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Es ist soweit ! Die nächste Tochter möchte zu mir !

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, zusammen,

nun ist das eingetreten auf was ich eigentlich schon lange gewartet habe. Meine zweite Tochter möchte nun auch zu uns ziehen. Bisher hat sie zwar noch nichts zu ihrer Mutter gesagt, da sie genau weiss welches Problem das wird, aber mit soulsister und den anderen Kindern hier hat sie sich schon ausgiebig darüber unterhalten.

Wir haben schon mitbekommen, dass sie sich mit ihrer Mutter absolut nicht mehr versteht und nur noch gestritten wird. Leider ( oder zum Glück) ist das Kind nun so alt, dass sie schon sieht welche Fehler ihre Mutter macht, dass die Kinder eben nur Mittel zum Geld bekommen sind und noch vieles mehr. Sie sieht eben auch, dass die Mama sich absolut nicht um sie und ihren Bruder kümmert, eben nur das nötigste.

Aber das ist jetzt nicht das Problem.

Wie gehen wir die ganze Sache am besten an ?

Noch mal kurz die Daten für alle die noch nichts wissen oder wieder vergessen haben:

gemeinsames Sorgerecht
drei gemeinsame Kinder, zwei bei der Mutter( 11 und fast 14 ), eine Tochter bei mir ( 15)

für die beiden Kinder die bei meiner Ex leben hat diese ABR

Meine Tochter hat nun vor, an ihrem 14 Geburtstag, im Juli, ihre Mutter vor die Tatsache zu stellen, dass sie ab sofort bei mir leben möchte.

Wie soll ich dann vorgehen ? Falls die Mutter zustimmt, sollte das dann auch gerichtlich geregelt werden, vor allem wegen dem ABR ?

Falls die Mutter nicht zustimmt, was machen wir dann am besten ? Ich möchte nicht klagen, da ich ja eigentlich keinen Grund habe, der Mutter das Kind wegzunehmen. Es ist nur der ausdrückliche Wunsch meiner Tochter.

Und auch nur der ist für mich wichtig. Falls sie es sich bis dahin anders überlegen sollte, wäre es für mich auch kein Problem mehr. Aber ich möchte, das das Kind glücklich ist und das ist es momentan absolut nicht mehr. Sie kämpft um jeden Tag den sie hier bei uns sein darf und kann. Würde am liebsten immer die gesamten Ferien hierbleiben und jedes Wochenende. Aber das erlaubt die Mama leider nicht.

Wäre dankbar für eure Ratschläge.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2011 21:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Öffne Deiner Tochter doch einfach nur die Türen. Den Rest muss sie eh alleine schaffen (mit Mama reden, etc). Und wenn sie dann bei Dir ist, dann wird sie das wohl auch bleiben können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht eine 14 jährige dazu zwingt gegen ihren Willen bei einem ET zu leben.

Und Du, als guter Vater, wirst Deine Tochter auch nicht zwingen Dein Heim wieder zu verlassen, wenn sie sich mit Händen und Füssen dagegen wehrt.
😉

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2011 21:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Miteinander sprechen wäre für den Anfang ganz gut, da ich aber aufgrund der Vorgeschichte nicht daran glaube, das das zu einem Ergebnis führt, geschweige denn ein Gespräch überhaupt stattfinden kann, wirst du um eine gerichtliche Abänderung des ABR nicht herumkommen.

Wenn eure Tochter sich absolut sicher ist, würde ich das in Angriff nehmen und um Ausseinandersetzungen zwischen Mutter und Tochter zu vermeiden(wird wohl nicht gehen) das JA mit einbeziehen und die Wünsche der Tochter darlegen.

Die Zeit bis zum ''Umzug'' wenn er denn stattfindet wird für euere Tochter nicht leicht und darüber solltest du auch mit ihr sprechen.
Auch die Zeit nach dem Umzug ist eine Veränderung und die zurückbleibende Tochter wird auch mit diesem Schritt zu kämpfen haben.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2011 21:35
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das haben wir ihr schon gesagt, dass für sie immer ein Platz bei uns ist. Und wir haben ihr auch gesagt, dass sie das zum größten Teil alleine durchkämpfen muss.

Soulsister hat eindringlich mit ihr gesprochen, dass sie auch nicht denken darf, dass bei uns immer heiter Sonnenschein ist, dass es eben ein Unterschied ist, ob man ab und zu mal in den Ferien und am Wochenende hier ist oder für immer. Vor allem, dass hier ja dann auch "Alltag " ist, eben mit Schule, Hausaufgaben, und solche Dinge.

Ja, mit Mama reden..... das wird für das Kind sicher das schlimmste werden. Ich kann mich noch gut erinnern was alles abgelaufen ist, als meine erste Tochter zu mir wollte.

Aber wie du sagst, bei einer 14 jährigen wird hoffentlich der Wille des Kindes das wichtigste sein. Schön wäre natürlich wenn Exilein das auch so sehen würde, aber Wunder gibt es leider nicht.

Jetzt müssen wir sowieso erstmal abwarten, denn erstensmal muss dieses Schuljahr noch vorbei gehen, und dann ist der Geburtstag erst im Juli. Und den hat sich meine Tochter als Termin gesetzt.  Vorher soll Mama auch gar nichts wissen.

@Wedi

zurück bei der Mama bleibt mein 11- jähriger Sohn. Für ihn wird es sicher auch nicht leicht werden. Es ist alles sehr schwierig. Ich hatte ja immer gehofft, dass meine Ex es endlich schafft mit den Kindern zurecht zu kommen und dass die Kinder bei ihr bleiben. Aber sie will sich nicht ändern, sie macht ja immer alles richtig. Und die Kinder leiden darunter.

Für meinen Sohn wird es ganz, ganz schlimm werden, das weiss ich jetzt schon. Auch er ruft mich nachts oft heimlich an und weint ins Telefon, weil er uns hier so sehr vermisst. Aber er würde auch seine Mama nie alleine lassen. Ist schon schlimm !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2011 21:42
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine 14- jährige Tochter hat gestern gesagt, sie möchte ab dem nächsten Schuljahr hier bei mir wohnen. Wie gehe ich jetzt am besten vor ? Ich habe zwar das Sorgerecht, aber das ABR liegt bei der Mutter. Daher kann ich das Kind gegen den Willen der Mutter nicht einfach hier behalten.
Die KM wird aber niemals freiwillig erlauben, dass das Kind hier bleibt.

Die Schule beginnt am 14. September wieder. Habe ich eine Chance bis dahin alles geregelt zu bekommen ?

Eine Tochter lebt bereits bei mir, ein Sohn lebt noch bei der Mutter. Muss G. bis zur gerichtlichen Entscheidung zurück zur Mutter, auch wenn sie das nicht möchte ?

Welches Jugendamt ist zuständig ? Das bei der Mutter oder das hier bei mir ? Welches Gericht ? Muss man das Jugendamt unbedingt mit einbeziehen ?

Danke für eure Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 12:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Grundsätzlich ist erst einmal das JA am Wohnort des Mädels zuständig. Nur wenn "spezielle" Gegebenheiten vorliegen, kann auch das bei Dir ansässige JA involvieren. Dazu gehören dringliche Entscheidungen und akute Situationen. Die Schulanmeldung könnte für sowas herhalten, greift aber m.E. zu kurz. Gibt es denn Vorkommnisse, die einen sofortigen Wechsel notwendig machen? Auch eine ABR-Klage in Verbindung mit einer EA könnte möglich sein. Dann kommt es auf das Gericht an, wie schnell es  und vor allem wie es entscheidet.

Wichtig erscheint mir, dass Tochter von sich aus und eventuell auch alleine zum JA geht und ihre "guten Gründe" darlegt. Eine 14-Jährige gegen ihren Willen zu halten ist schwierig bis unmöglich. Das wissen die auch beim JA und am Gericht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da der Wille von Kindern oftmals schwanken kann, finde ich es auch fundamental wichtig, dass die Tochter ihren freien Willen
selbst vor dem JA bekundet.

Alles andere wäre in diesem Stadium kontraproduktiv. Dein erster Gang sollte also in diesem Fall das JA sein.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich halte die Entscheidung mit den Füßen bei einer 14 jährigen auch für den besten Weg.
Die wird gegen ihren Willen nicht mehr bei raus gezerrt.

Anders sieht es eben bei der Schule aus.

Ob du mit GSR und ABR ne Ummeldung und Schulwechsel durch bekommst, weiß ich auch nicht,ich würde es aber versuchen.

1. Tochter bleibt bei dir.
2. Du stellst gleichzeitig EA auf Übertragung des ABR aufgrund des Willens der Tochter.

3. Danach gehst du mit ihr zur Meldestelle und verlangst die Ummeldung aufgrund der Fakten.
4. Dann geht ihr gemeinsam zur neuen Schule und fordert die Einschulung.

Es mag noch etwas Reibungswiderstand geben, aber ich würde das so versuchen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:43
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Dad,

und vielleicht auch mal die Geschichten von den Betroffenen mit Gleichaltrigen lesen. Auch wenn man Deiner Tochter nur die besten Motive unterstellen kann, scheint es Fälle zu geben, in denen die Kids in dem Alter einfach austesten wollen, wo sie die meisten Freiheiten haben. Bzw. wird dann teuer das Haus vergrößert, gemietet etc. und die Tochter zieht nach einem Jahr wieder aus, "weil Mama sie immer weiter bequasselt" hat. Das vielleicht nur als ein Gedankengang. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 15:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn deine Tochter über einen Ausweis verfügt und diesen bei hat kann sie sich ummelden beim Einwohnermeldeamt. Ab 14 geht das, so das Einwohnermeldeamt im Rheinland.

Mit dieser Ummeldung kannst du sie auch an einer Schule vor Ort anmelden.

Allerdings würde ich vor oder nach der Ummeldung die KM informieren. Und ihr ein gemeinsames Gespräch anbieten zu dritt.

Der KV unserer Kinder hat dieses Jahr im April die Große (damals 14) so umgemeldet und ist damit durchgekommen. Er hatte auch Antrag auf ABR gestellt, allerdings hat das Gericht nach meiner Meinung gefragt und ich habe erklärt, dass sie sofern sie das möchte dort bleiben kann. Danach hat das Gericht signalisiert, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat, weil ich ja keinen Widerspruch geleistet habe und er hat den Antrag dann zurückgezogen.

Allerdings: die Große hat bereits erste Probleme beim Vater. Ich vermute mal er hat sie damals mit guten Worten etc. überzeugt bei ihm zu bleiben und jetzt sieht sie das er einfach bestimmte Entscheidungen trifft die nicht in ihrem Sinne sind (wenig Umgang mit mir; nach 6 Wochen Schule dort und Sommerferien, Schulartenwechsel und Rückstufung etc.). Nun möchte er eine Psychotherapie für sie, weil sie sich ihm gegenüber unangemessen verhält.

Sie hat mir schon erklärt, dass sie keinen guten Draht mehr zu ihrer geliebten kleinen Schwester hat (die bereits beim Vater wohnte) und mit Sicherheit war der geringe Kontakt zwischen den Schwestern auch ein Grund für sie zum Vater zu ziehen. Allerdings ist das Leben dort wohl völlig anders und lt. ihrer Aussage "langweilig".

Wie ist das Schulsystem bei euch und welche Klasse ist sie jetzt. Ist es das gleiche Bundesland sprich gleicher Rahmenlehrplan? Wenn ja dann dürfte das zumindest schulisch gut funktionieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 15:51




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ingo30 (und Interessierte)

Hier geht es zur Vorgeschichte. Motive sind durchaus vorhanden, und ein gutes Beispiel ebenfalls. Die 14-jährige weiss so ziemlich genau, was sie erwartet. Und auch, dass nicht alles heiter Sonnenschein ist.

@dadwithouthope
Apropos Vorgeschichte. Dies im Hintergrund stärkt m.E. die Position der 14-Jährigen ggü. JA und Gericht. Die werden automatisch die Vorfälle vergleichen, zumindest bei der Meinungsbildung im Hinterkopf haben. Und wenn sie daraus keine Schlüsse ziehen, dass die 14-Jährige genau weiss, was sie will, werden sie es so oder so erfahren. Und Deine Tochter muss eins können: auszudrücken, dass sie es WILL.
Na dann mal los.

Gruss oldie

daher Themen zusammengeführt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 16:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

auch ich würde mich in dieser Frage nicht vordergründig an juristischen Rechten ("...darf ich das überhaupt...?") orientieren, sondern am vielzitierten Kindeswohl - wohl wissend, dass das ABR zunächst mal etwas sehr theoretisches ist. Eine 14-Jährige, die selbstbewusst erklären und begründen kann "ich bleibe jetzt bei Papa wohnen!" wird da nicht von berittener Kavallerie herausgeholt, nur weil die Mutter (noch) das ABR hat. Was wir hier manchmal beklagen - beispielsweise die Unfähigkeit von Ämtern und Behörden, eine unzweifelhafte gerichtliche Umgangsregelung faktisch durchzusetzen - erweist sich in so einem Fall als Vorteil für Dich. Es gibt also keinen Grund für ein erschrockenes "huch, das darf ich doch gar nicht!"

Natürlich kann es gut sein, dass es anschliessend zu einer gerichtlichen Klärung kommt. Dann muss die Mutter ihre Motive belegen, warum die Tochter auf keinen Fall bei Dir leben kann. Ein "dann kriege ich ja keinen Unterhalt mehr, sondern muss im Gegenteil welchen bezahlen" reicht als Grund keinesfalls aus. Und wie gesagt: Der erklärte Wunsch einer 14-Jährigen hat vor Gericht einiges an Gewicht. Du selbst musst beurteilen, ob sie auch standhaft bleibt, wenn ihr ein Handy, ein Computer, Klamottenkäufe oder Reitunterricht in Aussicht gestellt wird, sofern sie sich mit Muddi solidarisch zeigt.

Also: Nicht Paragraphen lesen, sondern Vater-Sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 16:27
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.

Wir haben alle nochmal ausgiebig mit meiner Tochter geredet. Ich glaube schon, dass sie weiss was sie will.

Wir haben ihr auch nochmals ausdrücklich gesagt, dass sie damit rechnen muss, dass die Mama erstmal stinkesauer sein wird und vielleicht sogar den Kontakt abbrechen wird. Bei der ersten Tochter war das so. Damals kamen vor allem viele, viele Vorwürfe, von wegen, das Kind sei schuld, dass ihr Leben nun versaut sei, sie umziehen müsse und und und.
Wir haben G. gesagt, dass sowas auch dieses Mal passieren kann und dass sie sich wirklich sicher sein müsse, das alles durchzustehen.

Sie denkt, das sie es kann. Gut. Wollen wir es hoffen.

Jetzt muss sie erstmal für ca. 2 Wochen wieder zur Mama. Und dann ist der Geburtstag meiner Stieftochter zu dem sie kommen möchte und dann hier bleiben möchte. Bis jetzt ist aber noch nicht sicher dass die Mama überhaupt erlaubt, dass sie zu diesem Geburtstag kommen darf. Ist ja schliesslicht in " ihren  Ferienwochen ". Aber dann werden wir sie einfach holen. Da wird dann auch das Gespräch mit der Mama stattfinden.

Seit ihr wirklich sicher, dass ich das Kind gegen den Willen der Mutter hier behalten darf, wenn das Mädchen das wirklich möchte ? Denn das die KM zustimmt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Für die Mutter steht zuviel auf dem Spiel. Vor allem eben  Geld.

Reicht es aus, wenn die Mama mir die Erlaubnis gibt G. hier bei uns anzumelden ? Kann sie nicht einfach kommen und das Kind auch gegen dessen Willen mitnehmen ?

Mir wäre es ja lieber, wenn G. gar nicht mehr zurück gehen müsste. Aber sie sagt, dass sie denkt, es sei besser jetzt zwei Wochen bei der Mama zu bleiben und dann kurz vor Ferienende alles durchzuziehen.

wird schon klappen !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2011 19:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

Seit ihr wirklich sicher, dass ich das Kind gegen den Willen der Mutter hier behalten darf, wenn das Mädchen das wirklich möchte ? Denn das die KM zustimmt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Für die Mutter steht zuviel auf dem Spiel. Vor allem eben  Geld.

"theoretisch" darfst Du es nicht, wenn die Mutter das ABR hat. Theoretisch darfst Du auch niemand aus dem Fluss ziehen und vor dem Ertrinken retten, wenn dort ein Schild "Baden verboten!" steht. Praktisch wird es in beiden Fällen niemanden wirklich interessieren. Deine Ex kann dann ein Gerichtsverfahren anleiern, in dem die Tochter gehört wird und an dessen Ende niemand sie gegen ihren Willen zurück zu ihrer Mutter schicken wird - wenn Deine Tochter standhaft bleibt und sich nicht bestechen oder ein schlechtes Gewissen einreden lässt.

Kann sie nicht einfach kommen und das Kind auch gegen dessen Willen mitnehmen ?

wie soll man sich das praktisch vorstellen - die Mutter zerrt die Tochter gegen deren Willen mit Gewalt in ein Auto? Das wäre für eine aufgeweckte 14-Jährige vermutlich Grund genug, sich in den nächsten Zug zurück zu setzen oder sich mit ausgestrecktem Daumen an die Strasse zu stellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2011 19:35
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

welche Gründe lässt das Gericht oder das JA eigentlich gelten ? Reicht es aus, wenn meine Tochter sagt, sie will jetzt einfach bei mir leben, weil sie jetzt 14 Jahre bei der Mama war und nun einfach ein paar Jahre bei mir sein möchte ? Weil sie denkt dass das gerecht sei.

Oder muss sie " gute " Gründe haben, wie zum Beispiel, dass die Mama sich nicht um sie kümmert und so weiter ?

Zu mir sagt sie, es sei einfach weil sie endlich bei mir sein möchte. Und weil es ihr hier einfach besser gefällt. Die Mama schlecht machen, das liegt ihr einfach nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 11:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es reicht, dass sie 14 ist und es will.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 11:44
 elwu
(@elwu)

Seit ihr wirklich sicher, dass ich das Kind gegen den Willen der Mutter hier behalten darf, wenn das Mädchen das wirklich möchte?

Hallo,

ja, ich bin sicher. Hat meine Tochter zwei Wochen nach ihrem 14ten Geburtstag gemacht. Kein Problem. Aufwendig könnte es werden mit der Ummelderei. Am besten jetzt sofort mit Zweitwohnsitz bei dir anmelden, sofern noch nicht geschehen. Nach dem tatsächlichen Umzug dann auf Hauptwohnsitz ummelden. Sofern die KM keine Vollmacht dazu erteilt, trotzdem mit dem Kind zur Meldestelle. Wenn deine Tochter steif und fest dabei bleibt, nicht mehr zur Mutter zurückzugehen, wird das Amtspersonal die Ummeldung kaum verweigern können. Gleich auch eine Bescheinigung für die KG-Stelle ausstellen lassen, KG-Antrag dort abgegeben, Krankenversicherung anschreiben wegen Mitversicherung. Bei der Schule kannst du üblicherweise erst am ersten Schultag was erreichen, mit der Meldebescheinigung ist das aber kein Problem.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2011 12:20
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke. Dann haltet uns mal die Daumen dass alles klappt.

Werde euch auf dem Laufenden halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2011 14:03
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

heute war es nun soweit. Ex war da, wollte das Kind abholen. Kind hat sich geweigert.

nun ist sie gefahren,will aber dass wir bis morgen mittag das Kind zu ihr bringen. Wenn nicht kommt sie mit der Polizei. Wir haben gemeinsames Gespräch am Freitag beim zuständigen Jugendamt angeboten. Sie will aber nicht. Sie ist überzeugt, dass sie morgen durch Polzeigewalt ihr Kind bekommt.

Wird die Polizei das Kind zwingen ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2011 22:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Da mag ich drauf wetten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2011 23:06




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