keine Berücksichtigung beim SB finden - also erst KU bedient werden muss, bevor Kredite (wofür auch immer) bedient werden müssen.
Soweit mein Wort zum Freitag, Gruß, toto
Also, das ist ein Betreuungsvetrag über die Aufnahme von Kindern in der Einrichtung: XXX
Ein Vertrag Zwischen Träger und Eltern.
Der Vertrag ist in verschiedenen Paragraphen unterteilt einer davon ist
§2 Kostenbeteiligung
Nach §17 Kita-Gesetz haben die Erziehungsberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte zu errichten. Die Höhe des Elternbetrages gemäß der Anlage 1 zu diesem Vertrag beifügten Richtlinie zur Erhebung des Elternbeitrages wird vom Träger der Einrichtung festgesetzt und von den Eltern bezahlt. Erfolgt dem Träger gegenüber eine Einkommenserklärung b.z.w der Nachweis glaubhafter Einkommensnachweise nicht oder nicht rechtzeitig trotz Aufforderung durch den Träger, wird der Höchstbetrag des Elternbeitrages festgesetzt und ist von den Eltern zu zahlen.
Auf dem letzten Blatt wollen Sie auch eine Unterschrift dafür das Sie das Geld Monatlich von meinem Konto abziehen können.
Es steht auf keinem Blatt mein Name, die Einrichtungsleiterin hat mir am Telefon gesagt ich soll mein Name drauf schreiben ihr war mein Name nicht bekannt.
Fakt ist auch, der Vertrag kam nicht von der Einrichtung sondern von der KM.
Nehmt mir das nicht übel aber ich habe das Gefühl die KM will mich hier verarschen.
Also noch mal, was kann ich jetzt dafür tun das ab 01.01 mein Sohn weiterhin in die Kita kann? Reicht dafür ein 2 Zeiler?
Entschuldigt, die Rechtschreibfehler ich habe leider Dienst und nicht die Zeit alles zu korrigieren.
lg
Hallo,
wenn auf dem Vertrag der Name der KM steht würde ich die Zustimmung auf einem Extrablatt geben.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtest du dich nämlich dazu die Kosten zu tragen.
Schick den Vertrag mit dem Zweizeiler an die KM und frage wie die Betreuung bisher geregelt war. Denn im Normalfall geht euer Kind ja schon lange in die Kita. Und jetzt für das letzte halbe Jahr ein neuen Vertrag abzuschließen da stimmt was nicht.
Vielleicht will sie die Kita wechseln, was mitten im Jahr auch ungewöhnlich wäre.
Insofern gib die Erlaubnis und schick ihr beides. Alles andere ist dann ihre Sache.
Sophie
Vielen Dank Anna für deine Mühe. 🙂
Ich werde jetzt einen Zweizeiler fertig machen und direkt zur Kita schicken.
Den Vertrag muss ich leider entsorgen, da ich schon unterschrieben habe.
Sollten wir uns nicht mehr hören, ich wünsche euch schöne Weihnachten.
@Edit, kann mir zufällig jemand den Gesetzestext schicken wo drin steht das die Kosten im Unterhalt enthalten sind?
Das wäre sehr schön.
Schick den Vertrag mit dem Zweizeiler an die KM und frage wie die Betreuung bisher geregelt war. Denn im Normalfall geht euer Kind ja schon lange in die Kita. Und jetzt für das letzte halbe Jahr ein neuen Vertrag abzuschließen da stimmt was nicht.
Vielleicht will sie die Kita wechseln, was mitten im Jahr auch ungewöhnlich wäre.
Achwas, m.E. brauchst und solltest Du Dir über das alles keine Gedanken machen.
Formlos Zustimmung erteilen, wie AS hier schon schrieb
dann solltest du ein Schreiben machen, dass du selbstverständlich mit der Betreuung von xx im Kindergarten xx einverstanden bist. Dass diese Zustimmung zum Kindergartenbesuch aber nicht automatisch eine Zahlungspflicht deinerseits auslöst,
und schauen, was passiert...
Gesetzestext schicken wo drin steht das die Kosten im Unterhalt enthalten sind?
Hat das hier jmd geschrieben??? Ich habe vielmehr gelesen und selbst (mehrfach...) geschrieben, dass diese Kosten in der Tat Mehrbedarf sein könnten, der - wenn Du leistungsfähig bist - entsprechend Eurer Einkommen gequotelt wird...
Gruß, toto