Elternverweinbarung...
 
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Elternverweinbarung rechtens

 
(@frannki)
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moin moin

ich habe folgende frage
und zwar haben meine 22j freundin und ich 30j uns getrennt
nun haben wir einen 16mtl jungen sohn der bei mir groß werden soll (wo drauf ich sehr stolz bin) und die ex ist von 1er minute auf die andere nach hannover verschwunden

nun haben wir folgende MUSTERVEREIBARUNG geschlossen

Elternvereinbarung
(gemeinsame Sorge – Residenzmodell)
1. Sorgerecht und Aufenthalt
Wir sind darüber einig, die elterliche Sorge für unsere Tochter M... auch künftig
gemeinsam auszuüben. M... soll ihren hauptsächlichen Aufenthalt bei der Mutter
haben.
2. Umgang
Alle zwei Wochen ist M... von Samstag 12 Uhr bis Sonntag 18 Uhr beim Vater. Wir
sind uns darüber einig, dass zusätzlich auch flexibel vereinbarte Besuchstermine möglich
sein sollen.
3. Entscheidungen in Sorgeangelegenheiten und Vertretung
In allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden wir gemeinsam. Dazu
gehören auch Auslandsreisen mit M.... In Alltagsangelegenheiten entscheidet die
Mutter allein und ist dementsprechend allein vertretungsberechtigt. Der Vater entscheidet
über die Gestaltung des Umgangs und alle damit unmittelbar zusammenhängenden Fragen
und ist insoweit allein vertretungsberechtigt. Darüber hinaus soll der Vater in allen Fragen,
die im Zusammenhang mit M... Reitstunden stehen, weiterhin allein entscheiden
dürfen. Die Mutter erteilt ihm hierfür die entsprechenden Vollmachten. In Notfällen
können beide Eltern das Kind allein vertreten, wenn der andere Elternteil zuvor nicht
benachrichtigt werden kann; in diesem Fall muss die Benachrichtigung so schnell wie
möglich nachgeholt werden.

nun zu meinem problemchen
eine bekannte von mir ist anwaltsgehilfin und meinte nun promt zu mir
das ich mit diesem schreiben nichts habe
wenn meine ex wollte könnte sie den lütten in 14 tagen oder auch in 2 jahren abholen und zusich nehmen und dann hat sich das thema
ich muss dazu sagen dass das schreiben nicht beglaubigt ist
da ich auch nicht wusste das es beglaubigt sein muss

aber kann sie trotzdem so einfach hier her kommen und mir mein lüten nehmen ???

bitte helft mir

lg franki


Anm.: Forenreglen beachten (Nr. 2).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2008 13:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Forenregeln beachten.
2. Mustervereinbarungen kann mann nicht schließen. Entweder ist es ein Muster und besitzt damit Allgemeingültigkeit oder es ist eine Vereinbarung iund ist damit individuell.
3. Habt ihr tatsächlich GSR?

Du schreibst eingangs, das Kind würde bei dir, dem vater aufwachsen. In der Vereinbarung steht, das Kind lebt bei der Mutter. Daher: Wer bist du oder was ist an deiner Darstellung falsch?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 13:32
(@frannki)
Schon was gesagt Registriert

das is doch auch nur das muster was dort gepostet ist
das ist natürlich auf uns umgeändert
wir haben beide das sorgerecht

aber lass mal ich werde mal beim jugendamt anrufen
denke die können mir da eher weiter helfen

lg franki

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2008 13:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr könntet doch die Vereinbarung aufeuch anpassen und dann von einem Gericht bestätigen lassen. Das gibt euch beiden Rechtssicherheit

P.S.: Viel Spaß beim Anruf beim JA. Mit etwas "Pech" lebt das Kind dann schnell bei der KM, weil das JA ihr das nahelegt oder du hast als Vater die MA ständig auf der Matte stehen, weil sie grundsätzlich mißtrauisch sind,wenn ein Vater sein Kind aufziehen will

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 13:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das is doch auch nur das muster was dort gepostet ist

Du hast geschrieben, ihr habt folgende Mustervereinbarung geschlossen.

das ist natürlich auf uns umgeändert

Und was präsentierst du hier? Das Muster oder eure Vereinbarung?

wir haben beide das sorgerecht

Prima.

aber lass mal ich werde mal beim jugendamt anrufen

Eingeschnappt?

denke die können mir da eher weiter helfen

:geheimtipp: :echtfuchsig:

lg franki

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 13:46