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Einverständniserklärung für Auslandsreise bei GSR

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
meine EX hat mir mitgeteilt sie würde v. ... bis ... mit unserem Sohn (5) nach Mallorca fliegen (1 Woche) und bräuchte nach neuesten gesetzlichen Bestimmungen eine schriftliche Einverständniserklärung (für den Zoll). Ist das richtig? Wenn ja, wie soll ich die formulieren?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2013 01:25
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Moin entsetzt,

Also ich würde mal nachfragen, welche gesetzliche Bestimmung da gemeint ist...

Meines Wissens ist eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils (bei GSR) nur erforderlich, wenn es sich um Dinge handelt die schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Sicher das sie nicht auswandern will?

Ich weiß nicht, wie der Umgang zwischen Euch läuft.
Ich würde, um Stress zu vermeiden so formulieren:

Hiermit gestatte ich Frau hEXe meinen Sohn........ in der Zeit von ....- bis.... mit auf eine Urlaubsreise nach Malle mitzunehmen.
Kopie für Dich und gut...

Aber ist nett von Dir, das sie Dir das mitteilt. Müsste sie nicht wirklich  🙂

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 02:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

Also ich würde mal nachfragen, welche gesetzliche Bestimmung da gemeint ist...

Bei aller Neugier, würde ich das nicht hinterfragen.

Wenn sie da nachfragt würde ich das nicht in Frage stellen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 08:19
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
da es im Moment Umgangstechnisch mehr als gut läuft, bin ich auch nicht gewillt weiter nachzufragen. Ich find halt nichts im Internet darüber.
Und außerdem hat unser Sohn seinen eigenen Reisepass.

Folgenden Text hab ich mir überlegt:

hiermit erkläre ich, XXX, geb. XXX, mich einverstanden, dass Frau YYY, geb. YYY, mit unserem gemeinsamen Sohn zzzz vom .... bis .... eine Urlaubsreise nach Mallorca unternimmt.

Brauch ich denn so was jetzt auch wenn ich mit Filius in Urlaub fahre? Wir fahren 2mal im Jahre nach F und I.
Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 11.01.2013 13:10
(@bagger1975)

Servus entsetzt,

ich würde es halten wie von @Beppo empfohlen.

Ist doch gut, wenn Du eine obrigkeitshörige Ex hast...die sogar auf den Zoll(!) hört...

Andere Väter würden sich soetwas wünschen und im Sinne einer guten Elternebene ist doch nichts dabei sich so einen Wisch jeweils wechselseitig für den Urlaub auszustellen 😉

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 13:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus entsetzt!

Brauch ich denn so was jetzt auch wenn ich mit Filius in Urlaub fahre? Wir fahren 2mal im Jahre nach F und I.

Wenn Du gSR hast, nein. Was aber kein Hinderniss sein sollte, EX trotzdem zu informieren, wohin es geht.. 😉

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 13:40
(@butterblume)
Schon was gesagt Registriert

Servus entsetzt!Wenn Du gSR hast, nein. Was aber kein Hinderniss sein sollte, EX trotzdem zu informieren, wohin es geht.. 😉

Grüssung
Marco

Wenn man weg fliegt, wird man gefragt wie es mit dem anderen Elternteil aussieht, ob der davon Bescheid wüßte.
Und möchte dies auch belegt haben mit Ausweis Kopie und Erlaubnis.

Uns ist es am Flughafen schon so ergangen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 14:22
(@Wolkenhimmel)

Hi Butterblume,

wir machen mehrfach im Jahr Urlaub im Ausland, bislang ist noch keiner von uns Beiden an irgendeinem Flughafen zu dem Thema befragt worden, obwohl ich z.B. einen anderen Nachnamen habe.

VG WH

P.S.: Die ersten Jahre hatte ich eine Kopie der Geburtsurkunde im Portemonnaie, hat nie einer sehen wollen in den letzten 10 Jahren.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 14:30
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
meine EX hat mir mitgeteilt sie würde v. ... bis ... mit unserem Sohn (5) nach Mallorca fliegen (1 Woche) und bräuchte nach neuesten gesetzlichen Bestimmungen eine schriftliche Einverständniserklärung (für den Zoll). Ist das richtig? Wenn ja, wie soll ich die formulieren?

Gruß

Hallo

Warum die Aufregung,sei doch froh wenn die Ex dies so handhabt. Ich mache dies auch.
Da reichen 3,4,5 Zeilen von wann bis wann in welches Ausland und beide unterschreiben,
fertig.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 16:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also, was die konkrete Frage bzgl. der Bitte der KM um einen entsprechenden 3-Zeiler betrifft: Bitte schön! Wenn sie sich besser fühlt damit. Kein Grund mit ihr in lange Diskussion um Sinn oder Unsinn einer solcher Bescheinigung zu gehen...

eine schriftliche Einverständniserklärung (für den Zoll).

Will sie die Einfuhr oder die Ausfuhr des Kindes verzollen?  Und zu welchen Steuersatz eigentlich? 😉 Vermutlich geht es ihr um den BGS (Bundesgrenzschutz)

Wenn man weg fliegt, wird man gefragt wie es mit dem anderen Elternteil aussieht, ob der davon Bescheid wüßte.
Und möchte dies auch belegt haben mit Ausweis Kopie und Erlaubnis.

Das glaube ich übrigens kaum! Es geht ja wohl nicht an, dass alle mit ihrem Kind ins Ausland alleinreisenden Elternteile unter Generalverdacht der Kindesentziehung geraten.  :knockout: Solange Namensgleichheit besteht und der Perso die gleiche Anschrift bzw. der Reisepass denselben Wohnort zeigt, sollte das nicht notwendig sein. Ist der Nachname ein anderer, dann würde ich natürlich (auch als zusammenlebendes, verheiratetes Elternpaar mit unterschiedlichen Nachnamen) ein entsprechendes Beweisdokument dabei haben, wenn nicht pure äußerliche Merkmale die Elternschaft unzweifelhaft erlennen lassen...  😉

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 17:49