Hallo
Wir wollen eine gemeinsame elternerklärung abgeben und haben diese auch selbst formuliert. Hier ist der Entwurf dazu. Mich würde eure meinung interessieren, vorallem ob wir noch etwas vergessen haben was unbedingt geregelt werden sollt!
"Unsere Tochter soll zu gleichen Anteilen bei beiden Eltern aufwachsen. D.h. möglichst 50% der Zeit beim einen Elternteil und 50% der Zeit beim anderen Elternteil. Wir vereinbaren Wohnungen in gegenseitiger Nähe zu beziehen, damit dies gewährleistet bleibt (für später: nach Möglichkeit in einer Stadt!). Konkret soll in beiden Wohnungen dem Kind eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich hat die Zeitaufteilung (bei wem das Kind wann ist) im täglichen Wechsel zu erfolgen. Das schließt die Nächte mit ein. Ein Beispiel: ist ab Montag früh ihrer Mutter unterstellt. Dies ist sie dann bin Dienstag früh. Dann hat eine Übergabe zu erfolgen und der Vater hat das Kind bis Mittwoch früh in seiner Verantwortung. Dieser 24h Rythmuss soll grundsätzlich beibehalten werden.
Nach Absprache können und sollen natürlich andere Reglungen getroffen werden. Diese schriftliche Fixierung dient hauptsächlich dem Streitfall.
Zudem erklären wir dass keiner von uns dem anderen das Kind auf irgendeine Art und weise entziehen möchte. Wir halten uns beide gegenseitig für gute Eltern und wir wollen beide, dass jeder dem Kind ein vollwertiger Elternteil sein kann! Wir sind beide der Ansicht, dass jeder von uns sich selbstständig um das Kind kümmern kann.
Wichtige Entscheidungen bezüglich des Kindes dürfen nur gemeinsam getroffen werden. Eine Entscheidung gilt dabei schon als wichtig, wenn einer der Elternteile sie als wichtig empfindet. Wenn eine Lösung gefunden werden muss, aber durch uns Eltern nicht erreicht wird, muss notfalls eine unabhängige Partei entscheiden.
Alle zum Leben notwendigen Ausgaben bezüglich des Kindes werden hälftig geteilt (was schon durch die 50-50 Regelung der Erziehung größtenteils gewährleistet sein sollte). Größere Ausgaben ab 100Euro müssen gemeinsam getätigt werden, wenn die kosten geteilt werden sollen.
Urlaubsplanung mit dem Kind erfordert die Einverständnis des anderen Elternteils und sollte so erfolgen das beide Eltern gleich viel urlaub mit dem Kind verbringen können (was vor allem später bei der Ferienplanung eine rolle spielen dürfte). Diese Kosten für das Kind während des Urlaubs und für den urlaub werden nur geteilt, wenn beide Eltern mit in den urlaub fahren.
Bei Feiertagen wie Weinachten sollte jährlich gewechselt werden. Geschenke für (vor allem zum Geburtstag und weihnachten) sollten nach Möglichkeit von beiden Eltern zusammen gekauft und auch geschenkt werden, damit kein Konkurrenzkampf entsteht.
Leider können wir nicht mehr zusammen Leben. Dennoch werden wir den anderen immer respektieren, fair bleiben und immer im Sinne und zum Wohle des Kindes entscheiden! Es ist jetzt schon abzusehen, dass wir uns nicht immer einig sein werden, aber wir möchten uns selbst hiermit daran erinnern, das *** unser gemeinsames Kind ist! Wir sollten an das Kind denken, und nicht nur an uns!"
[Editiert am 31/7/2004 von triade]
Moin,
sehr wohlklingend. Nur leider enthält der Text Bestandteile, die nicht rechtlich haltbar sind
(D.h. möglichst 50% der Zeit beim einen Elternteil und 50% der Zeit beim anderen Elternteil., der Gesetzgeber sieht einen Bar- und einen Betreuungspflichtigen Elternteil vor),
zum anderen ohne Gerichtliche Entscheidung nicht haltbar sind bzw. nur, wenn GSR besteht
(Wichtige Entscheidungen bezüglich des Kindes dürfen nur gemeinsam getroffen werden., diese Erklärung ist zugleich zu schwammig und stark auslegungsfähig),
und das hier:
(Alle zum Leben notwendigen Ausgaben bezüglich des Kindes werden hälftig geteilt (was schon durch die 50-50 Regelung der Erziehung größtenteils gewährleistet sein sollte). Größere Ausgaben ab 100Euro müssen gemeinsam getätigt werden, wenn die kosten geteilt werden sollen.)
widersprich im Prinzip der geltenden Familienrechtsprechung Abteilung Kindesunterhalt.
Das Ganze hat maximal die Wertigkeit einer Absichtserklärung. Im Streitfall wird sie nichts bringen, nicht mal mit einem notariellen Siegel darunter. Wird sie aber eingehalten, ist sie als Ganzes deswegen sinnlos, weil sie eh eingehalten wird und daher nicht gesondert fixiert werden muß.
Gruß, Xe
Naja. man hat aber zumindest eine Orientierung an was sich jeder halten will. Sonst geht das doch später immer: Das hab ich so nicht gesagt, oder das war so nicht abgemacht.
Von daher wäre es doch ganz sinnvoll oder? Solange keiner von uns einen Sorgerechtsstreit mit jugendamt und Gericht anfängt, sind wir ja beide gleichwertige Eltern, weil es noch keine Entscheidung über Bar- und einen Betreuungspflichtigen Elternteil gibt.
Moin,
aus meiner erfahrung muß ich sagen, daß es dann heißt, so hab ich das nicht gemeint, gedacht, oder beabsichtigt.
Das Ganze ist rechtlich nichts wert, ebenfalls aus Erfahrung. Eine Pattsituation habt ihr auch ohne.
Sinnvoll sehe ich das Ganze aber durchaus: wenn ihr euch beide morlaisch dazu verpflichtet fühlt, diese Vereinbahrung einzuhalten. Dann habt ihr eine Grundlage. Sobald einer das ganze abwirft, ist Ende, und die Elternerklärung endet genau dann.
Gruß, Xe
Hallo triade,
ich finde dies einen interessanten Entwurf, habe aber die gleichen Bedenken wie XE. Rechtlich verbindlich ist nicht viel. Wir haben ebenfalls das Modell gewählt, aber es funktioniert jetzt nicht mehr, weil der gemeinsame Austausch, den ich für anabdingbar halte, will man ein Kind so großziehen, gerade flach gelegt wurde von der anderen seite. Ohne Austausch kann man aber die Entwiclung des Kindes nicht verfolgen. Vielleicht solltet ihr deshalb aufnehmen, dass ihr euch verpflichtet, euch in regelmäßigen Abständen über euer Kind auszutauschen.
Bei noch etwas kriege ich Bauchschmerzen:
Wieso soll das Kind täglich wechseln? Wie alt ist das Kind? Habt ihr mal überlegt, wie ihr Euch fühlen würdet, wenn ihr ständig hin und her müsstet?
Ich arbeite seit einem Jahr auswärts und kann mir nun auch vorstellen, was wir unserem Kind mit der Wechselei zumuten, obwohl wir einen annähernd wöchentlichen Wechsel haben.
Im übrigen gibt es auch Studien dazu, dass Kinder die mehr als einmal in der Woche ihren Aufenthaltsort wechseln eher Störungen aufweisen, als Kinder die wenig wechseln. Ich hatte diese Studie irgendwo im Netz gefunden, weiß leider niciht mehr wo, aber unter Wechselmodell ist es sicherlich zu finden.
Liebe Grüße
Biga
HI Triade,
nun..ich stimme Xe da vollkommen zu. Das mit dem Ku ist zu schwammig bzw. zu lau.
Wenn Ihr beide euch vollkommen einig seit mit allem, besonder eurem Kind...
Mal eine ander Idee...Warum geht Ihr beide nicht gemeinsam zu einem Anwalt und macht Fakten? Im guten?
Ich bin mal gespannt was Ex auf diesen Vorschlag antwortet?
Gruss,
Feussi
Hallo Triade,
wenn es auch nicht Deine Frage war - aber den täglichen Wechsel halte ich persönlich für das Kind für negativ - für die Eltern ist es natürlich schon schön, deckt sich aber meiner Meinung nach nicht mit dem Anspruch, das Wohl des Kindes im Auge zu haben, sondern sieht für mich so aus, dass das Kind täglich hin- und hergereicht wird und dabei eher das Elternwohl im Vordergrund steht (das mein ich wirklich nicht böse, im Prinzip steht ja auch dahinter, dass ihr beide Euch nach dem Kind sehnt und soviel Aufwachsen wie möglich miterleben wollt !). Vielleicht kann man aber einen weniger belastenden Rhythmus für das Kind finden, mit dem auch ihr beide Euch anfreunden könnt ? Nur mal so zum nochmaligen Überdenken angemerkt.
Grundsätzlich finde ich es gut, sich einen solchen, wenn auch rechtlich vermutlich nicht haltbaren Merkzettel über die gemeinsamen Vereinbarungen zur eigenen Reflektion bei den sicher nicht ausbleibenden Streitigkeiten anzulegen (Welche zusammenlebenden Elternpaare zoffen sich schließlich nicht mal über die Erziehung ?) - vielleicht kann er ja auch nach mehr Erfahrung ergänzt oder verändert werden ? Als Anlage vielleicht noch die Kinderwünsche ? Wie sollen die Betreuungszeiten bei Krankheiten des Kindes oder der Eltern aussehen ? Muß das kranke Kind dann auch täglich wechseln ?
Ich wünsch Euch jedenfalls ganz viel Erfolg und gute gemeinsame Entscheidungen für das Kind 🙂
Liebe Grüße
Robina
[Editiert am 31/7/2004 von Robina]
[Editiert am 31/7/2004 von Robina]
Moin,
vorab, ich sehe das Ganze distanziert. Daher mag auf den ersten Blick der Vorschlag einer Art Zeitkontos absolut gefühlskalt erscheinen, aber der zweite Blick ist entscheidend. 🙂
Ich würde tatsächlich sagen, der Monat hat X Stunden, jeder Elternteil sollte x/2 Stunden mit Kind verbringen. Das ist die Grundlage und Basis.
Sollte jetzt ein Elternteil sagen, "Hey, ich möchte zwei Wochen mit Kind nach Timbuktu", würde das nicht an der obigen Regel, die ihr momentan in der Erklärung habt, scheitern, denn der Rückflug alle zwei Tage aus Timbuktu dürfte etwas teuer werden, nur um dem anderen Elternteil damit gerecht zu werden. Von der Belastung des Kindes mal ganz abgesehen.
Nach der Rückkehr aus Timbuktu ist dann der andere Elternteil für dieselbe Zeit dran. Den Rest des Monats (die meisten haben ja mehr als 4 Wochen) wird dann geteilt - oder als Optimum vielleicht zusammen mit Kind verbracht.
Gruß, Xe
[Editiert am 1/8/2004 von Xe]
hi,
sorry, aber wenn ich diese vereinbarung lese, tut mit nur noch das kind unendlich leid, daß diesem stress ausgesetzt ist. ich finde das verantwortungslos von den eltern, einem kind noch zusätzlich zum stress der trennung diesen stress zuzumuten. vor lauter hin- und herpendeln zwischen den eltern, wird es kaum noch möglich sein, mit freunden zu spielen und ruhe zu finden.
ihr solltet diese vereinbarung noch einmal überdenken - zum wohle des kindes. denn kinder können eine trennung auch schadensfrei erleben, wenn die eltern vernünftig mit dem umgangsrecht umgehen.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Moin,
ist die Frage, was für ein Kind schädlicher ist, ein (sagen wir mal) wöchentliches Pendeln und damit der weitestgehende Erhalt beider Eltern oder der Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und die Reduzierung des anderen auf eine Art Besuchselternteil... eine gerechte Aufteilung ist da sinnvoller.
Gruß, Xe
Hallo
Danke erstmal für die Disskusion. Kann mich erst jetzt wieder daran beteiligen, da ich echt viel Stress hatte.
Ein paar Denkanstöße fand ich nicht schlecht. Werd ich mal drüber nachdenken. Zu einigem will ich aber mal Stellung nehmen:
Erstmal an tortour: Das Kind ist jetzt eineinhalb jahre. Im Moment stört sie das hin und her noch nicht so sehr. Meine Ex ist mit ihr so gut wie immer beim neuen, wenn sie sie hat. Ansonsten ist mein töchterchen bei mir in der Wohnung, wo sie auch schläft. was das Wohl des kindes ist, wird sich zeigen. Jedes kind ist anders und reagiert anders. Ich halte es durchaus für möglich, das es für ein Kind zur selbstverständlichkeit wird 2 Lebensmittelpunkte zu haben. Natürlich kann das auch anders werden. Dann wird eh eine andere lösung her müssen.
Wenn das Kind älter wird, wird sich eh noch einiges ändern...
Mir wäre es aber natürlich auch lieber, wenn das Kind einen lebensmittelpunkt hätte. Aber wenn ich mir vorstelle, das mein kind bei meiner ex mit ihrem neuen lebt, wird mir echt schlecht! Und das sie sie mir überlässt, daran glaub ich nun wirklich nicht, oder gibt es den weinachtsmann etwa? Sollte es sich aber negativ auf das Kind auswirken, kann ich dich berühigen. dann werd ich zum jugendamt gehn und die sollen dann eine entscheidung herbeiführen (die dann wohl im Sinne der mutter ausfallen wird).
An Robina: Das Kind muss natürlich nicht täglich wechseln. Es ist nur eine Grundlage. Xe hat es mit den Zeitkonten gut formuliert.
An Feussi: Einig sind wir uns vielleicht jetzt noch, aber was kommt, wer weiss...
Tja, mit dem Anwalt... was soll der denn für Fakten schaffen? Das endet dann doch damit das der Vater das Besuchsrecht bekommt, und das reicht mir einfach nicht.
Noch eine allgemeine Anmerkung: Das das ganze rechtlich nichts wert ist, weiss ich und ihr, aber sie nicht (noch nicht). Sie ist nicht der mensch, die sich gern mit sowas auseinandersetzt.
Demnächst werd ich die Erklärung nochmal mit meiner einst so geliebten Ex überarbeiten und hier einstellen.
[Editiert am 9/8/2004 von triade]