Entscheidung ohne J...
 
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Entscheidung ohne Jugendamt?

 
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bei mir läuft das Verfahren wegen ASR. Der Vater will es abgeben (liegt mir schriftlich von ihm vor).

Nun hat mir mein RA erzählt, dass der Richter alles so in einem schriftlichen Verfahren klären will, ohne Anhörung des Jugendamtes. (Auch die Sache wegen Säuglingserstausstattung. Seine Scheidungsakte ist wohl mit herangezogen worden, anhand derer sich alles errechnen ließe)

Mein RA hat versucht den Richter telefonisch zu erreichen, aber der ist z. Z. im Urlaub. Sie sagte nun, dass sie ihn nicht weiter versuchen wird zu erreichen. So sei es doch einfacher.

Ist das so rechtens oder im Nachhinein dann hinfällig, weil so etwas vielleicht ein Verfahrensfehler ist? Ich denke, das Jugendamt muss immer mit einbezogen werden und dazu eine Stellungnahme abgeben???

LG
Phili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 00:56
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey,
normalerweise muss da JA eingeschaltet werden. Bei mir war das zumindest bis auf eine Ausnahme der Fall und da hat der Richter dann vom OLG einen Rüffel bekommen.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 03:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

anl. der Übertragung des ABR meiner Großen auf mich - ebenfalls im schriftlichen Verfahren - wurde das JA involviert. Das schriftliche Verfahren ist als Erleichterung dahingehend zu verstehen, dass keine Anhörung der Parteien erfolgt, es somit keinen Verhandlungstermin gibt. Die grds. geltenden prozessualen Parameter sind jedoch weiterhin zu beachten.

Der Verfahrensfehler hingegen würde nur dann Wirkung zeigen, wenn eine der Prozessparteien gegen den Beschluss in Berufung gehen würde. Ist die Rechtskraft des Beschlusses (4 Wochen nach Zustellung) eingetreten, ist nur unter erschwerten Bedingungen das Verfahren neu aufzurollen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 19:32
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
meiner bescheidenen Meinung nach wird das JA nur eingeschaltet bei striitigen Verfahren. Hier ist doch das Einverständnis beider ETs vorhanden, also warum sollte das JA hier mit einbezogen werden? Ich denke nicht das dies ein Verfahrensfehler ist (sagt mir mein Bauch).

liebe Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 09:49
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also, das ist eine ziemlich einseitig Entscheidung, finde ich.

Auf der einen Seite finde ich es besser, weil ich keine Lust habe, mich mit dem Vater über Dinge auseinander zu setzen oder einer Unterschrift hinterher zu laufen, da er sein Kind komplett ablehnt. Warum auch immer? Das ist mir bis heute nicht klar und wird es wohl auch nicht.

Anders herum würde ich es sehr wichtig finden, wenn er es behält. Schließlich ist er der Vater, ob er im Nachhinein will oder nicht. Wir haben uns ja beide für dieses Kind entschieden und somit finde ich es eine Selbstverständlichkeit, dass man sich auch gemeinsam um dieses Kind "sorgt" bzw. kümmert, was ja am Anfang auch der Fall war...

Ach ich weiß auch nicht. Ich denke, die Zeit wird einiges bringen. Und vielleicht ist er ja irgendwann "Mann genug", es wenigstens seinem Kind zu erklären. (Ist nicht abwertend gemeint)

Teils bin ich froh, teils einfach nur traurig...

Gruß
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2006 10:43