Hallo liebe Leidensgenossen...
Hier zunächst ein paar Infos zu meiner Vorgeschichte:
Sohn, 4,5 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht, vor 3 Monaten Gerichtsanhörung bzgl. ABR weil Mutter wegziehen wollte, habe dem Umzug dann schweren Herzens zugestimmt da die Richterin mit Entzug des GABR drohte, seitdem den bei Gericht vereinbarten Umgang - nicht mehr und nicht weniger.
Das Ganze ist nun 3 Monate her und obwohl mir die Verfahrenspflegerin seinerzeit schon fälschlicherweise Beeinflussung unterstellt hat, bin ich stets bemüht unserem Sohn die Umstellung so einfach wie möglich zu machen (er redet schon seit er 3 ist davon, dass er gern bei Papa wohnen möchte).
Nachdem der erste Monat relativ problemlos verlaufen war, ging es vor ca. 6-8 Wochen damit los, dass mein Sohn an den gemeinsamen Wochenenden stets fragt warum er nicht bei mir bleiben könne, dass er die Familie des neuen Lebensgefährten der Mutter blöd fände und an dem neuen Wohnort generell alles blöd fände.
Um es nicht unnötig zu verkomplizieren sage ich ihm stets, dass man das leider nicht ändern könne und versuche ihm den neuen Wohnort schön zu reden ("Der Kindergarten da ist doch auch schön", etc.). Da der kleine Mann sich jedoch mit Antworten wie "du kannst nicht bei mir bleiben weil du ja bei der Mama wohnst" nicht abspeisen lässt, habe ich ihm am vergangenen Montag auf seine Frage warum er nicht bei mir bleiben dürfe geantwortet "weil die Mama es nicht erlaubt". Ich habe mich zu dieser Aussage entschieden weil es zum einen nunmal Fakt ist und zum anderen weil ich nicht will, dass er irgendwann denkt dass ich ihn nicht bei mir haben will.
Zuhause abgesetzt hat er wohl zu seiner Mutter gesagt, ich hätte ihm gesagt er solle mit ihr sprechen und sie fragen ob er nun endlich bei mir wohnen könne.
Daraufhin erhielt ich noch auf der Heimfahrt einen Anruf, bei dem ich die KM vor lauter schreien kaum verstehen konnte. Inhalt war in etwa "Warum kannst du den kleinen Kerl nicht einfach damit in Ruhe lassen? Wenn du noch einmal versuchst ihm einzureden dass er zu dir soll, gehe ich wieder zu meinem RA und beantrage das alleinige Sorgerecht"
Ich habe ihr dann im Anschluss schriftliche (sachliche Gespräche enden in der Regel immer damit dass sie nurnoch schreit und ich irgendwann auflege weil es mir zu blöd wird) erklärt was ich zu unserem Sohn gesagt habe und dass ich nicht vorhab ihn anzulügen. Ihre Reaktion war dann nur Sinngemäß "Super. Jetzt habe ich sogar schriftlich dass du ihn Beeinflusst. Blabla". Nachdem ich sie dann auf ein paar Misstände hingewiesen habe, die mir seit ihrem Umzug aufgefallen sind (Kind und Klamotten riechen immer sehr extrem nach Qualm, anstelle eines Richtigen Kindersitzes wurde eine Sitzerhöhung angeschafft, etc) kam dann der Overkill und es folgten wüste Beschimpfungen.
Ich habe ihr dann ein sachliches Gespräch angeboten, was sie auch angenommen hat. Da sie sich aber nicht dazu bereit erklärt Terminvorschläge zu machen und jeden Versuch etwas zu finden abblockt, gehe ich davon aus dass ich wahrscheinlich bald Post von ihrem RA erhalten werde.
Nun endlich zu meiner Frage:
Ist die Aussage "Du darfst nicht bei mir wohnen, weil Mama es nicht erlaubt" unangebracht? Könnte man es ggf. wirklich als Beeinflussung werten und muss ich mir Sorgen um mein GSR machen?
Unser Sohn wusste übrigens auch vorher schon wer der richtige Ansprechpartner für dieses Thema ist, so jedenfalls erkläre ich es mir, dass er wenn er wochenends bei mir ist so tut als würde er mit seinem Spieltelefon seine Mutter anrufen und mir dann sagt Mama habe gesagt er dürfe noch 10 Mal bei mir schlafen.
Ich persönlich denke, dass hier auf Seiten der KM Handlungsbedarf besteht - nämlich dahingehend dafür zu Sorgen dass unser Sohn sich in seinem neuen zu Hause so wohl fühlt dass der Wusch bei mir zu bleiben irgendwann abschwächt, denn ich bin es nicht, der jedes Wochenende mit dem Thema anfängt, sondern mein Kleiner.
Danke schonmal für eure Einschätzungen!
Metrikk
Moin
Das Gericht entzieht Dir nur bei einer schweren Kindeswohlgefährdung das GSR.
So eine Aussage gehört sicher nicht dazu.
Keep cool und lass die Alte brüllen. Sie will Dich offenbar nur einschüchtern, weil ihr die Aussage nicht gefällt.
Gruss
BP
vor 3 Monaten Gerichtsanhörung bzgl. ABR weil Mutter wegziehen wollte, habe dem Umzug dann schweren Herzens zugestimmt da die Richterin mit Entzug des GABR drohte, seitdem den bei Gericht vereinbarten Umgang - nicht mehr und nicht weniger.
Die Richterin hat Dir "gedroht"?
Hi Metrikk,
auch das 'Umgangskind' wohnt bei Dir!
Mit Standard-Umgang lebt ein (Schul-)Kind ca. 30% des Jahres beim sog. Umgangsberechtigten.
Insofern halte ich Deine Info ans Kind für unzutreffend.
Übel für alle Väter mit gES ist - trotz bzw wegen der Reform - der § 1671 BGB: "(...)Dem Antrag ist stattzugeben, soweit (...) 2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. (...)
Dieses Gesetz eröffnet über den unbestimmten Begriff 'Kindeswohl' richterlicher Willkür Tür und Tor.
Keineswegs muß die hohe Schwelle "einer schweren Kindeswohlgefährdung" erreicht sein, wie im Beitrag vorher unzutreffend gesagt wurde.
Im Zuge der Sorgerechtsreform wurde von verschiedenen Stellen immer wieder gefordert, das Vorenthalten bzw den Entzug der gES an der hohen Hürde des § 1666 BGB festzumachen. Vergeblich.
W.
Vorweg: Deswegen wird Dir nicht das GSR entzogen. und offensichtlich scheint eine vernünftige Kommunikation mit KM auch eher.... schwierig.
Aber Du hast ja auch gefragt, ob Deine Aussage unangebracht sei. Ich will es etwas weiter fassen: Wenn man das Alter des Kindes am Anfang des Threads überlesen hätte, könnte man der Meinung sein, dass Du mit einem Teenager diskutierst und nicht mit einem Kindergartenkind. Du lässt Dich vielzusehr auf eine inhaltliche Diskussion mit einem Kindergartenkind ein - nur deshalb kommst Du in die Bredouille eine "ehrliche Erklärung" geben zu müssen. Viel Spaß, wenn Du demnächst mit ihm ausdiskutierst, ob er jeden Tag in die Schule gehen müsse, obwohl doch schon ein wenig schreiben könne... :puzz:
Ich vermute (ich hoffe, ich unterstelle Dir da nichts falsches), dass Du iT vielleicht unbewusst, kommunizierst, dass Dir das Dasein UmgangsPapa nicht passt. Stell Dich mal neben Dich und sei ehrlich zu Dir selbst... Auch die ganzen Themen mit Qualm in der Whg der KM (zugegeben nicht schön, aber nicht Dein Thema) oder Sitzerhöhung statt Kindersitz (was zwar grenzwertig, aber ok ist) zeigen, dass Du noch viel zu sehr in das Leben der KM involviert bist.
Ergo: Das Problem liegt nicht nur bei der KM - auch Du kannst es Dir und dem Kind einfacher machen!
Gruss, Toto
Hallo,
Ist die Aussage "Du darfst nicht bei mir wohnen, weil Mama es nicht erlaubt" unangebracht?
Nach meiner Auffassung leider ja - zumindest bei so kleinen Kindern.
Eurer Sohn wird damit in einseitige Loyalitätskonflikte gebracht und wird nun diesbezüglich seiner Mama gegenüber negativ eingestellt sein.
Diese wiederum wird dann dem Kind gegenüber wieder negative Äußerungen über Dich tätigen und schon wird der Konflikt in eine Endlosschleife geschickt ...
Die KM wird vermutlich niemals einem Umzug des Kindes zu Dir zustimmen, das heisst auch für Dich, dass Du Deinen Sohn möglichst in seiner Lebenssituation bestärken solltest - eben um ihn nicht in einem Loyalitätskonflikt allein zu lassen - den er gar nicht auflösen kann.
Kinder sind nach Trennungen immer irgendwie in einem Loyalitätskonflikt, kluge Eltern(teile) versuchen dem aber entgegen zu wirken und eben nicht den Fehler zu machen, auf den jeweils anderen Elternteil Schuld zu laden (auch wenn es die tatsächlich gibt!).
Die kindliche Frage nach dem Warum würde ich mit der Entscheidung des Richters erklären.
Irgendene Erklärung musst Du (und auch die KM) wegen der Trennung dem Kind gegenüber doch ohnehin schon gegeben haben ?
Könnte man es ggf. wirklich als Beeinflussung werten und muss ich mir Sorgen um mein GSR machen?
Im deutschen Familienrecht ist alles möglich, wie auch Wildlachs schon treffend anmerkte.
Übergrosse Sorgen würde ich mir allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen.
Sollte die Mutter Streit bezüglich des überwiegenden Aufenthaltes, des Lebensmittelpunktes des Kindes behaupten, dann könnte das dazu führen, daß antragsgemäß zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) als Teil der Elterlichen Sorgerechts allein der Mutter übertragen wird.
Behauptet die Mutter weiter (und Müttern wird idR geglaubt), der Vater lasse nicht locker, thematisiere während der Umgänge weiterhin einen Wechsel des Kindes zu ihm, dann könnte das auch das Umgangsrecht berühren.
Wenn sich das Kind dann mit 'mütterlicher Hilfe' in einer Anhörung auch noch entsprechend äußert, das JAmt sich auf die mütterliche Seite stellt, dann...kann es finster werden.
Also: Keine Widerworte, immer schon machen, was Mama sagt, sie loben und ihr Blumen und Konfekt reichen... 🙂
DAS sichert Sorge- und Umgangsrecht, bestimmt Vatersein... 😉 *Zynikmodus aus*
W.
Vielen lieben Dank für die zahlreichen ehrlichen Antworten.
Um zunächst einige Fragen zu beantworten:
an psoidonuem: Indirekt. Sie sagte ich solle mir gut überlegen ob ich einem Umzug nicht doch zustimmen wolle und damit das GABR behalte weil sie andernfalls das ABR auf eine Partei übertragen müsse. Da sie nur mich direkt damit angesprochen hat stellte sie also mich vor die Wahl. Nachdem ich sie fragte wozu ich das gemeinsame ABR behalten solle weil es ja offentsichtlich eh nichts Wert ist hat mein RA mich dann dau gedrängt doch darauf einzugehen.
an diskurso: nein, das Kind hat keine Trennung mitbekommen. Wir haben uns vor Bekanntwerden der Schwangerschaft getrennt - er kennt es nicht anders, mit dem Unterschied dass er mich zumindest die letzten 2 Jahre täglich gesehen hat und nun eben nurnoch an den Umgangstagen.
Die Kommunikation ist hier in der Tat ein Problem. Als ich meinen Kleinen heute Mittag, gemeinsam mit meiner Mutter, zu einem Papamittag abgeholt habe, ist die KM auf das Auto zugestürmt und hat meiner Mutter mit ihrem RA gedroht weil sie sie blöd angeguckt habe. Generell ist es schwierig mit ihr ein sachliches Gespräch zu führen, ohne dass sie binnen kürzester Zeit anfängt zu schreien und parallell auf Durchzug stellt.
Ich denke, für den Fall dass in den nächsten Tagen ein Brief vom RA kommt - Inhalt kann ja nur etwas sein wie "Hören Sie auf das zu sagen - oder sonst...!" - werde ich mich ggf mal an das JA wenden und um einen Mediationstermin bitten.
Denn ich möchte es meinem Sohn wirklich ermöglichen an seinem neuen Wohnort glücklich zu werden und habe kein Interesse daran irgendwelche Streitigkeiten mit der KM anzuzetteln aber es ist wegen ihrer "Ausbrüche" inzwischen soweit, dass ich mich nichtmal traue gewisse Missstände anzusprechen - und sei es auch nur, dass der Kleine am Wochenende wieder berichtet wie blöd er da alles fände.
Damit man sich evtl. noch ein bisschen mehr ein Bild von der KM machen kann...
Nach dem ersten Umgangswochenende nach der Anhörung habe ich sie gefragt ob ich meinen Sohn in den folgenden Tagen mal anrufen dürfe. Sie bejahte und im Nachhinein schrieb sie mir dann dass sie es sich anders überlegt hätte, da das Gericht ja nichts von telefonieren gesagt habe.
Nunja, jetzt heißt es erstmal abwarten...
Euch einen schönen Abend!
Metrikk
Wir haben uns vor Bekanntwerden der Schwangerschaft getrennt - er kennt es nicht anders, mit dem Unterschied dass er mich zumindest die letzten 2 Jahre täglich gesehen hat und nun eben nurnoch an den Umgangstagen.
Das verstehe ich nicht.
Sohn, 4,5 Jahre alt, vor 3 Monaten Gerichtsanhörung bzgl. ABR weil Mutter wegziehen wollte
Trennung noch vor Bekanntwerden der Schwangerschaft und dann in den letzten 2 Jahren täglicher Umgang mit dem Kind ?
Hat Dein Sohn in den letzten 2 Jahren in Deinem Haushalt gelebt, oder wie kommt das zustande ?
Nachtag:
Welche Gründe gab denn die KM für den notwendigen Umzug an und wie groß ist nun die Entfernung ?
"an psoidonuem: Indirekt. Sie sagte ich solle mir gut überlegen ob ich einem Umzug nicht doch zustimmen wolle und damit das GABR behalte weil sie andernfalls das ABR auf eine Partei übertragen müsse. Da sie nur mich direkt damit angesprochen hat stellte sie also mich vor die Wahl. Nachdem ich sie fragte wozu ich das gemeinsame ABR behalten solle weil es ja offentsichtlich eh nichts Wert ist hat mein RA mich dann dau gedrängt doch darauf einzugehen."
Tja, leider ein Beweis mehr das das GABR genau soviel wert wie das GSR, nämlich gar nix. Entweder man stimmt allem zu, oder aber man bekommt es eben abgenommen.
Erinnert mich ein bischen an die freien Wahlen in der DDR ...
Moin,
Tja, leider ein Beweis mehr das das GABR genau soviel wert wie das GSR, nämlich gar nix. Entweder man stimmt allem zu, oder aber man bekommt es eben abgenommen.
Erinnert mich ein bischen an die freien Wahlen in der DDR ...
das möchte ich - zumal mit dem am Ende stehenden Vergleich - so nicht stehen lassen. Was sollte ein Familiengericht denn tun, wenn zwei sorgeberechtigte Elternteile sich nicht über den künftigen Lebensmittelpunkt ihres/r Kindes/r einigen können und deswegen ein Gericht anrufen und von dort eine Entscheidung verlangen? Dass diese einer der Parteien nicht passen wird, liegt auf der Hand.
Ein Beweis für DDR-Verhältnisse ist das nicht (höchstens für Leute, die diese nur aus dem Fernsehen kennen). Denn gerade die Personenfreizügigkeit ist ein hohes Gut, von dem DDR-Bürger nur träumen konnten...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Was sollte ein Familiengericht denn tun, wenn zwei sorgeberechtigte Elternteile sich nicht über den künftigen Lebensmittelpunkt ihres/r Kindes/r einigen können und deswegen ein Gericht anrufen und von dort eine Entscheidung verlangen? Dass diese einer der Parteien nicht passen wird, liegt auf der Hand.
Da gäbe es Lösungen. Das Gericht könnte das ARB beiden lassen und sie erstmal in die Mediation schicken. Oder einfach eine Einzelentscheidung fällen, ohne das ABR wegzunehmen. Oder im Sinne der Kontinuität....ABR so handhaben, dass das Kind möglichst da bleibt, wo es sein Umfeld hat. Oder eine umfangreiche Ausgleichsregelung zugunsten des benachteiligten Elternteils: Ausgleich durch wesentlich mehr Umgang oder finanziellen Ausgleich wegen Fahrt, mehr Urlaub. Oder eine Vereinbarung, dass Kind nach bestimmter Zeit zum anderen Elternteil kommt und da wohnt.
Es gäbe viele Optionen für bessere Entscheidungen, wenn man ersthaft wollen würde.
Guten Abend Green,
Das Gericht könnte das ARB beiden lassen und sie erstmal in die Mediation schicken. Oder einfach eine Einzelentscheidung fällen, ohne das ABR wegzunehmen.
genau das ist rechtlich nicht möglich.
Mein geschiedener Mann hat kürzlich einen Antrag auf die Übertragung des ABR auf ihn gestellt.
Er fand die Variante "Biggi zahlt Mindestunterhalt" für sich persönlich deutlich attraktiver als die Variante "Biggi bekommt Kindesunterhalt nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle". Eine Sicht, die jeder Mensch, der einen Taschenrechner bedienen kann, sofort nachvollziehen kann.
Zu seinem Leidwesen war der Richterin das völlig gleichgültig.
Ihre Fragen an uns als Eltern, an die Verfahrenspflegerin und an das Jugendamt waren:
Wer ist ohne Kind ausgezogen? (Antwort: Der Vater)
Wie lange ist das her? (vier Jahre)
Bei wem hat das Kind seitdem gelebt? (Bei der Mutter)
Wie kam es zu dieser Regelung? (Weil beide Eltern es so wollten)
Wie funktioniert der Umgang mit dem Vater? (Reibungslos, 3/7 Beinahe-WM)
Ist das Wohl des Kindes in der Obhut der Mutter gefährdet? (Nein)
Ist der Umgang mit dem Vater gefährdet? (Nein)
Alle diese Antworten waren unstreitig.
Zuletzt kam die Frage an mich: "Möchten Sie dem Rat der Verfahrenspflegerin folgen, und einen Anschlussantrag stellen?"
Hätte ich bzw. meine Anwältin diese Frage bejaht, hätte es unweigerlich zu einer Entscheidung kommen müssen. Die Richterin hatte sehr klar gemacht, wie ihre Entscheidung ausgesehen hätte.
Ich beharrte (auch gegenüber meiner Anwältin) darauf, dass alles so bleiben solle, wie es war. Kein Gegenantrag auf alleiniges ABR und/oder SR. Nur deshalb konnte sie den Antrag meines geschiedenen Mannes abweisen, ohne über das alleinige ABR zu entscheiden.
Wo beide Eltern je einen Antrag stellen, ist eine Entscheidung zwingend vorgeschrieben.
Am dem Punkt (nachdem beide Parteien eigene Anträge gestellt haben) haben Richter Null Ermessensspielraum, ob sie eine Enscheidung treffen wollen oder nicht. Sie müssen nur wählen, wie sie entscheiden. In Kindschaftssachen haben sie auch nicht Möglichkeit, ihre Entscheidung Gottweißwielange aufzuschieben. Da gibt es extrem knappe Fristen, die einzuhalten sind.
Deine Wünsche und Ideen sind mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung unvereinbar.
Allerdings ist fast alles möglich, wenn Eltern es schaffen, sich ohne Richterspruch (mit Hilfe der Erziehungsberatung, der Caritas, des Dorfpfarres, der Geschwister und Freunde oder dieses Forums) auf was auch immer zu einigen.
Wer vor Gericht zieht, bekommt eine Entscheidung.
Die Chance, dass er diese Entscheidung anschließend doof und ungerecht findet, liegt bei mindestens 50% für jede Partei in jedem Gerichtsverfahren. Sehr häufig finden sogar beide die Entscheidung des Gerichts doof und ungerecht. Bindend sind solche Entscheidungen dennoch. Außerdem kosten Gerichtsverfahren Zeit und Geld und Nerven. Deshalb ziehe ich persönlich eine außergerichtliche Einigung vor, soweit ich darauf Einfluss habe.
Sogar dann (s.o.) wenn meine Anwältin mich anschließend für verrückt erklärt.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Biggi,
sorry, aber das stimmt hinten und vorn nicht.
Das Gericht könnte das ARB beiden lassen und sie erstmal in die Mediation schicken. Oder einfach eine Einzelentscheidung fällen, ohne das ABR wegzunehmen.
genau das ist rechtlich nicht möglich.
Das Gericht kann selbstverständlich einen Antrag abweisen mit der Folge, dass es beim gemeinsamen ABR bleibt.
Zuletzt kam die Frage an mich: "Möchten Sie dem Rat der Verfahrenspflegerin folgen, und einen Anschlussantrag stellen?"
Hätte ich bzw. meine Anwältin diese Frage bejaht, hätte es unweigerlich zu einer Entscheidung kommen müssen. Die Richterin hatte sehr klar gemacht, wie ihre Entscheidung ausgesehen hätte.
Ich beharrte (auch gegenüber meiner Anwältin) darauf, dass alles so bleiben solle, wie es war. Kein Gegenantrag auf alleiniges ABR und/oder SR. Nur deshalb konnte sie den Antrag meines geschiedenen Mannes abweisen, ohne über das alleinige ABR zu entscheiden.
Das Gericht hätte dann die Möglichkeit gehabt, diesen Antrag ebenfalls abzuweisen.
Wo beide Eltern je einen Antrag stellen, ist eine Entscheidung zwingend vorgeschrieben.
Am dem Punkt (nachdem beide Parteien eigene Anträge gestellt haben) haben Richter Null Ermessensspielraum, ob sie eine Enscheidung treffen wollen oder nicht. Sie müssen nur wählen, wie sie entscheiden.
Könntest du bitte die Gesetzesgrundlage für diese Behauptung nachliefern?
Wer vor Gericht zieht, bekommt eine Entscheidung.
Nein, entweder bekommt man einen Beschluss oder eben nicht. Es handelt sich in diesem Fall um eine "Kann"-Regelung.
Dies ist eindeutig in § 620 ZPO geregelt:
Das Gericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung auf Antrag regeln:
1. die elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind
--
Brainstormer
Hallo Biggi,
Deine Behauptungen über richterliche Entscheidungszwänge halten einer gründlichen Prüfung in keinster Weise stand.
Brainstormer hat das völlig richtig erkannt und erläutert.
Insbesondere diese von Dir aufgestellten Behauptungen:
Wo beide Eltern je einen Antrag stellen, ist eine Entscheidung zwingend vorgeschrieben.
In Kindschaftssachen haben sie auch nicht Möglichkeit, ihre Entscheidung Gottweißwielange aufzuschieben. Da gibt es extrem knappe Fristen, die einzuhalten sind.
sind sachlich falsch, entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage und werden täglich an deutschen Familiengerichten genau so nicht gehandhabt.
"extrem knappe Fristen" ist nun wirklich der grösste Unsinn, den ich bezüglich deutscher Familienrechtssprechung seit langer Zeit gehört habe.
Das völlige Gegenteil ist der Fall, wie Dir massenweise klagende Väter kopfschüttelnd bestätigen werden.
Das wohl grösste Problem (neben vor allem mutterorientierten Richtern) an deutschen Familiengerichten ist in den letzten Jahren vermehrt gerade die Entscheidungsunwillig- oder fähigkeit der Familienrichter. Stattdessen werden solche oft dringend notwendigen Entscheidungen mittels Einschaltung der Helferindustrie immer weiter verschleppt.
Überflüssige Gutachten und unsinnige verordnete Mediationen gehören mittlerweile zum Standard familienrichterlichen Gebarens.
...in Ergänzung zu diskurso: Stand meines aktuellen Umgangsverfahrens (Kindschaftssache: Beschleunigungsgebot: vier Wochen, ha!):
mündliche Verhandlung war am 11.11.2013. Bis heute! warte ich auf den Beschluss. Der Antrag wurde Anfang Feb. 2013 gestellt. Wenn endlich der Beschluss vorliegt, ist mehr als ein Jahr seit Antragstellung vergangen. Machen kann man da übrigens nichts. Die Richter müssen sich an gar nichts halten. Die Anwältin kann nur immer wieder nett formulierte Briefe ans Gericht schicken, doch zu terminieren oder doch zu beschließen, mehr nicht. Da ich ja Umgang mit meinem Sohn habe, hält sich diese unhaltbare Situation in Grenzen, ich möchte mir aber nicht vorstellen, was wäre, wenn der Umgang mit meinem Sohn verweigert werden würde. Hilfsloser kann man sich glaub ich nicht fühlen. De facto ist diese Verschleppung eine Aushebelung geltendes Rechtes.
LG,
Mux, der jetzt bei Sonnenschein und blauem Himmel mal ne Fahrradtour mit Sohni macht.
Könntest du bitte die Gesetzesgrundlage für diese Behauptung nachliefern?
Das habe ich mir nicht ausgedacht, das habe ich hier gelesen:
Aus Rechtsgründen ist eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch geboten, weil die Eltern sich nicht darauf einigen können, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll und wie die Betreuung des Kindes gestaltet werden soll.
Schönes WE 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Das habe ich mir nicht ausgedacht, das habe ich hier gelesen:
Der nebulöse Verweis des OLG Düsseldorf "Aus Rechtsgründen ist eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch geboten" basiert auf welcher Gesetzesgrundlage genau ?
Die wirst Du nicht finden, da inexistent und reine Willkür.
Noch einmal: es gibt überhaupt keine Fristen für Richter in Kindschaftssachen !
Deine Behauptungen sind und bleiben reine Phantasie.
...in Ergänzung zu diskurso: Stand meines aktuellen Umgangsverfahrens (Kindschaftssache: Beschleunigungsgebot: vier Wochen, ha!):
Eben: "Gebot" und nicht etwa Vorschrift ...
Verstösse gegen dieses "Gebot" gemäß § 155 FamFG bleiben in der Regel folgenlos, dass müsste eigentlich auch hier im Forum inzwischen angekommen sein.
Moin,
Das habe ich mir nicht ausgedacht, das habe ich hier gelesen:
In dem Beschluss steht Folgendes:
Das Amtsgericht ist der Einschätzung der Sachverständigen gefolgt und hat die Anträge beider Eltern zurückgewiesen, weil die Beibehaltung der elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspreche.
Somit wurden ursprünglich beide Anträge abgewiesen.
Lediglich aufgrund der daraufhin eingeleiteten Beschwerde der KM wurde das ABR auf den KV übertragen und zwar nur, weil die die KM - im Falle der Übertragung des ABR auf den KV - nicht bereit war, das Wechselmodell weiterzuführen:
Für den Fall, dass das Sorge- oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater übertragen werde, wolle sie nur noch an jedem zweiten Wochenende Umgang mit dem Kind haben
Bei dieser Sachlage darf das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht beiden Eltern gemeinsam belassen werden, weil der Antragsgegnerin so die Fortsetzung der Wechselbetreuung gegen ihren Willen aufgezwungen würde.
--
Brainstormer
Nein, entweder bekommt man einen Beschluss oder eben nicht. Es handelt sich in diesem Fall um eine "Kann"-Regelung.
Dies ist eindeutig in § 620 ZPO geregelt:
Mir ist gerade aufgefallen, dass ich Unsinn geschrieben habe.
Richtig ist natürlich § 49 FamFG.
--
Brainstormer