Hallo,
welche Kosten? Die Essenskosten in der Kita? Das ergibt sich daraus, dass du KU zahlst.
Die Kosten für die Kita abzgl. Essensgeld ist Mehrbedarf. Und dieser Mehrbedarf ist nach Einkommen minus Selbstbehalt zwischen den Eltern zu quoteln.
http://www.michaelbertling.de/familienrecht/kindergartenkosten.htm:
Auszug aus angegebener Quelle:
Der Bundesgerichtshof hat die Dinge in einer Entscheidung vom 05.03.08 - XII ZR 150/05 - anders geordnet. Ihm behagte es (seinerzeit) nicht, die Kindergartenkosten auf der Ebene des Ehegattenunterhalts zu verrechnen.
Vielmehr nahm er einen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes an, soweit die Betreuung im Kindergarten über die halbtägige Betreuung hinaus geht oder die Kosten den Betrag von EUR 50,00 im Monat überschreiten.
An solchem unterhaltsrechtlichem Mehrbedarf (der etwas anderes ist als Sonderbedarf) sollen sich grundsätzlich beide Elternteile entsprechend dem Verhältnis ihrer unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte beteiligen.Diese Entscheidung des BGH vom 05.03.08 wurde dann noch fortgeführt bzw. verändert durch ein Urteil des BGH vom 26.11.08 - XII ZR 65/07 -, in welchem Kindergartenkosten (gemindert um in ihnen enthaltene Verpflegungskosten) insgesamt als Mehrbedarf des Kindes anerkannt wurden.
Diese Rechtsprechung zu der unterhaltsrechtlichen Bedeutung von Kindergarten- und Betreuungskosten ist insbesondere für die betreuenden Elternteile günstiger, die keinen eigenen Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben. Denn sie erhalten nun mehr Kindesunterhalt.
Den Gerichten wird eine bisweilen sehr strittige Entscheidung des Einzelfalles danach erspart, ob es nun um die Ermöglichung der Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils (in der Zeit, in der die Betreuung des Kindes durch die Kinderkrippe / den Kindergarten gewährleistet ist) ging oder um eine Ganztagesbetreuung aus pädagogischen Gründen. Mit solchen Erwägungen versuchte man früher nämlich zu differenzieren.
Die Entscheidung des BGH ist abgedruckt in NJW 2009, 1816 ff., aber Sie finden sie auch im Internet.
Sophie
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Anm. Moderation:
Bitte Auszüge aus Quellen als solche kenntlich machen!
Mal noch eine ganz andere Frage. Das Kind kann ist 6 Jahre alt. Also sollte es ja um das letzte kann kita-Jahr gehen. Aber das ist doch beitragsfrei, oder.?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Guten Abend Leute 🙂
Entschuldigt die Störung an Weihnachten. Wie Gott es will kam heute Post vom Jugendamt, sie wollen die letzten 12 Monate meiner Lohnbescheinigungen da meine Ex jetzt auch noch beim Jugendamt war.
Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe, das bedeutet es gibt kein Gehalt bei uns sondern es kommt immer darauf an wie viel Stunden man Arbeitet. Das ganze schwangt zwischen 1300-1600 Euro im Monat..
Das nächste Problem ist, wir haben bisher immer 12 Stunden Dienste gearbeitet aber ab dem 01.01.2017 werden die Dienste auf 8 Stunden runter geschraubt warum auch immer. Das heißt für mich das ich natürlich noch weniger an Geld verdienen werde weil mir die Stunden fehlen.
Macht es Sinn das ich mir da ein schreiben erstellen lasse von meinem Arbeitgeber?
Kopien von einem Kredit oder z.b vom Mietvertrag zwecks der Miete oder der Versicherung vom Auto sowas kann ich alles nicht dazu legen oder?
Super Weihnachten dieses Jahr auf jeden fall mit euer Familie. 🙂
Ich hoffe ihr hattet einen schönen Tag.
lg
Hallo,
im Prinzip ist der Unterhalt gemäß dem aktuellen Einkommen zu zahlen, da man das natürlich nicht im voraus weiss wird in der Regel von den letzten 12 Monaten ausgegangen. Wenn aber absehbar ist, dass Du dauerhaft weniger verdienst, dann kann eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber Sinn machen.
Es ist aber zu beachten, dass Du nicht "willkürlich" weniger arbeiten darfst. Außerdem kann sehr spitz gerechnet werden, wenn es um eine Mangelfall geht. Solange Du den Mindestunterhalt erwirtschaften kannst, ist in der Regel die Welt in Ordnung.
Bereinigen kannst Du Dein Einkommen um berufsbedingte Ausgaben (Weg zur Arbeit) und Altersvororge, alles andere spielt keine Rolle.
Im Prinzip ist alles in den Formularen enthalten. Die Miete ist pauschal im Selbstbehalt enthalten, wenn Du teuerer wohnst ist das in aller Regel Dein "Vergnügen", Kredite sowieso.
VG Susi
Guten Morgen 🙂
Danke für deine Antwort. Hat mir erstmal sehr geholfen..:)
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Edit: bitte keine vollen Zitate einfügen
Naja, damit ist ja klar, dass es beim Einverständnis nicht um Deine Teilhabe am GSR ging, sondern tats. um die Beteiligung an den Kosten eines gemeinsam unterschriebenen Betreuungsvertrags.
Ich würde somit gar nicht auf die Einverständnisfrage antworten (und wenn, dann nur wie oben formlos).
Desweiteren mich mal mit ner exakten Unterhaltsberechnung auseinandersetzen. Die Veränderung Deines zukünftigen Einkommens wird kein Selbstläufer sein. Ein klares richtig od. falsch gibt es allerdings auch nicht.
Und unmittelbar die freiwillige Zahlung einstellen. Je nach Geschmack mit oder ohne Vorwarnung. Das thema Quotelung eines etwaigen Mehrbedarfs und somit die Offenlegung auch ihres Gehalts würde ich mir aber erstmal zurückhalten. Das unmittelbar gesparte Geld kannst Du ja zurücklegen.
Mal sehen , was weiter passiert....
toto
Hallo Toto 🙂
Auch dir Danke für deine Antwort. Für den Kindergarten habe ich einen Zweizeiler fertig gemacht und vor Weihnachten abgeschickt. Damit muss Sie sich dann zufrieden geben!
Bis Sie sich wieder was neues einfallen lässt.
Das selbe habe ich mir auch gedacht, nur auf das Geld aus.
Ich werde die 12 Bescheide jetzt kopieren und beim Jugendamt einreichen.
Ich hoffe das mir mein Chef das Schreiben ausstellt mit der Umstellung der Arbeitszeiten..
Wie ist das eigentlich mit "Weiterbildungen", ich mach gerade neben meiner Arbeit meinen Meister über ein Studium, das ganze hat mich 7000 Euro gekostet.
Ich geh mal davon aus das sowas auch nicht bei der Berechnung berücksichtigt wird oder?
Ach Mensch, wäre ein Anwalt nicht so Teuer hätte ich mich mal Beraten lassen was ich jetzt machen soll.
Es reicht wenn ihr nach Weihnachten antwortet, genießt erstmal die Zeit mit eurer Familie. 🙂
lg
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Danny, bitte keine Vollzitate in die Beiträge bringen. Entweder du kürzt die Zitate auf die wesentlichen Passagen oder du nutzt den "antworten" Button ohne zu zitieren, danke.
Ich werde die 12 Bescheide jetzt kopieren und beim Jugendamt
... aber nicht erst die 12 Bescheide einreichen und dann später die Bescheinigung nachreichen.
Besser : Saubere Aufstellung Deines (zu erwartenden) Netto mit allen Bereinigungspositionen sowie der Erläuterung abgeben und die 12 Bescheinigungen nur der guten Ordnung halber beifügen.
Ach Mensch, wäre ein Anwalt nicht so Teuer hätte ich mich mal Beraten lassen was ich jetzt machen soll.
... dafür braucht es keinen Anwalt, sondern nur ein wenig Einarbeitung in die Materie sowie ein wenig fachkundige Unterstützung. Letztere findest Du hier 😉 Anwalt brauchst Du dann, wenn es droht zu eskalieren und bzgl rechtliche Schritte od. Antworten entsprechende Kenntnisse vonnöten sind.
Was immer alles von Anwälten erwartet wird :puzz: Dabei sind das auch nur Menschen, die meist gar nicht so gut rechnen können, Geld verdienen wollen, was am Besten mit Streit und der vergleichsweise Beilegung desselben geht..
toto
Guten Morgen! 🙂
Wird so gemacht, ich bin gespannt wo das ganze hinführt. So wie das Jahr aufhört, so wird das neue ganz sicher Anfangen..
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Edit: Vollzitat gelöscht
Danny, jetzt zum DRITTEN MAL: bitte nicht bei jeder Antwort den Beitrag, auf den du dich beziehst, voll zitieren!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."